Die Künstlersozialkasse ist unter den meisten Autoren bekannt, wie ich inzwischen herausgefunden habe. Das ist gut. Doch viele Autorinnen und Autoren glauben, es gäbe eine große Hürde, um in der Künstlerkasse versichert zu werden. Ist dem so? Ich bin dem für euch auf den Grund gegangen.
Erst einmal ganz grob zur Künstlersozialversicherung: Über die Künstlersozialabgabe geben beispielsweise Auftraggeber, die einen Grafiker bezahlen, Geld an die Kasse ab. Dieses Geld verwendet die Künstlersozialkasse, um den Arbeitgeber-Anteil der Sozialversicherung für selbstständige Autoren zu bezahlen.
Als selbstständiger Autor hast du neben der KSK nämlich noch eine andere Wahl: Du kannst dich freiwillig versichern und den Arbeitgeber-Anteil einfach selbst bezahlen. In einem der folgenden Artikel werde ich näher auf das „lohnt sich die KSK?“ bzw auf „freiwillig versichert vs. KSK“ eingehen. Dieser Artikel erscheint am 27. September 2017 und ist unter diesem Link aufrufbar.
Ist die Künstlersozialversicherung eine eigenständige Krankenversicherung?
Die ersten Gedanken, die ich mir als treue Versicherte der AOK gemacht habe, waren negativ.
Ich muss bei der AOK nur zwei Klicks tätigen und habe einen kostenlosen Yoga-Kurs für acht bis zehn Wochen mit Gesundheitsgutschein bewilligt. Die Kommunikation ist meiner Meinung nach einfacher als bei der Techniker Krankenkasse (um nur ein Beispiel zu nennen) und der Zusatzbeitrag beträgt 2020 nur 0,9 % (DAK im Vergleich: 1,5 %!). Meine gesamte Familie ist bei der AOK versichert und ich habe selbst schon einmal dort gearbeitet.
In die KSK zu gehen hieße vielleicht Verzicht und auch meine Psychotherapie, die ich mache, bewilligt diese nicht so leicht. Oder?
Ich habe absolut falsch gedacht! Die KSK ist sozusagen nur der Arbeitgeber. Es geht bei der KSK nur darum, dich von deiner Sozialversicherungsabgabe zu entlasten, sodass du eher vom Schreiben leben kannst, als würdest du dich freiwillig versichern.
Die KSK versichert uns Autorinnen und Autoren gar nicht. Der Träger der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt erhalten. Die KSK ist der Umweg, über den du dich bei deiner Krankenkasse versichern lässt.
Das ist in einem abhängigen Angestelltenverhältnis genau so. Du teilst deinem Chef mit, bei welcher Krankenkasse du bist, gibst die SV-Nummer ab und die SV-Beiträge werden von deinem Bruttogehalt abgezogen und überwiesen. In etwa so macht das auch die KSK, nur eben ohne Lohnzettel. Weil du ja selbstständig bist.
Auch die gesetzliche Rentenversicherung ist dieselbe, wie die, die du als Arbeitnehmer hast. Deine Rentenversicherungsbeiträge gehen also (weiterhin) an die Deutsche Rentenversicherung und nicht in die KSK. Deine Rente wird später auch nicht die KSK auszahlen, sondern die Deutsche Rentenversicherung.
Was bringt die Künstlersozialversicherung konkret?
Was die KSK in Zahlen ausgedrückt bringt? Du zahlst statt knappen 37 % deines Einkommens nur knappe 19 % für Rente, Krankenkasse und Pflegeversicherung.
Bei einem Monatseinkommen von 1.300 Euro sind das 247 statt 481 Euro (gerundet). Aber nur theoretisch; bei der freiwilligen Versicherung gibt es eine sogenannte Mindestbeitragsbemessungsgrenze, die ich im folgenden Beitrag „KSK oder selbst versichern?“ erläutern werde.
In diesem Artikel befindet sich auch eine konkrete Herleitung dieser Zahlen.
Wie kommt man in die Künstlersozialversicherung?
Damit du den Künstlersozialkasse Beitrag auf „Arbeitgeber-Seite“ genießen kannst, musst du in diese aufgenommen werden. Ein Bauingenieur ist kein Künstler; da sind wir uns sicher einig.
Du musst als Künstler oder Publizist tätig sein und dadurch deinen Lebensunterhalt sichern. Dabei musst du eine Existenz als Autor hauptsächlich sichern und selbstständig arbeiten.
Hast du einen Brotjob und schreibst nebenbei, kommt die KSK für dich nicht in Frage. Deine Sozialversicherung führt der Arbeitgeber ab.
Hast du einen 450,00 € – Job und hast ein selbstständiges Einkommen, so kommt die KSK jedoch für dich in Frage, auch wenn beim geringfügigen Beschäftigungsverhältnis 13 % pauschale Krankenversicherung für dich abgeführt werden. Stichpunkt Knappschaft Bahn-See, das Thema kennst du vielleicht. (Wenn nicht, schrei! Bittest du mich in den Kommentaren um einen Artikel zum 450-Euro-Job, so werde ich ihn schreiben 😉 )
Künstler bist du, wenn du..
- Musik
- Darstellende Kunst
- Bildende Kunst
schaffst, ausübst oder lehrst. Ein selbstständiger Musiklehrer ist also ebenso über die KSK versicherbar wie der Bildhauer in seinem Atelier.
Publizist bist du, wenn du…
- Schriftsteller
- Journalist
- Blogger
- Werbetexter
bist. Es geht nicht darum, wie künstlerisch deine Texte sind; daher bin ich auch als hautberufliche Texterin für die KSK qualifiziert. Es geht nur darum, dass du eigenschöpferische Texte der Öffentlichkeit oder eine Teilöffentlichkeit zur Verfügung stellst (Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)und dadurch dein Geld verdienst.
Wie immer gilt: Wer plagiiert, ist raus. Als nette Info am Rande.
Hast du als Autor festgestellt, dass du Publizist im Sinne der Künstlersozialkasse bist, so kannst du dich dort versichern lassen, wenn du diese Tätigkeit selbstständig und erwerbsmäßig ausführst. Würde ich beispielsweise nichts anderes machen, als für euch Blogartikel rauszuhauen und „Autoren an die Steure“ zu betreiben, wäre ich nicht qualifiziert.
Denn an diesem Blog verdiene ich noch kein Geld. Erst 2019, wenn der Steuerbescheid für die VG Wort Ausschüttungen für 2017 da ist (die im Oktober 2018 ausgezahlt werden), werde ich den ersten Cent mit diesem Blog verdient haben. Das führt mich auch gleich zur nächsten Frage:
Gibt es ein Mindesteinkommen für die Künstlersozialkasse?
Jein.
Im Prinzip setzt die Künstlersozialkasse Mindesteinkommen voraus, aber tut das in einem humanen Umfang, ganz im Gegensatz zur freiwilligen Versicherung für Selbstständige! Während du als Nicht-Künstler mit einer Mindestbeitragsbemessungsgrenze von über 2.000 Euro im Monat berechnet wirst, fordert die KSK, dass du mehr als 3.900 Euro verdienst. Im Jahr.
Diese 325 Euro im Monat musst du also mit deiner publizistischen Tätigkeit als Autor überschreiten und dabei keinen anderen Beruf ausüben, der deinen Lebensunterhalt sichert. Dass jemand mit 326 Euro brutto im Monat Miete, Lebensunterhalt und berufliche Ausgaben bezahlen kann, ist fraglich und ich gehe davon aus, dass jeder Autor, der das hier liest und ernsthaft über die Aufnahme in der KSK nachdenkt, über dieser Grenze ist.
Die gemischte Tätigkeit und die Künstlersozialkasse
Ich habe im Rahmen von „Autoren an die Steuer“ bereits über die gemischte Tätigkeit als Autor gesprochen.
Dabei geht es darum, dass einigen Autoren der Freiberuf aberkannt wird, wenn sie beispielsweise über ihren Blog Einnahmen durch Werbebanner erzielen. Für bestimmte Tätigkeiten muss man ein Gewerbe anmelden, wie beispielsweise für Webdesign ohne künstlerischen Ausdruck. Konkret habe ich geschrieben, dass du ein Gewerbe zusätzlich zu deinem freiberuflichen Schreiben brauchst, wenn du Einnahmen als…
- Blogger
- Buchblogger
- Youtuber (Auch bei Lehr- und Nachhilfevideos)
- Musiker einer Coverband ohne künstlerische eigene Interpretation (ja, ernsthaft jetzt.)
- Werbefotograf
- Gestalter zum Zwecke der Werbung
- Autor, sobald du plagiierst
erzielst.
Eine Gewerbeanmeldung ist für die Versicherung in der Künstlersozialkasse kein Hinderungsgrund! Du darfst sogar mit anderen Autoren gemeinsam eine GbR gründen und daraus Einkünfte erzielen.
Die KSK prüft im Einzelfall, ob du mit deinem Schaffen und Schreiben über sie versichert werden kannst. Es ist wichtig, hier klar zwischen Finanzamt und Künstlersozialkasse abzugrenzen!
Im Gegensatz zum Finanzamt interessiert sich die Künstlersozialkasse für den tatsächlichen Hintergrund deiner Arbeit und schaut wirklich darauf, ob du als Künstler oder Publizist giltst und dadurch deine Einnahmen erzielst.
Fazit
Offenbar ist die Künstlersozialkasse eine feine Sache und gerade für uns Autorinnen und Autoren wirklich klasse. Ob du einen Verlag hast, bloggst, selbst als Selfpublisher veröffentlichst oder Texter-Aufträge annimmst: Ein Autor kann durch die KSK günstig und zu humanen Bedingungen bei seiner oder ihrer Krankenkasse des Vertrauens versichert werden.
Ich empfehle dir, einen KSK Antrag anzusehen oder gleich auszufüllen. Die Anmeldeunterlagen kannst du hier downloaden.
Alles Liebe,
Kia
Guter Artikel, was aber nicht erklärt wurde ist, dass Künstler die Sozialkasse zum großen Teil selbst aufrechterhalten, denn der Topf aus dem die fehlenden Arbeitgeberanteile kommen muss auch gefüllt werden. Und das wird er über die Abgabe an die KSK die jeder zu leisten hat, sobald er einen Künstler beauftragt. Was bedeutet, dass der Autor, der wegen niedrigen Einkommens bei der KSK versichert ist, die Abgabe zahlt, sobald er einen Lektor oder Grafiker für sein Cover anheuert. Was wiederum bedeutet, dass er vom Nutznießer zum Träger der Kasse wird u somit am Ende doch beide Anteile (Arbeitnehmer u Arbeitgeber) an die Kasse zahlt. Womit der soziale Aspekte irgendwie verloren geht…
Hallo Victoria,
gleich im ersten Absatz steht “Über die Künstlersozialabgabe geben beispielsweise Auftraggeber, die einen Grafiker bezahlen, Geld an die Kasse ab.”
Ich würde mich bei zukünftigen Kommentaren freuen, wenn du zunächst den gesamten Artikel liest, bevor du fehlende Inhalte anmerkst.
Natürlich könnte ich diesen Satz zu einem ganzen Absatz ausformulieren, aber ich empfand diese Information als ausreichend. Vor allem, weil dieser Artikel incl. der foglenden zwei Artikeln zum gleichen Thema einen immensen Umfang aufweist, musste ich Abstriche machen, weil ich andere Schwerpunkte gesetzt habe.
Liebe Grüße
Kia
Hallo Kia,
dein Artikel (super recherchiert und aufbereitet, vielen Dank dafür) trifft bei mir einen wunden Punkt. Vielleicht hast du ja eine Antwort parat. Ich hatte mich 2012 zu Beginn meiner freiberuflichen Tätigkeit als Autorin bei der KSK beworben und wurde abgelehnt, da ich nicht ausreichend nachweisen konnte, wirklich von meinen Einnahmen leben zu können. Ging damals auch nicht, aber das ist ein anderes Thema. Ich bin bislang davon ausgegangen, dass damit das Thema “KSK” für mich ein für alle Mal gestorben ist. Einmal abgelehnt, für immer abgelehnt. Ist das so? Wenn du das nicht beantworten kannst, frage ich bei der KSK nach, denn Unterstützung bei den (nicht unerheblichen) KV-Kosten wäre mir sehr willkommen schlecht.
Lieben Gruß und vielen Dank
Kari
Hi Kari,
danke für deinen Kommentar 🙂
Erstmal: wow, Kari Lessír liest meinen Blog! Welch eine Ehre! 🙂
Am 27.9. kommt der Artikel heraus, in dem ich KSK und selbst versichern vergleiche, und am 29.9. kommt ein Artikel mit dem Titel “Endlich Selbstständig: KSK für Anfänger”, in dem es genau darum geht. Hab also bitte ncoh ein paar Tage Geduld (und trag dich idealerweise für meinen Newsletter ein)
Liebe Grüße
Kia
Hallo Kia,
wie immer hoch informativ deine Artikel.
Ich werde ihn mir aufheben, um ihn bei nächster Gelegenheit nochmals zu lesen, ebenso die kommenden Beiträge, die du zum Thema bringen wirst.
Bisher ist es bei mir nicht erforderlich, dass ich mich bei der KSK anmelde. Sobald ich tatsächlich als Autorin und Bloggerin verdiene, werde ich mir diese Option offen halten. Es dürfte jedoch, vermute ich, schwierig werden, wenn jemand zum Beispiel die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bekommt. Wenn es dir keine allzu enorme Mühe bereitet, könnte ich mir vorstellen, dass viele, denen es so ergehen könnte, für einen solchen Artikel dankbar sind.
Künstler sein, ist eine feine Sache, bringt einem viel zum Nachdenken. Außerdem gibt es vieles zu Bedenken. Als Rentner (ab dem 65. Lebensjahr) darfst du zu deiner Rente ebenfalls dazu verdienen. Allerdings kommt es darauf an, wie die Höhe deiner Rente ist, je höher umso weniger kannst du dazuverdienen. Ich hoffe, diese Info, die mir im Kopf schwirrt, ist nicht falsch. Bei Rentnerinnen und Rentnern die ihre Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, dürfen bis zu 450 € dazu verdienen. Was könnte die KSK dazu meinen?
Auf die nächsten Artikel bin ich gespannt und freue mich diese bald lesen zu dürfen.
Ich wünsche dir für deine Beiträge viel Erfolg und gutes Gelingen!
Herzlichste Federgrüße
Jutta
Hallo Jutta,
jeder darf immer zu seiner Rente dazuverdienen. Es ist nicht verboten, zu arbeiten und auch die Selbstständigkeit ist zu keinem Zeitpunkt verboten. Man darf niemals “nur 450 € dazuverdienen”, man darf immer (!) mehr verdienen. Das ist ein merkwürdiger Irrglaube und ich weiß nicht, wo der herkommt. Recherchier da mal ein bisschen, nirgends steht ein Verbot.
Und leider muss ich dich enttäuschen: Menschen über 65 bzw Rentner müssen selbst recherchieren. Die sind unter den Lesern meines Blogs in der Unterzahl bzw. nicht existent und haben eh genug Zeit zu recherchieren 😉 Mich interessiert das gesamte Konstrukt “Rente” kein bisschen und daher werde ich es auch nicht in Blogartikeln aufarbeiten.
Sobald sich die demograpghischen Eigenschaften meiner Leser verändert, hol ich das natürlich sofort nach 😛
Liebe Grüße
Das heißt, wenn man Reiseblog Einnahmen hat die Versicherung über die KSK möglich ist? Wie ist es wenn Blogs eher Richtung Nischenseiten/Affiliatemarketing gehen? Solange die Texte von einem selbst kommen ist alles ok?
Hallo Kia,
Danke für deinen ausführlichen Artikel.
Zusammen mit meiner Freundin betreibe ich einen Reiseblog.
Ich selber bin tatsächlich in der KSK. Allerdings schreibe ich auch hin und wieder für einen Verlag.
Bisher dachte ich ja, als Blogger ist man Gewerbetreibender und damit raus aus der KSK.
Dem ist ja offenbar nicht so. Mit dem Wissen werden wir nun einmal versuchen, auch meine Freundin in die KSK zu bringen.
Liebe Grüße
Florian