Das Zuflussprinzip nach § 11 EStG
Wenn du als Autorin oder Autor Geld einnimmst, musst du dieses in der Steuererklärung angeben. Was du im August 2024 eingenommen hast, wird in der Steuererklärung für 2024 berücksichtigt – ist doch klar. Doch was ist mit Einnahmen, die im Januar 2025 auf dem Konto eingehen, deren Rechnung aber bereits im Dezember des Vorjahres gestellt wurde? Was ist mit regelmäßigen Zahlungen? Für all das gibt es Regelungen für die Vereinnahmung und Verausgabung. Zum Beispiel das Zuflussprinzip.