Die Verjährungsfrist hilft dir als Autor, dein Geld zu bekommen, wenn die von dir gestellten Rechnungen nicht bezahlt werden. Während der Verjährungsfrist hast du die Möglichkeit, dir Hilfe zu holen, um dein Geld zu bekommen.
Was versteht man unter Verjährungsfrist?
Die Verjährungsfrist legt den Zeitraum fest, während dem du einen Rechtsanspruch auf dein Geld aus einer offenen Rechnung behältst. Mit dem Ende der Verjährungsfrist hast du keine Möglichkeit mehr, ein Gericht einzuschalten, wenn dir jemand Geld schuldig ist.
Im Grunde bedeutet das, dass mit Ablauf der Verjährungsfrist die offene Rechnung nicht mehr vergolten wird.
Die Verjährungsfrist für Rechnungen beträgt laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) drei Jahre für alle Rechnungen. Das gilt auch für die Tantiemen aus Buchverkäufen.
Der Stichtag ist dabei aber nicht der Tag, an dem du die Rechnung schreibst, sondern immer das Ende des entsprechenden Jahres.
Angenommen, du schreibst am 24. Februar 2024 eine Rechnung für eine Lesung, die du an diesem Tag gehalten hast. Die Verjährungsfrist beginnt dann am 31. Dezember 2024 und läuft drei Jahre bis zum 31. Dezember 2027.
Das heißt, du kannst ab dem 1. Januar 2028 deine Ansprüche nicht mehr rechtlich geltend machen. Die Verjährungsfrist hindert dich persönlich zwar nicht daran, dein Geld zu verlangen, du bekommst nach Ablauf der Verjährungsfrist aber keine externe Unterstützung mehr.
Möglichkeiten während der Verjährungsfrist
Während der Verjährungsfrist kannst du Schritte einleiten, um dein Geld einzufordern. Denk dabei aber immer auch daran, dass jede Rechnung eine Zahlungsfrist hat. Die Zahlungsfrist beträgt in der Regel 14 Tage.
Wie lang ist die gesetzliche Zahlungsfrist?
Die gesetzliche Zahlungsfrist auf eine Rechnung beträgt 30 Tage. Für die Erstellung einer Mahnung ist aber das selbst gestellte Zahlungsziel als Stichtag entscheidend. Das heißt, du darfst ab dem Zeitpunkt ein Mahnverfahren einleiten, an dem die von dir auf der Rechnung angegebene Zahlungsfrist verstrichen ist.
Mahnverfahren oder Inkasso
Das Mahnverfahren ist der erste Schritt, den du gehst, wenn du dein Geld nicht bekommst. Das Mahnverfahren startet mit einer Zahlungserinnerung. Das ist die erste Mahnung. Die zweite Mahnung schickst du raus, wenn du keine Reaktion auf die Zahlungserinnerung erhältst. In der dritten und letzten Mahnung kündigst du zusätzlich gerichtliche Schritte an, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Das Mahnverfahren musst du nicht selbst übernehmen. Du kannst auch ein Inkasso-Büro damit beauftragen, das Mahnverfahren für dich einzuleiten und zu führen. Allerdings kostet dich Inkasso Gebühren. Die arbeiten logischerweise nicht umsonst. Das Inkasso-Büro erhebt meistens einen Gebührensatz bis zu 1,3 Prozent des Betrags auf der offenen Rechnung. Das solltest du bedenken, wenn du darüber nachdenkst, ein Inkasso-Büro zu beauftragen. Für kleinere Beträge lohnt sich das eher nicht.
Gerichtliches Mahnverfahren
Wenn du außergerichtlich nichts erreichst, kannst du innerhalb der Verjährungsfrist auch immer ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. In dem Fall kümmert sich ein Gericht darum, die Schulden einzutreiben.
Dabei kommt es aber nicht zu einer gerichtlichen Verhandlung, wie wir sie sonst kennen. Die Mahnung des Gerichts muss innerhalb von zwei Wochen von deinem Schuldner beantwortet werden. Entweder, indem er die Schuld begleicht oder indem er Widerspruch einlegt.
Bei einem Widerspruch wirst du wieder aktiv und legst Klage ein. Tust du das nicht, akzeptierst du, dass die Rechnung nicht bezahlt wird und das Verfahren endet. Kümmere dich also direkt darum!
Innerhalb von sechs Monaten ab Zustellung des Mahnbescheids kannst du einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Dadurch leitest du eine Zwangsvollstreckung ein und ein Gerichtsvollzieher nimmt sich dem Fall an.
Wer trägt die Kosten für ein gerichtliches Mahnverfahren?
Die Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren musst du als Gläubiger zuerst vorstrecken. Anschließend kannst du die Kosten bei deinem Schuldner zurückfordern.
Es gibt übrigens keinen vorbestimmen Zeitpunkt, an dem du ein Mahnverfahren einleiten musst. Wichtig ist nur, dass es innerhalb der Verjährungsfrist von drei Jahren liegt. Ein laufendes Mahnverfahren verlängert die Verjährungsfrist bis zum Ende des Mahnverfahrens.
Trotzdem solltest du dir nicht zu viel Zeit lassen. Die Zahlungsverzögerung wird ihre Gründe haben und je länger du wartest, desto unwahrscheinlicher kann es werden, dass du überhaupt etwas von deinem Geld bekommst. Handele also so früh wie möglich.
Am einfachsten ist es übrigens, wenn du eine Buchhaltungssoftware wie lexoffice verwendest. Damit kannst du das Mahnverfahren automatisieren und die Mahnungen gehen direkt raus, wenn die Fristen ablaufen. Über diesen Link bekommst du lexoffice sogar zum halben Preis:
Musstest du schon mal eine Mahnung schreiben oder hast eine Verjährungsfrist verstreichen lassen? Erzähle mir gerne davon in den Kommentaren.
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