Das Missverständnis mit der Reichensteuer

Das Missverständnis mit der Reichensteuer

Achtung! Dieser Artikel bezieht sich auf die Steuersätze aus dem Jahr 2021 und auch den Grundfreibetrag dieses Jahres. Durch die jährliche Anhebung der Freibeträge, musst du die hier vorgenommenen Rechnungen entsprechend anpassen. Im Jahr 2024 liegt der Grundfreibetrag bei 11.604,00 Euro.

Bei der Einkommensteuer wird das Einkommen je nach Veranlagung und Höhe zwischen 14 % und 45 % versteuert. Bei einem Steuersatz von 45 % spricht man von der Reichensteuer. Gerechtigkeitsfanatiker freuen sich, müssen die Reichen doch 45 % ihres Einkommens abgeben – doch das ist nicht richtig.
In dieser Ausgabe von “Autoren an die Steuer” decke ich das Missverständnis mit der Reichensteuer auf.

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