Progressionsvorbehalt leicht gemacht

von | Jun 21, 2017 | Autoren an die Steuer | 1 Kommentar

Du bist Autor und verdienst ein bisschen Kohle mit deinen Bücher und E-Books, hast aber im Laufe des Jahres Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld oder Krankengeld erhalten?

Dann solltest du wissen, was der Progressionsvorbehalt ist. Denn steuerfreie Einnahmen sind gar nicht so steuerfrei, wie man es sich wünscht.

Den Steuersatz der Einkommensteuer habe ich bereits im Artikel über das Missverständnis mit der Reichensteuer angerissen. Um den Progressionsvorbehalt zu erklären, muss ich diese Thematik erneut anschneiden.

Das Wissen, das ich hier voraussetze, ist, dass folgendes weißt:

  • Der Steuersatz der Einkommensteuer kann als Grenzsteuersatz oder als durchschnittlicher Steuersatz behandelt werden.
  • Der Grenzsteuersatz besteuert jeden Euro, den du verdienst, neu. Zum Beispiel: Der 8.653-tte Euro mit 14,0 % und der 8.654-te Euro mit sagen wir mal 14,1 %. So steigt der Steuersatz in der ersten Progressionszone.
  • Der Durchschnittliche Steuersatz berechnet sich aus zu zahlenden Steuern und zu versteuerndem Einkommen. Zum Beispiel: 110 Euro Steuern bei einem Einkommen von 9.400 Euro. Das sind 1,17 %.

 

Progressionsvorbehalt

Merke: Steuerfreie Einnahmen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, beeinflussen die Steuer, ohne selbst versteuert zu werden.

Klar wird dies anhand eines Beispiels.

Angenommen, mit einem zu versteuernden Einkommen (z. v. E.) von 20.000 Euro würde man 13 % Einkommensteuer zahlen. Dieses Geld wurde allerdings erst erwirtschaftet, nachdem in den ersten Monaten steuerfreie Einnahmen mit Progressionsvorbehalt eingenommen wurden.

Beispiel: Arbeitslosengeld in Höhe von 10.000 Euro.

Mit einem zu versteuerndem Einkommen von 30.000 Euro würde der Steuersatz bei circa 19 % liegen. Diese 19 % verwendet man als besonderen Steuersatz für das eigentliche, zu versteuernde Einkommen ohne das steuerfreie Arbeitslosengeld.

Insgesamt geht der Progressionsvorbehalt wie folgt von statten: Man sucht sich den Steuersatz des höheren Einkommens incl. steuerfreien Einnahmen heraus und wendet diesen auf das geringere Einkommen ohne steuerfreie Einnahmen an.

 

Wie wirkt sich der Progressionsvorbehalt auf unser Einkommen aus?

Die Differenz aus diesen beiden fiktiven Steuerschuldaufkommen beträgt 3.100,00 €.

Exkurs: Steuern in diesem Fall falsch berechnen
Man rechnet erst 13 % von 20.000 Euro aus. Das sind in unserem Beispiel 2.600,00 € und nicht die gesuchte Steuerschuld.
Dann rechnet man 19 % von 30.000 Euro aus. Das sind 5.700,00 €. Auch das ist nicht richtig. Irgendwas dazwischen muss richtig sein.

Was tatsächlich gezahlt wird, sind 19 % von 20.000 Euro, also 3.800,00 €.

Man zahlt also durch die ach-so-steuerfreie Einnahme von 10.000,00 Euro 1.200,00 Euro mehr als wenn man diese steuerfreie Einnahme nicht gehabt hätte!

Der Vorteil, den ein Arbeitsloser durch die 10.000 Euro Arbeitslosengeld gegenüber anderen hat, wird also um 1.200 Euro gemindert.

Welche Einkünfte unterliegen dem Progressionsvorbehalt?

 

Dem Progressionsvorbehalt unterliegen folgende Einkünfte (§ 32b EStG):

  • Arbeitslosengeld
  • Kurzarbeitergeld
  • Übergangsgeld
  • Insolvenzgeld
  • Elterngeld
  • Mutterschaftsgeld
  • Krankengeld (GKV, nicht PKV)

 

Realistisches Beispiel mit Progressionsvorbehalt

 

Angenommen, du verdienst im Kalenderjahr 10.000 Euro. Ich rede hier von Netto-Zahlen, also nachdem Sozialversicherung und ggfs. Lohnsteuer bereits abgezogen wurden, genau so wie außergewöhnliche Belastungen und co.

Von diesen 10.000 Euro sind 1.000 Euro aus deiner Autorentätigkeit begründet und 7.000 Euro aus deinem Teilzeitjob in der Buchhandlung. Weil du sehr lange krank warst, hast du 2.000 Euro Krankengeld erhalten.

Theoretisch denkt man sich: “Hey, das Krankengeld ist steuerfrei! Also berechne ich meine Steuer ausgehend von meinen 8.000 Euro Einnahmen, die ich aus dem Job und der Autorentätigkeit habe!” Und man kann zu dem Schluss kommen: “Ich liege unter dem Grundfreibetrag und muss keine Steuern zahlen. Juhu!”

Aber dann kommt der Progressionsvorbehalt.

Von den 8.000 Euro wird jetzt der Durchschnittssteuersatz von 2 % gemäß Grundtabelle, wie er für das zu versteuernde Einkommen von 10.000 Euro anfallen würde, berechnet.

Es fallen also 160,00 Euro Steuern an. Diese Einkommensteuer wurde ausgehend von den 8.000 Euro steuerpflichtigen Einnahmen berechnet. Das Krankengeld wurde durch den Progressionsvorbehalt gezogen und hat dafür gesorgt, dass der Grundfreibetrag nicht allein für die 8.000 Euro greift.

Im Klartext heißt das: Du zahlst nicht wie regulär vorgesehen 206,00 € Steuern (gemäß Grundtabelle, voll steuerpflichtig), sondern 160,00 € Steuern.

 

Dass durch den Progressionsvorbehalt auch ein Einkommen, das unter dem Grundfreibetrag liegt, versteuert werden kann, wurde 2001 vom BFH als verfassungskonform bestätigt.

Jetzt kennst du den Progressionsvorbehalt und weißt, was eventuell auf dich zukommt und warum du ggfs. trotz geringen Einkommens Steuern zahlen musst, auch wenn es unter dem Grundfreibetrag liegt.

Alles Liebe,

Kia



Die Artikel aus der Reihe “Autoren an der Steuer” wurden nicht von einem Steuerberater verfasst und ersetzen keine professionelle Beratung. Für individuelle Beratung suche bitte einen Steuerberater auf. Mein Ziel ist es lediglich, allgemeine Informationen auf dem Gebiet der Steuern für meine Leser bereitzustellen und insbesondere Autoren Hilfen zur Orientierung an die Hand zu geben. Alle Angaben ohne Gewähr.

Für Kreative gemacht: Kein Fachchinesisch

Speziell auf die Buchbranche zugeschnitten

Paragrafisch in leichtere Sprache übersetzt

Keine Vorkenntnisse nötig

Auch für nebenberuflich Selbstständige

Jedes Jahr eine aktuelle Version

Die Artikel aus der Reihe “Autoren an der Steuer” wurden nicht von einer professionellen Steuerberatung verfasst und ersetzen diese nicht. Wir übernehmen keine Gewährleistung dafür, dass die Angaben in diesem Artikel korrekt, vollständig und aktuell sind.
Unser Ziel ist es lediglich, allgemeine Informationen auf dem Gebiet der Steuern für unsere Leser bereitzustellen und insbesondere Autoren Hilfen zur Orientierung an die Hand zu geben.
Für eine individuelle Beratung wende dich bitte an einen professionellen Steuerberater.

1 Kommentar

  1. Volker Bronsart

    Das ist doch nur “Schönsprech”: wenn ich durch “steuerfreie” Einkünfte mehr Steuern zahlen muß, dann sind doch die “steuerfreien” Einkünfte der einzige Grund für die zusätzlichen Steuern. Und eben doch nicht steuerfrei. Ist doch lächerlich, die Mehr-Steuern rein verbal anderen Einkünften zuzuschreiben, die doch faktisch nur zur Berechnung der Steuern für die “steuerfreien” Einkünfte dienen.

    Antworten

Trackbacks/Pingbacks

  1. Autoren: Medienlese 17.06.-23.06.2017 – Dembelo - […] Progressionsvorbehalt leicht gemacht […]
  2. Warum die Lohnsteuer keine eigene Steuer ist - Kia Kahawa - […] sind. Durch deine Einkommensteuererklärung, die du beim Finanzamt einreichst, wird die tarifliche Einkommensteuer angewandt: Stinknormal nach Grund- oder Splittingtabelle.…

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert