Endlich selbstständig als Autor: Künstlersozialversicherung für Anfänger

Endlich selbstständig als Autor: Künstlersozialversicherung für Anfänger

Hast du es endlich geschafft, als Autor selbstständig zu werden und den berühmten Sprung in die Selbstständigkeit gewagt? Dann wirst du zu Beginn mir zweierlei Dingen konfrontiert: Papierkram und finanzielle Engpässe. Dafür bietet die Künstlersozialversicherung tolle Einstiegschancen, damit die Krankenkasse deine frisch gewonnene Existenz auf eigenen Beinen nicht sofort „auffrisst“.

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Wann lohnt sich der Künstlersozialkasse Beitrag?

Wann lohnt sich der Künstlersozialkasse Beitrag?

Achtung! Dieser Artikel bezieht sich auf Angaben aus dem Zeitraum, in dem er geschrieben wurde. Versicherungsbeiträge sind nicht konstant und können sich ändern. Es ist also möglich, dass die hier genannten Beitragssätze nicht mehr aktuell sind.

Dieser Artikel ist von 2017 und wurde seit Längerem nicht überarbeitet.

Der Künstlersozialkasse Beitrag ist theoretisch günstiger und teurer als die freiwillige Versicherung.

Als Autor, der selbstständig arbeitest, hast du im Prinzip zwei Möglichkeiten. Wenn du den Artikel bis zum Ende liest, wird dir sogar eine dritte Möglichkeit auffallen, aber hier geht es hauptsächlich darum, ob du dich über die Künstlersozialkasse oder freiwillig selbst versichern solltest.

Zu diesem Artikel kam ich, als ich den Tweet meines geschätzten Autorenkollegen Timon L. Thöne gesehen habe. Folgt man dem Link, gelangt man zu einer Petition, die eine gerechte Behandlung von Selbstständigen bei der Sozialversicherung verlangt. Genau darüber möchte ich hier unter anderem aufklären.

Das Problem mit der freiwilligen Versicherung von selbstständigen Autorinnen und Autoren ist, dass diese mit einer sogenannten Mindestbeitragsbemessungsgrenze berechnet werden, wenn sie sich versichern. Diese ist ganz schön hoch…

 

Wie teuer ist es, sich selbst zu versichern?

Wenn du dich als Autor selbst versichern möchtest, wird angenommen, dass du 2.231,25 € im Monat einnimmst. Wenn du weniger verdienst, hast du Pech gehabt und musst an die Krankenversicherung dennoch das zahlen, was sich aus diesem fiktiven Beitrag berechnet.

An die Krankenversicherung zahlst du 14,6 % deines Einkommens zuzüglich Zusatzbeitrag. Für die Pflegeversicherung fallen 3,05 % oder 3,3 % an, je nachdem, ob du über 23 und kinderlos (3,3 %) bist oder die Elterneigenschaft hast oder jünger als 23 bist (3,05 %).

Du zahlst also für Kranken- und Pflegeversicherung mindestens 393,81 € für diese beiden Versicherungen.

Wärst du bei der Künstlersozialversicherung versichert, bräuchtest du ein Einkommen von etwa 4.462 €, um diesen Beitrag an KV und PV zu zahlen.

Das ist das Problem, das im oben genannten Tweet bzw. der verlinkten Petition angesprochen wird.

Verdienst du als Autor 1.000 Euro brutto, zahlst du mindestens 393,81 € Krankenversicherung. Um Steuern, Miete und Überleben zu sichern, bleiben dir also knappe 606 €. Ich als Autorin weiß, wie schwer es vor allem in der Anfangszeit ist, zum ersten Mal überhaupt 1.000 € zu verdienen. Daher bin ich umso empörter über diese unmenschliche Mindestbeitragsbemessungsgrenze.

Aber wir müssen auch fair sein: Wenn deine Existenzgründung von der Bundesagentur für Arbeit unterstützt wird, wird nur ein Einkommen von 1.061,67 € angenommen und du zahlst für Kranken- und Pflegeversicherung „nur“ 187,38 € zuzüglich Zusatzbeitrag für Krankenkasse und Aufschlag für kinderlose Ü23 Personen für die Pflegeversicherung.

So oder so ist es gerade für uns geringverdienende Autoren unheimlich schwer und teuer, sich selbst zu versichern. Da freut man sich, vom Künstlersozialkasse Beitrag profitieren zu können! Oder?

Dennoch gibt es einen entscheidenden Vorteil: Du brauchst keine Rentenversicherung!

Die gesetzliche Rentenversicherung kostet 18,6 %. Und würdest du zu deinem 1.000-Euro-Einkommen und den mindestens 266 € Kranken- und Pflegeversicherung auch noch 186 € in die Rente einzahlen müssen, hättest du 45,2 % deines Einkommens allein für die Sozialversicherung abgedrückt. Viel Spaß in der Selbstständigkeit!

Der kleine Trost ist, dass du auf die Rente verzichten kannst. Ich persönlich halte die Rente für mich für überflüssig, weil ich keinen Grund sehe, irgendwann mit dem Schreiben aufzuhören. Ich sorge nicht für das Alter vor.

Schauen wir mal rüber zur KSK und wie teuer der Künstlersozialkasse Beitrag ist.

 

Wie teuer ist der Künstlersozialkasse Beitrag?

Im Artikel darüber, wie du in die Künstlersozialkasse kommst, habe ich bereits unkonkrete Zahlen zum Künstlersozialkasse Beitrag genannt. Du zahlst etwa 19 % deines Einkommens als Künstlersozialkasse Beitrag über die KSK an die jeweiligen Träger. Doch das möchte ich dir hier konkret aufschlüsseln:

Der Krankenkassenbeitrag beträgt 14,6 %. Davon zahlst du 7,3 % und die KSK bezuschusst dich zu 7,3 %. Den Zusatzbeitrag (zwischen 0,8 % und 1,5 % ist alles möglich) musst du selbst bezahlen, das ist nicht nur beim Künstlersozialkasse Beitrag so, sondern auch in abhängigen Beschäftigungsverhältnissen und eigentlich überall. Dafür darfst du dir auch deine Krankenkasse trotz Künstlersozialkasse Beitrag selbst auswählen.

In der Rentenversicherung werden 18,6 % fällig. Du zahlst 9,3 % Künstlersozialkasse Beitrag und die KSK legt das gleiche Geld obendrauf.

Die Pflegeversicherung kostet 3,3 %, wenn du keine Kinder hast und über 23 Jahre alt bist. Bist du jünger und / oder hast Kinder, so kostet die Pflegeversicherung 3,05 %. 1,525 % werden von der KSK bezahlt, die anderen 1,525 % musst du selbst zahlen.

Insgesamt zahlst du für Renten-, Pflege- und Krankenversicherung durch die KSK mindestens 19,625 % deines Einkommens, anstelle von mindestens 36,65 %, wenn du dich bei gleichen Leistungen selbst versichern würdest (und mehr als die Mindestbeitragsbemessungsgrenze verdienen würdest).

 

Würdest du also 1.000 € im Monat verdienen, würden dir für die Sozialversicherung (incl. Rentenversicherung!) nur 196,25 € abgezogen. Bei gleichem Einkommen lag dieser Wert für diese drei Versicherungen bei etwa 579,81 €, wenn du dich selbst versichert hättest.

Geringverdienende Autoren haben durch die KSK erst eine Chance, sich selbstständig zu machen. Wer weder Künstler noch Publizist ist, hat meiner Meinung nach keine Chance auf Selbstständigkeit ohne dicke Kredite, Förderungen oder gespartes Vermögen.

 

Ein Vergleich bei hohem Einkommen als Autor

Angenommen, du verdienst 2.300 Euro im Monat und hast somit die Mindestbeitragsbemessungsgrenze für Selbstständige bei der freiwilligen Versicherung überschritten. Wie viel zahlst du in welche Kasse ein?

Wenn du dich selbst versicherst, zahlst du mindestens 17,65 % deines Einkommens (14,6 % + Zusatzbeitrag + 3,05 % + Zuschlag) an die Krankenkasse.

Du hast bei einem Einkommen von 2.300 Euro im Monat also 405,95 € zu leisten und hast somit eine Kranken- und Pflegeversicherung, aber keine Rentenversicherung. Für das Alter vorsorgen kannst du immerhin auch durch andere Mittel und Wege.

Der Künstlersozialkasse Beitrag beträgt, wie ich im vorherigen Abschnitt schon errechnet habe, 19,625 %. Bei einem Einkommen von 2.300 Euro zahlst du also mindestens 451,37 € für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

 

Gibt es eine Alternative zu diesen teuren Möglichkeiten?

Ach ja, da war ja noch etwas. Ein Bekannter von mir hat da so einen “Trick” angewendet. Es gibt eine Alternative zur KSK und zum selbst Versichern, aber ich weiß nicht, wie ratsam sie ist. Lassen wir Moral und sowas mal außen vor; Das muss jeder selbst entscheiden, und ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das legal ist. Aber Fakt ist: Ich kenne jemanden, bei dem das funktioniert, und ich interessiere mich für die Zahlen und wie wann was kostet, also schlüssel ich das hier auf. Und zwar: Ich kenne jemanden, der ist seit vielen, vielen Jahren Student. Und er erzielt selbstständige Einkünfte.

Studenten werden gesondert behandelt und aufgrund ihrer Studenteneigenschaft werden sie nicht mit einer Mindestbeitragsbemessungsgrenze von über 2.000,00 € berechnet, sondern mit nur 1061,67 € Einkommen. Daher zahlt man als Student nur mindestens 187,38 € zuzüglich Pflege-Zuschuss und Krankenkassen-Zusatzbeitrag.

Der folgende Abschnitt bezieht sich auf eine beliebte, aber höchst fragwürdige Methode unter Student*innen, die du hier nachlesen kannst (Quelle: jetzt.de).

Es kann sich also durchaus lohnen, sich in einem N.C.-freien Studienfach einzuschreiben und die Semestergebühren (Ach nein, die wurden ja abgeschafft. Das nennt sich ja jetzt Beitrag und kostet immer noch scheißviel.) von durchschnittlich 880 € jährlich zu zahlen, um die monatlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von 451 € auf 187 € zu drücken.

Aufs Jahr gerechnet zahlst du als selbstständiger „Student“ für deine Krankenversicherung mindestens 2.244 € und für die Uni beispielsweise 880 €. Insgesamt kommen Kosten von grob 3.124 € auf dich zu.

Wenn du diesen Umweg nicht gehst und dich selbst versicherst und unter der Mindestbeitragsbemessungsgrenze liegst, kostet dich die Krankenversicherung mindestens 5.412 € im Jahr.

Sich als Selbstständiger in ein Studienfach einzuschreiben, spart dir 2.288 € im Jahr und deine Existenz wird nicht von der monströsen, unhumanen Sozialversicherung aufgefressen. Ich wiederhole, das ist ein unmoralischer Trick, den jemand anwendet, den ich kenne. Ich weiß nicht, ob das legal ist und würde das niemandem zum Nachmachen empfehlen. Vielmehr ist mir wichitg, hier eine Ungerechtigkeit aufzuzeigen.

Aber mal im Ernst.

Das kann doch nicht wahr sein. Dagegen müssen wir etwas tun.

Auch, wenn wir als Autoren durch die Künstlersozialkasse privilegiert und beschützt sind und es uns eigentlich sehr gut gehen kann, sollten wir uns anschließen!

Lest den Text, empört auch, macht bei der Petition mit, geht irgendwem damit auf den Geist und macht richtig Radau! Ich mache auch mit. Versprochen.

 

Fazit

Für Geringverdienende ist die KSK ein Muss. Selbst versichern geht nur mit großen finanziellen Einbußen, wenn du nicht genug verdienst. Ist dein Einkommen niedrig, bedroht die Krankenkasse unter Umständen deine gesamte Existenz.

Verdienst du mehr als die Mindestbeitragsbemessungsgrenze von 1.061,67 € im Monat, so ist es günstiger, sich selbst zu versichern. Die KSK ist ab diesem Punkt absolut gesehen teurer. Die 1,5 %, die der Künstlersozialversicherung Beitrag in diesem Fall die Kosten der freiwilligen Versicherung überschreitet, enthält allerdings eine komplette gesetzliche Rentenversicherung zu 18,6 % deines Einkommens.

Ich halte die Künstlersozialkasse für die richtige Adresse für uns. Auch, wenn ich das Konzept „Rente“ eigentlich ablehne.

Und zu der Option mit dem Student-Sein: Es ist eine Behelfs-Methode, die dich vor dem Untergang bewahrt, wenn du selbstständig bist und wenig Einkommen hast, oder die dir den Einstieg erleichtert. Solange die Gesetze für Nicht-Künstler und Nicht-Publizisten bei der Sozialversicherung so widerlich sind, sollten wir alle unsere Stimmen dagegen erheben.

Alles Liebe,

Kia


Dieser Artikel wurde weder von einem Steuerberater noch von einem Rechtsanwalt verfasst und ersetzt keine professionelle Beratung. Mein Ziel ist es lediglich, allgemeine Informationen auf dem Gebiet der Steuern, Gebühren und Sozialversicherung für meine Leser*innen bereitzustellen und insbesondere Autor*innen und Kreativen Hilfen zur Orientierung an die Hand zu geben. Alle Angaben ohne Gewähr. Beachte das Datum der Veröffentlichung dieses Artikels – Gesetze können sich jährlich ändern! Für individuelle Beratung suche bitte einen Steuerberater, Unternehmensberater oder Rechtsanwalt auf.
Wie du in die Künstlersozialkasse kommst

Wie du in die Künstlersozialkasse kommst

Die Künstlersozialkasse ist unter den meisten Autoren bekannt, wie ich inzwischen herausgefunden habe. Das ist gut. Doch viele Autorinnen und Autoren glauben, es gäbe eine große Hürde, um in der Künstlerkasse versichert zu werden. Ist dem so? Ich bin dem für euch auf den Grund gegangen.
Erst einmal ganz grob zur Künstlersozialversicherung: Über die Künstlersozialabgabe geben beispielsweise Auftraggeber, die einen Grafiker bezahlen, Geld an die Kasse ab. Dieses Geld verwendet die Künstlersozialkasse, um den Arbeitgeber-Anteil der Sozialversicherung für selbstständige Autoren zu bezahlen.
Als selbstständiger Autor hast du neben der KSK nämlich noch eine andere Wahl: Du kannst dich freiwillig versichern und den Arbeitgeber-Anteil einfach selbst bezahlen. In einem der folgenden Artikel werde ich näher auf das „lohnt sich die KSK?“ bzw auf „freiwillig versichert vs. KSK“ eingehen. Dieser Artikel erscheint am 27. September 2017 und ist unter diesem Link aufrufbar.

 

Ist die Künstlersozialversicherung eine eigenständige Krankenversicherung?

Die ersten Gedanken, die ich mir als treue Versicherte der AOK gemacht habe, waren negativ.

Ich muss bei der AOK nur zwei Klicks tätigen und habe einen kostenlosen Yoga-Kurs für acht bis zehn Wochen mit Gesundheitsgutschein bewilligt. Die Kommunikation ist meiner Meinung nach einfacher als bei der Techniker Krankenkasse (um nur ein Beispiel zu nennen) und der Zusatzbeitrag beträgt 2020 nur 0,9 % (DAK im Vergleich: 1,5 %!). Meine gesamte Familie ist bei der AOK versichert und ich habe selbst schon einmal dort gearbeitet.

In die KSK zu gehen hieße vielleicht Verzicht und auch meine Psychotherapie, die ich mache, bewilligt diese nicht so leicht. Oder?

Ich habe absolut falsch gedacht! Die KSK ist sozusagen nur der Arbeitgeber. Es geht bei der KSK nur darum, dich von deiner Sozialversicherungsabgabe zu entlasten, sodass du eher vom Schreiben leben kannst, als würdest du dich freiwillig versichern.

Die KSK versichert uns Autorinnen und Autoren gar nicht. Der Träger der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt erhalten. Die KSK ist der Umweg, über den du dich bei deiner Krankenkasse versichern lässt.

Das ist in einem abhängigen Angestelltenverhältnis genau so. Du teilst deinem Chef mit, bei welcher Krankenkasse du bist, gibst die SV-Nummer ab und die SV-Beiträge werden von deinem Bruttogehalt abgezogen und überwiesen. In etwa so macht das auch die KSK, nur eben ohne Lohnzettel. Weil du ja selbstständig bist.

Auch die gesetzliche Rentenversicherung ist dieselbe, wie die, die du als Arbeitnehmer hast. Deine Rentenversicherungsbeiträge gehen also (weiterhin) an die Deutsche Rentenversicherung und nicht in die KSK. Deine Rente wird später auch nicht die KSK auszahlen, sondern die Deutsche Rentenversicherung.

 

Was bringt die Künstlersozialversicherung konkret?

Was die KSK in Zahlen ausgedrückt bringt? Du zahlst statt knappen 37 % deines Einkommens nur knappe 19 % für Rente, Krankenkasse und Pflegeversicherung.

Bei einem Monatseinkommen von 1.300 Euro sind das 247 statt 481 Euro (gerundet). Aber nur theoretisch; bei der freiwilligen Versicherung gibt es eine sogenannte Mindestbeitragsbemessungsgrenze, die ich im folgenden Beitrag „KSK oder selbst versichern?“ erläutern werde.

In diesem Artikel befindet sich auch eine konkrete Herleitung dieser Zahlen.

 

Wie kommt man in die Künstlersozialversicherung?

Damit du den Künstlersozialkasse Beitrag auf „Arbeitgeber-Seite“ genießen kannst, musst du in diese aufgenommen werden. Ein Bauingenieur ist kein Künstler; da sind wir uns sicher einig.

Du musst als Künstler oder Publizist tätig sein und dadurch deinen Lebensunterhalt sichern. Dabei musst du eine Existenz als Autor hauptsächlich sichern und selbstständig arbeiten.

Hast du einen Brotjob und schreibst nebenbei, kommt die KSK für dich nicht in Frage. Deine Sozialversicherung führt der Arbeitgeber ab.

Hast du einen 450,00 € – Job und hast ein selbstständiges Einkommen, so kommt die KSK jedoch für dich in Frage, auch wenn beim geringfügigen Beschäftigungsverhältnis 13 % pauschale Krankenversicherung für dich abgeführt werden. Stichpunkt Knappschaft Bahn-See, das Thema kennst du vielleicht. (Wenn nicht, schrei! Bittest du mich in den Kommentaren um einen Artikel zum 450-Euro-Job, so werde ich ihn schreiben 😉 )

 

Künstler bist du, wenn du..

  • Musik
  • Darstellende Kunst
  • Bildende Kunst

schaffst, ausübst oder lehrst. Ein selbstständiger Musiklehrer ist also ebenso über die KSK versicherbar wie der Bildhauer in seinem Atelier.

 

Publizist bist du, wenn du…

  • Schriftsteller
  • Journalist
  • Blogger
  • Werbetexter

bist. Es geht nicht darum, wie künstlerisch deine Texte sind; daher bin ich auch als hautberufliche Texterin für die KSK qualifiziert. Es geht nur darum, dass du eigenschöpferische Texte der Öffentlichkeit oder eine Teilöffentlichkeit zur Verfügung stellst (Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)und dadurch dein Geld verdienst.

Wie immer gilt: Wer plagiiert, ist raus. Als nette Info am Rande.

 

Hast du als Autor festgestellt, dass du Publizist im Sinne der Künstlersozialkasse bist, so kannst du dich dort versichern lassen, wenn du diese Tätigkeit selbstständig und erwerbsmäßig ausführst. Würde ich beispielsweise nichts anderes machen, als für euch Blogartikel rauszuhauen und „Autoren an die Steure“ zu betreiben, wäre ich nicht qualifiziert.

Denn an diesem Blog verdiene ich noch kein Geld. Erst 2019, wenn der Steuerbescheid für die VG Wort Ausschüttungen für 2017 da ist (die im Oktober 2018 ausgezahlt werden), werde ich den ersten Cent mit diesem Blog verdient haben. Das führt mich auch gleich zur nächsten Frage:

 

Gibt es ein Mindesteinkommen für die Künstlersozialkasse?

Jein.

Im Prinzip setzt die Künstlersozialkasse Mindesteinkommen voraus, aber tut das in einem humanen Umfang, ganz im Gegensatz zur freiwilligen Versicherung für Selbstständige! Während du als Nicht-Künstler mit einer Mindestbeitragsbemessungsgrenze von über 2.000 Euro im Monat berechnet wirst, fordert die KSK, dass du mehr als 3.900 Euro verdienst. Im Jahr.

Diese 325 Euro im Monat musst du also mit deiner publizistischen Tätigkeit als Autor überschreiten und dabei keinen anderen Beruf ausüben, der deinen Lebensunterhalt sichert. Dass jemand mit 326 Euro brutto im Monat Miete, Lebensunterhalt und berufliche Ausgaben bezahlen kann, ist fraglich und ich gehe davon aus, dass jeder Autor, der das hier liest und ernsthaft über die Aufnahme in der KSK nachdenkt, über dieser Grenze ist.

 

Die gemischte Tätigkeit und die Künstlersozialkasse

Ich habe im Rahmen von „Autoren an die Steuer“ bereits über die gemischte Tätigkeit als Autor gesprochen.

Dabei geht es darum, dass einigen Autoren der Freiberuf aberkannt wird, wenn sie beispielsweise über ihren Blog Einnahmen durch Werbebanner erzielen. Für bestimmte Tätigkeiten muss man ein Gewerbe anmelden, wie beispielsweise für Webdesign ohne künstlerischen Ausdruck. Konkret habe ich geschrieben, dass du ein Gewerbe zusätzlich zu deinem freiberuflichen Schreiben brauchst, wenn du Einnahmen als…

  • Blogger
  • Buchblogger
  • Youtuber (Auch bei Lehr- und Nachhilfevideos)
  • Musiker einer Coverband ohne künstlerische eigene Interpretation (ja, ernsthaft jetzt.)
  • Werbefotograf
  • Gestalter zum Zwecke der Werbung
  • Autor, sobald du plagiierst

erzielst.

Eine Gewerbeanmeldung ist für die Versicherung in der Künstlersozialkasse kein Hinderungsgrund! Du darfst sogar mit anderen Autoren gemeinsam eine GbR gründen und daraus Einkünfte erzielen.

Die KSK prüft im Einzelfall, ob du mit deinem Schaffen und Schreiben über sie versichert werden kannst. Es ist wichtig, hier klar zwischen Finanzamt und Künstlersozialkasse abzugrenzen!

Im Gegensatz zum Finanzamt interessiert sich die Künstlersozialkasse für den tatsächlichen Hintergrund deiner Arbeit und schaut wirklich darauf, ob du als Künstler oder Publizist giltst und dadurch deine Einnahmen erzielst.

 

Fazit

Offenbar ist die Künstlersozialkasse eine feine Sache und gerade für uns Autorinnen und Autoren wirklich klasse. Ob du einen Verlag hast, bloggst, selbst als Selfpublisher veröffentlichst oder Texter-Aufträge annimmst: Ein Autor kann durch die KSK günstig und zu humanen Bedingungen bei seiner oder ihrer Krankenkasse des Vertrauens versichert werden.

Ich empfehle dir, einen KSK Antrag anzusehen oder gleich auszufüllen. Die Anmeldeunterlagen kannst du hier downloaden.

Alles Liebe,

Kia



Dieser Artikel wurde weder von einem Steuerberater noch von einem Rechtsanwalt verfasst und ersetzt keine professionelle Beratung. Mein Ziel ist es lediglich, allgemeine Informationen auf dem Gebiet der Steuern, Gebühren und Sozialversicherung für meine Leser*innen bereitzustellen und insbesondere Autor*innen und Kreativen Hilfen zur Orientierung an die Hand zu geben. Alle Angaben ohne Gewähr. Beachte das Datum der Veröffentlichung dieses Artikels – Gesetze können sich jährlich ändern! Für individuelle Beratung suche bitte einen Steuerberater, Unternehmensberater oder Rechtsanwalt auf.