Außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung angeben

Außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung angeben

Außergewöhnliche Belastungen kann jeder Bürger in seiner Steuererklärung absetzen. Dabei ist es irrelevant, ob du selbstständiger Autor bist oder in einem Angestelltenverhältnis arbeitest oder etwas ganz anderes machst.

Die außergewöhnlichen Belastungen werden im Mantelbogen deiner Einkommensteuererklärung angegeben und können dein zu versteuerndes Einkommen mindern. Mindert sich dieser Betrag, kann sich deine zu zahlende Einkommensteuer vermindern oder – je nach Höhe des zu versteuernden Einkommens – auch ganz entfallen.

 

Was sind außergewöhnliche Belastungen?

Prinzipiell sind Kosten der privaten Lebensführung nicht steuerlich zu berücksichtigen. Du kannst nicht in deiner Steuererklärung angeben, dass du beispielsweise eine Schönheits-Operation hattest oder einen besonders teuren Urlaub gemacht hast. Das ist dir natürlich klar.

Aber unter Umständen können gewisse Kosten der privaten Lebensführung in deiner Einkommensteuer geltend gemacht werden.

Wird beispielsweise dein Fahrrad geklaut und du musst es ersetzen, so ist das eine außergewöhnliche Belastung. Es sei denn natürlich, du bist ein Manager mit einem sechsstelligen Jahreseinkommen – dann macht dir ein neues Fahrrad mal eben zwischendurch nichts aus.

Auch Kosten für Pflege und Krankheit können außergewöhnliche Belastungen sein. Wenn die Krankenkasse Leistungen nicht überniimmt, wie beispielsweise die Anfertigung von Zahnkronen, können schnell mittlere dreistellige bis niedrige vierstellige Beträge anfallen. Das kann sich nicht jeder leisten, und wenn du diese Beträge aufbringst und sie sozusagen zahlst, obwohl du sie nicht einplanen konntest, weil das Leben manchmal so spielt, wie es eben spielt, will der Staat dich durch die außergewöhnlichen Belastungen entlasten.

Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählt laut § 33 EStG alles, was eine „größere Aufwendung“ ist, die dem Steuerpflichtigen zwangsläufig entsteht.

§ 33 Außergewöhnliche Belastungen
(1) Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass der Teil der Aufwendungen, der die dem Steuerpflichtigen zumutbare Belastung (Absatz 3) übersteigt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen wird.

Zu den außergewöhnlichen Belastungen können folgende Ausgaben gehören:

  • Unterhaltskosten
  • Beerdigungskosten
  • Pflegekosten
  • Krankheitskosten
  • Neuanschaffungen nach Diebstahl

 

Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen

Zu den Krankheitskosten der außergewöhnlichen Belastungen gehören nicht nur Zahnkronen. Auch den eigenen Anteil bei einem Kur-Aufenthalt, der in der Regel bei einem Aufenthalt von 3 – 6 Wochen zwischen 210,00 Euro und 300,00 Euro kostet, kannst du als außergewöhnliche Belastung abziehen. Das gilt natürlich nur für ärztlich verordnete Kuren, deren sonstige Kosten von der Krankenkasse gezahlt wurden.

Verunglückst du im Ausland und musst einen Krankentransport nach Deutschland selbst zahlen, gehört auch das zu den außergewöhnlichen Belastungen. Auch Fahrtkosten zum Arzt, wie wenn du beispielsweise mit dem Taxi zum Arzt gefahren werden musst, können, sofern die Krankenkasse diese Kosten nicht übernimmt, als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden.

Auch Kosten für eine Augenoperation, die deine Fehlsichtigkeit korrigieren, kannst du im Mantelbogen deiner Einkommensteuererklärung angeben.

Wenn du übrigens Lexware Office verwendest, kannst du die außergewöhnlichen Belastungen auf das Konto „Krankheitskosten“ buchen. Gib dafür in der Belegerfassung bei „Art der Ausgabe“ einfach „außergewöhnlich“ oder „Krankheitskosten“ an.

 

Ab wann spart man Geld?

Die außergewöhnlichen Belastungen haben Grenzen.

Diese Grenzen bemessen sich an deinem Jahreseinkommen. Man rechnet im Finanzamt nach folgendem Schema:

 

Summe der Einkünfte (7 Einkunftsarten addiert)

– Altersentlastungsbetrag

– Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

– Freibetrag für Land- und Forstwirte

= Gesamtbetrag der Einkünfte

– Verlustabzug

– Sonderausgaben

– außergewöhnliche Belastungen

= Einkommen

– Freibeträge für Kinder

– Härteausgleich

= zu versteuerndes Einkommen

 

Erst wird also dein Einkommen berechnet und erst dann werden außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Das ist wichtig, weil das Einkommen, welches zuvor ermittelt wurde, mit einer Art Tabelle abgeglichen wird.

Der Staat hält nämlich einen gewissen Anteil deines Einkommens für angemessen. Belaufen sich deine außergewöhnlichen Belastungen beispielsweise auf 1 % deines gesamten Einkommens, so werden sie nicht in das zu versteuernde Einkommen eingerechnet, da 1 % als zumutbar gelten.

Für Einzelpersonen mit einem Einkommen von weniger als 15.340,00 Euro gelten übrigens 5 % als zumutbare Grenze. Bist du verheiratet und wählst die Einzelveranlagung, bleibt es dabei. Wählen du und dein Partner die Zusammenveranlagung, liegt die Grenze bei 4 %. Hast du Kinder, kann sich dieser Prozentsatz weiter verringern. Je mehr du verdienst, desto höher liegt die Hürde.

Achtung: Geld sparen kannst du bei Krankenkassen. Zuzahlungen zu Medikamenten sollen nicht 2 % (3 % bei chronischer Krankheit) deines Einkommens übersteigen. Ist das der Fall, gleicht die Krankenkasse sämtliche Eigenleistungen aus, die du tätigen musstest. Ausgenommen hiervon sind natürlich wie immer Brillen und alles rund um den Zahnarzt.

 

Die Tabelle für die Belastungsgrenze für das, was nicht als außergewöhnlich gezählt wird, kannst du beim Lohnsteuerhilfeverein nachschlagen.

Vielleicht kannst du jetzt im Kopf überschlagen, ob deine außergewöhnlichen Belastungen über diesem Betrag liegen und sie in deiner Einkommensteuererklärung angeben. Im Prinzip kannst du dabei nichts falsch machen: Im schlimmsten Fall erkennt das Finanzamt etwas nicht an. Beachte aber bitte, dass du nicht nur die Rechnung, sondern auch einen Zahlungsbeleg über deine außergewöhnlichen Belastungen brauchst.

Das wars soweit zum Thema. Hat es dich weitergebracht? Wusstest du, dass man den Ersatz eines gestohlenen Fahrrads von der Steuer absetzen kann? Hinterlasse gerne einen Kommentar.

Was ist ein Investitionsabzugsbetrag?

Was ist ein Investitionsabzugsbetrag?

Kleinunternehmer haben laut Einkommensteuergesetz einen Vorteil, der sich Investitionsabzugsbetrag nennt. Unterm Strich führen Investitionsabzugsbeträge nur zu Steuerstundungen, nicht zu Ersparnissen.

Was sind Investitionsabzugsbeträge?

In § 7g EStG ist die Rede von Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe. Wenn du einen Investitionsabzugsbetrag in deiner Steuererklärung geltend machst, mindert sich dadurch die Steuerlast. Angenommen, du würdest (freiwillig) bilanzieren, würde dadurch die Eigenkapitalausstattung verbessert.

Ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist grob gesagt das steuerliche Berücksichtigen einer kostspieligen Anschaffung, die du erst in der nahen Zukunft planst. Du kannst also jetzt in 2025 Steuern sparen, um dir so die Investition im Jahr 2026 besser leisten zu können.

Warum gibt es den Investitionsabzugsbetrag?
Gäbe es den Investitionsabzugsbetrag für Kleinunternehmer nicht, müsstest du vielleicht einen Kredit aufnehmen, um die finanzielle Lücke zu füllen, die der Staat durch das Abziehen von Steuern hinterlässt, und generell will der Staat der Wirtschaftlichkeit nicht im Weg stehen: Im Gegenteil. Investiert ein Bauer in Maschinen, so kann er effektiver arbeiten und wird voraussichtlich durch die Maschine mehr Gewinn machen. Ergo wird er auch mehr Steuern zahlen, was dem Staat natürlich hervorragend gefällt. Abgesehen davon ist der Investitionsabzugsbetrag eine sichere Sache: Es handelt sich um Steuerstundung, das Geld kriegt der Staat so oder so.

Sobald der Gegenstand, den du angeschafft hast, gekauft wurde, wird der Investitionsabzugsbetrag natürlich zurückgerechnet, damit du nicht doppelte Ausgaben in den Steuererklärungen geltend machst.

Wer darf den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen?

Als kleinunternehmender Autor, der in die Zielgruppe von „Autoren an die Steuer“ fällt, kannst du ganz klar vom Investitionsabzugsbetrag profitieren. Die Grenze für den IAB beträgt bei Gewerbebetrieben oder selbstständiger Arbeit 235.000,00 Euro Betriebsvermögen. Erstellst du also eine Bilanz und hast mehr als diese Summe an Betriebsvermögen, kannst du nicht vom Investitionsabzugsbetrag profitieren.

Wenn du eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellst sieht die Grenze strenger aus, ist aber noch immer im Rahmen von „Autoren an die Steuer“. Wenn du eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellst, also ein 4-3-Rechner bist, darf dein Gewinn 100.000,00 Euro nicht übersteigen.

Wenn du mehr als 100.000,00 Euro aus deiner schriftstellerischen Nebentätigkeit als Gewinn einstreichen kannst, bist du weder Kleinunternehmer, noch ist das eine Nebentätigkeit.

Halten wir also fest: Der Investitionsabzugsbetrag kann problemlos von einem aufgrund von § 19 UStG befreiten Schriftsteller verwendet werden.

Wofür kann man den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen?

Der Staat möchte durch die Möglichkeit des Investitionsabzugsbetrages nach § 7g EStG natürlich die eigene Wirtschaft stärken. Das Wirtschaftsgut, das du anzuschaffen planst, muss mindestens ein Jahr nach Anschaffung oder Herstellung in einer inländischen Betriebsstätte verbleiben und zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden. Kaufst du dir einen Apple-Computer und verwendest ihn auch zum Zocken und um deine Kinder daran Hausaufgaben machen zu lassen, ist kein Investitionsabzugsbetrag möglich. Wenn du dich mit dem Apple-Computer nach Mallorca verziehst, um dort in einer abgeschiedenen Finca an deinem Roman zu schreiben, ist auch das nicht zulässig.

Ach, und der zu berücksichtigende Investitionsabzugsbetrag darf nicht mehr als 200.000,00 Euro betragen. Dabei geht es um die Summe der einzelnen Beträge, die du in den drei Wirtschaftsjahren vor der eigentlichen Anschaffung jeweils abgezogen hast. Da wir hier aber von einem Laptop und nicht von einer mallorquinischen Finca selbst sprechen, ist dieser Punkt zu vernachlässigen.

Wichtig ist hingegen, dass du das anzuschaffende Wirtschaftsgut innerhalb der folgenden drei Wirtschaftsjahre anschaffen oder herstellen (lassen) willst.

Wie bildet man den Investitionsabzugsbetrag?

Ein Investitionsabzugsbetrag soll in Höhe von maximal 40 % der geplanten Anschaffung in der Steuererklärung ausgewiesen werden. Er wird außerhalb der Bilanz erstellt. Das bedeutet, dass du zunächst alle Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben in der Einnahme-Überschuss-Rechnung aufnimmst und gegenüberstellst den Gewinn ermittelst und dich dann erst um den Investitionsabzugsbetrag kümmerst. Das ist für die händische Berechnung des zu versteuernden Einkommens ein bisschen tricky, aber da du nicht in der Ausbildung zur Steuerfachangestellten bist, sondern ein schickes EÜR-Formular in deinem Elster-Programm vorfindest, kannst du deinen Investitionsabzugsbetrag einfach in Zeile 77 deiner Einnahme-Überschuss-Erklärung eintragen.

Übrigens: Ein Investitionsabzugsbetrag darf auch gebildet werden, wenn dadurch ein Verlust entsteht oder sich erhöht.

Was bei der Anschaffung zu beachten ist:

Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung kann der Investitionsabzugsbetrag dem Gewinn außerhalb der Bilanz wieder hinzugerechnet werden. Das kannst du schon an Seite 3 des oben eingeblendeten Formularblattes erkennen. Dadurch wird die durch den IAB erwirkte Steuerminderung neutralisiert. Unter’m Strich kommt natürlich Null heraus: Der Staat schenkt dir nichts, er verschont dich vorübergehend mit der Steuerlast. Nach § 7g Abs. 2 können Investitionsabzugsbeträge wieder hinzugerechnet werden, wenn die Investition abgeschlossen wurde. Das ist ein Wahlrecht. In diesem Fall erfolgt die Hinzurechnung außerbilanziell, also gewinnerhöhend im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des begünstigten Wirtschaftsgutes in Höhe von bis zu 40 % der Anschaffungskosten, maximal aber in Höhe des tatsächlich abgezogenen Investitionsabzugsbetrages.

Erfolgt keine Hinzurechnung gem. § 7g Abs. 2, kann der Investitionsabzugsbetrag für das Jahr des Abzugs rückgängig gemacht werden oder einem anderen Wirtschaftsgut zugeordnet werden, für das kein oder ein zu geringer Investitionsabzugsbetrag gebildet wurde.

Wir hoffen, dieser Beitrag hilft dir, dich mit dem IAB zurechtzufinden.

Das Zuflussprinzip nach § 11 EStG

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Mit einem Kommissionsvertrag für Autoren kannst du deine Bücher persönlich in den stationären Buchhandel bringen. Das ist nicht ganz einfach und erfordert einiges an Aufwand und Geduld. Es kann sich aber auf unterschiedliche Weise lohnen.

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