Studenten an die Steuer! Der Verlustvortrag

von | Mai 31, 2023 | Autoren an die Steuer | 8 Kommentare

Autoren an die Steuer! Wenn du nicht vom Schreiben lebst und keinen Brotjob nebenbei hast, gehörst du wahrscheinlich zu einer ganz bestimmten Gruppe, die ich unter meinen Autorenkollegen oft treffe: Studenten! Auch Studenten sollten eine Steuererklärung machen.

Oft wurde ich gefragt, wozu man das tun sollte, da man doch keine Steuer zurückbekommen und auch keine Steuer zahlen würde, da man kein Einkommen hat und durch das Teildarlehen “BaFöG” weniger Einkommen bezöge als ein Hartz-IV-Empfänger. Das ist im Prinzip auch richtig. Aber durch den sogenannten Verlustvortrag kann eine Steuererklärung für Studenten von Vorteil sein. Ich beziehe mich im Folgenden ausschließlich auf Studenten und lasse die Steuererklärung für nebenberuflich selbstständige Autoren außen vor. Interessierst du dich für das Thema, könnten dich folgende Artikel interessieren:

Steuer-Basics für Autoren: “Hilfe, ich verdiene Geld!”

EÜR: Einnahme-Überschuss-Rechnung als Autor

Als Autor Freiberufler oder Gewerbetreibender?

 

Bevor ich zum Thema Verlustvortrag komme, widme ich mich der am häufigsten gestellte Frage:

Nein, du musst dein BAföG nicht in der Steuererklärung angeben! Es handelt sich bei Studenten-BAföG um eine Finanzierung des Lebensunterhalts und nicht um ein Einkommen oder eine Förderung der Ausbildung an sich. Studenten-BAföG ist, genau wie Arbeitslosengeld II (oder Hartz IV) steuerfrei.

Meister-BAföG (und Arbeitslosengeld I) muss man hingegen schon als Einkommen in der Steuererklärung angeben.

So, ist diese Frage ein für alle Mal geklärt, können wir mit dem Thema starten 🙂

 

Verlustvortrag – was man wissen muss

Studenten sind in der Regel arm. Sie erhalten in Kinos, Schwimmbädern und teilweise auch Restaurants Rabatte, damit sie sich ein bisschen Leben in der Gesellschaft leisten können. Unimall und ähnliche Plattformen bieten Elektronik und ähnliches speziell für Studenten an. Der Grund an der Armut der Studenten liegt darin, dass sie als Akademiker die zukünftigen Reichen werden (sollen. Theorie und so).

Trotzdem kostet ein Studium viel Geld. Entweder sind Studiengebühren zu zahlen, oder ein seit der Abschaffung der Studiengebühren stetig stark ansteigender Semesterbeitrag. Fachbücher werden gekauft, mit Fahrkarten die Grenzen des Semestertickets überbrückt, und sowieso benötigt man den üblichen Bürokram, den auch Selbstständige benötigen.

Durch den Verlustvortrag kannst du als Student deine Studienkosten, die aufgrund deines kleinen oder nicht vorhandenen Einkommens automatisch Verluste sind, steuerlich geltend machen. Du sagst durch eine Studenten-Steuererklärung dem Finanzamt quasi, was du für Werbungskosten für einen in der Zukunft wahrscheinlich anzutretenden Beruf hattest. Der Fiskus merkt sich diese Verluste und verrechnet sie mit deiner ersten Steuerzahlung, die du nach deinem Studium im lohnsteuerpflichtigen Job oder in der Selbstständigkeit tätigen musst.

Unter’m Strich heißt das: Deine Fachbücher, Fahrkarten, Fahrradreparatur, Semesterbeiträge und der Bürokram wird dir vom Staat subventioniert!

Im Schnitt erhalten Studenten 3.000,00 € zurück. (Quelle: finanzen.de)

Jeder Student, der keine Steuererklärung mit Verlustvortrag macht, verschenkt echtes Geld. Einfach so. Deswegen ist es mir ein Anliegen, bei Autoren an die Steuern etwas zum Verlustvortrag zu schreiben, auch wenn das Thema nicht direkt die nebenberuflichen Autorinnen und Autoren betrifft, die die Zielgruppe von “Autoren an die Steuer” bilden.

Das war die gute Nachricht.

Jetzt kommt die Schlechte.

Wenn du ein Erststudium absolvierst, kannst du keinen Verlustvortrag in der Steuererklärung geltend machen. Die Kosten einer Erstausbildung (zu der unter Umständen sogar der Master dazuzählt) kannst du als Sonderausgaben bis zu einer Höhe von 6.000,00 € im Jahr abziehen. Zu den Sonderkosten habe ich bereits einen Artikel veröffentlicht. Das ist eine Ungleichbehandlung von Studenten, die eine Ausbildung vor dem Studium abgeschlossen haben und solchen, die sofort ein Studium beginnen. Derzeit stehen die Chancen gut, dass das Bundesverfassungsgericht zu Gunsten der Erstauszubildenden entscheidet. Wenn du bei dem Thema up to date bleiben willst, kann ich dir die Seite studentensteuererklärung.de sehr ans Herz legen.

Bist du im Erststudium, kannst du zwar keinen Verlustvortrag angeben, aber die Steuerbescheide werden derzeit aufgrund der ausstehenden Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht als vorläufig gekennzeichnet. Es kann sein, dass Verlustvorträge von Erststudenten in Zukunft im Nachhinein dann doch akzeptiert werden.

Wie wird der Verlustvortrag in der Steuererklärung angegeben?

Deine Ausgaben im Zusammenhang mit dem Zweitstudium sind als Werbungskosten anzugeben. Die findest du in der Anlage N. Ab Zeile 31 gibst du die Werbungskosten an.

Unter “Fortbildungskosten” (Zeile 46)  trägst du beispielsweise deine Fahrtkosten, Schreibmaterial, Studiengebühren, Fachliteratur und benötigtes Telefon und Internet ein. Aber auch Kosten für einen Rucksack können abgezogen werden, wenn du ihn für dein Studium benötigst. Auch die Kosten für ein Net- oder Notebook, Kopierkosten, Büchereikarten oder Bewerbungs- und Kontoführungsgebühren kannst du in den Werbungskosten als Verlustvortrag geltend machen.

 

Also, liebe Studenten: Sammelt eure Belege. Macht eure Steuererklärung. Verschenkt kein Geld!

Besonders die Erststudierenden sollten die Augen offen halten. Nicht mehr lange, und es wird zugunsten von euch entschieden. Da bin ich mir sehr sicher. Beide Daumen sind gedrückt!

Schreib’ mir gerne einen Kommentar.

Alles Liebe,

Kia



Für Kreative gemacht: Kein Fachchinesisch

Speziell auf die Buchbranche zugeschnitten

Paragrafisch in leichtere Sprache übersetzt

Keine Vorkenntnisse nötig

Auch für nebenberuflich Selbstständige

Jedes Jahr eine aktuelle Version

Die Artikel aus der Reihe “Autoren an der Steuer” wurden nicht von einer professionellen Steuerberatung verfasst und ersetzen diese nicht. Wir übernehmen keine Gewährleistung dafür, dass die Angaben in diesem Artikel korrekt, vollständig und aktuell sind.
Unser Ziel ist es lediglich, allgemeine Informationen auf dem Gebiet der Steuern für unsere Leser bereitzustellen und insbesondere Autoren Hilfen zur Orientierung an die Hand zu geben.
Für eine individuelle Beratung wende dich bitte an einen professionellen Steuerberater.

8 Kommentare

  1. Sven Bucher

    Ich habe als Student mich nicht verpflichtet gefühlt eine Steuererklärung einzureichen. Dies scheint auch nicht unbedingt nötig zu sein. Die Rechtfertigung der studentischen Armut mit dem Reichtum in der Zukunft ist in meinen Augen echt haltlos. Da ich mir das letzte Jahr viele Fachbücher gekauft habe, werde ich mich mit meinem Steuerberater zusammensetzen und schauen ob es lohnenswert sein könnte. Vielen Dank!

    Antworten
  2. Helena

    Steuererklärung für Studenten kann von Vorteil sein, wobei man zum Beispiel an Studiengebühren sparen kann. Jeder Student, der keine Steuererklärung mit Verlustvortrag macht, verschenkt Geld in Realität. Danke für Tipps!

    Antworten
  3. Joachim Hussing

    Es war interessant zu lesen, wie Schulbücher, Semestergebühren und andere schulbezogene Kosten vom Staat subventioniert werden können, wenn man Steuern macht. Mein Bruder wird bald mit dem College beginnen, und damit ist er besorgt, seine Steuern zu machen. Ich werde diese Informationen mit ihm teilen und ihm vorschlagen, einen Steuerberater zu beauftragen, um eine gute Steuererklärung zu erhalten.

    Antworten
  4. Lisa

    Es ist gut zu wissen, dass ich als Student meine Steuerbescheinigung machen sollte. Bislang hatte ich die Annahme, dass ich keine Steuererklärung machen muss, solange ich kein Einkommen habe, da sich das nicht lohnt. Aber nachdem ich nun erfahren habe, dass es langfristig von Vorteil sein kann, werde ich in diesem Jahr meine Steuererklärung machen.

    Antworten
  5. Anabel von der Osten-Sacken

    Wie sieht es aus, wenn man in einem Studienjahr selbstständig gearbeitet hat, aber unter dem Grundfreibetrag verdient hat, aber die Ausgaben trotzdem niedriger waren als die Einnahme, die durch die steuerfreie Arbeit erzielt wurden? Kann man dann auch einen Verlustvortrag machen und die steuerfreien Einnahmen dann einfach weglassen?

    Antworten
    • Kia Kahawa

      Das kann dir am besten ein Steuerberater sagen! 🙂
      Kia

      Antworten
  6. Benjamin Neuenhof

    Als Student habe ich mich noch nicht um meine Steuern gekümmert. Gut zu wissen, dass Fortbildungskosten ebenfalls steuerlich abgesegnet werden können. Weitere Beratung hole ich mir von einer Steuerberatung.

    Antworten
  7. Maria Mettermann

    Toll, dass man Studiengebühren angeben kann. Was alle anderen kleineren Dinge betrifft, werde ich Hilfe benötigen. Das scheint viel Arbeit und ich habe nicht viel zeit. Deswegen werde ich zur steuerberatung gehen.

    Antworten

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert