Gewerbe als Autor: Das musst du wissen

von | Mrz 25, 2024 | Autoren an die Steuer | 0 Kommentare

Ein Gewerbe als Autor anzumelden, kann sinnvoll und manchmal sogar notwendig sein. Anfang des Jahres haben wir hier ein wenig entstaubt. Dabei haben wir unter anderem die alten Artikel zu Freiberuf und Gewerbe und zur gemischten Tätigkeit mit einem Update versehen. Aber vielleicht weißt du gar nicht, was es überhaupt bedeutet, ein Gewerbe als Autor zu führen. Deshalb folgt hier die Erklärung.

Gewerbe als Autor anmelden

Vorweg sei gesagt, dass du kein Gewerbe als Autor anmelden musst. Deine schriftstellerische Tätigkeit ist nicht gewerblich. Niemals. Wofür du ein Gewerbe anmelden musst, sind Tätigkeiten, die mit deiner Schriftstellerei zusammenhängen. Beispielsweise Buchverkäufe, Einnahmen über deine Website oder über Video-Kanäle. Es kommt also darauf an, was du neben deiner schriftstellerischen Tätigkeit tust. Schreibst du nur Bücher und die Verkäufe laufen nicht direkt über dich, brauchst du kein Gewerbe.

Willst du ein Gewerbe als Autor anmelden, kannst du das jederzeit tun. Laut der Gewerbeordnung darf jede Person ein Gewerbe in Deutschland anmelden. Dazu musst du folgende Anmeldungen vornehmen:

  • Gewerbeanmeldung im zuständigen Gewerbeamt
  • Meldung bei der IHK
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen
  • Meldung bei der Berufsgenossenschaft
  • Eintrag ins Handelsregister

Auf gewisse Weise passiert das alles automatisch, sobald du dein Gewerbe anmeldest. Das Gewerbeamt informiert die zuständigen Behörden über die Anmeldung und diese senden dir entsprechende Dokumente zu, die du ausfüllen musst.

Das Kleingewerbe

Für dich als Autor kommt vermutlich ein Kleingewerbe infrage. Zumindest kannst du darüber nachdenken, denn das Kleingewerbe ist auch als Nebengewerbe bekannt und bezieht sich dementsprechend auf Nebeneinkünfte.

Der Vorteil beim Kleingewerbe: Der Eintrag ins Handelsregister entfällt. Dadurch bist du auch nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Das Kleingewerbe macht also vieles einfacher.

Als Kleingewerbe kannst du nur die Rechtsform Einzelunternehmen wählen – oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), wenn du das Unternehmen gemeinsam mit anderen Personen gründest.

Die Einnahmen eines Kleingewerbes dürfen vorgegebene Grenzen nicht überschreiten. Dein Kleingewerbe darf höchstens 800.000,00 Euro Umsatz und 80.000,00 Euro Gewinn im Jahr machen.

Da es sich um ein Nebengewerbe handelt, dürfen die Einnahmen des Kleingewerbes auch nicht die Einnahmen aus deiner Haupttätigkeit übersteigen. Dein Hauptberuf wäre in dem Fall Autor. Das Kleingewerbe hast du für die Buchverkäufe, also als Händler. Du musst als Autor mehr verdienen, damit dein Kleingewerbe bestehen bleibt.

Überschreitest du eine der vorgegebenen Grenzen, musst du aus deinem Kleingewerbe ein „komplettes“ Gewerbe machen.

Unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmen: Ein Kleingewerbe ist kein Kleinunternehmen. Du kannst für das Kleingewerbe aber die Kleinunternehmerregel anwenden, sofern du die Vorgaben erfüllst. Du darfst dann nicht mehr als 22.000,00 Euro Umsatz im laufenden jahr machen und keinen Umsatz über 50.000,00 Euro im Folgejahr erwarten.

Pflichten im Gewerbe als Autor

Mit dem Gewerbe kommen einige Pflichten auf dich zu. Mit dem Eintrag ins Handelsregister musst du dich an das Handelsgesetzbuch (HGB) handeln. Für Kleingewerbe gelten die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Für dein Gewerbe zahlst du sowohl Umsatzsteuer als auch Gewerbesteuer. Die Einkünfte aus deinem Gewerbebetrieb gibst du in der Steuererklärung in der Anlage G an.

Kleingewerbetreibende müssen bis zu einem Jahresgewinn von 24.500,00 Euro keine Gewerbesteuer bezahlen. Von der Umsatzsteuer kannst du dich mit einem Kleingewerbe wie erwähnt durch die Kleinunternehmerregelung befreien.

Du bist als Gewerbetreibende zur doppelten Buchführung verpflichtet. Das heißt, du musst eine Jahresbilanz erstellen. Für ein Kleingewerbe reicht die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Durch die Buchführungspflicht entsteht auch die Pflicht, ein Kassenbuch zu führen. Deine Kasse muss übrigens keine echte Registrierkasse sein. Im Grunde kann alles als Kasse dienen, von der abschließbaren Geldkassette bis zur Schreibtischschublade. Wenn du viel Bargeld einnimmst, ist die Schublade aber vielleicht nicht die beste Wahl. Wichtig ist in erster Linie, dass du alle Geldeingänge sorgfältig im Kassenbuch dokumentierst.

Eine weitere Verpflichtung, die für dein Gewerbe als Autor durch die doppelte Buchführung entsteht, ist die Inventur. Diese musst du am Ende des Geschäftsjahres machen. Allerdings ist der Aufwand vermutlich gering, da du außer deinen Büchern und deinem Kapital nicht viel aufzunehmen haben solltest. Verkaufst du aber beispielsweise auch Merchandise zu deinen Büchern und hast davon den ganzen Keller voll, musst du jede einzelne Tasse mit deinem Buchcover darauf berücksichtigen.

Das sind die wichtigsten Informationen zum Gewerbe als Autor. Wir hoffen, das hilft dir ein wenig weiter, wenn du neben dem Schreiben noch ein weiteres Standbein aufbauen willst. Wenn du noch Fragen hast, stell sie gerne in den Kommentaren.

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