Das Missverständnis mit der Reichensteuer

Das Missverständnis mit der Reichensteuer

Bei der Einkommensteuer wird das Einkommen je nach Veranlagung und Höhe zwischen 14 % und 45 % versteuert. Bei einem Steuersatz von 45 % spricht man von der Reichensteuer. Gerechtigkeitsfanatiker freuen sich, müssen die Reichen doch 45 % ihres Einkommens abgeben – doch das ist nicht richtig.
In dieser Ausgabe von “Autoren an die Steuer” decke ich das Missverständnis mit der Reichensteuer auf.

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