Budgetierung für Autoren und Autorinnen 

Budgetierung für Autoren und Autorinnen 

Die Budgetierung ist für alle Unternehmen ein wichtiger Teil auf dem Weg zum Erfolg. Das gilt genauso für Autoren, schließlich musst du auch immer deine Finanzen im Blick behalten und aufpassen, dass deine Liquidität nicht versiecht. Eine moderne Budgetierung ist deshalb etwas, mit dem du dich beschäftigen solltest. Du kannst mit diesem Artikel beginnen. 

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Wie du in die Künstlersozialkasse kommst

Wie du in die Künstlersozialkasse kommst

Erst einmal ganz grob zur Künstlersozialversicherung: Über die Künstlersozialabgabe geben beispielsweise Auftraggeber, die einen Grafiker bezahlen, Geld an die Kasse ab. Dieses Geld verwendet die Künstlersozialkasse, um den Arbeitgeber-Anteil der Sozialversicherung für selbstständige Autoren zu bezahlen.
Als selbstständiger Autor hast du neben der KSK nämlich noch eine andere Wahl: Du kannst dich freiwillig versichern und den Arbeitgeber-Anteil einfach selbst bezahlen.

 

Ist die Künstlersozialversicherung eine eigenständige Krankenversicherung?

Die kurze Antwort ist: Nein! Die KSK ist sozusagen nur der Arbeitgeber. Es geht bei der KSK nur darum, dich von deiner Sozialversicherungsabgabe zu entlasten, sodass du eher vom Schreiben leben kannst, als würdest du dich freiwillig versichern.

Die KSK versichert Autorinnen und Autoren gar nicht. Der Träger der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt erhalten. Die KSK ist der Umweg, über den du dich bei deiner Krankenkasse versichern lässt.

Das ist in einem abhängigen Angestelltenverhältnis genau so. Du teilst deinem Chef mit, bei welcher Krankenkasse du bist, gibst die SV-Nummer ab und die SV-Beiträge werden von deinem Bruttogehalt abgezogen und überwiesen. In etwa so macht das auch die KSK, nur eben ohne Lohnzettel. Weil du ja selbstständig bist.

Auch die gesetzliche Rentenversicherung ist dieselbe, wie die, die du als Arbeitnehmer hast. Deine Rentenversicherungsbeiträge gehen also (weiterhin) an die Deutsche Rentenversicherung und nicht in die KSK. Deine Rente wird später auch nicht die KSK auszahlen, sondern die Deutsche Rentenversicherung.

Wie kommt man in die Künstlersozialversicherung?

Damit du den Künstlersozialkasse Beitrag auf „Arbeitgeber-Seite“ genießen kannst, musst du in diese aufgenommen werden. Ein Bauingenieur ist kein Künstler; da sind wir uns sicher einig.

Du musst als Künstler oder Publizist tätig sein und dadurch deinen Lebensunterhalt sichern. Dabei musst du eine Existenz als Autor hauptsächlich sichern und selbstständig arbeiten.

Hast du einen Brotjob und schreibst nebenbei, kommt die KSK für dich nicht infrage. Deine Sozialversicherung führt der Arbeitgeber ab.

Hast du einen Minijob und hast ein selbstständiges Einkommen, so kommt die KSK jedoch für dich infrage, auch wenn beim geringfügigen Beschäftigungsverhältnis 13 % pauschale Krankenversicherung für dich abgeführt werden. Stichpunkt Knappschaft Bahn-See, das Thema kennst du vielleicht.

 

Künstler bist du, wenn du..

  • Musik
  • Darstellende Kunst
  • Bildende Kunst

schaffst, ausübst oder lehrst. Ein selbstständiger Musiklehrer ist also ebenso über die KSK versicherbar wie der Bildhauer in seinem Atelier.

 

Publizist bist du, wenn du…

  • Schriftsteller
  • Journalist
  • Blogger
  • Werbetexter

bist. Es geht nicht darum, wie künstlerisch deine Texte sind. Es geht nur darum, dass du eigenschöpferische Texte der Öffentlichkeit oder einer Teilöffentlichkeit zur Verfügung stellst (Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und dadurch dein Geld verdienst.

Wie immer gilt: Wer plagiiert, ist raus. Als nette Info am Rande.

 

Gibt es ein Mindesteinkommen für die Künstlersozialkasse?

Jein.

Im Prinzip setzt die Künstlersozialkasse Mindesteinkommen voraus, aber tut das in einem humanen Umfang, ganz im Gegensatz zur freiwilligen Versicherung für Selbstständige! Während du als Nicht-Künstler mit einer Mindestbeitragsbemessungsgrenze von über 2.000 Euro im Monat berechnet wirst, fordert die KSK, dass du mehr als 3.900 Euro verdienst. Im Jahr.

Diese 325 Euro im Monat musst du also mit deiner publizistischen Tätigkeit als Autor überschreiten und dabei keinen anderen Beruf ausüben, der deinen Lebensunterhalt sichert. Dass jemand mit 326 Euro brutto im Monat Miete, Lebensunterhalt und berufliche Ausgaben bezahlen kann, ist fraglich und ich gehe davon aus, dass jeder Autor, der das hier liest und ernsthaft über die Aufnahme in der KSK nachdenkt, über dieser Grenze ist.

 

Die gemischte Tätigkeit und die Künstlersozialkasse

Bei der gemischten Tätigkeit geht es darum, dass einigen Autoren der Freiberuf aberkannt wird, wenn sie beispielsweise über ihren Blog Einnahmen durch Werbebanner erzielen. Für bestimmte Tätigkeiten muss man ein Gewerbe anmelden, wie beispielsweise für Webdesign ohne künstlerischen Ausdruck. Konkret brauchst du ein Gewerbe zusätzlich zu deinem freiberuflichen Schreiben, wenn du Einnahmen als…

  • Blogger
  • Buchblogger
  • Youtuber (Auch bei Lehr- und Nachhilfevideos)
  • Musiker einer Coverband ohne künstlerische eigene Interpretation (ja, ernsthaft.)
  • Werbefotograf
  • Gestalter zum Zwecke der Werbung
  • Autor, sobald du plagiierst

erzielst.

Eine Gewerbeanmeldung ist für die Versicherung in der Künstlersozialkasse kein Hinderungsgrund! Du darfst sogar mit anderen Autoren gemeinsam eine GbR gründen und daraus Einkünfte erzielen.

Die KSK prüft im Einzelfall, ob du mit deinem Schaffen und Schreiben über sie versichert werden kannst. Es ist wichtig, hier klar zwischen Finanzamt und Künstlersozialkasse abzugrenzen!

Im Gegensatz zum Finanzamt interessiert sich die Künstlersozialkasse für den tatsächlichen Hintergrund deiner Arbeit und schaut wirklich darauf, ob du als Künstler oder Publizist giltst und dadurch deine Einnahmen erzielst.

Vorsteuer oder Umsatzsteuer

Vorsteuer oder Umsatzsteuer

„Als Kleinunternehmer muss dich die Umsatzsteuer nicht interessieren.“ Dieser Satz ist nicht ganz richtig, auch wenn du als Autor nur wenig verdienst, denn jeder, der eine Steuererklärung anfertigt, sollte die Grundzüge der Thematik „Vorsteuer oder Umsatzsteuer“ kennen.

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Warum die Lohnsteuer keine eigene Steuer ist

Warum die Lohnsteuer keine eigene Steuer ist

Hast du einen Brotjob und zahlst Lohnsteuer? Kannst deinen Lohnzettel so gerade entziffern, bist aber eigentlich mit dem Thema Lohn nicht vertraut? Dann ist dieser Artikel der richtige für dich.

Im Rahmen von Gesprächen zu Autoren an die Steuer hören wir immer wieder Aussagen wie: „Je nach Steuerklasse zahlt man unterschiedlich viel Steuern“ oder „Steuerklasse III / V ist schlechter als Steuerklasse IV / IV“. Da solche Aussagen von Grund auf falsch sind, möchten wir heute erklären, wie eigentlich Lohn funktioniert.

Welche Lohnsteuerklasse für wen?

Die Lohnsteuerklassen sind in § 38b EStG geregelt.

Die Lohnsteuerklasse I ist grob gesagt für Singles, also Ledige, Geschiedene, Verwitwete, deren Ehegatte oder Lebenspartner im Vorvorjahr oder früher verstorben ist und für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer.

Die Lohnsteuerklasse II ist für Alleinerziehende, auf die die Voraussetzungen für die LSt-Klasse I zutreffen und die einen Anspruch auf den Entlastungbetrag für Alleinerziehende haben.

Die Lohnsteuerklasse IV ist für Nebenjobs: Und zwar für  das zweite und jedes weitere lohnsteuerpflichtige Arbeitsverhältnis. Sie zählt nicht für Minijobs, da diese nicht lohnsteuerpflichtig sind.

Die Lohnsteuerklassen III, IV und V sind für Eheleute gedacht. Dabei gibt es ein paar Bedingungen. Eheleute dürfen nicht dauernd getrennt leben. Eine Fernbeziehung unter Eheleuten schließt die Versteuerung des Lohns mit den Lohnsteuerklassen III bis V aus. Die Ehegatten müssen außerdem beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein, was bei einem lohnsteuerpflichtigen Brotjob in Deutschland wahrscheinlich gegeben ist. Sonderfälle beim Thema Lohn behandelen wir nicht bei „Autoren an die Steuer“. 

Mit der Lohnsteuerklasse III wird der Lohn des besser verdienenden Ehegatten oder eingetragenem Lebenspartner besteuert. Und zwar wenn deren Ehegatte oder Lebenspartner keinen Arbeitslohn bezieht oder Steuerklasse V hat. Die Steuerklasse V wird auf den Lohn des Ehegatten angewendet, der weniger verdient. Teilen sich Eheleute ihre Steuerklassen in III und V auf, ist die Abgabe einer Steuererklärung verpflichtend.

Aber auch Verwitwete können ihre Steuerklasse III bis zum Ende des auf den Tod des Ehegatten folgenden Kalenderjahres behalten, wenn die Ehe vor dem Tod des Ehegatten den oben genannten Ansprüchen entsprach. Für Geschiedene gilt Ähnliches: Die Aufteilung in die Lohnsteuerklassen III und V ist noch im Jahr zulässig, in dem die Ehe aufgelöst wurde.

           

Kein Muss, sondern ein Kann, ist die Lohnsteuerklasse IV. Gleichverdienende Ehegatten wählen diese Lohnsteuerklasse häufig, aber im Prinzip darf sich das jeder aussuchen wie er oder sie will, da unterm Strich das Gleiche rauskommt.

 

Die Lohnsteuer ist keine Steuer!

Es gibt keine Lohnsteuer, sondern nur Einkommensteuer. Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer, genauer: Eine Quellensteuer.

Lohnsteuer unterscheidet sich zur Einkommensteuer lediglich darin, dass sie vom Lohn oder Gehalt direkt abgezogen wird und durch den Arbeitgeber an den Staat übermittelt wird. Durch eine Einkommensteuererklärung kann man diese als „Lohnsteuer“ bezeichnete Einkommensteuer-Vorauszahlung im Nachhinein mildern und etwas zurückkriegen. Bei Eheleuten nennt man das den Lohnsteuerjahresausgleich.

Denn nichts anderes ist die Sache mit den Steuerklassen: Sie bestimmt, wie hoch deine Vorauszahlungen sind. Durch deine Einkommensteuererklärung, die du beim Finanzamt einreichst, wird die tarifliche Einkommensteuer angewandt: Stinknormal nach Grund- oder Splittingtabelle. Zwei Ehepaare mit den Steuerklassenpaarungen IV / IV und III / V zahlen bei gleichen Werbungskosten und gleichem Einkommen unterm Strich die gleiche Steuer.

Welche Lohnsteuerklasse lohnt sich für Ehepaare?

Durch die Paarung III / V bei den Steuerklassen von Ehegatten sollen zu hohe Nachzahlungen vermieden werden. Der Ehepartner in der Steuerklasse V zahlt sehr wenig Vorauszahlung und der besser verdienende Ehepartner zahlt an seinem eigenen Einkommen gemessen recht viel Lohnsteuer. Insgesamt leisten diese Ehepaare aber weniger Vorauszahlung, weshalb mit einer Nachzahlung nach dem Lohnsteuerjahresausgleich zu rechnen ist. Der einzige Vorteil der beiden unterschiedlichen Steuerklassen in einem Ehepaar ist, dass der weniger verdienende Ehepartner im laufenden Monat mehr Geld im Monat zum Leben hat – bis dann eben die Nachzahlung kommt.

Wer sich die Nachzahlung ersparen möchte und lieber schon jeden Monat mehr Einkommensteuer-Vorauszahlung leisten möchte, sollte die Steuerklasse IV wählen. Das gibt es mit oder ohne Faktorverfahren, aber das führt an dieser Stelle zu weit.

Wie hoch ist die Lohnsteuer?

In der Lohnsteuertabelle lässt sich nachsehen, wie hoch die zu zahlende Lohnsteuer bei einem Gehalt aus einem lohnsteuerpflichtigen Arbeitsverhältnis ist. Je nach Höhe des Einkommens liegt sie zwischen 14 % und 45 %.

Dabei steigt der Steuersatz hyperbelartig an: Mit einem Jahresbruttoeinkommen von 13.000 Euro zahlt man ca. 49 Euro Lohnsteuer. Verdienst du 20.000 Euro im Jahr, werden schon 1.306 Euro fällig, und wenn man 27.000 Euro Bruttolohn hat, werden 2.859 Euro Lohnsteuer fällig.