EÜR: Einnahme-Überschuss-Rechnung als Autor

von | Mai 31, 2023 | Autoren an die Steuer | 28 Kommentare

Du hast Einkünfte als Schriftsteller, Lektor oder sonstige freiberufliche Einnahmen als nebenberuflich tätiger Selbstständiger und bald ist sie dran: Die Steuererklärung für das Jahr 2022. Um diese ordentlich anfertigen zu können, benötigst du die Anlage EÜR: Es geht um die Einnahme-Überschuss-Rechnung als Autor.

Wie diese Anlage auszufüllen ist und was du unbedingt beachten musst, erkläre ich dir in diesem Sonderartikel von Autoren an die Steuer. Also: Autoren an die Formulare!

Voraussetzung dafür, dass du die Anlage EÜR ausfüllst, ist, dass du weißt, welche Bestandteile deiner Tätigkeit freiberuflich und welche gewerblich sind.

Ich setze also zwingend voraus, dass du folgende beiden Artikel bereits kennst:

Wenn du nicht weißt, ob du überhaupt eine Steuererklärung anfertigen musst oder ob dein Schreiben vielleicht doch nur ein Hobby ist, solltest du dir den Artikel über Liebhaberei ansehen.

Ich setze also folgendes Wissen voraus:

  1. Du kennst deine Einkünfte und deine Ausgaben und weißt, ob sie der Anlage S oder der Anlage G zuzuordnen sind
  2. Du musst eine Einnahme-Überschuss-Rechnung als Autor anfertigen.
  3. Du verdienst genug, sodass das Finanzamt dich für würdig erklärt, auch etwas von deinen Einnahmen behalten zu dürfen 😉

Ist dir das zu anstrengend? Die Anlage EÜR kannst du, wenn du deine Buchhaltung mit Lexoffice erstellst, auch ganz einfach automatisch erstellen lassen.

Einnahme-Überschuss-Rechnung als Autor

Beginnen wir mit dem Formular. Zu Anschauungszwecken kann es enorm hilfreich sein, sich das Formular in Papierform im Rathaus deiner Wahl oder im Internet zu besorgen. Bevor du an das Elster-Programm gehst und alle Zahlen eigenhändig einhackst, würde ich dir gerne das Formular von oben bis unten herunter erklären. Zeile für Zeile liste ich dir auf, was du in der Einnahme-Überschuss-Rechnung als Autor angeben musst.

Einen Download stelle ich dir hier bereit. Du kannst aber auch ohne Zuhilfenahme des Formulars mitdenken, da ich das Formular gestückelt als Screenshots in den Beitrag einbinde.

Zeilen 1 – 2: Gib deinen Nachnamen und danach deinen Vornamen an.

Zeile 3: Hier muss deine Steuernummer stehen. Diese gibst du bei Elster im Vorfeld schon an und sie müsste übernommen werden. Du kriegst die Steuernummer zugewiesen, wenn du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und / oder die Gewerbeanmeldung ausgefüllt hast.

Zeile 4: Hast du dich im laufenden Kalenderjahr (2022 behandeln wir hier) erst dazu entschieden, deine Autorentätigkeit als Nebentätigkeit anrechnen zu lassen? Ist deine Leidenschaft im Laufe des Jahres von Liebhaberei zu Nebentätigkeit heraufgestuft worden? Oder hast du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beispielsweise erst im Mai ausgefüllt? Dann gib hier den Beginn deiner Tätigkeit ein. Wenn du den Tag nicht genau kennst, runde ab. “Irgendwann im Februar” heißt dann: 01.02.2022

Zeile 5: Du bist, wenn ich mir meine Leserschaft so ansehe, wahrscheinlich freiberuflicher Autor. Schreibe hier also deine Berufsbezeichnung im Rahmen der Nebentätigkeit rein. Sowas wie “Schriftsteller”, “freier Journalist” oder “Lektor” passt gut.

Zeile 6: Deine Rechtsform ist nicht vorhanden. Trage hier nicht Einzelkaufmann ein! Das ist etwas anderes als die im Volksmund sogenannte “Ich-AG”. Auch “Ich-AG” darf hier nicht stehen. Ich habe bei der Rechtsform immer “selbstständig” eingetragen und hatte noch nie Probleme.

Zeile 7: Deine Einkunftsart kennzeichnest du mit einer 2, wenn du gewerbliche Einkünfte hast und mit einer 3, wenn du freiberufliche Einkünfte hast.

Zeile 8: Bist du ledig? Verheiratet und der Mann in einer heterosexuellen Ehe? Oder verpartnert und derjenige, der mehr verdient (jaja, Sexismus!)? Dann trägst du hier eine 1 ein. Bist du verheiratet und die Frau bzw. derjenige, der weniger verdient, dann trägst du hier eine 2 ein.

Zeilen 9 – 10: Ignoriere Zeile 9 und trage eine 2 in Zeile 10 ein. Du hast doch keine Schriftsteller-Filiale mit fettem Grundstück und davon etwas verkauft, oder? 😉

Um ab Zeile 11 die Einnahme-Überschuss-Rechnung als Autor ordentlich auszufüllen, musst du wissen, ob du Kleinunternehmer bist. Wenn dir das nicht klar ist, kannst du es in diesem Artikel nachlesen. Aber: Wenn es dir nicht klar ist, bist du in der Regel Kleinunternehmer 😀

Bist du kein Kleinunternehmer, so ist “Autoren an die Steuer” hier schon an der Grenze. Ich behandele in diesem Projekt ausschließlich die Kleinen!

Zeile 11: Hier trägst du alle Einkünfte ein, die du als freiberuflicher Autor hattest. Ohne Abzüge, ohne alles. Hier kommt das fette “plus”!

Zeilen 12 -17: ignorieren

Zeile 18: Hast du deinen Laptop, den du zum Schreiben nutzt, in das Privatvermögen überführt (d.h. du nutzt ihn nur noch privat)? Hast du andere teure, große Gegenstände, die zum Anlagevermögen gehören, verkauft, verschenkt o.ä.? wenn ja, trage hier den Restwert der Abschreibung, den Wiederbeschaffungswert oder den Veräußerungserlös ein. Wenn nein, ignoriere diese Zeile. Ein Artikel zu Anlagevermögen & Co. folgt!

Zeile 19: Ich gehe davon aus, dass du als Autor kein Betriebsfahrzeug hast. Also ignorieren.

Zeile 20: Wenn du eines deiner eigenen Bücher kaufst und an deine Mutter verschenkst, so ist hier der Preis des gekauften Buches als Einnahme zu verbuchen. In Zeile 20 der Einnahme-Überschuss-Rechnung als Autor trägst du die Umsätze ein, die du auf solche oder so ähnliche Weise erzielt hast. Immer, wenn du ohne geschäftliche Beziehung ein Buch verschenkst, zählt das hier als Einnahme. Schenke ich meiner Mutter ein Buch, so trage ich hier die Einnahme ein. Schenke ich einem Kollegen bzw. Vereinsmitglied der BartBroAuthors ein Buch, so ist das ein Geschenk an einen Geschäftsfreund. Das kommt später!

Zeile 21: ignorieren

Zeile 22: Addiere deine Betriebseinnahmen und trage die Zahl hier ein.

Zeile 23 wird kompliziert, aber einfach. Dafür möchte ich an dieser Stelle ein bisschen ausholen und § 3 Abs. 26 EStG i.V.m. H 18.2 EStH zu Rate ziehen.

Es ist für die Einnahme-Überschuss-Rechnung als Autor wichtig, wie viel du verdient hast. Hast du im Kalenderjahr als Autor weniger als 2.456 Euro eingenommen und gefühlt gar nichts an Ausgaben, so kannst du hier eine Betriebskostenpauschale von 25 % ansetzen. Rechne einfach deine in Zeile 22 errechneten Betriebseinnahmen durch vier und trage die Zahl hier ein. Dann bist du im Prinzip fertig mit der Steuererklärung. Dieser Betrag darf nicht höher sein als 614,00 € im Kalenderjahr.

Ob ich diese Betriebskostenpauschale empfehle? Nein. Die Einnahme-Überschuss-Rechnung als Autor versteht man erst, wenn man sie akribisch genau ausgefüllt hat. Ich empfehle dir, zunächst die Anlage EÜR wahrheitsgemäß auszufüllen und am Ende nachzuprüfen, ob die Betriebskostenpauschale nicht günstiger gewesen wäre.

Achtung: Diese Betriebskostenpauschale gilt nur für Schriftsteller in der nebenberuflichen Tätigkeit! Im Hauptberuf wären es 30 %, maximal aber 2.455,00 € im Jahr.

Lassen wir die Zeile also vorerst leer und gehen weiter.

Zeile 24 & 25: ignorieren

Zeile 26: Hier kommen die Kosten (incl. Umsatzsteuer und Versand) für deine Bücher rein, die du gekauft hast, um sie z.B. bei Lesungen zu verkaufen oder an Geschäftsfreunde oder für Marketingzwecke z.B. an Buchblogger abzugeben.

Zeile 27: Du hast einen Ghostwriter beauftragt? Oder einen Korrektor, Lektor, Übersetzer? Diese Kosten gibst du hier an.

Zeile 28: Fällt wohl weg oder erklärt sich ggfs. von selbst.

Den gesamten nächsten Teil, der sich auf die AfA bezieht, möchte ich hier außen vorlassen. Sobald ich damit fertig bin, veröffentliche ich Artikel zur Abschreibung, Anlagevermögen, zu geringwertigen Wirtschaftsgütern und den anderen hier relevanten Themen.

Mietest du dir ein Büro für deine schriftstellerische Tätigkeit? Nein? Dann ignoriere die Zeilen 46 bis 48.

Solltest du dir doch ein Büro oder ähnliches ausschließlich für deine Tätigkeit mieten, so kommen die Ausgaben in Zeile 46. Als kleinunternehmender Autor unterstelle ich dir, dass du Zeile 47 und 48 ignorieren kannst.

Hast du ein häusliches Arbeitszimmer, werden die Kosten nicht hier abgezogen!

Kommen wir zum spaßigen Teil. Mein Lieblingsabschnitt der Einnahme-Überschuss-Rechnung als Autor: Die sonstigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben. Yeah!

Zeile 49: Hast du ein Handy, das du nur für Telefonate mit genetzwerkten Leuten aus der Branche benutzt? Oder nutzt du dein Smartphone 50 % betrieblich? Dann gib hier die (anteiligen) Kosten an. Wenn du dein Internet zu einem bestimmten Teil betrieblich nutzt, kannst du auch diese Kosten hier abgeben. Ich persönlich nutze das Internet zu mindestens 90 % betrieblich. Bis auf dass meine Mutter mir mal eine E-Mail schreibt und ich alle paar Monate ein Rezept bei Chefkoch nachlesen möchte, mache ich im Internet nichts Privates. Also gebe ich hier meine gesamten Kosten fürs Internet an. Das sind im Jahr hochgerechnet fast 360 Euro. Ab hier wird vielleicht schon deutlich, warum ich glaube, dass sich die Betriebsausgabenpauschale nicht lohnt.

Zeile 50: Übernachtungs- und Reisekosten bei Geschäftsreisen: Das sind deine Fahrt- und Hotelkosten (ohne Frühstück und andere Verpflegung), die du hast, um zu Literaturcamps oder zu Buchmessen zu fahren. Jedes Fortbildungsseminar, jede Tagung, branchenrelevante Symposium etc. ist eine Geschäftsreise. Hebe die Belege gut auf, fertige Reisekostenabrechnungen an gib hier die o.g. Ausgaben an. Für die Leipziger Buchmesse fielen allein für die vor Ort mega überteuerte Übernachtung etwas mehr als 500 Euro an. Und schwupps, ich bin über der Betriebskostenpauschale. So viel zu Zeile 23! Beachte hier: Wenn deine Reise nicht nur geschäftlich war, sondern auch einen Anteil Urlaub hatte, musst du dem Fiskus gegenüber den geschäftlichen Anlass beweisen und die Kosten gemäß der Zeit aufteilen. Ein Tag Urlaub und vier Tage Buchmesse bedeuten: 80 % der Fahrt- und Übernachtungskosten sind abziehbar. Easy!

Zeile 51: Fortbildungskosten sind die Kosten für die Eintrittskarte beim LiteraturCamp oder Seminargebühren. Dazu gehört auch der VHS-Sprachkurs, wenn du Übersetzer bist und jeder Kurs über kreatives Schreiben, an dem du teilgenommen hast. Auch Online-Kurse (wie die bei udemy.com zum Beispiel) sind abziehbar.

Zeile 52: ignorieren, es sei denn, du hast einen Steuerberater. Aber dann würdest du diesen Artikel nicht lesen, oder? Falls doch, lass es mich unbedingt in den Kommentaren wissen!

Zeile 53: Mietest du einen Laptop? Ich glaube nicht. Mir fällt nichts ein, was man in der Einnahme-Überschuss-Rechnung als Autor hier angeben kann. Also ignorieren.

Zeile 54: Erhaltungsaufwendungen = zB. Reparaturen für Laptop o.ä.

Zeile 55: Vereinsbeiträge wie die für den BVjA oder die BartBroAuthors werden hier angegeben. Aber auch Elektronik-Versicherungen für den Laptop, eine zusätzliche Rechtsschutzversicherung (vielleicht wegen Urheberrechts- oder Website-Zeug?) u.ä. werden hier angegeben.

Zeile 56: Laufende EDV Kosten zB. Miete für Programme

Zeile 57: Kosten für Arbeitsmittel  (Bürobedarf)

Zeile 58: Kosten für Abfallbeseitigung (Anteil monatliche Müllgebühren)

Zeile 59: Kosten für Verpackung und Transport (zB. Pakete, Porto)

Zeile 60: Werbekosten sind die Kosten, die du für Visitenkarten, Flyer, Anzeigen, Inserate, Facebook-Werbung & co. ausgibst. Was deine Leseproben kosten, gibst du hier gleichermaßen an wie das, was Google Adsense dich kostet. Bei mir wird für 2017 die Messemiete der LBM17 ein großer Posten sein.

Zeilen 61 – 65: ignorieren, wenn du kleinunternehmender Autor bist, dem das nichts sagt, was hinter den Zeilennummern steht.

Zeile 66: Die sonstigen Betriebsausgaben sind alle Ausgaben, die du bisher nicht angeben konntest. Dazu gehört die Computermaus, das USB-Kabel, Druckerpapier, der Drucker selbst, Porto, Verpackungsmaterial, aber auch die Kosten für ein Zeitschriften-Abonnement wie das der Federwelt ist hier anzugeben. Wichtig: Nur Federwelt! “Der Selfpublisher” gehört in Zeile 57.

Als letzter großer Punkt der Einnahme-Überschuss-Rechnung als Autor bleiben die beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben. Kraftfahrzeugkosten wirst du wohl kaum haben, denn als Autor fährst du nicht viel rum. Bist du zur Leipziger Buchmesse oder ähnlichen Events mit deinem privaten PKW gefahren, hast du das natürlich längst in der Reisekostenabrechnung für Zeile 84 berücksichtigt 😉

Zeile 67: Wenn du einem Geschäftsfreund ein Buch schenkst, so ist das rechts in der Zeile “abziehbar” anzugeben. Wenn du diesem Freund in einem Kalenderjahr ein Buch und einen Kinogutschein geschenkt hast, wird es schwierig: Wenn du brutto (Brutto weil Kleinunternehmer) mehr als 35,00 € ausgegeben hast, ist die gesamte Schenkerei an diesen Geschäftsfreund nicht abziehbar. Du darfst pro Geschäftsfreund also nur 35,00 € pro Jahr ausgeben, um diese Kosten hier abziehen zu können. Nachzulesen ist das in § 3 Abs. 5 Nr. 1 EStG.

Zeile 68: Bewirtungsaufwendungen werden hier ordnungsgemäß eingetragen: Links die 30 %, rechts die 70 %. Wenn du hiervon keinen Schimmer hast, warte auf den entsprechenden Artikel von Autoren an die Steuer. Kommt alles noch! Wenn du mit Paragraphen umgehen kannst, hilft dir hier § 3 Abs. 5 S. 2 EStG zum Selbstlernen.

Zeile 69: Die Verpflegungsmehraufwendungen gemäß deiner Reisekostenabrechnung gehören hier rein. Wenn du auch hier ungeduldig auf den entsprechenden Artikel bist, lies § 3 Abs. 5 Nr. 5 EStG und § 9  Abs. 4 a EStG.

Zeile 70: Hier ziehst du anteilig die Kosten für dein häusliches Arbeitszimmer ab. Hast du eine 40 m² Wohnung und dein häusliches Arbeitszimmer entspricht den Vorschriften (entsprechender Artikel kommt noch) und hat 12 m², so ziehst du hier 30 % deiner Miete ab.

Zeile 71: ignorieren. Es ist alles gesagt, denke ich.

Dann wären wir auch schon am Ende der zweiten Seite der Einnahme-Überschuss-Rechnung als Autor.

Zähle deine Betriebsausgaben (nicht Übertrag von Zeilen 23 bis 31 vergessen!) zusammen und trage sie in Zeile 88 ein.

Nun überträgst du einfach nur noch Zahlen. Alles andere ist nicht relevant, wenn es dir nicht ins Auge fällt und du genau weißt, dass hier etwas für dich in Frage kommt. Wenn du einen Investitionsabzugsbetrag gebildet hast und ihn nun hinzurechnen musst, dann weißt du das sicherlich selbst.

Zeile 89 und 90 enthalten wiederholender Weise die Einnahmen und die Ausgaben.

Zeilen 91 bis 108 brauchst du nicht.

Zeile 109 enthält das, was du willst: Deinen Gewinn (oder Verlust). Diese Zahl brauchst du, um sie in Anlage S oder Anlage G zu übertragen.

Herzlichen Glückwunsch! Du hast – bis auf die Sonderthemen, die in extra Artikeln von Autoren an die Steuer erscheinen müssen – die Einnahme-Überschuss-Rechnung als Autor gemeistert und erfolgreich deinen Gewinn ausgerechnet!

Alles Liebe,

Kia



Die Artikel aus der Reihe “Autoren an der Steuer” wurden nicht von einem Steuerberater verfasst und ersetzen keine professionelle Beratung. Für individuelle Beratung suche bitte einen Steuerberater auf. Mein Ziel ist es lediglich, allgemeine Informationen auf dem Gebiet der Steuern für meine Leser bereitzustellen und insbesondere Autoren Hilfen zur Orientierung an die Hand zu geben. Alle Angaben ohne Gewähr.

Für Kreative gemacht: Kein Fachchinesisch

Speziell auf die Buchbranche zugeschnitten

Paragrafisch in leichtere Sprache übersetzt

Keine Vorkenntnisse nötig

Auch für nebenberuflich Selbstständige

Jedes Jahr eine aktuelle Version

Die Artikel aus der Reihe “Autoren an der Steuer” wurden nicht von einer professionellen Steuerberatung verfasst und ersetzen diese nicht. Wir übernehmen keine Gewährleistung dafür, dass die Angaben in diesem Artikel korrekt, vollständig und aktuell sind.
Unser Ziel ist es lediglich, allgemeine Informationen auf dem Gebiet der Steuern für unsere Leser bereitzustellen und insbesondere Autoren Hilfen zur Orientierung an die Hand zu geben.
Für eine individuelle Beratung wende dich bitte an einen professionellen Steuerberater.

28 Kommentare

  1. Michael Behr

    Ein, soweit ich es beurteilen kann, hervorragender Artikel! Ich habe das große Glück, erst ab dem 01.01.17 meine Autorentätigkeit als Nebentätigkeit anerkannt zu haben – und vorher auch keinerlei Einnahmen/Ausgaben gehabt, die ich anrechnen wollen würde. Das heißt, ich komme auf diesen Artikel wohl erst kommendes Jahr, dann aber gerne, zurück.

    Aber bis dahin hast du wohl ohnehin deine Artikelserie als Buch veröffentlicht, oder? 🙂

    Antworten
    • Kia Kahawa

      na, selbstverständlich wird es Autoren an die Steuer als E-Book geben 😉 Ob ich das noch 2017 schaffe, steht in den Sternen, aber für den Veranlagungszeitraum 2017 wird es Anfang 2018 ganz sicher erscheinen!

      Antworten
  2. Marie

    Liebe Kia,

    ich könnte dich knutschen für diesen Artikel! Okay, das knutschen lass ich vielleicht doch besser, aber ganz ganz lieben Dank! Jetzt weiß ich endlich, was ich wie in das EÜR-Formular eintrage und fühle mich mit meinen Notizen vom LitCamp17 aus deiner Session gut gewappnet für die Steuererklärung. 🙂

    Antworten
    • Kia Kahawa

      Awww! Das ist so lieb! Danke dir für den Kommentar! Leute wie du, bzw. Kommentare wie dieser geben mir immer wieder Motivation, mit meiner Machete durch den Paragraphendschungel zu streifen <3 Bei Fragen einfach 'ne Mail schicken, ja?

      Antworten
  3. Bubu

    Habe viele Tipps von dir bekommen. Mache auch zum ersten mal EÜR und Co. Ohne deine Arbeit könnte ich einen Steuerdschungelberater gebrauchen. Meinem Kollege habe ich deine Seite auch weitergeleitet.

    Antworten
  4. Micha

    Hallo liebe Kia,
    deine Anleitung hat es mir sehr einfach gemacht.
    (hoffe es wird so auch vom Finanzamt akzeptiert)

    Ich möchte auch dich gerne bereichern indem ich dir ein paar Begriffe gebe, die du vllt mal googeln möchtest:
    Luzides Träumen, Astralreisen und Kundalini/chakren öffnen.

    hab alles mehrfach ausprobiert und es funktioniert.
    sehr große Inspirationsquellen.

    Vielen Dank und viel Erfolg bei deiner Schreiberei!

    Antworten
  5. Chris

    Hat mir sehr geholfen, vielen Dank!

    Antworten
  6. Cornelia

    Super! Das hilft mir sehr!
    Als ich die Formulare sah, stieg mein Blutdruck auf astronomische Höhen!

    Jetzt bin ich wieder zen.

    Kurze Frage: brauche ich eine Steuernummer als Freiberuflerin bevor ich veröffentliche oder reicht es diese erst zu beantragen wenn ich die EÜR usw auszufüllen habe?

    Antworten
    • Kia Kahawa

      Das freut mich sehr zu hören, liebe Claudia! Für solche Kommentare schreibe ich diese Artikel <3 Die Steuernummer wird dir vom Finanzamt erteilt. Bei ElStEr kannst du, statt die Steuernummer anzugeben, einen Haken bei "Weisen Sie mir eine Nummer zu" setzen, wenn du noch nie so eine Steuererklärung gemacht hast (oder wenn du umgezogen bist und einem neuen Finanzamt zugewiesen wurdest)

      Antworten
  7. Christoph

    Hallo Kia,
    auch von mir ein ganz großes Lob! Toller Artikel und überhaupt super hilfreiche Website.
    Eine kurze Frage/Anregung bezüglich der EÜR hätte ich vielleicht noch. Mich würde mal interessieren, ob man in „Zeile 42: Fortbildungskosten“ auch Zinsen für einen Bildungskredit geltend machen kann. Meine Frau beispielsweise ist Schriftstellerin, hat aber in den USA studiert und muss dementsprechend noch Studiengebühren abzahlen (bzw. auch Zinsen für den Studienkredit). Könnte mir vorstellen, dass das auch für andere hier von Relevanz ist.
    Viele Grüße
    Christoph

    Antworten
    • Kia Kahawa

      Hallo Christoph,
      danke für deinen Kommentar 🙂
      Leider muss ich von allem, was das Ausland angeht, vollkommen die Finger lassen, da habe ich wirklich keinen Durchblick. Da solltest du besser einen Steuerberater fragen 🙂
      Liebe Grüße
      Kia

      Antworten
  8. Cony

    Morgen, eine kurze Frage. Die Kosten für Homepage und Webaddresse werden zu den Werbekosten gezählt, richtig?

    Antworten
    • Kia Kahawa

      Hi Cony,
      ich behandele Website-Kosten als Werbekosten, weil sie ja dazu da sind, dass mich Leute kennenlernen und dann meine Bücher kaufen oder Dienstleistungen buchen. Grundsätzlich würde ich alles, was mit Networking zu tun hat, als Werbung angeben, ist ja im Prinzip ein: “Guck mal, hier bin ich!” 🙂
      Liebe Grüße
      Kia

      Antworten
  9. Claudia

    Hallo Kia, ich hatte die ganze Zeit ein flaues Gefühl beim Gedanken an die EÜR, weil ich überhaupt keine Ahnung von Steuern habe und nie weiß, was ich wo eintragen soll. Aber dank Deiner Hilfe bin ich jetzt zuversichtlich, dass der arme Mensch, der meine EÜR bearbeiten muss, keinen Nervenzusammenbruch erleidet. Danke. Sehr! Claudia

    Antworten
  10. MartinB

    Tolle Seite, sehr hilfreich. Mein ELSTER-Formular erlaubt mir aber nicht, die Rechtsform leer zu lassen. Bin ich eine sonstige natürliche Person? Oder eine sonstige selbstständige person? Oder was andres?

    Antworten
  11. MartinB

    Leiddf erlaubt das ELSTER-Formular nicht, die Rechtsform freizulassen. Hast du einen Tipp, ob ich eine “sonstige natürliche Person” bin oder was sonst?

    Antworten
    • Kia Kahawa

      Hey Martin,
      also wenn da nicht irgendwie “Freiberufler” steht, bist du eine sonstige natürliche Person, ja!

      Antworten
  12. Ruby

    Huhu,

    vielen Dank für diese tolle Erklärung 😀 es sah erst sooo viel aus, aber eigentlich ist es ganz einfach wenn man jemanden an der Hand hat der mit einem das mal durchgeht 😀 Danke für die viele Arbeit.

    Liebe Grüße von der Ruby

    Antworten
    • Kia Kahawa

      <3 das höre bzw. lese ich sehr gerne! Danke

      Antworten
  13. Katherine Fischer

    Das ist ein guter Punkt, dass man zwischen dem Verkauf Ihres Handwerks als Hobby und dem eines Freiberuflers unterscheiden muss. Mein Cousin ist Maler und hat es wirklich schwer, seine Steuern zu machen. Es sieht ziemlich kompliziert aus, also wäre es vielleicht eine gute Idee, es mit einem Steuerberater zu versuchen.

    Antworten
    • Kia Kahawa

      Hallo Katherine,
      danke für deinen Kommentar.
      Ein Steuerberater ist immer eine gute Option. Gerade Autorinnen und Autoren haben aber oft so geringe Einnahmen und wagen sich über Jahre hinweg zunächst in finanzielle Engpässe, sodass die Kosten für einen Steuerberater oft nicht drin sind. Daher versuche ich hier, möglichst einfach zu erklären, wie sie ihre Steuern selbst in die Hand nehmen können.
      Als Maler oder Dienstleister mit geregelterem Einkommen ist ein Steuerberater auf jeden Fall eine gute Lösung 🙂
      Liebe Grüße
      Kia

      Antworten
  14. Jens

    Vielen Dank für den Artikel, der war für mich sehr hilfreich! 🙂

    Antworten
  15. Hendrik

    Vielen Dank für den super Artikel. Das hat mir nicht nur enorm geholfen, sondern uns auch ein sauberes Plus in der Steuererklärung beschert.
    Ich lass dich gerne mit einem kleinen Betrag an meiner Freude teilhaben, allerdings ist Patreon irgendwie… naja… suboptimal.
    Es gibt schöne Alternativen, auch für Einmalzahlungen. Mit Patreon war die Hürde für mich unnötig hoch. 😉

    Antworten
    • Kia Kahawa

      Hey Hendrik,
      vielen Dank für den Kommentar. Ich habe auch einen PayPal-Spendenlink (http://paypal.me/kiakahawa), Spenden sind immer sehr gern gesehen! Super lieb von dir!
      Liebe Grüße
      Kia

      Antworten
  16. Luzius Flunk

    Liebe Kia.
    Vielen Dank für den Artikel und die Mühe.
    Übrig geblieben ist eine einzige Frage: Wann werde ich vom Finanzamt als “würdig” eingestuft?
    Gruß aus Mainz
    L.

    Antworten
  17. Myriam

    Liebe Kia,
    hätte ich deinen Artikel doch schon letztes Jahr gelesen… Ich habe für die Steuer 2020 nun den einen oder anderen Betrag in der Zeile verschoben. 😉
    Nur bei einem bin ich mir noch unsicher, das führe ich bisher unter “übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben”: Ich bespreche meine Texte in einer Autorengruppe, die sich zum Arbeiten in einem Kulturzentrum trifft. Die dafür anfallende Raummiete zahlt jeder anteilig. Was meinst du, ist dieser Mietanteil in der Sammelposition richtig erfasst oder gehört er doch in die Zeile 46?
    Grüße aus Hamburg,
    Myriam

    Antworten
  18. Julia Ditschke

    Liebe Kia,

    tausend Dank für den GROSSARTIGEN Artikel und die viele Mühe. Wirklich sehr hilfreich!!

    Drei Fragen habe ich noch:
    1. Wohin packe ich in der EÜR die Kosten für Autorinnenfotos? Unter Fremdleistungen (weil externe Fotografin) oder unter Werbekosten? Oder ganz woanders hin?
    2. In “meinem” Elsterformular steht Zeile 57 überschrieben mit: “Arbeitsmittel (zum Beispiel Bürobedarf, Porto, Fachliteratur)” – Kommt Porto dann wirklich in Zeile 59 unter “Verpackung und Transport”? Und die “Federwelt”, fällt die dann nicht auch als Fachliteratur unter Zeile 57?
    3. Kann ich die Kontoführungsgebühr (bei einem, fast, rein geschäftlichen Konto) irgendwo geltend machen? Wenn ja, wo?

    Fragen über Fragen … Ich danke dir von Herzen!

    Liebe Grüße
    Julia

    Antworten

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