Es gibt die beschränkte und die unbeschränkte Steuerpflicht. Wir befinden uns bei diesen Begrifflichkeiten im Rahmen des Einkommensteuergesetzes. Was trifft auf dich zu und was genau ist die beschränkte Steuerpflicht? Das erklären wir dir in diesem Artikel.
Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht
Die unbeschränkte Steuerpflicht ist ziemlich leicht zu erklären: Wenn du im Inland deinen Wohnsitz hast oder hier dein gewöhnlicher Aufenthalt ist, dann bist du unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Das ist in § 1 Abs. 1 EstG geregelt. Der gewöhnliche Aufenthalt liegt dann vor, wenn du dich 183 Tage in Deutschland aufhältst.
Wohnst du aber nicht direkt auf festem Boden und kannst mit Sicherheit sagen, dass das zum Inland gehört, sondern an deutlich „exklusiveren deutschlandnahen Orten“, so ist die Definition von „Inland“ ein wenig komplexer.
Nach § 1 Abs. 2 EstG gehört zum Inland auch der Anteil an der „ausschließlichen Wirtschaftszone“, die Deutschland zusteht sowie der Festlandsockel, wenn dort natürliche Ressourcen erforscht oder ausgebeutet werden und/oder künstliche Inseln dafür errichtet wurden. Wohnst du auf einer Ölbohrinsel, bist du unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Die „ausschließliche Wirtschaftszone“ ist das Meer innerhalb der 200-Seemeilen-Grenze zur Küste. Wären deutschlandnah lebende Meerjungfrauen natürliche Personen, wären sie unbeschränkt steuerpflichtig.
Im Grunde können wir festhalten: Du bist unbeschränkt steuerpflichtig, wenn du auf deutschem Boden lebst oder in Deutschland deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Lebst du im Meer in Küstennähe, ob Insel oder Boot, konsultiere am besten einen Steuerberater.
Wann bin ich beschränkt steuerpflichtig?
Neben der Möglichkeit, dass du deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im deutschen Inland hast, gibt es natürlich auch noch die Möglichkeit, dass genau das nicht der Fall ist. Wenn du in Deutschland Einkünfte erzielst, aber nicht hier lebst, bist du beschränkt einkommensteuerpflichtig.
Die Einkünfte, um die es hierbei geht, sind zum Beispiel Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus einer Freiberuflichkeit, aus Vermietung und Verpackung, aber auch Einkünfte aus Kapitalvermögen. Hast du also ein Konto oder ein Depot bei einer deutschen Bank und erhältst darauf Zins- oder Renditegutschriften, fallen darauf grundsätzlich die üblichen 25 % Kapitalertragsteuer an, egal, wo du wohnst. Hast du ein Angestelltenverhältnis im Inland, wird auch hier die Lohnsteuer direkt als so genannte Quellensteuer „von der Quelle her“ abgezogen. Es kann also sein, dass du gar keine Einkommensteuererklärung machen musst, weil deine Einkommensteuer bereits durch Lohn- und Kapitalertragsteuer abgegolten ist. Das ist in § 50 Absatz 2 EstG geregelt.
Auf Antrag unbeschränkt steuerpflichtig
Wenn du im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt hast, kannst du auf Antrag unbeschränkt steuerpflichtig werden. Dazu musst du 90 % deiner Einkünfte in Deutschland erwerben und deine ausländischen Einkünfte dürfen nicht mehr als den Grundgreibetrag von 12.348 Euro (Stand: 2026) betragen.
Die unbeschränkte Steuerpflicht ist grundsätzlich etwas Gutes: Wer unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, kann personen- und familienbezogene Vergünstigungen in Anspruch nehmen.
Die beschränkte Einkommensteuerpflicht
Doch was heißt die beschränkte Steuerpflicht nun genau?
Sie bedeutet, dass du bestimmte Vergünstigungen nicht in Anspruch nehmen kannst. Dazu gehört zum Beispiel der Grundfreibetrag. Der Grundfreibetrag beträgt für Einkommen aus dem Jahr 2026 wie gesagt 12.348 Euro. Deine Einkünfte werden also um den Grundfreibetrag erhöht, bevor die Steuer nach der Grundtabelle berechnet wird.
Auch das Ehegattensplitting kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn du der beschränkten Steuerpflicht unterliegst. Dazu kommt auch, dass außergewöhnliche Belastungen nicht steuerlich absetzbar sind. Auch wenn du Kinder hast, ist die beschränkte Steuerpflicht ungünstig: Es gibt keine Freibeträge für Kinder und auch keinen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
Der Fiskus will damit vermeiden, dass jemand nicht in Deutschland wohnt und oben genannte Vergünstigungen und Erleichterungen in dem Land erhält, in dem die Person wohnt und sich zusätzlich an Vergünstigungen in Deutschland bereichert. Also gib immer brav an, was du wo verdienst.








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