Endlich selbstständig als Autor: Künstlersozialversicherung für Anfänger

von | Sep 29, 2017 | Autoren an die Steuer, Infos | 0 Kommentare

Hast du es endlich geschafft, als Autor selbstständig zu werden und den berühmten Sprung in die Selbstständigkeit gewagt? Dann wirst du zu Beginn mir zweierlei Dingen konfrontiert: Papierkram und finanzielle Engpässe. Dafür bietet die Künstlersozialversicherung tolle Einstiegschancen, damit die Krankenkasse deine frisch gewonnene Existenz auf eigenen Beinen nicht sofort „auffrisst“.

Zunächst ist es wichtig, dass du weißt, wann du für die KSK in Frage kommst und deine Versicherungspflicht über die KSK erfüllen kannst. Lies dazu meinen Artikel vom 22. September!

Zum Zweiten ist es wichtig, dass du weißt, dass die Künstlersozialversicherung keine Versicherung mit Beitrag hier und Leistung da ist, sondern dass die KSK wie ein Arbeitgeber auftritt. Du kannst weiterhin bei deiner AOK, TK, DAK, BKK oder sonst wo bleiben und die Vorzüge der Krankenkasse deiner Wahl genießen.

 

Aller Anfang ist schwer

Durch meinen Blogartikel „Die plötzliche Konfrontation mit der Realität“ haben viele Leserinnen und Leser mitbekommen, wie mein Jahr 2017 gestartet ist.

Im Schnelldurchlauf sieht 2017 bei mir wie folgt aus:
Ab Januar: Aus der Ausbildung raus mit Aufhebungsvertrag. Weil ich unter 25 bin, gab es nicht nur die normale Vollsanktionierung um 100 % beim Arbeitsamt / Jobcenter, sondern auch keine Miete. Ich stand kurz vor der Obdachlosigkeit. Dann kamt ihr, über Patreon und persönliche E-Mails und ihr habt mir einfach so mein Überleben gesichert. LOVE!
Ab 31. März: Endlich durfte ich Hartz IV bekommen (da mein Arbeitslosengeld I keine 200 Euro im Monat sind). Von diesem Geld konnte ich gut leben und meine Selbstständigkeit aufbauen.
Ab Mai / Juni: Ich bin selbstständig. Verdiene aber noch zu wenig, sodass ich noch zwischen 20 und 50 € Hartz IV im Monat bekomme. Lächerlich eigentlich, das Geld können die sich theoretisch sparen. Aber das Jobcenter übernimmt meine Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Also eine klasse Absicherung!
Ab September / Oktober: Ich bin selbstständig. Und bin endlich das ekeligste Amt der Welt los. Aber ich muss mich selbst versichern.

Wie tut man das also? Ich komme für die KSK in Frage. Und hier gibt es Erleichterungen, aber für Berufsanfänger sicherlich noch einige Fragezeichen über dem Kopf und eine fette Hürde, die es zu beachten gibt.

 

Was tut die Künstlersozialversicherung für Berufsanfänger?

In den ersten drei Jahren, in denen ich hauptberufliche Autorin bin, sieht die Künstlersozialkasse die Probleme, die wir auch sehen.

Woher soll ich wissen, wie viel ich verdiene? Wenn ich 400 Euro Bruttoeinkommen pro Monat ansetze und später durch den Steuerbescheid herauskommt, dass ich mehr verdient habe, kommt eine fette Nachzahlung. Wenn ich mich überschätze und weniger verdiene, fressen mich die Beiträge auf.

Da ich mir meine wirtschaftliche Existenz gerade erschließe, gibt es einen besonderen Schutz.

Der Sprung in die Selbstständigkeit funktioniert bei den allermeisten unter anderem durch Erspartes. Wenn man von Erspartem lebt und sich seine Einkünfte als Autor langsam aufbaut, kann es schon mal sein, dass man im ersten Monat 200 Euro verdient, danach 250, dann 300 und so weiter.

Bist du ein wirklich geringverdienender Autor und beginnst mit solch niedrigen Zahlen, so gilt eine Mindestbeitragsbemessungsgrenze. Wenn du meinen Artikel über den Vergleich zwischen KSK und freiwilliger Versicherung gelesen hast, gehen bei dir hier die Alarmglocken an. Die gesetzlichen Krankenversicherungen sehen für Selbstständige eine Mindestbeitragsbemessungsgrenze von knapp über 2.200 € im Monat vor. Die Künstlersozialversicherung ist hier realistisch: Sie rechnet mit 325,00 € im Monat.

Wenn du also mit geringem Einkommen beginnst, wirst du etwa 60,77 € für deine Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zahlen.

Das kann allerdings nur für die ersten drei Jahre beansprucht werden. Verdienst du nach drei Jahren noch immer weniger als 325,00 € im Monat, so bist du dann versicherungsfrei und kannst dich nicht über die KSK versichern.

Bedenke: Ein 450-Euro-Job darf nebenbei ausgeführt werden. Daher sind die 325,00 € Haupteinkommen gar nicht unrealistisch! Viele Selbstständige beginnen mit einem Einkommen von roundabout 775 € im Monat und boxen sich durch.

Aber Achtung! Wenn du die Dreijahresfrist mit einem monatlichen Einkommen von weniger als 325,00 € aus deiner künstlerischen bzw. publizistischen Tätigkeit überschritten hast, kannst du nie wieder in deinem gesamten Leben in die Künstlersozialversicherung zurück! Du wirst dich dann selbst versichern müssen!

Hier habe ich eine Quelle falsch verstanden. Die Folgen nach drei Jahren unter den 325,00 € sind nicht so hart wie gedacht.

Diese Dreijahresfrist kann unterbrochen werden. Hast du eine abhängige Beschäftigung oder pausierst deine publizierende Selbstständigkeit wegen Kindeserziehung, Wehrdienst und co, so wird diese Frist pausiert und nach der genannten Auszeit fortgesetzt.

Der Schritt in die Selbstständigkeit muss also gut überlegt und sorgfältig vorbereitet sein, damit du nach spätestens drei Jahren wirklich und ausschließlich von den Einnahmen als Publizist bzw. Autor leben kannst!

Bist du soweit, kannst du die Anmeldeunterlagen hier downloaden und dich anmelden. Die Künstlersozialversicherung prüft, ob du aufgenommen wirst und wird dich entsprechend versichern.

 

Wie sieht es bei dir aus? Verdienst du als Autor schon genug, um den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen? Hast du es vor, oder bleibt das Schreiben ein Hobby? Erzähle mir in den Kommentaren und melde dich zum Newsletter an, damit du solche Artikel nicht mehr verpasst!

Alles Liebe,

Kia



Für Kreative gemacht: Kein Fachchinesisch

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