Minijob 2024

von | Feb 26, 2024 | Autoren an die Steuer | 0 Kommentare

Vor einigen Jahren haben wir bereits einen Artikel zum Minijob hier veröffentlicht, aber da der Minijob 2024 die ein oder andere Änderung vollzieht, gibt es heute eine Erweiterung des Themas.

Minijob 2024: Verdienstgrenze

Lange Zeit war der Minijob auch als 450-Euro-Job bekannt. Fast zehn Jahre lang – von Januar 2013 bis Oktober 2022 – waren diese 450,00 Euro die Verdienstgrenze im Minijob. Die Verdienstgrenze gibt schlicht die Geringfügigkeitsgrenze an, bis zu der du monatlich steuerfrei Geld verdienen darfst.

Im Oktober 2022 erhöhte die Bundesregierung die Geringfügigkeitsgrenze auf 520,00 Euro im Monat. Jetzt erfährt der Minijob 2024 direkt die nächste Erhöhung auf 538,00 Euro im Monat.

Das ist eine Anpassung an den Mindestlohn, da nicht nur der Minijob 2024 erhöht wird, sondern eben auch der Mindestlohn. Von zuvor 12,00 Euro in der Stunde steigt der Mindestlohn auf 12,41 Euro.

Durch die Anpassung der Verdienstgrenze auf 538,00 Euro im Minijob 2024 bleiben die möglichen Arbeitsstunden ungefähr gleich zum Vorjahr. Minijobber dürfen bei einem Lohn von 12,41 Euro ungefähr 43,3 Stunden im Monat arbeiten.

Das gilt übrigens übergreifend auf alle ausgeführten Minijobs einer Person. Bist du in mehreren Minijobs tätig oder hast du einen Minijobber, der noch andere Minijobs ausführt, ist es wichtig, dass die Verdienstgrenze von 538,00 Euro insgesamt nicht überschritten wird.

Minijob 2025: 2025 wird es erneut eine Erhöhung des Mindestlohns geben. 12,82 Euro in der Stunde sind es ab Januar 2025. Dadurch steigt auch die Geringfügigkeitsgrenze erneut. Ab 2025 können Minijobber dann 556,00 Euro im Monat verdienen.

Überschreiten der Verdienstgrenze im Minijob 2024

Das Überschreiten der Verdienstgrenze im Minijob ist seit 2022 wie folgt geregelt:

  • eine gelegentliche Überschreitung von bis zu zwei Kalendermonaten im Jahr ist erlaubt
  • eine Überschreitung darf höchstens das Doppelte der Verdienstgrenze betragen

Konkret bedeutet das, dass im Minijob zweimal im Jahr ein Verdienst von bis zu derzeit 1.076,00 Euro möglich ist. Insgesamt darf man im Minijob 2024 also 7.532,00 Euro verdienen (14 mal 538,00 Euro).

Midijob 2024

Die Anpassung der Verdienstgrenze im Minijob beeinträchtigt auf minimale Weise auch den Midijob. Ein Midijob folgt direkt auf den Minijob. Verdienst du also monatlich 538,01 Euro, ist es kein Minijob mehr, sondern ein Midijob. Das wäre auch dann der Fall, wenn du dreimal im Jahr die 538-Euro-Grenze überschreitest.

Der Midijob ist der sogenannte Übergangsbereich zwischen Minijob und Vollzeitstelle. Die Verdienstgrenze im Midijob liegt derzeit bei 2.000,00 Euro monatlich. Das wurde so im Jahr 2023 festgelegt. Trotz der Anpassung der Verdienstgrenze im Minijob bleibt der Übergangsbereich also bei 2.000,00 Euro.

Im Gegensatz zum Minijob zahlen Midijobber einen Beitrag in die Sozialversicherung. Allerdings nicht den vollen Satz, sondern einen für den Midijob berechneten Anteil.

Stellst du einen Midijobber ein, musst du als Arbeitgeber ebenfalls Pauschalbeträge für die Sozialversicherung zahlen. Hier ist wichtig, dass der Pauschalbetrag höher ist, je niedriger der Verdienst im Midijob ist. Ausgehend von 538,01 Euro schmilzt der Prozentsatz bis zu den maximal 2.000,00 Euro auf den üblichen Sozialversicherungsbetrag von knapp 20 % runter.

Minijob 2024 und ein Blick in die Zukunft

Derzeit sehen die Gesetze es vor, dass sich die Verdienstgrenze für den Minijob immer dann erhöht, wenn sich auch der gesetzliche Mindestlohn erhöht. Die beiden hängen also fest zusammen. Das war zuvor anders und die Verdienstgrenze wurde immer separat angepasst.
Das heißt, dass neben der bereits feststehenden Erhöhung im Jahr 2025, auch jede zukünftige Mindestlohnerhöhung automatisch die Verdienstgrenzen im Minijob anhebt.
Wann die nächste Mindestlohnerhöhung nach 2025 ansteht, ist uns allerdings noch nicht bekannt.

Jetzt hast du hoffentlich alle Informationen, die du zum Minijob 2024 (und auch 2025) brauchst. Wenn du noch Fragen hast, stell sie gerne in den Kommentaren.

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