Bücher und Zeitschriften-Artikel bei der VG Wort melden

von | 29.06.2020 | 7 Kommentare

Am 01. Juli 2020 ist die Frist vorbei: Die Urheber*innen-Meldung bei der VG Wort! In diesem Artikel nehme ich dich in aller Kürze mit, während ich meinen im Selfpublisher erschienenen Artikel über Patreon und meine aktuellen Printbücher in Bibliotheken melde.

Voraussetzung für eine VG Wort Meldung ist, dass du einen Wahrnehmungsvertrag unterzeichnet hast, deine Werke im Verzeichnis lieferbarer Bücher oder in der Nationalbibliothek gelistet sind und du deine Karteinummer, den Benutzernamen und dein Passwort bereitshältst.

Belletristik in Bibliotheken bei der VG Wort melden

Ich melde mich zunächst in T. O. M. der VG Wort an. Was das ist und wie du Blogartikel, E-Books und andere digitale Inhalte meldest, habe ich bereits in einem anderen Artikel erklärt.

Hier geht’s zur VG Wort TOM Log In Seite.

Zunächst melde ich Hanover’s Blind, mein in 2018 veröffentlichtes Buch, das ich letztes Jahr vergessen habe zu melden. Idealerweise meldest du neue Veröffentlichungen sofort im Folgejahr, nachdem du sie veröffentlicht hast!

Ich gehe auf Bibliothekstantieme -> Titelanzeige / Erklärung zur Verlagsbeteiligung.

Dort suche ich nach meinem Titel. Hast du einen Buchtitel, der häufig verwendet wird, kannst du auch nach der ISBN suchen.

Mit einem Klick auf “Werk suchen” wird dein Buch aufgelistet. Wähle es aus und gehe auf “Werk übernehmen”.

Jetzt überprüfst du, ob alle Daten korrekt sind und kannst deine Titelanzeige absenden. Bestimme vorher noch, ob du einer Verlagsbeteiligung zustimmst oder nicht: Stimmst du zu, erhält dein Verlag (in meinem Fall: Books on Demand) 30 % und ich 70 %.

Hast du dich für oder gegen die Verlagsbeteiligung gem. § 27a VGG entschieden, sendest du die Titelanzeige ab, und schon hast du deine VG Wort Meldung püktlich vor dem 01.07.2020 vorgenommen.

Übrigens: Derzeit sind die Server sehr langsam. Geduld lohnt sich, die Website funktioniert, ich habe es soeben getestet 😉

 

Zeitschriften-Artikel bei der VG Wort melden

Im Jahr 2019 habe ich einen Artikel im Selfpublisher des Uschtrin Verlags geschrieben. Genauer: In Heft Nr. 13 vom März 2019. Auch diesen Artikel kann ich bei der VG Wort melden.

Wie Sandra Uschtrin mir neulich netterweise noch einmal geschrieben hat, werden Zeitschriften-Artikel im Bereich “Wissenschaft” gemeldet. Du gehst in TOM der VG Wort also links auf Wissenschaft -> Meldung erstellen.

Anschließend musst du die Art des Werkes auswählen. Du kannst wählen zwischen Zeitschriften-Beitrag, Buch-Beitrag, Buch, Broschüre und Lieferung. Für meinen Beitrag in einer Zeitschrift nehme ich logischerweise den Zeitschriften-Beitrag.

Auf der folgenden Seite kann ich den Titel der Zeitschrift eingeben.

Suche ich nach “Der Selfpublisher”, finde ich die Online-Publikation und die Druckfassung. Die Meldung im Bereich Wissenschaft eignet sich nur für die Druckfassung. Die Online-Publikation melde ich ganz normal über VG Wort METIS.

Ist die Zeitschrift einmal ausgewählt, muss ich ein paar Angaben zur exakten Ausgabe angeben, außerdem den genauen im Inhaltsverzeichnis angegebenen Titel meines Artikels. In diesem Fall also “Trend-Plattform PATREON: Monatliche Unterstützung für Selfpublisher durch die Crowd. Autorin: Kia Kahawa”.

Mit Klick auf “Beitrag hinzufügen” habe ich nun auch meinen Zeitschriften-Beitrag in der Druckversion gemeldet. Jetzt fehlt nur noch die übliche METIS-Arbeit. Für Zeitschriften also METIS (Sonderausschüttung). Auch hier einfach Domain, Name der Zeitschrift, Anzahl der Texte, bisschen Häkchen-klicken und fertig.

VG Wort Last Minute

Eigentlich melde ich meine VG Wort Artikel schon am Anfang des Jahres. Mir ist aber erst nachdem ich Anfang Februar meine Blogartikel alle gemeldet habe (danke für die Klicks, Leute! Die sind mitunter knappe 30 € pro Artikel wert!), aufgefallen, dass ich ja noch Bücher habe und dass da in der Zeitschrift was war.

Ab jetzt werde ich das nicht mehr vergessen, denn – huch, Spoiler! – schon in diesem Dezember schreibe ich erneut für eine Zeitschrift.

Ich hoffe, dieser Artikel konnte noch eine Person so aufschrecken wie mich, denn der 01.07.2020 ist übermorgen 😀

Alles Liebe,

Kia



7 Kommentare

  1. Christopher Seidel

    Super geschriebener und informativer Artikel :-). Eine sehr gute Aufstellung. In diesen Blog werde ich mich noch richtig einlesen 🙂

    Antworten
    • Kia Kahawa

      Hey Christopher,
      vielen lieben Dank für das Feedback!
      Kia

      Antworten
  2. Andreas Unkelbach

    Vielen Dank für die ausführliche Beschreibung für die Meldung von Büchern und Zeitschriften inklusive Bilder :-). Ich bin einmal im Jahr immer wieder dran meinen eigenen Artikel zur VG Wort ( https://www.andreas-unkelbach.de/steuer.php#vgwort ) zu aktualiseren und hoffe, dass es in Ordnung ist für die Meldung hier direkt auf diesen Artikel zu verweisen.

    Auch sonst bin ich neugierig auf die Artikel hier und wünsche schon einmal einen schönen Sonntag bevor ich mit ☕ hier noch ein wenig stöbere 🙂

    Viele Grüße
    Andreas

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  3. Zeina Elcheikh

    Danke für die Informationen. Kann man es rückwirkend machen, wenn man dieses Jahr vergessen hat? Grand merci!

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    • Kia Kahawa

      Hey Zeina,
      danke für deinen Kommentar. Da würde ich dir raten, mal im VG Wort Büro anzurufen. Ich denke nicht, dass das rückwirkend geht, aber da weiß die VG Wort das persönlich natürlich am besten. Informier mich gern, wenn du eine Antwort hast!
      Liebe Grüße
      Kia

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  4. Barbara

    Ich lass einfach mal schnell ein DANKE da – weil sonst niemand so einen einfach erklärten Guide für die Buchmeldung geschrieben hat und das Melden in zwei Minuten erledigt war 🙂 LG Barbara

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