Einfuhrumsatzsteuer – Was ist das und wann wird sie bei der Vermarktung eigener Bücher interessant?

von | Mai 23, 2023 | Autoren an die Steuer | 0 Kommentare

Die Einfuhrumsatzsteuer – kurz auch als EUSt bezeichnet – ist eine Steuer, die nur anfällt, wenn Produkte aus einem nicht europäischen Land – aus steuerlicher Sicht handelt es sich hierbei um ein Drittland – nach Deutschland importiert werden. Sie wird zusammen mit weiteren Zollgebühren entrichtet.

Die EUSt gilt für Bekleidungen und Autos ebenso wie für Computer und Bücher oder andere Gegenstände. Ob die Produkte von einem Unternehmen oder einer Privatperson eingeführt werden, spielt für die Besteuerung keine Rolle. Für die eigenen Finanzen finde ich es aber wichtig, den Entstehungszeitpunkt und den Fälligkeitszeitpunkt zu kennen.  

Was verbirgt sich hinter der Einfuhrumsatzsteuer?

Mit der Einfuhrumsatzsteuer wird man als Autor*in nicht jeden Tag konfrontiert. So spielt sie in der eigenen Buchhaltung eigentlich nur eine Rolle, wenn die Vermarktung aus einem nicht europäischen Land erfolgt und die Bücher in Deutschland eingeführt werden. Zuständig ist in diesem Fall nicht das Finanzamt, sondern die Zollverwaltung des Bundes.

Die Einfuhrumsatzsteuer ist vergleichbar mit der Umsatzsteuer, die das Finanzamt bei dem Verkauf vieler Waren erhebt. Die Umsatzsteuer gilt für den Verkauf von Produkten innerhalb Deutschlands und bei Lieferungen in das europäische Ausland. Für Produkte, die aus einem Drittland nach Deutschland importiert werden, muss bei der Einführung die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden. Dies gilt innerhalb der Europäischen Union aber nur, soweit der Warenwert insgesamt über 150 € liegt.  

Wann wird die Einfuhrumsatzsteuer für Autoren interessant?

Autor*innen, die neben dem Schreiben des eigenen Buches auch die Vermarktung übernehmen (Self-Publisher) müssen andere steuerliche Aspekte berücksichtigen als ein Verlagsautor, der sich nur auf die Schreibtätigkeit konzentriert. Dies gilt im Besonderen für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer.

Solange Autor*innen in Deutschland ansässig sind und hier oder im EU-Ausland ihre Bücher verkaufen, fällt keine Einfuhrumsatzsteuer an. Wird die Schreibtätigkeit aber z. B. von einem Standort in der Schweiz ausgeübt, verhält es sich anders. Denn bei einem Verkauf der Bücher in Deutschland, erhebt der deutsche Zoll die Einfuhrumsatzsteuer. Dasselbe gilt, wenn Autor*innen aus Deutschland ihre Bücher in ein Drittland verkaufen. Hier ist die Zollbehörde des anderen Landes für die Abwicklung der EUSt zuständig.

Um die eigenen Finanzen müssen Autor*innen, die die EUSt entrichten sich keine Gedanken machen. Denn die gezahlte EUSt kann man sich als Vorsteuer von seinem Finanzamt wieder erstatten lassen. Hierzu ist es notwendig, dass eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellt wird.

Problematisch wird die Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer allerdings dann, wenn man als Autor*in unter die Kleinunternehmerregelung fällt. In diesem Fall ist man nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Im Klartext heißt dies, dass man auf der EUSt sitzen bleibt.

Entstehung und Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer

Für die eigene Buchhaltung ist es wichtig, den Entstehungszeitpunkt und die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer zu kennen.

Die Einfuhrumsatzsteuer entsteht, sobald eine Ware in ein Drittland eingeführt werden soll. Die Höhe der EUSt richtet sich nach dem Zollwert. Dieser entspricht dem Warenwert der Leistung.

Beispiel  

Zwanzig Bücher mit einem Warenwert von jeweils 10 € werden von der Schweiz in Deutschland eingeführt. Damit sind die Voraussetzungen für die EUSt erfüllt. Die EUSt in Höhe von 7 % bezieht sich auf den gesamten Warenwert von 200 €. Die EUSt beläuft sich auf 14 €.

Was die Fälligkeit der EUSt angeht, hat der Gesetzgeber zum 01. Januar 2021 eine Neuerung eingeführt. Hiernach wird die Einfuhrumsatzsteuer erst am 26. Tag des Kalendermonats fällig, der dem Monat der Einfuhr folgt:

Beispiel

Am 23. April 2023 werden Bücher von der Schweiz nach Deutschland eingeführt. Die EUSt entsteht sofort. Fällig wird sie allerdings erst am 26. Mai 2023. Dies bedeutet, dass sie spätestens mit Ablauf dieses Tages bezahlt sein muss.

Die Einfuhrumsatzsteuer als Instrument zur Förderung der lokalen Buchbranche

Die Einfuhrumsatzsteuer soll die Besteuerung in dem Land, aus dem die Ware kommt, ersetzen. Weil das Land, in dem Produkte importiert werden, aber nicht auf die Besteuerung verzichten möchte, wird die EUSt mit demselben Steuersatz erhoben wie die Umsatzsteuer des jeweiligen Landes. Für die Einfuhr von Büchern beträgt sie deshalb in Deutschland 7 %.

Neben ihrer Hauptaufgabe erfüllt die Einfuhrumsatzsteuer noch einen weiteren Zweck. Hiermit sollen Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden, die dadurch entstehen, dass lokale Autor*innen bei dem Verkauf ihrer Bücher eine Umsatzsteuer von 7 % aufschlagen müssen. Gäbe es die EUSt nicht, könnten Autor*innen aus dem Drittland ihre Bücher umsatzsteuerfrei und billiger verkaufen. Mit der Einfuhrumsatzsteuer werden die nicht europäischen Autor*innen den inländischen Schriftsteller*innen gleichgestellt.   

Bedenke abschließend: Die Einfuhrumsatzsteuer wird auf alle Gegenstände fällig, deren Verkauf auch im Inland der Umsatzbesteuerung unterliegen. Von dem Erhebungsverfahren zur EUSt sieht die Bundeszollverwaltung nur ab, wenn die Gegenstände in Deutschland ohne Umsatzsteuer verkauft werden können.

Vielen Dank für den Gastbeitrag,

Kia Kahawa

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