Das Praktikum und die Steuern

von | Mai 20, 2024 | Autoren an die Steuer | 0 Kommentare

Auch Autoren können ein Praktikum machen oder Praktikanten einstellen. Nicht unbedingt als Autoren, aber in Verwandten Berufen. Bekommst du im Praktikum ein Gehalt oder zahlst ein Gehalt an einen Praktikanten, musst du auch dabei die Steuern berücksichtigen. 

Autoren und das Praktikum 

Als Autor könntest du beispielsweise ein Praktikum in einem Verlag machen. Oder du kannst als Autor einen Praktikanten einstellen. Zum Beispiel als ein Germanistik-Student, der bei dir lernen will, was es bedeutet, Autor zu sein. 

Pflichtpraktikum im Germanistik-Studium

Die Ausschreibung für die Praktikantensuche findet an den entsprechenden Hochschulen statt. Wenn du also einen Praktikanten suchst, der Germanistik studiert, weißt du jetzt, wo du ihn findest.

Dein Praktikant kann dir beispielsweise dabei helfen, Bücher per Post zu versenden (einpacken, zur Post bringen) oder in deinem Web-Shop Bestellungen bearbeiten. Vielleicht kann dir der Praktikant sogar ein kleines Lektorat erstellen, das dir hilft, dein Buch zu überarbeiten und den Aufwand im späteren, professionellen Lektorat zu verringern. 

 

Regelungen und Gesetze für das Praktikum 

Es gibt keine gesetzliche Grundlage für das Praktikum. Deshalb kannst du in einem Praktikumsvertrag so gut wie alles vereinbaren. Die einzige Voraussetzung ist, dass sich alles im legalen Rahmen abspielt. Das heißt, dass andere Gesetze wie das Arbeitszeitgesetz eingehalten werden. 

Ein Praktikum muss nicht mit einem schriftlichen Vertrag besiegelt werden. Bedenke aber, dass ohne einen schriftlichen Vertrag keine rechtliche Grundlage existiert, auf die du dich stützen kannst. Kommt es zum Streit, der vor Gericht geht, stehst du mit leeren Händen da. 

Das Praktikum gilt zwar weder als festes Arbeitsverhältnis noch als Ausbildung, es ist offiziell, aber näher an der Ausbildung und unterliegt der Ausbildungspflicht. Die Ausbildungspflicht besagt, dass Praktikanten (oder Auszubildende) ein Anrecht darauf, jobspezifische Dinge zu lernen. 

Du kannst deinem Praktikanten also nicht einfach einen Besen in die Hand drücken, damit er deine Wohnung fegt. Seine Aufgaben müssen mit deiner Autorentätigkeit zu tun haben. Die Aufgaben dürfen aber auch nicht die typischen Aufgaben von Auszubildenden übersteigen. Wo die Grenze liegt, ist bei Autoren zwar schwer zu beurteilen, weil es sich nicht um einen Ausbildungsberuf handelt, aber ich sage mal: Wenn du deinen Praktikanten dein Buch schreiben lässt, geht das vermutlich zu weit. 

 

Das Praktikumsgehalt 

Im Gegensatz zum Praktikum selbst, gibt es für das Praktikumsgehalt eine gesetzliche Grundlage. Grundsätzlich dürfen Praktikanten immer ein Gehalt bekommen. Verpflichtend ist das Gehalt aber nur unter bestimmten Bedingungen: 

  • der Praktikant ist 18 Jahre alt 
  • das Praktikum dauert länger als drei Monate 
  • es handelt sich um ein freiwilliges Praktikum 

Wenn alle drei Voraussetzungen erfüllt sind, hat der Praktikant einen Anspruch auf ein Praktikumsgehalt. 

Im Praktikum gilt übrigens auch das Mindestlohngesetz. Bezahlst du deinem Praktikanten ein Gehalt, muss dieses mindestens den Mindestlohn betragen. Außerdem kommt dabei natürlich weitere Buchhaltung auf dich zu. Die kannst du aber bequem von lexoffice erledigen lassen. Über diesen Link sogar zum halben Preis:

Das Praktikumsgehalt gilt als Lohnzahlung und muss dementsprechend versteuert werden. Neben der Lohnsteuer spielt auch die Einkommensteuer eine Rolle. Hier gilt aber auch der Grundfreibetrag, der komplett steuerfrei bleibt. Dieser liegt derzeit bei 10.908,00 Euro im Jahr (Stand: 2023). Liegen dein gesamtes Einkommen nicht darüber, ist auch dein Praktikumsgehalt steuerfrei. 

Übersteigst du den Grundfreibetrag, zahlst du Steuern nur auf den Betrag, der über der Grenze liegt. Die 10.908,00 Euro bleiben immer steuerfrei. 

Solltest du mit dem Praktikumsgehalt die Freibetragsgrenze überschreiten, führt der Arbeitgeber die Lohnsteuer vom Praktikumsgehalt direkt an das Finanzamt ab. 

In der Steuererklärung gibst du das Gehalt aus einem Praktikum als Einnahmen aus Arbeit als Angestellte*r an. Deine Einnahmen als Autor*in hingegen sind Einnahmen aus selbstständiger Arbeit. Für die Berechnung der Steuerlast liegen aber alle Einnahmen zusammen, deshalb spielt die Herkunft keine Rolle. Nur, wenn du mit all deinen Einnahmen unter den 10.908,00 Euro des Grundfreibetrags bleibst, zahlst du keine Steuern. 

Hast du schonmal ein Praktikum als Autor gemacht? Oder hast du als Autor mal einen Praktikanten eingestellt? Erzähl mir davon in den Kommentaren. 

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