Geschenke als Betriebsausgabe abziehen

Geschenke als Betriebsausgabe abziehen

Nicht nur auf Twitter, sondern auch im offline-Alltag vieler Kleinunternehmer merkt man es: Autorinnen und Autoren machen sich gegenseitig Geschenke. Ob zum Geburtstag oder zu Weihnachten – man will seinen Geschäftsfreunden eine Freude machen und dabei im Gedächtnis bleiben. Das interessiert auch das Finanzamt: Denn der Lektor, der seinem Autor ein gutes Buch zum Geburtstag schenkt, wirbt damit um sich und wird beim nächsten Auftrag hoffentlich wieder gebucht. Du kannst Geschenke als Betriebsausgabe abziehen, musst dabei aber einiges beachten.

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Reisekosten von Buchmessen & co abziehen

Reisekosten von Buchmessen & co abziehen

Du fährst zur Leipziger Buchmesse? Frankfurter Buchmesse? Literaturcamp in Heidelberg oder Bonn? Als selbstständiger Autor kannst du deine Reisekosten als Betriebsausgabe in der Einnahme-Überschuss-Rechnung angeben. Wie das funktioniert und was es bei Reisekosten zu beachten gibt, erkläre ich dir in diesem Artikel.

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Das Missverständnis mit der Reichensteuer

Das Missverständnis mit der Reichensteuer

Achtung! Dieser Artikel bezieht sich auf die Steuersätze aus dem Jahr 2021 und auch den Grundfreibetrag dieses Jahres. Durch die jährliche Anhebung der Freibeträge, musst du die hier vorgenommenen Rechnungen entsprechend anpassen. Im Jahr 2024 liegt der Grundfreibetrag bei 11.604,00 Euro.

Bei der Einkommensteuer wird das Einkommen je nach Veranlagung und Höhe zwischen 14 % und 45 % versteuert. Bei einem Steuersatz von 45 % spricht man von der Reichensteuer. Gerechtigkeitsfanatiker freuen sich, müssen die Reichen doch 45 % ihres Einkommens abgeben – doch das ist nicht richtig.
In dieser Ausgabe von „Autoren an die Steuer“ decke ich das Missverständnis mit der Reichensteuer auf.

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Wie Geringwertige Wirtschaftsgüter behandelt werden

Wie Geringwertige Wirtschaftsgüter behandelt werden

Als geringwertige Wirtschaftsgüter bezeichnet man abnutzbare, selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter, die weniger als 1.000,00 € kosten. So ganz grob gesehen. Die steuerliche Behandlung in deiner Steuererklärung beziehungsweise in der Einnahme-Überschuss-Rechnung kann auf zwei unterschiedliche Weisen geschehen.

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