Als Blogger Geld verdienen mit der VG Wort

von | 01.09.2017 | 35 Kommentare

Wie man mit einem eigenen Blog Geld verdienen kann, gehört inzwischen schon zu den Grundpfeilern des digitalen Grundwissens für Autoren. Doch auf meine Affiliate-Links klicken die Leute nur sehr selten, die Patreon-Spenden dümpeln nur so vor sich hin und Outbound-Werbung durch eingeblendete, nervige Banner habe ich längst auf meiner Seite gesperrt.

Dennoch verdiene ich mit dem Blog auf kiakahawa.de Geld. Und der größte Anteil kommt von der VG Wort! Eine halbe Milliarde Euro wird auf 180.000 Wahrnehmungsberechtigte aufgeteilt. Klingt das nicht toll? Ich kriege etwas von diesem Kuchen ab. Und das kannst du auch!

Was bringt die VG Wort für Blogger?

Die VG Wort ist die sogenannte Verwertungsgesellschaft Wort. Sie funktioniert wie die GEMA, nur eben nicht für Musiker, sondern für Autoren, Verlage und Blogger.

Wenn Musik im Radio gespielt wird, kostet das den Radiosender GEMA Gebühren. Bei Veranstaltungen werden Tanzgeld, Aufschlag auf Eintrittskarten und co erhoben. Äquivalent für uns Autorinnen und Autoren ist dabei anderes, mehr oder minder kostenloses Bereitstellen von unserem Content.

Meine gedruckten Bücher beispielsweise habe ich in Stadtbibliotheken abgegeben und erhalte so von der VG Wort eine Ausschüttung für die Büchereiausleihungen. Aber das ist eine andere Geschichte. Als Blogger mit der VG Wort Geld verdienen liegt im Vergleich zur GEMA also auf der Hand: Man stellt kostenlos Content im Internet zur Verfügung, der auf dem eigenen Blog gelesen werden kann. Dafür gibt es Geld für den Blogger.

Jeder Artikel, der im Jahr 1.500 oder 750 Mal angeklickt wird, bringt mir nach aktuellem Stand (2016, Meldung in 2017) 23,80 €. Dieser Betrag kann von Jahr zu Jahr variieren, aber das ist nicht der Punkt. Für 2017 steht der Betrag nicht fest, aber voraussichtlich sind 20,00 € realistisch. Mehr dazu im Folgenden.

Angenommen, du veröffentlichst 52 Artikel im Jahr. Das ist einer pro Woche. So kannst du mit der VG Wort als Blogger 1.040 € in diesem Jahr verdienen. Bleiben deine Artikel aktuell und werden weiterhin gut besucht, dann verdienst du im nächsten Jahr 2.080 €. Denn du hast 52 neue Artikel und 52 alte Artikel. So kannst du schon nach fünf Jahren 5.200 Euro jährlich mit deinem Blog verdienen, wenn du jede Woche neuen Content bringst, der relevant ist und gut besucht wird.

 

Wie funktioniert die VG Wort?

Die VG Wort hat ihren Sitz dort, wo wir zahlreiche namhafte Verlage auch antreffen: In München! Der Verband deutscher Schriftsteller drängte 1958 darauf, dass es eine Institution gibt, die Zweitverwertungsrechte verwaltet und Tantiemen ausschüttet.

Ihre Einkünfte erzielt die VG Wort an den Stellen, wo sie tatsächlich logisch sind. Jeder Packen Kopierpapier, jeder Drucker und Kopierer, und auch CD-Rohlinge enthalten einen Betrag, der an die VG Wort abgeht. Da man auf Papier theoretisch deinen Blogartikel ausdrucken könnte, fließt ein Teil der Einnahmen beim Verkauf von Kopierpapier in die VG Wort, und schließlich zu dir als Blogger.

Größere Einnahmeposten sind Abgaben, die Büchereien, Lesezirkel und auch Schulen an die Verwertungsgesellschaft abführen müssen.

Seit 2007 gibt es das METIS. Das ist das Meldesystem für Texte auf Internetseiten und daher relevant für Bloggerinnen und Blogger. Durch das METIS verdiene ich auch an diesem Artikel voraussichtlich meine zwanzig Euro.

 

 

 

Mit welchen Artikeln können Blogger Geld verdienen?

Ein Blog-Artikel ist nicht gleich ein Blog-Artikel. Als Blogger kannst du mit der VG Wort Geld verdienen, wenn dein Artikel mindestens 1.800 Zeichen lang ist. Das entspricht einer einzigen Normseite. Wenn ich 1.800 Zeichen schreibe, enthalten diese im Durchschnitt 274 Wörter; damit du ein Gefühl dafür bekommen kannst, was 1.800 Zeichen sind.

Dieser Artikel muss öffentlich zugänglich sein. Ein bezahlter Mitgliedsbereich schließt eine Vergütung durch die VG Wort aus.

Und dieser Artikel muss 1.500 Mal im Jahr angeklickt werden. Dabei zählt nicht das Jahr ab Veröffentlichung des Artikels, sondern das Kalenderjahr. Wird dein Artikel bis zum 31.12. 1.490 mal geklickt und am 1.1. des Folgejahres zehn Mal geklickt, so bekommst du für das Vorjahr keinen Cent von der VG Wort.

Ich möchte dir an dieser Stelle, bevor du diese Seite schließt und dir denkst: „1.500 Aufrufe! Das schaffe ich doch nie!“ vor Augen führen, was 1.500 Aufrufe im Jahr eigentlich sind. Es sind…

  • 125 Aufrufe im Monat
  • 28 Aufrufe in der Woche
  • 4 Aufrufe am Tag

Ich kenne keinen Blogger, der weniger als vier Aufrufe täglich hat 😉

Eine weitere Voraussetzung zum Geld verdienen als Blogger durch die VG Wort ist, dass der Inhalt stimmt. Es darf nicht rassistisch, pornografisch, menschenverachtend oder verfassungswidrig sein. Das erklärt sich hoffentlich von selbst.

Hat dein Artikel mehr als 10.000 Zeichen incl. Leerzeichen, so genügen lediglich 750 Aufrufe im Jahr. Das sind dann nur zwei pro Tag und traffic-mäßig auch für kleinere Blogger machbar.

Zusätzlich zur regulären Ausschüttung gibt es noch eine Sonderausschüttung. Diese liegt bei wenigen Euro in Abhängigkeit zu den Texten, die auf fremden Seiten stehen. Schreibst du also für ein Online-Magazin oder Gastbeiträge für einen fremden Blog, werden diese Texte für die Sonderausschüttung gemeldet. Für weniger als 20 gemeldete Artikel erhältst du so 10,00 €, für 21 – 60 Texte erhältst du einmalig 30,00 €. Diese Angaben findest du jährlich in den VG Wort Quoten.

 

Die VG Wort und die Zukunft des Blogger-Gehalts

Artikel von "Selbstständig im Netz", 2012

Artikel von “Selbstständig im Netz”, 2012

Bei selbstständig-im-netz.de bemängelte der Autor in der Pro- und Contra-Gegenüberstellung der VG Wort als Einnahmequelle für Blogger, dass die Einkünfte rückläufig seien. Die VG Wort würde weniger einnehmen und es würde immer mehr Autoren geben. Das könnte im Prinzip stimmen, sagt mein Bauchgefühl. Aber schauen wir uns doch mal konkrete Zahlen an:

2014 gab es 10,00 € für einen Artikel mit mindestens 1.800 Zeichen und einem Mindestzugriff von 1.500 Aufrufen.

2015 bekam man bereits 12,00 € für einen solchen Artikel.

In 2016 lag dieser Betrag überraschenderweise schon bei 20,00 € und für 2017 steht seit Kurzem ein Betrag von 23,80 € fest.

Quelle: Quoten-Übersichten aus den Jahren 2017 und 2015

Auch nach einem Rechtsstreit mit Martin Vogel, der Rückforderung von 86 Millionen Euro von Verlagen und einem neuen Gesetz, das Dezember 2016 in Kraft trat, wurde die Zukunft der VG Wort immer wieder diskutiert. Interessante Artikel zu diesem Thema möchte ich dir hier verlinken, denn es kann nicht schaden, möglichst viel über die VG Wort zu erfahren und das aktuelle Geschehen zu beobachten:

Übermedien: Urheber bekommen, was ihnen zusteht 20. Mai 2017

FAZ: Weihnachten, mitten im Mai 22. Mai 2017

Buchreport:  Autoren verzichten auf Millionen 31. Juli 2017

 

Wie kann man nun konkret mit der VG Wort Geld verdienen?

 

Mit der VG Wort Geld verdienen ist einfach, aber langatmig.

Hi, ich bin Tom.

Hi, ich bin Tom.

Zunächst brauchst du einen Zugang zu T.O.M..

TOM ist „Texte Online Medien“ und bietet dir den Zugang zu allen Funktionen, die du im Backend brauchst. Wenn du nicht nur als Blogger, sondern auch als Autor bei der VG Wort mitmachen möchtest, musst du einen Wahrnehmungsvertrag abschließen. Den findest du online, musst ihn ausdrucken (auf Din A 4! Das ist wichtig), unterschreiben und wegschicken. Du wirst dann per E-Mail freigeschaltet und kannst auch künftig deine veröffentlichten Werke melden.

Zwischen Wegschicken des Vertrages und Erhalt der Zugangsdaten vergingen in meinem Fall etwa vier Monate.

Hast du den Zugang zu TOM, geht alles ganz intuitiv. Du bestellst hier sogenannte Zählmarken, die in etwa so aussehen: 846f52aa99b441e6b90a32febadd841c. Das ist eine meiner Zählmarken mit einer kleinen Veränderung, denn ich möchte meine Zählmarken nicht unzensiert öffentlich machen.

Diese Zählmarke kannst du dann auf deiner Website in einem Blog-Artikel einbinden. Die Zählmarke wird mit dem Artikel verbunden und sobald das geschehen ist, wird jeder einzelne Klick gezählt. Ab dem 31.12. des Jahres hast du dann etwa sieben Monate Zeit, eine Meldung zu erstellen. Das geht, indem man bei T.O.M. auf „Meldung erstellen“ klickt. Ist die Meldung erstellt, wartet man bis Oktober und hat dann lecker Geld auf dem Konto. Das muss anschließend natürlich ordnungsgemäß versteuert werden. „Autoren an die Steuer!“, kann ich da nur sagen.

Wenn du willst, dass ich eine ausführliche Anleitung zum Umgang mit VG Wort Zählmarken und den Einkünften daraus herausgebe, sag‘ mir bitte in den Kommentaren Bescheid. Ich bin gerne bereit, mir diese Mühe zu machen, aber ich möchte auch, dass es genügend Leute interessiert 😉

Die Meldung bei der VG Wort

Wenn du im vergangenen Kalenderjahr genügend Klicks auf deine Artikel und Großwerke gesammelt hast, bekommst du eine E-Mail. Diese Mail erinnert dich daran, deine Artikel bei der VG Wort zu melden. Logge dich jetzt bei T.O.M. ein und klicke auf “Suche in eigenen Zählmarken”. Filtere die Suche nach allen, die den Mindestzugriff erreicht und anteilig erreicht haben. Mit einem Klick auf den privaten Identifikationscode kannst du jetzt Meldungen vornehmen. Hast du im Vorfeld schon den Link mit der Zählmarke verknüpft, wird er hier angezeigt. Ohne fleißige Vorarbeit musst du jetzt herausfinden, welcher Beitrag zur Zählmarke gehört. Das geht über eine gewöhnliche Suche im WordPress-Backend, in die du einen Identifikationscode eingibst – natürlich nur, wenn du mit Prosodia VGW OS arbeitest. Anschließend kopierst du die Überschrift und den gesamten Inhalt in die Maske der Meldung, schickst sie ab, und fertig. Jetzt heißt es warten, bis es zur Auszahlung kommt.

Alles Liebe,

Kia



35 Kommentare

  1. Annette Kunow

    Liebe Kia,
    Dein Artikel ist sehr interessant für mich.

    Ja, tatsächlich melde ich dort schon meine Bücher, aber das mit den Zählmarken und dem Einbinden habe ich noch nicht verstanden. Da hätte ich gerne noch Infos.

    Am Sonntag wird Dein Artikel bei mir veröffentlicht.

    Antworten
    • Kia Kahawa

      Hi Annette,
      Vielen Dank fürs Verbreiten und für das Feedback! Ich überlege derzeit, ein Erklär-Video zu dem Thema zu machen, wenn sich genug Interessierte dazu melden.
      Kia

      Antworten
  2. Jason Darkstone

    Danke für den Artikel…
    Habe ihn markiert und werde ihn mir am Wochenende genauer durchlesen.

    Antworten
  3. Sonja Klein

    Mich würde noch interessieren, inwieweit die VG Wort auch für Beiträge zuständig ist, die bei etablierten Medien im öffentlich zugänglichen Onlinebereich erscheinen. Viele Lokalredaktionen stellen Inhalte immer noch ohne Rücksprache oder Zusatzvergütung auf ihre Website. Da wäre eine kleine Honorierung, zumal sie soweit ich weiß, sowieso VG Wort-Beiträge dafür zahlen müssen, eigentlich schön.

    Ansonsten: Super Artikel und sehr hilfreich!

    Antworten
    • Kia Kahawa

      Hi Sonja,
      das ist jetzt vielleicht peinlich, aber ich habe deine Frage nicht ganz verstanden.
      Geht es darum, dass die Inhalte von Autor A auf der Seite von X veröffentlicht werden? Das ist doch ein Verstoß gegen das Urhebergesetz, wenn es ohne Rücksprache geschieht. Kannst du mir da ein Beispiel nennen?
      Im Prinzip gibt es die VG Wort Vergütung auch für geistiges Eigentum, das auf fremden Seiten veröffentlicht wurde. Meine Artikel bei http://www.steuerazubi.com beispielsweise kann ich auch vergüten lassen. Wie genau, weiß ich noch nicht, da stehen noch zwei Telefonate aus. Bei Interesse schreibe ich darüber dann natürlich auch gerne einen Artikel.
      Verbesser mich gerne, wenn ich das jetzt falsch verstanden habe.
      Liebe Grüße
      Kia

      Antworten
  4. Sabrina

    Danke für die gute Übersicht! Ich habe nur eine Anmerkung bzw. Nachfrage: Die Sonderausschüttung kannte ich bislang so, dass die nur für Texte gilt, die man als Urheber nicht selbst verwaltet und entsprechend keine Zählpixel einbauen kann. Ein Beispiel wäre da meiner Meinung nach die Situation wie im Kommentar von Sonja. Ich habe eine Zeitlang auch Artikel für eine Art Onlinemagazin geschrieben und da kam für die Vergütung nur die Sonderausschüttung in Frage, die dafür aber unabhängig von der Zugriffszahl erfolgte. So, wie ich es verstanden habe, greift die Sonderausschüttung daher nicht für die Texte, die man selbst mit Zählpixeln versieht, für die gilt nur die reguläre METIS-Ausschüttung gemäß Zugriffszahlen. Oder hab ich da was falsch verstanden? 🙂

    Antworten
    • Kia Kahawa

      Hi Sabrina,
      du liegst völlig richtig. Die Sonderausschüttung gilt für Texte auf Seiten, wo man selbst nicht im Impressum steht. Daher gibts da auch kene Zählpixel-Regelung, sondern die Sonderausschüttung. Man kann ja schlecht Pixel in einem Text unterbringen, der auf einer fremden Seite ist 🙂
      Liebe Grüße

      Antworten
  5. Michael Jastram

    Ich frage mich, ob ich meine Blogs falsch gemeldet habe, aber ich bekam gerade von der VG-Wort die lapidare Absage:

    “Texte auf der eigenen Internetseite bzw. auf Seiten in denen man im Impressum als verantwortlich oder mitverantwortlich genannt wird, sind im Rahmen der Sonderausschüttung grundsätzlich nicht meldefähig.”

    Das ist doch Quatsch, oder? Ich vermute mal, dass ich vielleicht meine Texte (mit Zählpixel!) vielleicht an der falschen Stelle gemeldet habe. Jedenfalls schlage ich mich schon seit ein paar Jahren mit der VG-Wort rum, und habe bisher nur niedrige zweistellige Erträge erhalten, die in keinem Verhältnis zu dem Aufwand stehen, sich mit dem Laden auseinanderzusetzen.

    Vom Gefühl her versucht der Laden sich für die “Kleinen” so unattraktiv wie möglich zu machen. 🙁

    Antworten
    • Kia Kahawa

      Hallo Michael,
      du hast da etwas durcheinandergeworfen.
      Sonderausschüttung ist das, was du bekommst, wenn du woanders Texte schreibst oder geschrieben hast. In meinem Fall ist das bei http://www.oberprima.com so, oder auch bei http://www.steuerazubi.com habe ich einige Texte veröffentlicht. Insgesamt sind das roundabout 110 Texte, die da so rumstehen. Zählmarken kann ich dort nicht einbinden. Also gibt es dafür die Sonderausschüttung.
      Texte auf der eigenen Internetseite bzw. auf Seiten in denen man im Impressum als verantwortlich oder mitverantwortlich genannt wird, werden über die Zählpixel gemeldet. Es scheint mir, als hättest du die eigenen Zählpixel-Texte bei den Sonderausschüttungen gemeldet, wo man eigentlich nur die Texte auf fremden Seiten meldet.
      Ich hoffe, das war hilfreich?
      Liebe Grüße

      Antworten
  6. Ann-Bettina Schmitz

    Wirklich interessanter Artikel. Aber so ganz habe ich das mit den Zählpixeln noch nicht verstanden. Ich würde mich also über eine ausführliche Anleitung freuen.
    Herzliche Grüße
    Ann-Bettina

    Antworten
  7. Christiane

    Ich habe das von Anfang an für mein Blog gemacht – und obwohl das Blog gut lief, hat mir die VG Wort nur für zwei Beiträge dann tatsächlich etwas ausgezahlt. Ich vermute, das liegt daran, dass nicht jeder Visit gezählt wird, automatisiert generierte Visits von Robots z.B. werden ausgefiltert. Genau weiß ich aber nicht, was alles ausgefiltert wird. ES jedenfalls nicht leicht auf die gewünschte Menge zu kommen.

    Antworten
  8. Küstenmami

    Vielen Dank, das Thema finde ich sehr interessant und wäre tatsächlich an einer ausführlicheren Anleitung interessiert!

    Ganz liebe Grüße
    Küstenmami

    Antworten
  9. Xiomara

    Hallo,

    heute kam ja die Mail, dass man nun alle Internet-Texte bei VG Wort melden kann. Ich habe 100 Texte geschrieben, mindestens fünf von ihnen haben laut Google Analytics genug Visits, doch nur EINER scheint anteilig genug Visits zu haben. So steht es in der Maske. Was Blödsinn ist, da ich andere Texte haben, die viel mehr Aufrufe haben! Aber selbst dieser von VG Wort anteilige Text gilt nicht, weil es nicht genug Zeichen sind. Irgendwie kommt mir das doch alles sehr komisch vor.

    Antworten
    • Kia Kahawa

      Hi,

      ich habe in meinen eigenen Zählmarken geschaut und bin aus allen Wolken gefallen. Kein einziger meiner Texte hat den Mindestzugriff erreicht, nicht einmal die, die laut Google Analytics weitaus mehr als 3.000 Aufrufe generiert haben. Ich forsche dem umgehend nach!

      Liebe Grüße

      Antworten
      • Kia Kahawa

        Die VG Wort hat sich heute gemeldet. Es werden “für die VG WORT nur Zugriffe gezählt, die von Deutschland aus auf die Texte erfolgen.” Das ist meiner Meinung nach ein wichtiger Fakt, der die Zugriffszahlen beeinflussen kann.

        Antworten
        • Manfred Neuner

          Hallo Frau Kahawa, in Ihrem Artikel oben schreiben Sie doch, dass der Großteil Ihrer Einnahmen von der VG Wort stammt. Haben Sie denn trotz der enttäuschenden Zählmarkengeschichte etwas von der Ausschüttung abbekommen?

          Antworten
          • Kia Kahawa

            Wo steht, dass der Großteil meiner Einnahmen von der VG Wort stammt? Das ist nicht wahr und habe ich so nie geschrieben.
            Der Großteil meiner Blog-Einnahmen besteht auf VG Wort Einnahmen, und ja, davon habe ich etwas abbekommen. Ich verstehe die Intention Ihrer Frage nicht.

  10. Mihael

    Hallo Kia,
    informiere mich gerade zu dem Thema. Danke für die schöne Erklärung zur Registrierung und den Bedingungen. Wenn ich das richtig verstehe, dann geht es mit Gastbeiträgen auch besser als mit der Sonderausschüttung. Bei der VG Wort kann man sich als Blogbetreiber auch als Verlag registrieren. Das möchte ich jetzt noch bei uns machen, da wir mehrere Blogautoren haben. So wie ich das verstehe muss der Autor dann bei der VG Wort nur noch bestätigen, dass der Beitrag auch von einem selbst verfasst wurde. Werde gleich mal die Registrierung anpacken.
    Grüße Mihael

    Antworten
  11. Patric Herweh

    Hi,

    ich habe da mal eine Frage bezüglich der Schöpfungshöhe. Hat hier jemand Erfahrungen? Ganz konkret, ich habe mehrere Anleitungen zum Tapen von diversen Verletzungen/Körperteilen verfasst. Reichen diese Anleitungen aus um eine Vergütung zu bekommen (wenn Zeichenzahl und Besucher passen)?

    Antworten
  12. Christian

    Hallo,

    wo hast du denn die Information

    “Deckelbetrag von 10.000 Euro”

    her?
    Hast du dafür ne Quelle? Hast du da vielleicht irgendwas verwechselt mit der Kappungsgrenze bei langen Texten? Das wäre aber was anderes!

    Antworten
    • Kia Kahawa

      Hi Christian,
      die Quelle ist immer das Quoten-Aktenblatt der VG Wort. Für diesen Artikel galten die Zahlen für 2015, also sind die 10.000 € auf Seite 3 hier zu finden. 2018 sind wir schon bei 25.725,80 € als Kappungsgrenze für Großwerke.
      Liebe Grüße

      Antworten
      • Jonathan

        Aber das mit der Kappungsgrenze heißt doch nicht, dass man maximal mit seinem Blog so viel verdienen kann, wie die Kappungsgrenze beträgt. Das ist eine echte Fehlinformation.

        Antworten
        • Kia Kahawa

          Hey Jonathan,
          danke für deinen Kommentar. Du hast natürlich recht!
          Ich habe den entsprechenden Absatz rausgenommen und werde den Artikel im Herbst noch einmal völlig neu überarbeiten und auch von einer Mitarbeiterin der VG Wort abnehmen lassen – inzwischen sind die Daten ohnehin nicht mehr aktuell.
          Liebe Grüße
          Kia

          Antworten
  13. joergmichael

    Hallo Kia
    ich bin nun schon eine paar Tage auf der Suche nach detaillierten Informationen oder Beispielen zum Thema “Kappungsgrenze”, aber leider erfolglos.
    Auf anderen Seiten* finde ich zum Beispiel den Hinweis, dass auch Beträge deutlich über 10.000 Euro ausgezahlt wurden.
    Kannst du vielleicht darauf etwas näher eingehen und Erläuterungen geben?
    Gruß
    joergmichael

    *)Quelle: selbständig im Netz, Blogbeitrag vom 13.08.2018

    Antworten
    • Kia Kahawa

      Hi Jörg,
      hinter der Information mit den 10.000 € findest du eine Klammer. Ich habe geschrieben: “(Stand 2015. 2018 sind es bereits 25.725,80 €)”. Es gibt also Beträge weit über 10.000 € 😉
      Liebe Grüße
      Kia

      Antworten
      • Armin Troschke

        Liebe Frau Kahawa,
        der Kappungsbetrag für Großwerke ist ein Betrag, der für Texte mit mehr als 2 Mio. Zeichen ausgeschüttet wird. Für die regulären Texte, von denen jeder einzelne mindestens 1800 Zeichen lang ist und die Mindestzugriffzahl über die Zählmarke nachweisen kann, wird der Einzelbetrag ausgeschüttet. Falls Sie 2000 Texte geschrieben hätten, die alle im Jahre 2017 mehr als 1500 mal aufgerufen worden wären, so erhielten Sie 2000 * 29,40 EUR.
        Viele Grüße
        Armin

        Antworten
        • Kia Kahawa

          Hallo Herr Troschke,
          danke für den Kommentar und die Aufklärung. Leider bin ich bis heute noch nicht dazu gekommen, bei der VG Wort anzurufen und diese Informationen selbst in Erfahrung zu bringen. Also: Vielen lieben Dank!
          Kia Kahawa

          Antworten
  14. the vegan travelers

    Danke für den aufschlußreichen Beitrag. Ich hätte noch eine Frage: Kann man, nachdem man sich bei der VG Wort registriert hat, auch Beiträge aus einem Blog melden, die bereits seit 2 oder 3 Jahren online sind. Ich habe gestern irgendwo gelesen, dass nur BlogBeiträge vergütet werden, die ab dem Jahr der Anmeldung online sind, finde jedoch die Quelle leider nicht mehr.

    Antworten
    • Andreas

      Hallo, du kannst die Beiträge ja sowieso erst dann mit deinen Zählpixeln versehen, wenn du Mitglied bist. Aber sobald du Mitglied bist kannst du auch in alte Beiträge die Zählpixel einbauen, aber natürlich zählen die dann die alten Jahre nicht mehr..
      lg

      Antworten
  15. Norbert Becker

    Vielen Dank für den tollen Text! Jetzt habe ich die Sache so halbwegs kapiert. Ein Erklärvideo, wie das genau mit dem Einbinden der Zählmarke funktioniert, wäre aber wirklich eine große Hilfe. Vielen Dank für das tolle Engagement.

    Antworten
  16. Paddy

    Weiß jemand wann die Auszahlungen kommen? Ich habe Ende letzten Jahres einige Artikel eingereicht. Leider kam bis jetzt noch nichts an.

    Antworten
    • Kia Kahawa

      Meistens geschehen die Auszahlungen im Oktober des Folgejahres 🙂

      Antworten
  17. Christoph

    Danke für den ausführlichen Artikel! Habe mich auch soeben angemeldet bei der VG Wort…

    Antworten
  18. Cathy

    Hi Kia,

    toller Artikel, genau wie der aus dem heutigen Newsletter, der mich überhaupt hierher geführt hat. ^^
    Hast du mittlerweile auch einen Artikel oder ähnliches bezüglich des Einbindens der Zählmarke gemacht? Finden konnte ich nichts, daher dachte ich ich frage mal. 🙂
    Liebe Grüße, Cathy

    Antworten
    • Kia Kahawa

      Hey Cathy,
      dieser Artikel ist schon lang in Planung und ich habe ihn irgendwie vergessen.
      Ich hoffe, ich denke im August nach meinem Urlaub dran! Steht jetzt neu auf der Liste 🙂
      Liebe Grüße
      Kia

      Antworten

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