Außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung angeben

von | Apr 18, 2020 | Autoren an die Steuer | 9 Kommentare

Außergewöhnliche Belastungen kann jeder Bürger in seiner Steuererklärung absetzen. Dabei ist es irrelevant, ob du selbstständiger Autor bist oder in einem Angestelltenverhältnis arbeitest oder etwas ganz anderes machst.

Die außergewöhnlichen Belastungen werden im Mantelbogen deiner Einkommensteuererklärung angegeben und können dein zu versteuerndes Einkommen mindern. Mindert sich dieser Betrag, kann sich deine zu zahlende Einkommensteuer vermindern oder – je nach Höhe des zu versteuernden Einkommens – auch ganz entfallen.

 

Was sind außergewöhnliche Belastungen?

Prinzipiell sind Kosten der privaten Lebensführung nicht steuerlich zu berücksichtigen. Du kannst nicht in deiner Steuererklärung angeben, dass du beispielsweise eine Schönheits-Operation hattest oder einen besonders teuren Urlaub gemacht hast. Das ist dir natürlich klar.

Aber unter Umständen können gewisse Kosten der privaten Lebensführung in deiner Einkommensteuer geltend gemacht werden.

Wird beispielsweise dein Fahrrad geklaut und du musst es ersetzen, so ist das eine außergewöhnliche Belastung. Es sei denn natürlich, du bist ein Manager mit einem sechsstelligen Jahreseinkommen – dann macht dir ein neues Fahrrad mal eben zwischendurch nichts aus.

Auch Kosten für Pflege und Krankheit können außergewöhnliche Belastungen sein. Wenn die Krankenkasse Leistungen nicht überniimmt, wie beispielsweise die Anfertigung von Zahnkronen, können schnell mittlere dreistellige bis niedrige vierstellige Beträge anfallen. Das kann sich nicht jeder leisten, und wenn du diese Beträge aufbringst und sie sozusagen zahlst, obwohl du sie nicht einplanen konntest, weil das Leben manchmal so spielt, wie es eben spielt, will der Staat dich durch die außergewöhnlichen Belastungen entlasten.

Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählt laut § 33 EStG alles, was eine „größere Aufwendung“ ist, die dem Steuerpflichtigen zwangsläufig entsteht.

§ 33 Außergewöhnliche Belastungen
(1) Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass der Teil der Aufwendungen, der die dem Steuerpflichtigen zumutbare Belastung (Absatz 3) übersteigt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen wird.

Zu den außergewöhnlichen Belastungen können folgende Ausgaben gehören:

  • Unterhaltskosten
  • Beerdigungskosten
  • Pflegekosten
  • Krankheitskosten
  • Neuanschaffungen nach Diebstahl

 

Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen

Zu den Krankheitskosten der außergewöhnlichen Belastungen gehören nicht nur Zahnkronen. Auch der eigene Anteil bei einem Kur-Aufenthalt, der in der Regel bei einem Aufenthalt von 3 – 6 Wochen zwischen 210,00 € und 300,00 € kostet, kannst du als außergewöhnliche Belastung abziehen. Das gilt natürlich nur für ärztlich verordnete Kuren, deren sonstige Kosten von der Krankenkasse gezahlt wurden.

Verunglückst du im Ausland und musst einen Krankentransport nach Deutschland selbst zahlen, gehört auch das zu den außergewöhnlichen Belastungen. Auch Fahrtkosten zum Arzt, wie wenn du beispielsweise mit dem Taxi zum Arzt gefahren werden musst, können, sofern die Krankenkasse diese Kosten nicht übernimmt, als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden.

Auch Kosten für eine Augenoperation, die deine Fehlsichtigkeit korrigieren, kannst du im Mantelbogen deiner Einkommensteuererklärung angeben.

Wenn du übrigens Lexoffice verwendest, kannst du die außergewöhnlichen Belastungen auf das Konto “Krankheitskosten” buchen. Gib dafür in der Belegerfassung bei “Art der Ausgabe” einfach “außergewöhnlich” oder “Krankheitskosten” an.

 

Ab wann spart man Geld?

Die außergewöhnlichen Belastungen haben Grenzen.

Diese Grenzen bemessen sich an deinem Jahreseinkommen. Man rechnet im Finanzamt nach folgendem Schema:

 

Summe der Einkünfte (7 Einkunftsarten addiert)

– Altersentlastungsbetrag

– Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

– Freibetrag für Land- und Forstwirte

= Gesamtbetrag der Einkünfte

– Verlustabzug

– Sonderausgaben

– außergewöhnliche Belastungen

= Einkommen

– Freibeträge für Kinder

– Härteausgleich

= zu versteuerndes Einkommen

 

Erst wird also dein Einkommen berechnet und erst dann werden außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Das ist wichtig, weil das Einkommen, welches zuvor ermittelt wurde, mit einer Art Tabelle abgeglichen wird.

Der Staat hält nämlich einen gewissen Anteil deines Einkommens für angemessen. Belaufen sich deine außergewöhnlichen Belastungen beispielsweise auf 1 % deines gesamten Einkommens, so werden sie nicht in das zu versteuernde Einkommen eingerechnet, da 1 % als zumutbar gelten.

Für Einzelpersonen mit einem Einkommen von weniger als 15.340,00 € gelten übrigens 5 % als zumutbare Grenze. Bist du verheiratet und wählst die Einzelveranlagung, bleibt es dabei. Wählen du und dein Partner die Zusammenveranlagung, liegt die Granze bei 4 %. Hast du Kinder, kann sich dieser Prozentsatz weiter verringern. Je mehr du verdienst, desto höher liegt die Hürde.

Achtung: Geld sparen kannst du bei Krankenkassen. Zuzahlungen zu Medikamenten sollen nicht 2 % (3 % bei chronischer Krankheit) deines Einkomemns übersteigen. Ist das der Fall, gleicht die Krankenkasse sämtliche Eigenleistungen aus, die du tätigen musstest. Ausgenommen hiervon sind natürlich wie immer Brillen und alles rund um den Zahnarzt.

 

Die Tabelle für die Belastungsgrenze für das, was nicht als außergewöhnlich gezählt wird, kannst du beim Lohnsteuerhilfeverein nachschlagen.

Vielleicht kannst du jetzt im Kopf überschlagen, ob deine außergewöhnlichen Belastungen über diesem Betrag liegen und sie in deiner Einkommensteuererklärung angeben. Im Prinzip kannst du dabei nichts falsch machen: Im schlimmsten Fall erkennt das Finanzamt etwas nicht an. Beachte aber bitte, dass du nicht nur die Rechnung, sondern auch einen Zahlungsbeleg über deine außergewöhnlichen Belastungen brauchst.

 

Das war’s soweit zum Thema. Hat es dich weitergebracht? Wusstest du, dass man den Ersatz eines gestohlenen Fahrrads von der Steuer absetzen kann? Hinterlasse mir gerne einen Kommentar.

Alles Liebe,

Kia



Die Artikel aus der Reihe “Autoren an der Steuer” wurden nicht von einem Steuerberater verfasst und ersetzen keine professionelle Beratung. Für individuelle Beratung suche bitte einen Steuerberater auf. Mein Ziel ist es lediglich, allgemeine Informationen auf dem Gebiet der Steuern für meine Leser bereitzustellen und insbesondere Autoren Hilfen zur Orientierung an die Hand zu geben. Alle Angaben ohne Gewähr.

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Für eine individuelle Beratung wende dich bitte an einen professionellen Steuerberater.

9 Kommentare

  1. Bestcustomessay

    Danke für die schöne Anleitung🌹

    Antworten
  2. Laura Heimisch

    Meine Oma kann sich nicht mehr gut bewegen und muss schon seit ein paar Monaten regelmäßig untersucht werden. Ich und meine ganze Familie arbeiten jeden Morgen und können sie dementsprechend nicht zum Arzt fahren. Eine Krankentransporte wäre genau das, was wir brauchen. Ich wusste nicht, dass so was auch als außergewöhnliche Belastung gilt und dass die Fahrkosten abgezogen werden können. Großartig! Danke.

    Antworten
  3. helga

    Danke für die Tipps zu den außergewöhnlichen Belastungen bei der Steuererklärung! Der Opa ist bei uns pflegebedürftig und die Schwester hat mehr keine Möglichkeit, die Unterstützung zu leisten. Alle Rechnungen, sowie auch Bedürfnisse vom kranken Opa muss ich selbstständig decken, deswegen sind die Ratschläge für mich rechtzeitig und sehr hilfreich.

    Antworten
    • Kia Kahawa

      Das freut mich sehr, dass ich dir helfen konnte. Gerade in einer anstrengenden Situation wie deiner kann ich dir erfrischende Literatur empfehlen, wie “Steuern aber lustig”; da sind gerade für den Mantelbogen sehr locker und teils witzig geschrieben gute Tipps drin 🙂
      Liebe Grüße

      Antworten
  4. Tobias Müller

    Vielen Dank für den Beitrag zu außergewöhnlichen Belastungen bei der Einkommenssteuererklärung. Meine Tante nutzt den Krankentransport, um zur Dialyse zu fahren und wollte wissen, ob sie diese Kosten in irgendeiner Weise absetzen könnte. Gut zu wissen, dass ein Unfall mit anschließendem Krankentransport aus dem Ausland zu den außergewöhnlichen Belastungen zählt.

    Antworten
  5. Rachelle Wilber

    Was für ein hilfreicher Artikel zum Thema Privater Krankentransport! Das ist alles echt gut zu wissen. Die Informationen werde ich mir zu Herzen nehmen für die Zukunft.

    Antworten
  6. Günther Lerber

    Danke für den Tipp, dass ich bei Krankenkassen Geld sparen kann, da Zuzahlungen zu Medikamenten sollen nicht 2 % (3 % bei chronischer Krankheit) meines Einkommens übersteigen sollten. Für Ärzte, die als Privatperson eine Steuererklärung machen, sollte das ja genauso sein. Auch sie können ja eine Steuerberatung wahrnehmen.

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  7. Christina Lucas

    Hallo Kia, woher stammt die Info mit dem Rad Diebstahl.
    Gibt es da eine gerichtliche Entscheidung zu? Könnte da bislang nichts zu finden 🙂

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    • Kia Kahawa

      Hallo Christina,

      das Fahrrad ist natürlich nur ein Beispiel, aber ich habe dir mal was rausgesucht:

      https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2%20K%20441/04

      Passend dazu auch: Schäden an Ihrem Hausrat oder Ihrer Kleidung können als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn diese durch einen Brand, durch Diebstahl, ein Unwetter oder eine Überschwemmung unbrauchbar gemacht wurden bzw. abhandengekommen sind.
      Voraussetzung: Es müssen Ihnen wirklich finanzielle Aufwendungen entstanden sein, nur der Eintritt des Schadens reicht nicht aus. Im Haus betroffen sind besonders die wichtigen Wohnbereiche sowie Schlafzimmer und Küche. Ausgaben für Schäden im Keller oder auf dem Dachboden werden hingegen nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt.
      Die Wiederbeschaffung dieser Gegenstände muss existenziell notwendig sein, und das Ereignis, das sie zerstört hat, muss unabwendbar gewesen sein. Allerdings müssen Sie alle Leistungen, die Sie von einer Versicherung erhalten haben, sowie öffentliche Beihilfen von Ihren Aufwendungen abziehen, bevor Sie die Ausgaben in der Steuererklärung geltend machen.

      Quelle:https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2022/2192/wie_sind_renovierungskosten_nach_dem_erwerb_eines_hauses_zu_beurteilen

      Ich hoffe, das hilft dir weiter. Denk aber bitte immer daran, dass wir keine Steuerberatung sind und auch nur die Quellen nach Informationen durchforsten. Es kann natürlich auch sein, dass es mittlerweile neue Rechtsprechungen gibt. Der Artikel hier ist ja schon ein wenig älter.

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