Die unbeschränkte und die beschränkte Steuerpflicht

von | Aug 25, 2021 | Autoren an die Steuer | 0 Kommentare

Achtung! Dieser Artikel bezieht sich auf die Steuersätze aus dem Jahr 2021 und auch den Grundfreibetrag dieses Jahres. Durch die jährliche Anhebung der Freibeträge, musst du die hier vorgenommenen Rechnungen entsprechend anpassen. Im Jahr 2024 liegt der Grundfreibetrag bei 11.604,00 Euro.

Es gibt die beschränkte und die unbeschränkte Steuerpflicht. Wir befinden uns bei diesen Begrifflichkeiten im Rahmen des Einkommensteuergesetzes. Was trifft auf dich zu und was genau ist die beschränkte Steuerpflicht? Das erkläre ich dir in diesem Artikel.

Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht

Die unbeschränkte Steuerpflicht ist ziemlich leicht zu erklären: Wenn du im Inland deinen Wohnsitz hast oder hier dein gewöhnlicher Aufenthalt ist, dann bist du unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Das ist in § 1 Abs. 1 EstG geregelt. Der gewöhnliche Aufenthalt liegt dann vor, wenn du dich 183 Tage in Deutschland aufhältst.

Wohnst du aber nicht wie ich in Hannover und kannst mit Sicherheit sagen, dass das zum Inland gehört, sondern an deutlich „exklusiveren deutschlandnahen Orten“, so ist die Definition von „Inland“ ein wenig komplexer.

Nach § 1 Abs. 2 EstG gehört zum Inland auch der Anteil an der „ausschließlichen Wirtschaftszone“, die Deutschland zusteht sowie der Festlandsockel, wenn dort natürliche Ressourcen erforscht oder ausgebeutet werden und/oder künstliche Inseln dafür errichtet wurden. Wohnst du auf einer Ölbohrinsel, bist du unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Die „ausschließliche Wirtschaftszone“ ist das Meer innerhalb der 200-Seemeilen-Grenze zur Küste. Wären deutschlandnah lebende Meerjungfrauen natürliche Personen, wären sie unbeschränkt steuerpflichtig.

Im Grunde können wir festhalten: Du bist unbeschränkt steuerpflichtig, wenn du auf deutschem Boden lebst oder in Deutschland deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Lebst du im Meer in Küstennähe, ob Insel oder Boot, konsultiere am besten einen Steuerberater.

 

Wann bin ich beschränkt steuerpflichtig?

Neben der Möglichkeit, dass du deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im deutschen Inland hast, gibt es natürlich auch noch die Möglichkeit, dass genau das nicht der Fall ist. Wenn du in Deutschland Einkünfte erzielst, aber nicht hier lebst, bist du beschränkt einkommensteuerpflichtig.

Die Einkünfte, um die es hierbei geht, sind zum Beispiel Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus einer Freiberuflichkeit, aus Vermietung und Verpackung, aber auch Einkünfte aus Kapitalvermögen. Hast du also ein Konto oder ein Depot bei einer deutschen Bank und erhältst darauf Zins- oder Renditegutschriften, fallen darauf grundsätzlich die üblichen 25 % Kapitalertragsteuer an, egal, wo du wohnst. Hast du ein Angestelltenverhältnis im Inland, wird auch hier die Lohnsteuer direkt als so genannte Quellensteuer „von der Quelle her“ abgezogen. Es kann also sein, dass du gar keine Einkommensteuererklärung machen musst, weil deine Einkommensteuer bereits durch Lohn- und Kapitalertragsteuer abgegolten ist. Das ist in § 50 Absatz 2 EstG geregelt.

 

Auf Antrag unbeschränkt steuerpflichtig

Wenn du im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt hast, kannst du auf Antrag unbeschränkt steuerpflichtig werden. Dazu musst du 90 % deiner Einkünfte in Deutschland erwerben und deine ausländischen Einkünfte dürfen nicht mehr als 9.744 Euro (Stand 2021, ab 2022 sind es 9.984 Euro) betragen.

Die unbeschränkte Steuerpflicht ist grundsätzlich etwas Gutes: Wer unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, kann von personen- und familienbezogene Vergünstigungen in Anspruch nehmen.

 

Die beschränkte Einkommensteuerpflicht

Doch was heißt die beschränkte Steuerpflicht nun genau?

Sie bedeutet, dass du bestimmte Vergünstigungen nicht in Anspruch nehmen kannst. Dazu gehört zum Beispiel der Grundfreibetrag. Der Grundfreibetrag beträgt für Einkommen aus dem Jahr 2021 9.744 Euro, für Einkünfte, die du im Jahr 2022 erzielen wirst, beträgt er 9.984 Euro. Deine Einkünfte werden also um den Grundfreibetrag erhöht, bevor die Steuer nach der Grundtabelle berechnet wird.

Auch das Ehegattensplitting kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn du der beschränkten Steuerpflicht unterliegst. Dazu kommt auch, dass außergewöhnliche Belastungen nicht steuerlich absetzbar sind. Auch wenn du Kinder hast, ist die beschränkte Steuerpflicht ungünstig: Es gibt keine Freibeträge für Kinder und auch keinen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Ich denke, der Fiskus will damit vermeiden, dass jemand nicht in Deutschland wohnt und oben genannte Vergünstigungen und Erleichterungen in dem Land erhält, in dem die Person wohnt und sich zusätzlich an Vergünstigungen in Deutschland bereichert.

Ich hoffe, du weißt nun, ob du unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig bist und weißt, weshalb die unbeschränkte Steuerpflicht zunächst einmal sehr vorteilhaft ist.

Alles Liebe,

Kia

 



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