Als Autor Freiberufler oder Gewerbe?

von | 08.03.2017 | 9 Kommentare

Das Thema, ob du als Autor Freiberufler oder Gewerbetreibende bist, hat mich sehr gefordert. Der daraus entstandene Text hat mich viele Stunden gekostet und ist zu lang für einen einzigen Artikel.

Also gehe ich in diesem Artikel verstärkt auf den Unterschied zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden ein, erkläre die schriftstellerische Tätigkeit und zeige dir praxisnah, was das für deinen Buchverkauf bedeutet.

Erst im nächsten Artikel werde ich darauf eingehen, was zu tun ist, wenn du neben deiner Tätigkeit als Autor auch noch andere Einnahmequellen hast. Und auch, wie du mit gemischten Einnahmen (wie ich sie übrigens auch habe!) ordentlich umgehen kannst. Was das für die Betriebsausgaben heißt, wie deine Steuererklärung und ggfs. Gewerbeanmeldung auszusehen hat und vieles mehr folgt also nächste Woche!

 

Paragraphenreiten zu Beginn…

Zunächst sollten wir klären, was das Gesetz dazu sagt, ob du als Autor Freiberufler bist oder nicht: Ran an die Grundlagen!

Als engagierte und ambitionierte Autorinnen und Autoren, die ein großes Interesse an Steuern und dem Drumherum haben, schauen wir für die gewerbliche Tätigkeit eines Autors natürlich in den Paragraphen 15. Freiberufler finden wir im Paragraphen 18. Und das Ganze steht übrigens im Einkommensteuergesetz.

Zur gewerblichen Tätigkeit finden wir in § 15 Ab. 1 Nr. 1:

“Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen.”

Zur freiberuflichen Tätigkeit finden wir in § 18 Abs. 1 ein bisschen mehr Information. Der einleitende Satz ist vielversprechend: Absatz 1 Nummer 1 besagt:

“Einkünfte aus selbstständiger Arbeit sind Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit.”

Jetzt ist doch alles klar, oder? Du bist als Autor Freiberufler. Oder auch nicht.

Wozu also ein so langer Artikel?

Ich beliebe zu scherzen, verzeih es mir bitte.

 

Fangen wir mal bei der freiberuflichen Tätigkeit an. Hierzu gehört nämlich die schriftstellerische Tätigkeit gemäß § 18 Abs. 1 EStG. Aber auch die unterrichtende und künstlerische Tätigkeit.

Ich unterstelle mal einigen meiner Leser, dass sie es sich als freiberufliche Autoren auch vorstellen können, später mal zu unterrichten (“Wie man solch einen grandiosen Plot schreibt wie ich”, “Steuern für Anfänger und Autoren” oder “Als Autor Freiberufler sein – Selbsthilfegruppe für Steuersüchtige”).

Auch künstlerische Tätigkeiten sind nicht ausgeschlossen, wenn ich sehe, was für teilweise umwerfende Cover sich einige Autoren meiner Leserschaft da selbst zurechtbasteln. Hut ab!

Wichtig ist noch zu wissen, dass § 18 Abs. 2 besagt, dass die oben genannten Einkünfte auch dann steuerpflichtig sind, wenn sie nur vorübergehend sind. Nehmen wir mal so hin.

Ich möchte in diesem Artikel nur die Einkünfte aus schriftstellerischer Tätigkeit behandeln. Sonst würde der Umfang gesprengt. Wir klären also jetzt nur, ob du als Autor Freiberufler bist. Alles Folgende – folgt.

 

Was ist schriftstellerische Tätigkeit?

Ein Schriftsteller muss laut Gesetz für die Öffentlichkeit schreiben. Daher gibt es auch die ISBN, die Deutsche Nationalbibliographie und der ganze Spaß. Kennst du als Autor!

Wenn du also nur zum Spaß schreibst und 50 Exemplare privat drucken lässt und an ausgewählte Personen verkaufst, liegt keine schriftstellerische Tätigkeit vor und du bist nicht als Autor Freiberufler. (Sondern Liebhaber!) Es sei denn, du verkaufst oder verschenkst diese Bücher an Büchereien, die wiederum öffentlich zugänglich sind.

Es muss sich um den Ausdruck eigener Gedanken handeln (Plagiate sind keine schriftstellerische Tätigkeit!). Diese eigenen Gedanken dürfen sich selbstverständlich auf tatsächliche Ereignisse und Umstäne beziehen und müssen nicht erfunden sein.

Außerdem ist es nicht wichtig, wie toll du schreibst. Jeder fehlerlastige Mist ist schriftstellerische Arbeit, wenn es dein Gedankengut ist.

Im Gesetz heißt es, es müsse weder künstlerischen oder wissenschaftlichen Ausdruck haben. Wenn es das hat, ist es natürlich ebenfalls schriftstellerisch.

Außerdem muss der Schriftsteller sein Handwerk nirgends gelernt haben und weder Dichter noch Gelehrter noch Künstler sein.

Kurz: Du bist Schriftsteller und somit in erster Linie als Autor Freiberufler.

 

Der Unterschied zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit

Im Prinzip ist der Unterschied zwischen Gewerbe und Freiberufler das Kapital.

Bei gewerblicher Tätigkeit handelt man selbstständig und auf eigene Rechnung sowie auf eigene Verantwortung unter Einsatz von Kapital.

Beispiel: Du kaufst ein Buch auf dem Flohmarkt und verkaufst es teurer an ein Antiquariat weiter. Das ist im Prinzip gewerblich, denn du setzt deine fünf Euro ein, um zehn Euro zu verdienen.

Bei freiberuflicher Tätigkeit handelt man selbstständig und auf eigene Rechnung sowie auf eigene Verantwortung unter Einsatz der eigenen Fähigkeiten und Fachkenntnissen.

Beispiel: Du schreibst ein Buch, bringst es zum Verlag und wirst vergütet. Dieses Buch hast du unter Einsatz deiner Selbst erschaffen und nicht unter Einsatz von Kapital.

Ich hoffe, du hast die obenstehenden Beispiele gelesen. Sie sind hilfreich bei einer besonderen Abgrenzung: Wenn du einen Ghostwriter beauftragst, ein Buch zu schreiben und es dann in deinem Namen veöffentlichen lässt, hast du Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Denn du “kaufst” das Buch vom Ghostwriter (siehe Flohmarkt-Beispiel) und “verkaufst” es an den Verlag (siehe Antiquariat). Hier hat der Ghostwriter Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, du aber nicht. Du bist hier zwar Autor, aber kein Freiberufler.

 

Das Problem der Selfpublisher: Als Autor Freiberufler UND nicht.

Unser deutsches Steuergesetz ist ergraut und staubig. Obwohl es sich jährlich erneuert, ist das Internet noch immer Neuland – und das sage ich nicht, um die Gesetzesschreiber zu beleidigen (ich würde ihnen allenfalls auf den Schlips treten wollen), sondern weil es tatsächlich grau ist: Es gibt keinen Abschnitt für Selfpublisher.

Bei Anruf Finanzamt kommt hier keine konkrete Antwort bei rum und bei Anruf Steuerberater wird man arm. Also habe ich das Einkommensteuergesetz und meine Schulbücher (Vielen Dank an dieser Stelle an den Kiehl-Verlag) gewälzt und Regeln gefunden, die dir dein Selfpublisherdasein vereinfachen. Also lies lieber einfach weiter 😉

Die schriftstellerische Tätigkeit war früher gezeichnet von einer Rechteabtretung an einen Verlag.

Diesen Verlag haben Selfpublisher nicht, aber sie erzielen ihre Einnahmen auch nicht durch einen eigenen Verkauf von Büchern. Sie veröffentlichen bei sogenannten Distributoren.

Distributoren sind Unternehmen, die dein Buch in den (Online-)Handel bringen. Wie zum Beispiel epubli, books on demand, amazon, bookrix, neobooks und viele weitere.

Bei einem Verlag erhält der Autor eine feste Summe x und dann pro verkauftes Exemplar roundabout einen Euro. Dann sind die Einkünfte solche aus schriftstellerischer Tätigkeit und der Autor Freiberufler. Der Verlag kümmert sich drum.

Du hast als Selfpublisher aber viele Möglichkeiten, dein Buch an den Mann oder die Frau zu bringen. Dein Buch gelangt unter verschiedenen Umständen an den Leser:

  1. Du verkaufst es an einen interessierten Kunden in der Nachbarschaft
  2. Du verkaufst es direkt im Anschluss an deine Lesung
  3. Es wird als E-Book beim Distributor gekauft und du erhältst Tantieme
  4. Es wird als Print beim Distributor gekauft und du erhältst Tantieme
  5. Du verschenkst es an eine Freundin (ja, das ist ein steuerpflichtiger Umsatz! Wichtig!)
  6. Jemand kauft dein Buch über deine Website und du schickst es ihm per Post
  7. Jemand bestellt dein Buch über deine Website und du kaufst es über deinen Distributor, signierst es vorher noch kurz, bevor du es weiterschickst.

Und hier wird es mit den oben bereits erläuterten Regeln recht einfach:

Sobald du das Buch in der Hand gehalten hast, bevor du es verkaufst, sind es Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Du kaufst es beim Distributor (Print on Demand) und verkaufst es an den Kunden: Du machst aus den fünf Euro zehn Euro – Unter Einsatz des Kapitals erzielst du einen Umsatz. Gewerbe!

Ein Kunde kauft es beim Distributor und du erhältst Tantieme: Das ist freiberuflich!

Kommt bei dir beides vor? Du kaufst dir eine Auflage und verkaufst sie selbst und erzielst gleichzeitig Einkünfte über den Distributor – dann fragst du dich bestimmt, ob du jetzt als Autor Freiberufler oder Gewerbetreibender bist.

Und die Antwort hierauf ist vernichtend: Du bist beides!

Das gilt vermutlich auch für dich, wenn du neben deiner Tätigkeit als Schriftsteller oder Schriftstellerin andere Einkünfte erzielst. Siehe hierzu: “Hilfe, ich verdiene Geld!

Außerdem zahlt dir die VG Wort deine jährlichen Anteile aus – hierbei liegt aber kein Buchverkauf vor. Dennoch musst du deine Einnahmen bei der VG Wort natürlich auch berücksichtigen. Hier kann ich dich aber beruhigen: Deine VG Wort Einnahmen sind immer freiberuflich! Es sei denn, es handelt sich um ein Plagiat, was du da geschrieben hast…

Keine Geringsfügigkeitsgrenze. Kein Zusammenfassen. Es wird schwierig. Mehr dazu im nächsten Artikel. Hier also noch ein bisschen was Konkretes: Damit du verinnerlichst, welcher Umsatz freiberuflich und welcher Gewerblich ist, liste ich dir hier die oben genannten Beispiele auf:

 

Du verkaufst dein Buch an einen interessierten Kunden in der Nachbarschaft

Du hast das Buch vorher gekauft. Also dein Kapital eingesetzt und somit ist das eine gewerbliche Handlung. Im Prinzip! Aber der BFH hat mal geurteilt, dass es hier auf den Umfang ankommt. Wenn du nur wenige Bücher auf diese Weise verkaufst, ist es freiberufliche Tätigkeit. Sobald du aber an das Thema Selbstverlag stößt, ist dieser Umsatz wirklich gewerblich. (Gefunden im Aktenzeichen VIII R 111/71)

Du verkaufst dein Buch direkt im Anschluss an deine Lesung

In diesem Fall handelt es sich um eine “der schriftstellerischen Tätigkeit dienende Funktion”. Das bedeutet, du hast keine neue Einnahmegrundlage und somit dient dieser Verkauf den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit.

Dein Buch wird beim Distributor gekauft und du erhältst Tantieme

Schriftstellerisch, freiberuflich. Alles gut!

Du verschenkst es an eine Freundin (ja, das ist ein steuerpflichtiger Umsatz! Wichtig!)

Je. Nach. Dem.

Wenn deine Freundin eine Buchbloggerin oder sonstwie werbende Person ist (und eine Rezension verfassen wird), so ist dies eine Schenkung zum Zwecke des Unternehmens. Dann ist das Verschenken kein Umsatz. Im Gegenteil: Es ist eine Ausgabe!

Wenn du deiner Freundin dein Buch nur zum Lesen gibst und dafür keine Gegenleistung erwartest, die dich werbend unterstützt, so musst du das als Umsatz erfassen! Heißt im praktischen Fall: Du kaufst dein Buch für einen Druckpreis von 6,00 Euro und verschenkst es an eine Freundin. Dann musst du die 6,00 Euro aus Betriebsausgabe abziehen und noch einmal 6,00 Euro Einnahmen aufschreiben. Es ist nicht zulässig, dass du das ignorierst und quasi 0,00 Euro aufschreibst. Denn als Privatperson hättest du nicht den rabattierten Preis bezahlt und überhaupt ist das wichtig für die Umsatzsteuer.

Jemand kauft dein Buch über deine Website und du schickst es ihm per Post

An dieser Stelle werden Finanzämter gerne skeptisch. Du fährst einen guten Weg, wenn du diesen Umsatz als gewerblich behandelst. Auch, wenn das in der Steuer später eine Menge Aufwand bedeutet, ist das besser, als wenn das Amt dir deine Steuererklärung und Gewinnermittlung um die Ohren haut! Ein eigener Online-Shop ist im Prinzip eine eigene Einnahmequelle und hier als Gewerbe anzusehen. Für eine risikolose Auseinandersetzung mit dem Finanzamt sollte der eigene Online-Shop stets getrennt behandelt werden.

Jemand bestellt dein Buch über deine Website und du kaufst es über deinen Distributor, signierst es vorher noch kurz, bevor du es weiterschickst.

Tadaa! Und schon ist es freiberuflich. Du verkaufst hier zwar durch deine Website ein Buch und hast theoretisch Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aber deine Widmung / Signatur sorgt dafür, dass das Buch nicht durch dein Kapital beschaffen wurde und nicht gekauft wurde, weil es das Buch ist. Nein, das Buch wurde gekauft, weil dein geistiges Eigentum mit deiner Handschrift persönlich und einigartig vorne ins Buch gekritzelt wird. Und damit ist genau dieser Verkauf als Einkünfte aus selbstständiger, also freiberuflicher Arbeit anzusehen. Bei großem Umfang deiner Umsätze (Ab 17.500 Euro im Jahr) solltest du allerdings einen Steuerberater diesbezüglich konsultieren.

 

So, sind alle Unklarheiten beseitigt?

Ja? Gut. Nein? Schreib es in die Kommentare!

Ich werde im zweiten Teil dieses sehr umfangreichen Artikels auf die weiteren Einkünfte eingehen. Zum Beispiel die als Gestalter, Lektor, Korrektor, Testleser, Blogger und was es nicht alles gibt. Dabei werde ich dann auch erklären, was das in der Praxis bedeutet, wenn man Freiberufler und Gewerbetreibender ist.

A propos Einnahmen: Ich wäre sehr froh, wenn du mir ein paar Euro zum freiberuflich Nichtversteuern spenden würdest. Das geht jetzt auch ganz bequem über PayPal und da bekommt der Staat keinen Cent!




Warum das so ist, folgt ebenfalls in einem Artikel. Habe Geduld findest du hier (Artikel vom 15.03.2017). 🙂

Alles Liebe,

Kia



Die Artikel aus der Reihe “Autoren an der Steuer” wurden nicht von einem Steuerberater verfasst und ersetzen keine professionelle Beratung. Mein Ziel ist es lediglich, den Paragraphen-Dschungel zu entwirren, ein bisschen Klarheit und Grundwissen zu vermitteln und Autoren das Leben mit Steuergesetzen zu vereinfachen. Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Haftung, insbesondere nicht, wenn Gesetze erneuert oder BFH-Urteile gesprochen werden.

9 Kommentare

  1. Gudrun

    Vielen Dank für Recherche und Artikel. Genau diese Fragen trieben mich um und jetzt habe ich einige Antworten. Ich bin Freiberufler und möchte es gern bleiben.

    Antworten
    • Müller

      Danke für deine ausführliche Recherche. Das war viel Arbeit.
      Lange beschäftigt mich das schon. Ich starte als Selfpublisherin neu durch.
      Ich habe dich ff verstanden, nur nochmal zur Rückfrage💭
      Wenn ich die Bücher für eine Lesung selbst einkaufe, aber signiere, bleibt es freiberuflich?
      Ebenso auch, wenn jmd das Buch über meine Website kauft.
      Dann bleibt lediglich die Versandkosten bei mir.Oder?
      Aber die könnte ich ja weiter belasten, denn auf Dauer geht das in die Kosten. Wenn Leser über Amazon etc selbst bestellt ist es freiberuflich ?
      Sorry meiner Rückfrage, ich möchte nichts falsch machen.
      Hintergrund 👉Selfpublisher mit derzeit 1 Buch bei Tredition.
      Spende folgt🌟

      Antworten
      • Benjamin

        Hallo, also habe ich das richtig verstanden. Das wenn ich ein E-Book schreibe und es über Amazon KDP verkaufe, freiberufler bin?

        LG Benjamin

        Antworten
  2. Larsn

    Hallo und vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Freiberuflich oder gewerblich: ich lasse 1.000 Bücher drucken, signiere alle, lasse sie bei Amazon einlagern und dann werden sie gekauft?
    Mit freundlichen Grüßen Larsn

    Antworten
    • Kia Kahawa

      Hallo Lars,
      für den Einzelfall solltest du einen Steuerberater danach fragen, denn ich kann und darf keine Einzelfälle beraten. Im Prinzip kann ich nur auf die Verhältnismäßigkeit hinweisen: Wenn du 1.000.000 unsignierte Bücher freiberuflich verkaufst, ist das mit den 1.000 Büchern kein Ding und gehört dazu. Wenn du 1.000 unsigniert und 1.000 signiert verkaufst, wirst du sicher teilen müssen.
      Ich hoffe, das hilft dir weiter!
      Ganz liebe Grüße

      Antworten
  3. Sarah

    Hallo. Danke für den tollen Artikel. Meine Frage richtet sich in erster Linie an deinen Spendernbutton. Gesetzt dem Fall man würde einen Ratgeber oder Wegweiser schreiben und diesen per freebook (ohne isbn) zugänglich machen. Daneben setzt man einen Spendenbutton – müsste doch lt Definition schon Selbstständigkeit sein, weil Einnahmen, aber freiberuflich, da ich kein Kapital einsetze. Über Denkanstöße bin ich dir sehr dankbar. 🙂 LG

    Antworten
    • Kia Kahawa

      Hallo Sarah,
      ja, diese Einnahmen wären wohl freiberuflich. Die Argumentation “weil ich kein Kapital einsetze, sondern eigene geistige Fähigkeit” ist zwar richtig, aber beim Ausklamüsern der vielen Einzelheiten in diesem Bereich zwischen Gewerbe und Freiberuf oft nicht als einzige Begründung ausschlaggebend. Aber in genau deinem speziellen Fall empfinde ich das als logisch / legitim. Zur Sicherheit vielleicht im Finanzamt anrufen (man kann Finanzbeamten nicht oft genug telefonisch auf den Geist gehen *hrhr*), aber ich denke, du machst das so schon richtig.
      Natürlich wie immer ohne Gewähr blabla
      Liebe Grüße
      Kia

      Antworten
      • Sarah

        Danke dir. 🙂

        Antworten
  4. Hannah

    Hallo
    danke für diesen Text – er hat mir viel klar gemacht.

    Meine Frage:
    Ich betreibe eine Webseite und möchte darüber meine Werke verkaufen.
    Werke, die ich selbst geschrieben habe, aber auch selber gebunden habe.

    Von dem Erlös (durch Vorbestellungen z.B. aber auch bereits verkaufte Exemplare) möchte ich wiederum andere Werke produzieren.

    Bin ich dann freiberuflich oder gewerblich unterwegs?
    Da ich kein Startkapital habe, wären Einnahmen durch Vorbestellungen die einzige Grundlage für die Produktion und den Vertrieb.

    Und eine Frage noch dazu: Was ist der Unterschied zwischen einem selbstständigen Künstler/Autor und einem freibruflichen Autor/Künstler?

    Antworten

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