Steuerklassen in Deutschland

12. Okt. 2025

Heute geht es ausnahmsweise mal nicht konkret um Autoren. Aber ich verstehe dieses Projekt auf gewisse Weise auch als eine umfassende Tipp-Sammlung, die sich auf die Grundlagen des Steuerrechts stützt. Zu diesen Grundlagen gehören die verschiedenen Steuerklassen. Deshalb heute mal kurz und knackig: Die Steuerklassen in Deutschland. 

Diese Steuerklassen gibt es 

In Deutschland gibt es insgesamt sechs Steuerklassen: 

  • Steuerklasse I: Alleinstehende Personen sind in dieser Steuerklasse. Sie berücksichtigt einen Job. Ein Zweitjob muss in einer anderen Steuerklasse versteuert werden. 
  • Steuerklasse II: Alleinerziehende mit Kindern sind in Steuerklasse II. Der Unterschied zu Steuerklasse I liegt in einem Entlastungsbetrag, der zusätzlich zu Kindergeld und Kinderfreibetrag berücksichtigt wird. 
  • Steuerklasse III und Steuerklasse V: Diese beiden Steuerklassen sind untrennbar miteinander verknüpft und betrifft Personen, die verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft zusammenleben. Die besserverdienende Person geht für gewöhnlich in Steuerklasse III und die Person mit dem niedrigeren Gehalt landet automatisch in Steuerklasse V. Das Einkommen wird gemeinsam veranlagt. 
  • Steuerklasse IV: Sobald eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft offiziell ist, kommen beide Partner automatisch in Steuerklasse IV. 
  • Steuerklasse VI: Steuerklasse VI orientiert sich als einzige Steuerklasse nicht am Familienstand, sondern am Angestelltenverhältnis. Sie kommt ins Spiel, wenn du einen zweiten, sozialversicherungspflichtigen Job hast. Ein Job wird in Steuerklasse I versteuert, der zweite Job in Steuerklasse VI. 

Wie spare ich Steuern mit einer neuen Steuerklasse? 

Kurze Antwort: Gar nicht. 

Im Grunde haben wir bei der Steuerklasse kaum eine Wahl. Die einzige Möglichkeit, die Steuerklasse zu wechseln, ist als Partner zwischen Steuerklasse IV und den Steuerklassen III und V zu wählen. 

Generell sparst du durch den Wechsel der Steuerklasse aber keine Steuern. Die Steuerlast bleibt immer gleich. Die Quellensteuer, die du in Steuerklasse III sparst, holt sich das Finanzamt in der Steuererklärung zurück. 

Die einzige Möglichkeit, Steuern zu sparen, ist das Ehegattensplitting, sofern die Einkommen beider Partner weit auseinanderliegen. Aber auch dann können Steuernachzahlungen anstehen. Deshalb verlass dich nicht automatisch darauf, dass du Steuern durch das Ehegattensplitting sparst. Auf gar keinen Fall sparst du Steuern, wenn du einfach nur die Steuerklasse wechselst. 

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