Gemischte Tätigkeit (Freiberuf + Gewerbe)

Gemischte Tätigkeit (Freiberuf + Gewerbe)

Eine gemischte Tätigkeit führst du aus, wenn du nicht nur Autor bist, sondern beispielsweise auch Gestalter, Lektor, Korrektor oder Blogger. In dem Fall musst du bei den Steuern besonders aufpassen, denn du bist dann eventuell gleichzeitig Freiberufler und Gewerbetreibender.

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Was ist ein Investitionsabzugsbetrag?

Was ist ein Investitionsabzugsbetrag?

Kleinunternehmer haben laut Einkommensteuergesetz einen Vorteil, der sich Investitionsabzugsbetrag nennt. Unterm Strich führen Investitionsabzugsbeträge nur zu Steuerstundungen, nicht zu Ersparnissen.

Was sind Investitionsabzugsbeträge?

In § 7g EStG ist die Rede von Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe. Wenn du einen Investitionsabzugsbetrag in deiner Steuererklärung geltend machst, mindert sich dadurch die Steuerlast. Angenommen, du würdest (freiwillig) bilanzieren, würde dadurch die Eigenkapitalausstattung verbessert.

Ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist grob gesagt das steuerliche Berücksichtigen einer kostspieligen Anschaffung, die du erst in der nahen Zukunft planst. Du kannst also jetzt in 2025 Steuern sparen, um dir so die Investition im Jahr 2026 besser leisten zu können.

Warum gibt es den Investitionsabzugsbetrag?
Gäbe es den Investitionsabzugsbetrag für Kleinunternehmer nicht, müsstest du vielleicht einen Kredit aufnehmen, um die finanzielle Lücke zu füllen, die der Staat durch das Abziehen von Steuern hinterlässt, und generell will der Staat der Wirtschaftlichkeit nicht im Weg stehen: Im Gegenteil. Investiert ein Bauer in Maschinen, so kann er effektiver arbeiten und wird voraussichtlich durch die Maschine mehr Gewinn machen. Ergo wird er auch mehr Steuern zahlen, was dem Staat natürlich hervorragend gefällt. Abgesehen davon ist der Investitionsabzugsbetrag eine sichere Sache: Es handelt sich um Steuerstundung, das Geld kriegt der Staat so oder so.

Sobald der Gegenstand, den du angeschafft hast, gekauft wurde, wird der Investitionsabzugsbetrag natürlich zurückgerechnet, damit du nicht doppelte Ausgaben in den Steuererklärungen geltend machst.

Wer darf den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen?

Als kleinunternehmender Autor, der in die Zielgruppe von „Autoren an die Steuer“ fällt, kannst du ganz klar vom Investitionsabzugsbetrag profitieren. Die Grenze für den IAB beträgt bei Gewerbebetrieben oder selbstständiger Arbeit 235.000,00 Euro Betriebsvermögen. Erstellst du also eine Bilanz und hast mehr als diese Summe an Betriebsvermögen, kannst du nicht vom Investitionsabzugsbetrag profitieren.

Wenn du eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellst sieht die Grenze strenger aus, ist aber noch immer im Rahmen von „Autoren an die Steuer“. Wenn du eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellst, also ein 4-3-Rechner bist, darf dein Gewinn 100.000,00 Euro nicht übersteigen.

Wenn du mehr als 100.000,00 Euro aus deiner schriftstellerischen Nebentätigkeit als Gewinn einstreichen kannst, bist du weder Kleinunternehmer, noch ist das eine Nebentätigkeit.

Halten wir also fest: Der Investitionsabzugsbetrag kann problemlos von einem aufgrund von § 19 UStG befreiten Schriftsteller verwendet werden.

Wofür kann man den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen?

Der Staat möchte durch die Möglichkeit des Investitionsabzugsbetrages nach § 7g EStG natürlich die eigene Wirtschaft stärken. Das Wirtschaftsgut, das du anzuschaffen planst, muss mindestens ein Jahr nach Anschaffung oder Herstellung in einer inländischen Betriebsstätte verbleiben und zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden. Kaufst du dir einen Apple-Computer und verwendest ihn auch zum Zocken und um deine Kinder daran Hausaufgaben machen zu lassen, ist kein Investitionsabzugsbetrag möglich. Wenn du dich mit dem Apple-Computer nach Mallorca verziehst, um dort in einer abgeschiedenen Finca an deinem Roman zu schreiben, ist auch das nicht zulässig.

Ach, und der zu berücksichtigende Investitionsabzugsbetrag darf nicht mehr als 200.000,00 Euro betragen. Dabei geht es um die Summe der einzelnen Beträge, die du in den drei Wirtschaftsjahren vor der eigentlichen Anschaffung jeweils abgezogen hast. Da wir hier aber von einem Laptop und nicht von einer mallorquinischen Finca selbst sprechen, ist dieser Punkt zu vernachlässigen.

Wichtig ist hingegen, dass du das anzuschaffende Wirtschaftsgut innerhalb der folgenden drei Wirtschaftsjahre anschaffen oder herstellen (lassen) willst.

Wie bildet man den Investitionsabzugsbetrag?

Ein Investitionsabzugsbetrag soll in Höhe von maximal 40 % der geplanten Anschaffung in der Steuererklärung ausgewiesen werden. Er wird außerhalb der Bilanz erstellt. Das bedeutet, dass du zunächst alle Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben in der Einnahme-Überschuss-Rechnung aufnimmst und gegenüberstellst den Gewinn ermittelst und dich dann erst um den Investitionsabzugsbetrag kümmerst. Das ist für die händische Berechnung des zu versteuernden Einkommens ein bisschen tricky, aber da du nicht in der Ausbildung zur Steuerfachangestellten bist, sondern ein schickes EÜR-Formular in deinem Elster-Programm vorfindest, kannst du deinen Investitionsabzugsbetrag einfach in Zeile 77 deiner Einnahme-Überschuss-Erklärung eintragen.

Übrigens: Ein Investitionsabzugsbetrag darf auch gebildet werden, wenn dadurch ein Verlust entsteht oder sich erhöht.

Was bei der Anschaffung zu beachten ist:

Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung kann der Investitionsabzugsbetrag dem Gewinn außerhalb der Bilanz wieder hinzugerechnet werden. Das kannst du schon an Seite 3 des oben eingeblendeten Formularblattes erkennen. Dadurch wird die durch den IAB erwirkte Steuerminderung neutralisiert. Unter’m Strich kommt natürlich Null heraus: Der Staat schenkt dir nichts, er verschont dich vorübergehend mit der Steuerlast. Nach § 7g Abs. 2 können Investitionsabzugsbeträge wieder hinzugerechnet werden, wenn die Investition abgeschlossen wurde. Das ist ein Wahlrecht. In diesem Fall erfolgt die Hinzurechnung außerbilanziell, also gewinnerhöhend im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des begünstigten Wirtschaftsgutes in Höhe von bis zu 40 % der Anschaffungskosten, maximal aber in Höhe des tatsächlich abgezogenen Investitionsabzugsbetrages.

Erfolgt keine Hinzurechnung gem. § 7g Abs. 2, kann der Investitionsabzugsbetrag für das Jahr des Abzugs rückgängig gemacht werden oder einem anderen Wirtschaftsgut zugeordnet werden, für das kein oder ein zu geringer Investitionsabzugsbetrag gebildet wurde.

Wir hoffen, dieser Beitrag hilft dir, dich mit dem IAB zurechtzufinden.

Fördermittel für die Selbstständigkeit

Fördermittel für die Selbstständigkeit

Wenn du planst, dich selbstständig zu machen, ist es wichtig, dir um die Finanzierung Gedanken zu machen. Neben dem Eigenkapital, das du nutzen kannst, um den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen, gibt es auch einige Förderungsmöglichkeiten, die du eventuell in Anspruch nehmen kannst.

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Dann erstellst du eine zusammenfassende Meldung 

Dann erstellst du eine zusammenfassende Meldung 

Die zusammenfassende Meldung ist ein Bericht für das Finanzamt, der alle Umsätze durch Geschäfte im Ausland zusammenfasst. Die zusammenfassende Meldung ist also auch für Autoren wichtig, wenn sie ihre Bücher direkt ins Ausland verkaufen und Umsatzsteuer ausweisen. 

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Existenzgründung als Autor

Existenzgründung als Autor

Der Traum vieler angehender Schriftsteller ist eine allumfassende Existenzgründung als Autor. Unabhängig arbeiten, sein eigener Chef sein und ein passives Einkommen zu generieren sind nur wenige der vielen Motive, eigenschöpferisch Kunst in Form von Buchstaben an die Menschen zu bringen.

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Darum solltest du freiwillig umsatzsteuerpflichtig werden

Darum solltest du freiwillig umsatzsteuerpflichtig werden

„Bist du schriftstellernaher Dienstleister oder Autor und hast noch nie darüber nachgedacht, freiwillig umsatzsteuerpflichtig als Kleinunternehmer zu werden? Dann ist dieser Artikel genau der Richtige für dich, denn es gibt da einen guten Grund, warum die freiwillige Umsatzsteuerpflicht Vorteile für dich bringt.

Vorab sei aber gesagt, dass ich die freiwillige Umsatzsteuerpflicht grundsätzlich eher Buchdienstleistern empfehle und nicht Autoren, die „nur“ Schriftsteller sind.

 

Das bedeutet freiwillig umsatzsteuerpflichtig werden für Autoren und Buchdienstleister

Bist du umsatzsteuerpflichtig, muss deine Buchhaltung sauber und nachvollziehbar angelegt werden, du fertigst jährlich eine Umsatzsteuererklärung an und musst regelmäßig (monatlich, quartalsweise oder halbjährlich) Umsatzsteuervoranmeldungen anfertigen und bis zum zehnten Tag nach Ablauf dieses Zeitraums an das Finanzamt übermitteln.

Konkret bedeutet das, dass du auf deine Rechnungen und für Buchverkäufe die jeweils gültige Umsatzsteuer von 19 % oder 7 % draufschlägst. Die freiwillige Umsatzsteuerpflicht für Kleinunternehmer bedeutet aber auch, dass du bei deinen Betriebsausgaben die von dir an den Verkäufer oder Dienstleister bezahlte Steuer vom Finanzamt zurückerstattet bekommst. Dann nennen wir die Umsatzsteuer „Vorsteuer“. Wenn du mehr zu dieser so genannten „Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug“  wissen möchtest, kann ich dir meinen Artikel „Vorsteuer oder Umsatzsteuer“ empfehlen.

Dieses Umsatzsteuer-bezahlen und Vorsteuer-zurückkriegen regelst du mit den Umsatzsteuer-Voranmeldungen und der Umsatzsteuererklärung mit dem Finanzamt: Denn du musst nicht bei jedem verkauften Buch für 10,00 Euro die 65 Cent Umsatzsteuer an das Finanzamt schicken und nicht bei jeder Betriebsausgabe die Vorsteuer vom Finanzamt anfordern. In der Umsatzsteuer-Voranmeldung verrechnest du regelmäßig alle Umsatzsteuer-Einnahmen und Vorsteuer-Ausgaben. Mehr zur Umsatzsteuervoranmeldung ein andern Mal in einem separaten Artikel.

Klingt das alles nach etwas, was man freiwillig macht?

Meine Antwort lautet ganz klar: Ja! Und wäre ich früher drauf gekommen, wäre ich nicht erst zum 01.01.2020 umsatzsteuerpflichtig geworden.

Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, solltest du deine Buchhaltung nicht mehr tabellarisch in Excel machen. Ich persönlich nutze Lexware Office – die Software erkennt Belege, erfasst die verschiedenen Umsatzsteuersätze und lässt dich die Umsatzsteuer-Voranmeldung mit nur einem Klick machen.

Darum ist die freiwillige Umsatzsteuerpflicht ein Vorteil für dich

Als Kleinunternehmer freiwillig umsatzsteuerpflichtig zu sein, bringt dir einerseits Glaubwürdigkeit und Vertrauen bei deinen Kundinnen und Kunden, und andererseits sorgt die freiwillige Umsatzsteuerpflicht dafür, dass du gerade zu Beginn deiner Selbstständigkeit einen leichteren Einstieg in das Unternehmerdasein hast.

Glaubwürdigkeit und Vertrauen

Gehen wir mal einen Schritt zurück. Kleinunternehmer zu sein bedeutete früher, einen Umsatz von weniger als 22.000 Euro im Jahr zu machen. Seit dem 01.01.2025 liegt diese Grenze nach § 19 UStG bei 25.000 Euro im Jahr.

Das bedeutet, dass du durch alle Buchverkäufe, Websitewerbung, Lesungen, Vorträge auf Buchmessen, Kooperationen und sonstige Einnahmequellen aus deiner Autoren- oder Dienstleistungs-Selbstständigkeit insgesamt weniger als 25.000 Euro im Jahr Umsatz machst. (Zur Erinnerung: Der Umsatz ist die Summe all deiner Einkünfte ohne Berücksichtigung der Betriebsausgaben. Umsatz – Betriebsausgaben = Gewinn).

Wenn wir diese 25.000 Euro mal kurz durchrechnen, kommen wir auf (25.000 Euro : 12 =) 2.083.33 Euro Umsatz pro Monat. Wenn davon Betriebsausgaben abgehen, sagen wir mal im Durchschnitt 400 Euro für die nächste Buchveröffentlichung, bleiben 1.683,33 Euro. Davon gehen etwa 25 % an die Künstlersozialkasse ab, wenn du hauptberuflich tätig bist. Es bleiben also (1.683,33 Euro * 0,75 =) 1.262 Euro im Monat (15.141 Euro im Jahr), die du bei diesem Gewinn mit einer Durchschnittsbelastung von ((972,87 * ((15.141 – 9.408) / 10.000 ) + 1.400) * ((12.888 – 9.408) / 10.000) =) 672 Euro (oder: 4,69 %) einkommensteuerlich versteuern musst. Crazy Rechnung, oder? Diese Formel findest du in § 32 EstG, es ist Formel „b“.

Es bleiben also (15.141 Euro – 672 Euro =) 14.469 Euro jährlich (1.205 Euro im Monat) übrig.

Was diese ganze Rechnung sagen soll: Wenn du als Kleinunternehmer eine steuerfreie Rechnung ausstellst, sagst du damit deinen Kunden, dass du mit deinem Geschäft so wenig verdienst, dass du davon kaum oder nur knapp leben kannst. Du verrätst also durch jede Kleinunternehmer-Rechnung, dass du nicht voll ausgelastet bist und nicht viele Kunden hast.

Im Umkehrschluss heißt das, dass du als freiwillig umsatzsteuerpflichtiger Buchdienstleister zwar Kleinunternehmer sein könntest, aber zunächst den Eindruck vermittelst, dass du mit beiden Beinen fest in deiner Selbstständigkeit stehst. Das erhöht die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in deine Dienstleistungen und kann gerade zu Beginn deiner Selbstständigkeit, wenn du noch Kleinunternehmer bist, sehr wertvoll sein.

 

Weniger finanzielle Belastung zu Beginn der Selbstständigkeit

Bleiben wir beim Thema „Beginn der Selbstständigkeit“: Gerade wenn du dich selbstständig machst, hast du zu Beginn oft mehr Betriebsausgaben als Betriebseinnahmen.

Du fährst zu Messen, um zu netzwerken und potentielle Kunden kennenzulernen und zu akquirieren. Du druckst Visitenkarten, Geschäftspapiere, beauftragst eine Designerin für dein Logo, kaufst vielleicht sogar einen höhenverstellbaren Schreibtisch, einen neuen Laptop, einen Rucksack, einen Drucker, einen Stapel Papiere und einen Kugelschreiber. All diese Kosten sind deine Betriebsausgaben. Es kann passieren, dass im ersten Jahr weniger Geld reinkommt, als du ausgibst.

Bist du freiwillig umsatzsteuerpflichtig, kannst du vom Finanzamt all die Steuer zurück überwiesen kriegen, die du mehr ausgegeben hast, als du sie einnimmst.

Hast du also beispielsweise durch Messe, Druckerei, Designer und Büroausstattung zu Beginn deiner Selbstständigkeit Betriebsausgaben in Höhe von 10.000 Euro netto (ohne Umsatzsteuer), nimmst aber nur 7.000 Euro netto durch deine selbstständige Arbeit ein, kannst du bis zu (3.000 Euro * 0,19 =) 570,00 Euro vom Finanzamt überwiesen bekommen.

„Bis zu“, weil es auch steuerfreie Umsätze gibt, wenn du zum Beispiel eine (noch 😉 ) kleinunternehmende Designerin beauftragst, und weil es auch Umsätze gibt, die nicht zu 19 % versteuert werden, sondern dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegen.

Für ein junges Unternehmen sind 570,00 Euro oft ein riesiger Batzen Geld.

Aber Vorsicht: Du kannst nicht jedes Jahr Verluste machen! Unterschreitest du gewisse Umsatzgrenzen oder zieht sich diese Phase über mehrere Jahre, kann deine Selbstständigkeit (auch rückwirkend) als Liebhaberei anerkannt werden. Dann musst du alles zurückzahlen – auch rückwirkend!

 

Fazit zur freiwilligen Umsatzsteuerpflicht

Freiwillig umsatzsteuerpflichtig als Kleinunternehmer zu sein, lohnt sich meines Erachtens vor allem für schriftstellernahe Dientleister, die Rechnungen ausstellen und sich eine hauptberufliche Selbstständigkeit aufbauen wollen.

Autorinnen und Autoren, die tatsächlich nur Bücher verkaufen und Lesungen halten, profitieren meiner Meinung nach nicht genug von der freiwilligen Umsatzsteuerpflicht, als dass sich der ganze Aufwand lohnt.

Aber das ist nur meine Meinung. Was ist deine Meinung? Bist du umsatzsteuerpflichtig? Schreib es mir gerne in die Kommentare.