Gemischte Tätigkeit (Freiberuf + Gewerbe)
Aktualisiert 2024: Eine gemischte Tätigkeit führst du aus, wenn du nicht nur Autor bist, sondern beispielsweise auch Gestalter, Lektor, Korrektor oder Blogger. In dem Fall musst du bei den Steuern besonders aufpassen, denn du bist dann eventuell gleichzeitig Freiberufler und Gewerbetreibender.