Abgeltungssteuer: Die einfachere Kapitalertragssteuer

von | Jul 15, 2024 | Autoren an die Steuer | 0 Kommentare

Die Abgeltungssteuer ist im Grunde eine vereinfachte Variante der Kapitalertragssteuer. Über die Kapitalertragssteuer habe ich bereits einen Artikel veröffentlicht, den du hier findest. Dieser Artikel ist eine kurze Ergänzung des Themas. 

Unterschied zwischen Abgeltungssteuer und Kapitalertragssteuer 

Abgeltungssteuer und Kapitalertragssteuer sind im Kern das Gleiche. Sie unterscheiden sich nur in einem Aspekt: der Art der Abführung. 

In der Regel werden in Deutschland Steuern auf Kapitalerträge automatisch von Banken und Anbietern einbehalten. Das bedeutet, du musst dich selbst um nichts kümmern. Die Steuern sind bereits von den Erträgen abgerechnet, bevor du sie erhältst. Die Steuern wurden bereits an das Finanzamt abgeführt und sind entsprechend abgegolten. Daher der Name für die Abgeltungssteuer. 

Von der Kapitalertragssteuer hingegen sprechen wir, wenn die Steuern noch nicht abgezogen und abgegolten wurden. Sie ist also die Vorstufe zur Abgeltungssteuer. 

Durch die Abgeltungssteuer vereinfacht sich der Vorgang der Steuerabführung für dich, weil du mit der Kapitalertragssteuer selbst nichts mehr zu tun hast. Das übernehmen Anbieter und Banken für dich. 

Die Abgeltungssteuer beträgt übrigens immer 25 Prozent des Kapitalertrags. Dabei werden Kirchensteuer und Soli berücksichtigt, wobei der Soli für dich vermutlich keine Rolle mehr spielen dürfte. 

Die komplizierte Berechnung der Kapitalertragssteuer fällt also weg. Die 25 Prozent Abgeltungssteuer sind fix. 

Bis zu Kapitalerträgen von 1.000 Euro im Jahr bleiben deine Kapitalerträge übrigens komplett steuerfrei. 

 

Für diese Kapitalerträge gilt die Abgeltungssteuer 

Die Abgeltungssteuer gilt für alle Kapitalerträge wie beispielsweise Zinsen, Kursgewinne durch Aktien oder Anlageformen wie Fonds. 

Für dich eventuell interessant sind Ausschüttungen aus einer GmbH. Als Autor ist es zwar nicht gerade üblich, eine GmbH zu gründen, es gibt aber für einen Verlag wäre es beispielsweise einen Gedanken wert. 

Die Ausschüttungen aus einer GmbH unterliegen ebenfalls der Abgeltungssteuer. Der Vorteil kann sein, dass du mit der Ausschüttung warten kannst und nicht dazu verpflichtet bist, dir jährlich das Geld aus der GmbH zu nehmen. 

Das kann sinnvoll sein, weil die Freibetragsgrenzen alle ein bis zwei Jahre angehoben werden und du so dein Geld „sparst“. 

Außerdem zahlst du auf die Ausschüttungen der GmbH immer die 25 Prozent Abgeltungssteuer, während du auf dein Einkommen als beispielsweise Einzelunternehmer logischerweise Einkommensteuer zahlst. Die Einkommensteuer kann aber weit über den 25 Prozent liegen. Der Höchstsatz liegt bei 42 Prozent (beziehungsweise 45 Prozent, wenn wir die sogenannten „Reichensteuer“ mit einbeziehen). 

Bei einem jährlichen Einkommen von ungefähr 58.500 Euro im Jahr, würdest du den Steuersatz von 25 Prozent überbieten und demnach mehr Steuern zahlen als mit der Abgeltungssteuer bei einer entsprechenden Ausschüttung aus einer GmbH. 

Wichtig: Die Auflagen der GmbH 

Bedenke aber, dass eine GmbH mit Auflagen verbunden ist, die du erfüllen musst. Dazu gehören unter anderem die doppelte Buchführung und das Einbringen des Stammkapitals. Ob es das wert ist, musst du selbst entscheiden. Die Rechnung ist am Ende also nicht so einfach, wie ich sie hier in meinem Beispiel gemacht habe. 

Falls du darüber nachdenkst, eine GmbH zu gründen, solltest du dich unbedingt von einem Steuerberater informieren lassen. Eine professionelle Steuerberatung erklärt dir genau, was bei der Gründung einer GmbH alles auf die zukommt von der Körperschaftssteuer bis zur Ausschüttung. Dabei kann dir lexoffice helfen. 

Bei lexoffice findest du eine Steuerberatersuche. Dort kannst du nach Steuerbüros direkt in deiner Umgebung suchen. Wenn du deine Buchhaltung mit lexoffice machst und dort deinen Steuerberater suchst, hast du alles, was du für die Buchhaltung einer GmbH benötigst. 

 

Die Abgeltungssteuer in der Steuererklärung 

In der Steuererklärung gibst du alle Kapitalerträge in der Anlage KAP an. Die Abgeltungssteuer, die du zu viel bezahlt hast, erhältst du vom Finanzamt zurück. Das kann beispielsweise den Freibetrag betreffen, wenn dieser nicht berücksichtigt wurde. 

Manche Banken und Anbieter berücksichtigen zudem die Religionszugehörigkeit und dementsprechend die Kirchensteuer nicht, weil sie darüber nicht informiert sind. In dem Fall ist die Abgeltungssteuer zu hoch angesetzt und du bekommst etwas zurück. 

Die Anlage KAP lohnt sich also in jedem Fall für dich, wenn du Kapitalerträge hattest und entsprechend Abgeltungssteuer abgeführt wurde. 

Hast du dich schon mal mit der Abgeltungssteuer oder der Kapitalertragssteuer befasst? Planst du vielleicht sogar bereits eine GmbH? Oder liegt das alles für dich eher in der fernen Zukunft und du konzentrierst dich lieber erstmal auf dein jetziges Geschäft? Erzähl es mir in den Kommentaren. 

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