Was ist ein Investitionsabzugsbetrag?

von | Apr 25, 2020 | Autoren an die Steuer | 1 Kommentar

Autoren an die Steuer richtet sich an kleine Autorinnen und Autoren, die nebenberuflich selbstständig sind und als Kleinunternehmer nichts mit Umsatzsteuer am Hut haben. Kleinunternehmende haben laut Einkommensteuergesetz einen Vorteil, der sich Investitionsabzugsbetrag nennt. Diesen möchte ich dir in diesem Artikel erläutern.

Unterm Strich führen Investitionsabzugsbeträge nur zu Steuerstundungen, nicht zu Ersparnissen.

In § 7g EStG ist die Rede von Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe. Wenn du einen Investitionsabzugsbetrag in deiner Steuererklärung geltend machst, mindert sich dadurch die Steuerlast. Angenommen, du würdest (freiwillig) bilanzieren, würde dadurch die Eigenkapitalausstattung verbessern.

Ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist grob gesagt das steuerliche Berücksichtigen einer kostspieligen Anschaffung, die du erst in der nahen Zukunft planst. Du kannst also jetzt in 2020 Steuern sparen, um dir so die Investition im Jahr 2021 besser leisten zu können.

Warum gibt es den Investitionsabzugsbetrag?
Gäbe es den Investitionsabzugsbetrag für Kleinunternehmende nicht, müsstest du vielleicht einen Kredit aufnehmen, um die finanzielle Lücke zu füllen, die der Staat durch das Abziehen von Steuern hinterlässt, und generell will der Staat der Wirtschaftlichkeit nicht im Weg stehen: Im Gegenteil. Investiert ein Bauer in Maschinen, so kann er effektiver arbeiten und wird voraussichtlich durch die Maschine mehr Gewinn machen. Ergo wird er auch mehr Steuern zahlen, was dem Staat natürlich hervorragend gefällt. Abgesehen davon ist der Investitionsabzugsbetrag eine sichere Sache: Es handelt sich um Steuerstundung, das Geld kriegt der Staat so oder so.

Sobald der Gegenstand, den du angeschafft hast, gekauft wurde, wird der Investitionsabzugsbetrag natürlich zurückgerechnet, damit du nicht doppelte Ausgaben in den Steuererklärungen geltend machst. Doch bevor ich die konkrete Vorgehensweise erläutere, möchte ich dir näher bringen, wann und ob du vom Investitionsabzugsbetrag profitieren kannst.

Wer darf den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen?

Als kleinunternehmender Autor, der in die Zielgruppe von „Autoren an die Steuer“ fällt, kannst du ganz klar vom Investitionsabzugsbetrag profitieren. Die Grenze für den IAB beträgt bei Gewerbebetrieben oder selbstständiger Arbeit 235.000,00 € Betriebsvermögen. Erstellst du also eine Bilanz und hast mehr als diese Summe an Betriebsvermögen, kannst du nicht vom Investitionsabzugsbetrag profitieren.

Wenn du eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellst, was ich eher vermute, sieht die Grenze strenger aus, ist aber noch immer im Rahmen von „Autoren an die Steuer“. Wenn du eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellst, also ein 4-3-Rechner bist, darf dein Gewinn 100.000,00 € nicht übersteigen.

Wenn du mehr als 100.000,00 € aus deiner schriftstellerischen Nebentätigkeit als Gewinn einstreichen kannst, bist du weder Kleinunternehmer, noch ist das eine Nebentätigkeit. Hoffe ich. Jedenfalls solltest du mich in diesem Fall anschreiben oder gerne anrufen und erzählen, wie du das geschafft hast. Ich bin ganz Ohr 😉

Halten wir also fest: Der Investitionsabzugsbetrag kann problemlos von einem aufgrund von § 19 UStG befreiten Schriftsteller verwendet werden.

Wofür kann man den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen?

Der Staat möchte durch die Möglichkeit des Investitionsabzugsbetrages nach § 7g EStG natürlich die eigene Wirtschaft stärken. Das Wirtschaftsgut, das du anzuschaffen planst, muss mindestens ein Jahr nach Anschaffung oder Herstellung in einer inländischen Betriebsstätte verbleiben und zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden. Kaufst du dir einen Apple-Computer und verwendest ihn auch zum Zocken und um deine Kinder daran Hausaufgaben machen zu lassen, ist kein Investitionsabzugsbetrag möglich. Wenn du dich mit dem Apple-Computer nach Mallorca verziehst, um dort in einer abgeschiedenen Finca an deinem Roman zu schreiben, ist auch das nicht zulässig.

Ach, und der zu berücksichtigende Investitionsabzugsbetrag darf nicht mehr als 200.000,00 Euro betragen. Dabei geht es um die Summe der einzelnen Beträge, die du in den drei Wirtschaftsjahren vor der eigentlichen Anschaffung jeweils abgezogen hast. Da wir hier aber von einem Laptop und nicht von einer mallorquinischen Finca selbst sprechen, ist dieser Punkt zu vernachlässigen.

Wichtig ist hingegen, dass du das anzuschaffende Wirtschaftsgut innerhalb der folgenden drei Wirtschaftsjahre anschaffen oder herstellen (lassen) willst.

Wie bildet man den Investitionsabzugsbetrag?

Ein Investitionsabzugsbetrag soll in Höhe von maximal 40 % der geplanten Anschaffung in der Steuererklärung ausgewiesen werden. Er wird außerhalb der Bilanz erstellt. Das bedeutet, dass du zunächst alle Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben in der Einnahme-Überschuss-Rechnung aufnimmst und gegenüberstellst den Gewinn ermittelst und dich dann erst um den Investitionsabzugsbetrag kümmerst. Das ist für die händische Berechnung des zu versteuernden Einkommens ein bisschen tricky, aber da du nicht in der Ausbildung zur Steuerfachangestellten bist, sondern ein schickes EÜR-Formular in deinem Elster-Programm vorfindest, kannst du deinen Investitionsabzugsbetrag einfach in Zeile 77 deiner Einnahme-Überschuss-Erklärung eintragen.

Übrigens: Ein Investitionsabzugsbetrag darf auch gebildet werden, wenn dadurch ein Verlust entsteht oder sich erhöht.

Was bei der Anschaffung zu beachten ist:

Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung kann der Investitionsabzugsbetrag dem Gewinn außerhalb der Bilanz wieder hinzugerechnet werden. Das kannst du schon an Seite 3 des oben eingeblendeten Formularblattes erkennen. Dadurch wird die durch den IAB erwirkte Steuerminderung neutralisiert. Unter’m Strich kommt natürlich Null heraus: Der Staat schenkt dir nichts, er verschont dich vorübergehend mit der Steuerlast. Nach § 7g Abs. 2 können Investitionsabzugsbeträge wieder hinzugerechnet werden, wenn die Investition abgeschlossen wurde. Das ist ein Wahlrecht. In diesem Fall erfolgt die Hinzurechnung außerbilanziell, also gewinnerhöhend im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des begünstigten Wirtschaftsgutes in Höhe von bis zu 40 % der Anschaffungskosten, maximal aber in Höhe des tatsächlich abgezogenen Investitionsabzugsbetrages.

Erfolgt keine Hinzurechnung gem. § 7g Abs. 2, kann der Investitionsabzugsbetrag für das Jahr des Abzugs rückgängig gemacht werden oder einem anderen Wirtschaftsgut zugeordnet werden können, für das kein oder ein zu geringer Investitionsabzugsbetrag gebildet wurde. Das ist für mich persönlich ein bisschen zu umständlich, daher rechne ich immer wieder hinzu, wenn die Anschaffung getätigt wurde.

 

Ich hoffe, dieser Artikel hat Licht ins Dunkel gebracht. Mein Ziel mit „Autoren an die Steuer“ ist es, das Formular „EÜR“ für Autorinnen und Autoren, die als Kleinunternehmer registriert sind und eigentlich kaum Ahnung von Steuersachen haben, zu erklären. Für diese Hilfe zur Selbsthilfe bekomme ich kein Geld. Es wäre schön, wenn du meine Arbeit unterstützen würdest.

Alles Liebe,

Kia



Die Artikel aus der Reihe “Autoren an der Steuer” wurden nicht von einem Steuerberater verfasst und ersetzen keine professionelle Beratung. Für individuelle Beratung suche bitte einen Steuerberater auf. Mein Ziel ist es lediglich, allgemeine Informationen auf dem Gebiet der Steuern für meine Leser bereitzustellen und insbesondere Autoren Hilfen zur Orientierung an die Hand zu geben. Alle Angaben ohne Gewähr.

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1 Kommentar

  1. Howie

    Danke. :)) lg babsi

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