Gewerbe rückwirkend anmelden: Wann geht das und wann nicht?

Gewerbe rückwirkend anmelden: Wann geht das und wann nicht?

Willst du ein Gewerbe rückwirkend anmelden, solltest du einige Dinge beachten. Autoren sind in der Regel freiberuflich tätig. Die Autorentätigkeit kann aber auch gewerblich ausgeführt werden. Wenn du irgendwann feststellst, dass es sich für dich lohnen würde, ein Gewerbe anzumelden, kannst du das auch rückwirkend tun.

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Das Praktikum und die Steuern

Das Praktikum und die Steuern

Auch Autoren können ein Praktikum machen oder Praktikanten einstellen. Nicht unbedingt als Autoren, aber in Verwandten Berufen. Bekommst du im Praktikum ein Gehalt oder zahlst ein Gehalt an einen Praktikanten, musst du auch dabei die Steuern berücksichtigen. 

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Steuerfreie Einnahmen für Schreibende

Steuerfreie Einnahmen für Schreibende

Das Einkommensteuergesetz (EStG) basiert in erster Linie auf einer Grundlage: wer Geld verdient, zahlt Einkommensteuer. Das gilt erstmal für alle Einnahmen. Das EStG sieht allerdings auch Ausnahmefälle vor, in denen die Einkommensteuerpflicht ausgesetzt ist. Davon kannst auch du als Autorin profitieren. 

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Gewerbe als Autor: Das musst du wissen

Gewerbe als Autor: Das musst du wissen

Ein Gewerbe als Autor anzumelden, kann sinnvoll und manchmal sogar notwendig sein. Anfang des Jahres haben wir hier ein wenig entstaubt. Dabei haben wir unter anderem die alten Artikel zu Freiberuf und Gewerbe und zur gemischten Tätigkeit mit einem Update versehen. Aber vielleicht weißt du gar nicht, was es überhaupt bedeutet, ein Gewerbe als Autor zu führen. Deshalb folgt hier die Erklärung.

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