Einfuhrumsatzsteuer – Was ist das und wann wird sie bei der Vermarktung eigener Bücher interessant?

Einfuhrumsatzsteuer – Was ist das und wann wird sie bei der Vermarktung eigener Bücher interessant?

Die Einfuhrumsatzsteuer – kurz auch als EUSt bezeichnet – ist eine Steuer, die nur anfällt, wenn Produkte aus einem nicht europäischen Land – aus steuerlicher Sicht handelt es sich hierbei um ein Drittland – nach Deutschland importiert werden. Sie wird zusammen mit weiteren Zollgebühren entrichtet.

Die EUSt gilt für Bekleidungen und Autos ebenso wie für Computer und Bücher oder andere Gegenstände. Ob die Produkte von einem Unternehmen oder einer Privatperson eingeführt werden, spielt für die Besteuerung keine Rolle. Für die eigenen Finanzen finde ich es aber wichtig, den Entstehungszeitpunkt und den Fälligkeitszeitpunkt zu kennen.  

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Wann bin ich als Autor Unternehmer oder Kleinunternehmer?

Wann bin ich als Autor Unternehmer oder Kleinunternehmer?

Bin ich als Autor Unternehmer oder Kleinunternehmer?

Was hast du als Autor mit Umsatzsteuer zu tun? Und wie funktioniert das mit der Umsatzsteuer, wenn man kein Kleinunternehmer ist?

Wann du als Autor Unternehmer oder Kleinunternehmer bist, erkläre ich dir in diesem Artikel.

Du bist als Autor Kleinunternehmer, wenn du mit deiner Unternehmereinheit einen Gesamtumsatz von weniger als 100.000 Euro im aktuellen Kalenderjahr und weniger als 25.000 Euro im Vorjahr hattest. Die Folge: Du musst keine Umsatzsteuer auf deine Einnahmen draufschlagen.

Was genau das bedeutet und wie du herausfinden kannst, ob du als Autor Unternehmer oder Kleinunternehmer bist, erkläre ich dir im Folgenden genauer und leicht verständlich.

 

Der Unterschied zwischen Unternehmer, Gewerbe und Firma

„Ich fahre in die Firma, und danach komme ich zu dir, Schatz.“
„Nee, ich habe kein Unternehmen. Ich bin nur selbstständig!“
„Noch zahle ich keine Steuern. Ich hab ein Kleingewerbe.“

All diese Sätze sind im Volksmund verständlich, aber für ein mit Steuerrecht vollgedröhntes Hirn schlichtweg falsch. Ich möchte hiermit erstmal  mit einigen Begriffen aufräumen und dir Klarheit verschaffen, bevor ich ins eigentliche Thema, ob man als Autor Unternehmer oder Kleinunternehmer ist, einsteige.

Unternehmer ist gemäß § 2 (1) S. 1 UStG, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. „Gewerblich oder beruflich“ heißt, dass eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen erfolgt. Dazu gehört keine Gewinnerzielungsabsicht. (D.h.: Nicht zwingend!)

Selbstständig arbeitest du, wenn du nicht an Weisungen gebunden bist (wie bei der Scheinselbstständigkeit der Fall. Achtung: illegal!) und auf eigene Rechnung sowie eigenes Risiko arbeitest.

Nachhaltig arbeitest du, wenn mehrere der folgenden Eigenschaften auf deine Tätigkeit zutreffen:

  • Auf Dauer angelegt (z.B. das Ziel: Auf Dauer passives Einkommen durch Tantiemen erhalten)
  • Mit Wiederholungsabsicht (d.h.: Du willst mehr als ein Buch schreiben 😉 )
  • planmäßiges Handeln (du kalkulierst mit Ressourcen, Aufwand und Einkünften)
  • Mehr als einen Umsatz ausführen
  • Beteiligung am Markt (d.h. du stellst dein Buch allen potentiellen Käufern zur Verfügung, nicht nur einem ausgewählten Personenkreis)
  • Auftreten wie ein Händler

So wird schnell klar, dass du im Sinne des Umsatzsteuergesetzes Unternehmer bist. Das bedeutet auch, dass du ein Unternehmen hast: Dich selbst.

Deine Tätigkeit ist dein Unternehmen, wenn die oben beschriebenen Tatbestandsmerkmale auf dich zutreffen. Ob du aber als Autor Unternehmer oder Kleinunternehmer bist, erkläre ich dir erst nach den beiden anderen Begrifflichkeiten, die ich oben angeprangert habe.

Man kann nicht in eine Firma fahren. Die Firma ist ein Name. Umgangssprachlich sagt man oft „Firma“ statt „Unternehmen“ oder „Betrieb“, und das klingt in meinen Ohren mehr als falsch. Als Unternehmer hast du keine Firma, solange du dem nicht einen Namen gibst.

Übrigens: Dein Firmenname ist nicht geschützt. Schau‘ dir an, wie viele „Pizza Toni“s es gibt und wie viele „Eis-Café Europa“s du in einer Altstadt finden kannst. Das alles sind Kleingewerbe, die nicht ins Handelsregister eingetragen sind und daher keinen Namensschutz für ihre Firma haben.

Und das führt mich auch zum dritten Punkt: Ein Kleingewerbe ist etwas anderes als ein Kleinunternehmer. Der Kleinunternehmer ist ein Unternehmer, der gemäß § 19 UStG unter die Kleinunternehmerregelung fällt und weder Umsatzsteuer auf seine Leistungen berechnen muss noch Vorsteuer für sich abziehen kann.

Das Kleingewerbe ist ein kleines Handelsgewerbe, das zu klein ist, um ins Handelsregister eingetragen zu werden müssen. Ein Kleinunternehmer kann ein Kleingewerbe betreiben, aber das muss nicht sein. Distanziere dich am besten von diesem Begriff, bis du nicht den nächsten Artikel über Gewerbe & Freiberufler gelesen und für dich verstanden hast.

Das war’s soweit mit den Begriffen Firma, Unternehmer, Kleingewerbe und Kleinunternehmer. Aber wann man Kleinunternehmer ist, kann ich noch nicht abschließend klären. Vorher fehlt noch Grundwissen über die sogenannte Unternehmereinheit.

 

Deine Unternehmereinheit als Autor

Jeder Unternehmer hat ein Unternehmen. Punkt.

Das bedeutet, dass alles, was du nachhaltig und selbstständig zur Erzielung von Einnahmen machst, zusammengerechnet wird, wenn es ums Umsatzsteuergesetz geht.

Warum dich das interessieren sollte? Ganz einfach: Die Fragen „Bin ich Kleinunternehmer?“ und „Muss ich Umsatzsteuer berechnen?“ kannst du nur klären, wenn du die Umsätze deiner Unternehmereinheit zusammenzählst.

Einfach wird es, wenn du nur Autor oder Autorin bist und Bücher schreibst. Zähle zusammen, wie viel du verdienst und es ist wahrscheinlich, dass du zum Schluss kommst, dass du Kleinunternehmer bist.

Solltest du aber beispielsweise bereits selbstständig Artikel für einige Magazine schreiben oder gar einen Kleinverlag gründen, eine Autorenvermittlung eröffnen oder andere selbstständige Tätigkeiten unternehmerisch ausführen, so musst du all deine Einkünfte zusammenzählen. Dein Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche (also nachhaltige) Tätigkeit des Unternehmers (§ 2 Abs. 1 S. 2 UStG).

Wenn du aber eine Ferienwohnung gemeinsam mit deinem Partner besitzt und vermietest, so zählt das nicht zu deinem Unternehmen: Denn hier agierst du mit jemandem gemeinsam. Es geht hierbei nur um alles, was du allein bestreitest.

Und die Einkünfte deines Unternehmens sind die, die wichtig sind, um herauszufinden, ob du als Autor Unternehmer oder Kleinunternehmer bist.

 

Wann du als Autor Unternehmer oder Kleinunternehmer bist

Du bist Kleinunternehmer, wenn dein Gesamtumsatz (also der Gesamtumsatz deiner Unternehmereinheit) im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000,00 Euro oder weniger betragen hat. Außerdem musst du begründen bzw. voraussehen können, dass du im aktuellen Kalenderjahr weniger als 100.000,00 Euro Umsatz machst.

Beim Gesamtumsatz geht es ausdrücklich nicht um Gewinn. Machst du einen Umsatz von 26.000,00 Euro und hast Ausgaben in Höhe von 24.000,00 Euro, so ist dein Gewinn bei geringen 2.000,00 Euro. Das klingt, als seist du ein Kleinunternehmer. Wärst du in dem Fall an dieser Stelle aber nicht, weil der reine Umsatz höher ist als 25.000,00 Euro.

Das gilt auch für den Gesamtumsatz aus dem aktuellen Jahr: Und wenn du 101.000,00 Euro Umsatz machst und 200.000,00 Euro Ausgaben hast (und damit ein riesiges Minus machst), so bist du kein Kleinunternehmer mehr.

Zum Gesamtumsatz zählen übrigens nur die „normalen“ Umsätze, die du machst. Dazu gehören keine Einfuhren und auch kein innergemeinschaftlicher Erwerb (beides heißt: Du kaufst aus dem Ausland ein.)

Merke: Letztes Jahr hast du weniger als 25.000 € eingenommen und wirst dieses Jahr weniger als 100.000 € einnehmen: Du bist Kleinunternehmer gem. § 19 UStG und brauchst keine Umsatzsteuer auf deine Rechnungen schreiben.

Pflicht ist allerdings, dass du einen Hinweis auf dein Kleinunternehmerdasein in deine Rechnungen schreibst. Distributoren wie epubli und books on demand fragen dich bei der Anmeldung, ob du Kleinunternehmer bist. Das berücksichtigen sie entsprechend in den Gutschriften, die sie dir bei Tantiemenausschüttungen zukommen lassen.

Wenn du deine Buchhaltung mit Lexoffice erledigst, dann kannst du deine Kleinunternehmereigenschaft (oder eben die Umsatzsteuerpflicht) einstellen, indem du in deinem Dashboard auf die Einstellungen und darunter auf „Allgemeine Einstellungen“ gehst. Hier kannst du gleich unter deinem Firmennamen zwischen „Netto-Preise“, „Brutto-Preise“ und „Umsatzsteuerbefreit“ wählen.

 

Die Grenzen von „Autoren an die Steuer“

Sobald du kein Kleinunternehmer bist, musst du Umsatzsteuer auf deine Rechnungen aufschlagen. Je nach Leistung sind das 7 oder 19 % und du kannst dir die eingenommene Umsatzsteuer mit der von dir gezahlten Vorsteuer verrechnen und vom Finanzamt zurückerstatten lassen.

Das geschieht im Rahmen von Umsatzsteuer-Voranmeldungen.

Ich kann dir im Rahmen von „Autoren an die Steuer“ nur Stück für Stück relevante Themen erklären. Solltest du Unternehmer sein, brauchst du Wissen in den folgenden Umsatzsteuer-Artikeln der Reihe über die Steuersätze (7 oder 19 % Umsatzsteuer?), den Unterschied zwischen Vor- und Umsatzsteuer, über Dauerfristverlängerungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und co.

Aber Spezialfälle, von denen es sehr viele gibt, kann ich nicht abschließend und allumfassend in diesem Steuer-Guide behandeln. Sollte die Umsatzsteuer für dich aufgrund zu hoher Umsätze relevant werden, wende dich bitte lieber an einen richtigen Steuerberater. Gerade bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern versteht das Finanzamt keinen Spaß, was Fristen angeht, und das kann ein Steuerberater ganz easy für dich überwachen.

 

Übrigens…

Als Kleinunternehmer brauchst du keine Bescheinigung vom Finanzamt darüber, dass du Kleinunternehmer bist. Du gibst das einfach entsprechend in der Anlage EÜR bei deiner Einkommensteuererklärung an, wenn es soweit ist und das Finanzamt wird das anerkennen. Erst, wenn du kein Kleinunternehmer mehr bist, kommt das Finanzamt auf dich zu.

Außerdem kannst du nicht jährlich zwischen Unternehmer und Kleinunternehmer hin und her wechseln. Bist du einmal Unternehmer, wirst du für mindestens fünf Jahre so behandelt, auch wenn dein Umsatz sich wieder reduziert.

Die Mindestbeitragsbemessungsgrenze

Die Mindestbeitragsbemessungsgrenze

In diesem Artikel möchte ich euch die Mindestbeitragsbemessungsgrenze erklären. Ich gehe dabei langsam und logisch vor und versuche, Missverständnissen von Anfang auszuweichen. Wenn du planst, dich selbstständig zu machen, ist dieser Artikel eine Pflichtlektüre für dich!

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Fixkosten für Selbstständige

Fixkosten für Selbstständige

Solltest du darüber nachdenken, dich selbstständig zu machen, musst du über die Kosten nachdenken, die dabei auf dich zukommen. Neben den Gründungskosten kommen vor allem laufende Kosten auf dich zu, die du bezahlen musst, solange du selbstständig bist.

Natürlich musst du dich um Dienstleistungen und Material kümmern. Die sind aber abhängig davon, was du in deiner Selbstständigkeit tust. Es gibt aber noch weitere laufende Kosten, die sehr wahrscheinlich im Zuge deiner Selbstständigkeit anfallen, unabhängig davon, in welchem Berufszweig du tätig bist. Diese will ich dir in diesem Artikel genauer erläutern.

 

Versicherungen

Der wohl kostspieligste Punkt bei deinen Fixkosten dürften unterschiedliche Versicherungen sein. Verpflichtend sind davon zwar nur wenige, aber um im Fall der Fälle hohe Kosten oder gar Verluste über einen längeren Zeitraum zu verhindern, sind sie meistens sinnvoll.

Krankenversicherung

In Deutschland musst du krankenversichert sein. Das ist Pflicht. Ob du eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung abschließt, ist dabei egal. Die Höhe der Beiträge ist von deinem Gewinn abhängig. Durch die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage können diese aber sogar über deinem Einkommen liegen. In jedem Fall kommen hier monatliche Kosten mindestens im mittleren dreistelligen Bereich auf dich zu.

Rentenversicherung

Irgendwann wird der Tag kommen, an dem du das Rentenalter erreichst. Als Selbstständiger kannst du dann natürlich einfach weitermachen wie gewohnt – sofern es deine Gesundheit dann zulässt und du das möchtest –, aber es ist niemals verkehrt, dich auf gewisse Weise für die Zukunft abzusichern. Für einige Branchen gilt übrigens die Pflicht, eine gesetzliche Rentenversicherung zu haben.

Da die Rentenversicherung aber später nur eine Grundversorgung stellt, solltest du darüber nachdenken, auch eine private Altersvorsorge abzuschließen. Dadurch erhältst du später mehr Geld und musst dir über Altersarmut weniger Gedanken machen. Ich persönlich zahle nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein und kümmere mich zu 100 % selbst um meine Altersvorsorge. Lass dich hierzu beraten, was für dich sinnvoll ist und welche Anlage- und Renditekonzepte für deine persönliche Finanz-Strategie sinnvoll sind.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Man könnte meinen, die Berufsunfähigkeitsversicherung sei in der Rentenversicherung inbegriffen. Allerdings gibt es zum einen zahlreiche Einschränkungen, wann genau die Rentenversicherung wirklich greift. Bist du durch eine Erkrankung oder einen Unfall nicht mehr fähig, deinen Beruf auszuüben, kann es sein, dass die Rentenversicherung einfach sagt: „Dann arbeite eben in einem anderen Beruf, wir zahlen nichts“ – eine Berufsunfähigkeitsversicherung geht wirklich auf deinen Beruf ein und nicht auf die Frage, ob du überhaupt in irgendeiner Weise erwerbsfähig bist.

Solltest du aufgrund einer Erkrankung nicht mehr arbeiten können, bist du mit der Berufsunfähigkeitsversicherung auf der sicheren Seite. Allerdings nehmen dich Berufsunfähigkeitsversicherungen oft nur auf, wenn du einwandfrei gesund bist.

Unfallversicherung

Nicht nur Krankheiten können deine berufliche Karriere beenden. Auch ein Unfall kann im schlimmsten Fall eine Invalidität hervorrufen. Damit du auch dafür gewappnet bist, kannst du eine Unfallversicherung abschließen.

Betriebshaftpflichtversicherung

Eine Betriebshaftpflicht ist sinnvoll, um dich vor Schadensersatzansprüchen abzusichern. Egal in welcher Branche du dich selbstständig machst, es kann immer mal passieren, dass Sachschäden entstehen. Dann greift die Betriebshaftpflichtversicherung und du musst dich nicht Schadensersatzklagen herumärgern.

Im besten Fall enthält die Betriebshaftpflicht auch eine zusätzliche Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Diese ist zwar je nach Versicherer und Branche in der Betriebshaftpflicht inbegriffen, bietet aber weit niedrigeren Versicherungsschutz als Personen- und Sachschäden. Unter Vermögensschäden fallen alle Schäden finanzieller und immaterieller Natur. Vor allem in beratenden und schreibenden Berufen kann diese also sinnvoll sein.

Betriebsunterbrechungsversicherung

In der Selbstständigkeit verdienst du in der Regel nur dann Geld, wenn du deiner Arbeit nachgehen kannst. Liegt dein Betrieb lahm, nimmst du kein Geld ein. Die Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt die laufenden Kosten über den Zeitraum eines Betriebsausfalls, der etwa durch Schäden entstanden ist. Darunter fällt auch höhere Gewalt wie Schäden durch Überschwemmungen, Erdbeben oder Unwetter.

Für Freiberufler gibt es auch die Praxisausfallversicherung. Diese sichert den Ertragsausfall ab, wenn du unverschuldet längere Zeit deiner Arbeit nicht nachgehen kannst, etwa, wenn eine Pandemie ausbricht und deine Praxis während eines Lockdowns geschlossen wird.

Elektronikversicherung

Heutzutage sind wir in jedem Beruf mal mehr mal weniger auf eine funktionierende Technik angewiesen. Fällt diese aus, wird es schwierig, deinem Job nachzugehen. Einen Stromausfall kann heute wirklich niemand mehr gebrauchen. Die Elektronikversicherung ersetzt Schäden, die durch einen Ausfall der Technik entstehen. Sie übernimmt auch die Kosten für die Datenwiederherstellung zum Beispiel durch einen Virenbefall und Mietkosten für vorübergehende Ersatzgeräte.

Rechtsschutzversicherung

Rechtsstreits können immer mal vorkommen und kosten viel Geld. Eine Rechtsschutzversicherung unterstützt dich finanziell. Egal ob Anwaltskosten, Kosten für Zeugen, Sachverständige und Gutachter oder das Gerichtsverfahren selbst, eine Rechtsschutzversicherung zahlt für dich.

Allerdings ist nicht jeder Punkt in jeder Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Prüfe deshalb im Vorfeld genau, welche für dich die Richtige ist. Achte auch darauf, ob die Versicherung nur für private Vorfälle gilt oder auch für den Beruf. Es gibt unterschiedliche „Pakete“, die bestimmte Bereiche abdecken. Wähle das Passende für dich aus.

 

Dienstleistungen

Im Rahmen deiner Selbstständigkeit wirst du vermutlich einige Dienstleistungen in Anspruch nehmen, um die du dich nicht selbst kümmern kannst oder willst. Dienstleistungen sind meist eine sehr teure, aber auch sehr lohnenswerte Angelegenheit.

Steuerberatung

Natürlich kannst du deine Buchhaltung und Steuererklärung auch selbst erledigen. Ab einem gewissen Punkt kann das aber unübersichtlich und zeitaufwändig werden. Es ist also auf lange Sicht zeitsparend, diese Aufgaben an eine Steuerberatung zu übertragen. Es sei denn, du kannst dich so sehr für Buchhaltung begeistern, wie ich. In diesem Fall hilft dir die Buchhaltungssoftware Lexware Office weiter.

Werbung

Marketing ist wichtiger als je zuvor. Nicht nur dein Unternehmen, sondern auch du selbst kannst als Marke wachsen und bekannt werden. Welche Art der Werbung die richtige ist, hängt ein wenig von der Branche ab. Generell fließen in diese Kosten regelmäßige Ausgaben für Anzeigen, Visitenkarten, Werbegeschenke und einzelne Kampagnen.

Fortbildungen

Extrem wichtig sind Fortbildungen! Bilde dich immer weiter fort, sonst gehst du im Wettbewerb als Selbstständiger unter! Durch die regelmäßige Fort- und Weiterbildung steigerst du deine Reputation und kannst dadurch eventuell mehr Kunden von deinen Fähigkeiten überzeugen. Zudem kannst du je nach Weiterbildung anschließend auch dein Angebot an Leistungen erweitern, weil du neue Bereiche innerhalb deiner Branche erschließt.

Wirklich regelmäßige Fixkosten entstehen dir im Bereich der Fortbildung insbesondere bei Online-Kursen oder bei Apps.

 

Kammerbeiträge

Solltest du ein Gewerbe anmelden, fallen Gewerbegebühren an. Die zahlst du aber nur einmal. Was du in dem Fall aber regelmäßig zahlen musst, sind Beiträge für die zuständige Gewerbekammer in deiner Region. Welche das ist, hängt von deinem Gewerbe ab. Handwerkliche Betriebe müssen in der Handwerkskammer eingetragen werden. Für landwirtschaftliche Betriebe gibt es die Landwirtschaftskammer. Für alles andere ist die Industrie- und Handelskammer zuständig.

Die Beiträge sind von deinen Einnahmen abhängig. Je höher dein Umsatz ist, desto höher ist auch der jährliche Beitrag.

 

Weitere Kosten

Was ebenfalls auf dich zukommen wird, sind Ausgaben für Software und Lizenzen, die du unter anderem für die Kommunikation mit Kunden, die Arbeit an kreativen Projekten oder für  deine professionelle Website benötigst. Du brauchst zum Beispiel eine Website mit eigener Domain. Soll diese einen eigenen Blog haben, könnten auch kostenpflichtige Plug-Ins oder ein Back-up-Service dazu kommen. Eine eigene E-Mail-Adresse mit einer unternehmensspezifischen Endung wirkt professioneller, als eine bei den bekannten E-Mail-Anbietern, also kommen auch hier noch Kosten hinzu. Mit Microsoft 365, Trello, Asana, Strato, Adobe, Kaspersky – ich denke, auch du kennst da deine Pappenheimer.

Abschließend seien auch noch Fahrt- und Reisekosten erwähnt. Die sind natürlich abhängig davon, wie viel du für deinen Beruf unterwegs sein musst. Brauchst du eine Monatskarte für den öffentlichen Verkehr, sind auch das Fixkosten, mit denen du rechnen musst. Möchtest du ein Auto als Geschäftswagen nutzen? Fixkosten!

 

 

Bis auf ein paar wenige Ausnahmen treffen nicht alle dieser Punkte auf jeden Berufszweig zu. Insgesamt wirst du aber nicht drumherum kommen, den ein oder anderen davon in Anspruch zu nehmen und deine selbstständigen Fixkosten zu erhöhen.

Endlich selbstständig als Autor: Künstlersozialversicherung für Anfänger

Endlich selbstständig als Autor: Künstlersozialversicherung für Anfänger

Hast du es endlich geschafft, als Autor selbstständig zu werden und den berühmten Sprung in die Selbstständigkeit gewagt? Dann wirst du zu Beginn mir zweierlei Dingen konfrontiert: Papierkram und finanzielle Engpässe. Dafür bietet die Künstlersozialversicherung tolle Einstiegschancen, damit die Krankenkasse deine frisch gewonnene Existenz auf eigenen Beinen nicht sofort „auffrisst“.

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