Gewerbe rückwirkend anmelden: Wann geht das und wann nicht?

von | Aug 12, 2024 | Autoren an die Steuer | 0 Kommentare

Willst du ein Gewerbe rückwirkend anmelden, solltest du einige Dinge beachten. Autoren sind in der Regel freiberuflich tätig. Die Autorentätigkeit kann aber auch gewerblich ausgeführt werden. Wenn du irgendwann feststellst, dass es sich für dich lohnen würde, ein Gewerbe anzumelden, kannst du das auch rückwirkend tun.

Gewerbe rückwirkend anmelden: Was ist zu beachten?

Wie üblich gilt vorweg der Disclaimer, dass wir keine Steuerberatung sind. Aber Kia hat Erfahrung mit der Gewerbeanmeldung und auch mit dem Autorinnenleben, deshalb kommt hier ihr persönliches Wissen mit ins Spiel.

Die Investition von Geld und die Arbeit an einem Buch sind bereits ein Teil der gewerblichen Tätigkeit. Ist das ausschlaggebend für deine Entscheidung, ein Gewerbe rückwirkend anmelden zu wollen, solltest du aber nicht weiter als zwei Monate zurückgehen. Ab drei Monaten entstehen bei einer rückwirkenden Gewerbeanmeldung Bußgelder, die über die Ersparnis durch die vorherigen Ausgaben hinausgehen dürften.

Der richtige Zeitpunkt, um ein Gewerbe anzumelden, ist also bei der ersten Betriebsausgabe. Allerdings beginnt das Schreiben meistens als Hobby und Liebhaberei. Dann braucht es kein Gewerbe. Willst du dein Gewerbe rückwirkend anmelden, ist Liebhaberei aber keine Begründung und schützt nicht vor Bußgeldern.

Du solltest die 2-Monats-Grenze also keinesfalls überschreiten, denn um das Bußgeld kommst du sicher nicht herum. Es sei denn, du hast Glück und das Gewerbeamt zeigt sich kulant. Darauf kannst du dich aber natürlich nicht verlassen.

Unabhängig von Bußgeldern ist eine rückwirkende Gewerbeanmeldung bis zu 60 Monate nach Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit möglich.

 

Gewerbe rückwirkend anmelden mit „Probezeit“

Solltest du es tatsächlich mit einem kulanten Gewerbeamt zu tun haben, kannst du um eine „Probezeit“ bitten. In dem Fall bekommst du einen Aufschub für die Gewerbeanmeldung um einige Monate. Danach meldest du dein Gewerbe rückwirkend an und musst kein Bußgeld befürchten.

Diese „Probezeit“ muss dir das Gewerbeamt aber nicht gewähren, da es kein Gesetz gibt, dass so einen Aufschub vorschreibt. Deshalb solltest du dich unbedingt beim zuständigen Gewerbeamt darüber informieren, ob eine „Probezeit“ möglich ist.

Achtung Liebhaberei!

Wenn das Schreiben nur Liebhaberei ist, ist eine Gewerbeanmeldung sinnlos. Allerdings musst du darauf achten, wann die Grenze von der Liebhaberei zur Gewinnabsicht überschritten sind. Mehr zur Liebhaberei kannst du in unserem Artikel dazu lesen.

 

Was bringt eine rückwirkende Gewerbeanmeldung?

Generell ist eine rückwirkende Gewerbeanmeldung nur in wenigen Fällen empfehlenswert. Es gibt aber einen Grund, wegen dem du dein Gewerbe verspätet anmelden solltest. Und zwar dann, wenn du mit deiner gewerblichen Tätigkeit am Ende des Jahres beginnst.

Meldest du dein Gewerbe am Ende des Jahres an, musst du die Buchhaltung für das gesamte Jahr und einen Jahresabschluss machen. Wenn du durch das Schreiben noch keine regelmäßigen Einnahmen hast, ist es deshalb sinnvoll, bis zum nächsten Jahr mit der Gewerbeanmeldung zu warten. Auch hier natürlich unter der Voraussetzung, dass der Zeitraum nicht zu lang ist und du kein Bußgeld riskierst.

Eine verspätete Gewerbeanmeldung bei regelmäßigen Einkünften ist eine Form der Steuerhinterziehung und kann sogar zu einer Anklage führen. In den meisten Fällen gibt es aber „nur“ ein Bußgeld. Das kann aber bis zu 1.000,00 Euro betragen. Die hast du als Autor vermutlich nicht übrig und auch kleinere Geldstrafen tun weh, wenn man nicht bereits mit etwaigen Bestsellern Millionen verdient hat.

Gewerbe rückwirkend abmelden oder ummelden

Zum Abschluss noch ein kurzes Wort zur Gewerbeabmeldung und -ummeldung: Hier gelten im Grunde dieselben Regeln wie bei der rückwirkenden Gewerbeanmeldung.

Wenn du dein Gewerbe rückwirkend abmelden willst, musst du zwingend beachten, dass du das Gewerbe ab dem Zeitpunkt der rückwirkenden Abmeldung nicht mehr betreiben darfst. Willst du also dein Gewerbe zwei Monate rückwirkend abmelden, darfst du seit zwei Monaten keine Einnahmen mehr durch deine Autorentätigkeit in Verbindung mit deinem Gewerbe erzielt haben.

Für die rückwirkende Abmeldung eines Gewerbes gilt ebenfalls die Grenze von drei Monaten für Bußgelder, also warte auf keinen Fall zu lange.

Hast du bereits ein Gewerbe angemeldet oder denkst darüber nach? Verrate es uns in den Kommentaren.

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