Wie du in die Künstlersozialkasse kommst

Wie du in die Künstlersozialkasse kommst

Erst einmal ganz grob zur Künstlersozialversicherung: Über die Künstlersozialabgabe geben beispielsweise Auftraggeber, die einen Grafiker bezahlen, Geld an die Kasse ab. Dieses Geld verwendet die Künstlersozialkasse, um den Arbeitgeber-Anteil der Sozialversicherung für selbstständige Autoren zu bezahlen.
Als selbstständiger Autor hast du neben der KSK nämlich noch eine andere Wahl: Du kannst dich freiwillig versichern und den Arbeitgeber-Anteil einfach selbst bezahlen.

 

Ist die Künstlersozialversicherung eine eigenständige Krankenversicherung?

Die kurze Antwort ist: Nein! Die KSK ist sozusagen nur der Arbeitgeber. Es geht bei der KSK nur darum, dich von deiner Sozialversicherungsabgabe zu entlasten, sodass du eher vom Schreiben leben kannst, als würdest du dich freiwillig versichern.

Die KSK versichert Autorinnen und Autoren gar nicht. Der Träger der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt erhalten. Die KSK ist der Umweg, über den du dich bei deiner Krankenkasse versichern lässt.

Das ist in einem abhängigen Angestelltenverhältnis genau so. Du teilst deinem Chef mit, bei welcher Krankenkasse du bist, gibst die SV-Nummer ab und die SV-Beiträge werden von deinem Bruttogehalt abgezogen und überwiesen. In etwa so macht das auch die KSK, nur eben ohne Lohnzettel. Weil du ja selbstständig bist.

Auch die gesetzliche Rentenversicherung ist dieselbe, wie die, die du als Arbeitnehmer hast. Deine Rentenversicherungsbeiträge gehen also (weiterhin) an die Deutsche Rentenversicherung und nicht in die KSK. Deine Rente wird später auch nicht die KSK auszahlen, sondern die Deutsche Rentenversicherung.

Wie kommt man in die Künstlersozialversicherung?

Damit du den Künstlersozialkasse Beitrag auf „Arbeitgeber-Seite“ genießen kannst, musst du in diese aufgenommen werden. Ein Bauingenieur ist kein Künstler; da sind wir uns sicher einig.

Du musst als Künstler oder Publizist tätig sein und dadurch deinen Lebensunterhalt sichern. Dabei musst du eine Existenz als Autor hauptsächlich sichern und selbstständig arbeiten.

Hast du einen Brotjob und schreibst nebenbei, kommt die KSK für dich nicht infrage. Deine Sozialversicherung führt der Arbeitgeber ab.

Hast du einen Minijob und hast ein selbstständiges Einkommen, so kommt die KSK jedoch für dich infrage, auch wenn beim geringfügigen Beschäftigungsverhältnis 13 % pauschale Krankenversicherung für dich abgeführt werden. Stichpunkt Knappschaft Bahn-See, das Thema kennst du vielleicht.

 

Künstler bist du, wenn du..

  • Musik
  • Darstellende Kunst
  • Bildende Kunst

schaffst, ausübst oder lehrst. Ein selbstständiger Musiklehrer ist also ebenso über die KSK versicherbar wie der Bildhauer in seinem Atelier.

 

Publizist bist du, wenn du…

  • Schriftsteller
  • Journalist
  • Blogger
  • Werbetexter

bist. Es geht nicht darum, wie künstlerisch deine Texte sind. Es geht nur darum, dass du eigenschöpferische Texte der Öffentlichkeit oder einer Teilöffentlichkeit zur Verfügung stellst (Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und dadurch dein Geld verdienst.

Wie immer gilt: Wer plagiiert, ist raus. Als nette Info am Rande.

 

Gibt es ein Mindesteinkommen für die Künstlersozialkasse?

Jein.

Im Prinzip setzt die Künstlersozialkasse Mindesteinkommen voraus, aber tut das in einem humanen Umfang, ganz im Gegensatz zur freiwilligen Versicherung für Selbstständige! Während du als Nicht-Künstler mit einer Mindestbeitragsbemessungsgrenze von über 2.000 Euro im Monat berechnet wirst, fordert die KSK, dass du mehr als 3.900 Euro verdienst. Im Jahr.

Diese 325 Euro im Monat musst du also mit deiner publizistischen Tätigkeit als Autor überschreiten und dabei keinen anderen Beruf ausüben, der deinen Lebensunterhalt sichert. Dass jemand mit 326 Euro brutto im Monat Miete, Lebensunterhalt und berufliche Ausgaben bezahlen kann, ist fraglich und ich gehe davon aus, dass jeder Autor, der das hier liest und ernsthaft über die Aufnahme in der KSK nachdenkt, über dieser Grenze ist.

 

Die gemischte Tätigkeit und die Künstlersozialkasse

Bei der gemischten Tätigkeit geht es darum, dass einigen Autoren der Freiberuf aberkannt wird, wenn sie beispielsweise über ihren Blog Einnahmen durch Werbebanner erzielen. Für bestimmte Tätigkeiten muss man ein Gewerbe anmelden, wie beispielsweise für Webdesign ohne künstlerischen Ausdruck. Konkret brauchst du ein Gewerbe zusätzlich zu deinem freiberuflichen Schreiben, wenn du Einnahmen als…

  • Blogger
  • Buchblogger
  • Youtuber (Auch bei Lehr- und Nachhilfevideos)
  • Musiker einer Coverband ohne künstlerische eigene Interpretation (ja, ernsthaft.)
  • Werbefotograf
  • Gestalter zum Zwecke der Werbung
  • Autor, sobald du plagiierst

erzielst.

Eine Gewerbeanmeldung ist für die Versicherung in der Künstlersozialkasse kein Hinderungsgrund! Du darfst sogar mit anderen Autoren gemeinsam eine GbR gründen und daraus Einkünfte erzielen.

Die KSK prüft im Einzelfall, ob du mit deinem Schaffen und Schreiben über sie versichert werden kannst. Es ist wichtig, hier klar zwischen Finanzamt und Künstlersozialkasse abzugrenzen!

Im Gegensatz zum Finanzamt interessiert sich die Künstlersozialkasse für den tatsächlichen Hintergrund deiner Arbeit und schaut wirklich darauf, ob du als Künstler oder Publizist giltst und dadurch deine Einnahmen erzielst.

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Dieser Artikel wurde 2018 veröffentlicht und wurde nicht aktualisiert. Die Aussagen und Informationen können veraltet oder überholt sein.

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