Die Geschichte der Normseite

Die Geschichte der Normseite

Als Autor hast du dich sicher schon mal mit der Normseite beschäftigt. Sie dient als Richtwert, an dem sich der Umfang eines Dokuments ungefähr abschätzen lässt. Vor allem für Lektorate oder Übersetzungen ist die Normseite hilfreich, um ihre Aufträge zu berechnen. Mittlerweile schreiben viele Autorinnen ihre Texte in Normseiten. Aber das war nicht immer so.

(mehr …)

Steuerfreie Einnahmen für Schreibende

Steuerfreie Einnahmen für Schreibende

Das Einkommensteuergesetz (EStG) basiert in erster Linie auf einer Grundlage: wer Geld verdient, zahlt Einkommensteuer. Das gilt erstmal für alle Einnahmen. Das EStG sieht allerdings auch Ausnahmefälle vor, in denen die Einkommensteuerpflicht ausgesetzt ist. Davon kannst auch du als Autorin profitieren. 

(mehr …)

Als Autor Freiberufler oder Gewerbe?

Als Autor Freiberufler oder Gewerbe?

Aktualisiert 2024: Das Thema, ob du als Autor Freiberufler oder Gewerbetreibender bist, ist komplex. Ursprünglich ging dieser Artikel im März 2017 online. Sieben Jahre bringen viele Veränderungen. Deshalb gibt es jetzt eine aktualisierte Version für euch.

(mehr …)

4 Ideen, wie du ein herausstechendes Buchcover gestaltest

4 Ideen, wie du ein herausstechendes Buchcover gestaltest

Das Erste, was der Leser von deinem  Buch sieht, ist das Cover. Es ist der Blickfang, der im besten Fall direkt einen Eindruck davon vermittelt, worum es in deinem Buch geht. In diesem Artikel geben wir dir ein wenig Inspiration, um aus der Masse herauszustechen. So kannst du dich ein wenig vorbereiten, bevor du uns mit deinem Cover beauftragst.

(mehr …)

Die Dreijahresfalle

Die Dreijahresfalle

Kennst du schon die Dreijahresfalle? Wenn du schon seit vielen Jahren Autor bist und noch nie davon gehört hast, kannst du dich glücklich schätzen. Wenn du gerade als Autor beginnst, solltest du dich vorbereiten, damit du nicht in diese Falle tappst. In diesem Artikel erfährst du, was es damit auf sich hat. 

(mehr …)

Außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung angeben

Außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung angeben

Außergewöhnliche Belastungen kann jeder Bürger in seiner Steuererklärung absetzen. Dabei ist es irrelevant, ob du selbstständiger Autor bist oder in einem Angestelltenverhältnis arbeitest oder etwas ganz anderes machst.

Die außergewöhnlichen Belastungen werden im Mantelbogen deiner Einkommensteuererklärung angegeben und können dein zu versteuerndes Einkommen mindern. Mindert sich dieser Betrag, kann sich deine zu zahlende Einkommensteuer vermindern oder – je nach Höhe des zu versteuernden Einkommens – auch ganz entfallen.

 

Was sind außergewöhnliche Belastungen?

Prinzipiell sind Kosten der privaten Lebensführung nicht steuerlich zu berücksichtigen. Du kannst nicht in deiner Steuererklärung angeben, dass du beispielsweise eine Schönheits-Operation hattest oder einen besonders teuren Urlaub gemacht hast. Das ist dir natürlich klar.

Aber unter Umständen können gewisse Kosten der privaten Lebensführung in deiner Einkommensteuer geltend gemacht werden.

Wird beispielsweise dein Fahrrad geklaut und du musst es ersetzen, so ist das eine außergewöhnliche Belastung. Es sei denn natürlich, du bist ein Manager mit einem sechsstelligen Jahreseinkommen – dann macht dir ein neues Fahrrad mal eben zwischendurch nichts aus.

Auch Kosten für Pflege und Krankheit können außergewöhnliche Belastungen sein. Wenn die Krankenkasse Leistungen nicht überniimmt, wie beispielsweise die Anfertigung von Zahnkronen, können schnell mittlere dreistellige bis niedrige vierstellige Beträge anfallen. Das kann sich nicht jeder leisten, und wenn du diese Beträge aufbringst und sie sozusagen zahlst, obwohl du sie nicht einplanen konntest, weil das Leben manchmal so spielt, wie es eben spielt, will der Staat dich durch die außergewöhnlichen Belastungen entlasten.

Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählt laut § 33 EStG alles, was eine „größere Aufwendung“ ist, die dem Steuerpflichtigen zwangsläufig entsteht.

§ 33 Außergewöhnliche Belastungen
(1) Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass der Teil der Aufwendungen, der die dem Steuerpflichtigen zumutbare Belastung (Absatz 3) übersteigt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen wird.

Zu den außergewöhnlichen Belastungen können folgende Ausgaben gehören:

  • Unterhaltskosten
  • Beerdigungskosten
  • Pflegekosten
  • Krankheitskosten
  • Neuanschaffungen nach Diebstahl

 

Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen

Zu den Krankheitskosten der außergewöhnlichen Belastungen gehören nicht nur Zahnkronen. Auch den eigenen Anteil bei einem Kur-Aufenthalt, der in der Regel bei einem Aufenthalt von 3 – 6 Wochen zwischen 210,00 Euro und 300,00 Euro kostet, kannst du als außergewöhnliche Belastung abziehen. Das gilt natürlich nur für ärztlich verordnete Kuren, deren sonstige Kosten von der Krankenkasse gezahlt wurden.

Verunglückst du im Ausland und musst einen Krankentransport nach Deutschland selbst zahlen, gehört auch das zu den außergewöhnlichen Belastungen. Auch Fahrtkosten zum Arzt, wie wenn du beispielsweise mit dem Taxi zum Arzt gefahren werden musst, können, sofern die Krankenkasse diese Kosten nicht übernimmt, als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden.

Auch Kosten für eine Augenoperation, die deine Fehlsichtigkeit korrigieren, kannst du im Mantelbogen deiner Einkommensteuererklärung angeben.

Wenn du übrigens Lexware Office verwendest, kannst du die außergewöhnlichen Belastungen auf das Konto „Krankheitskosten“ buchen. Gib dafür in der Belegerfassung bei „Art der Ausgabe“ einfach „außergewöhnlich“ oder „Krankheitskosten“ an.

 

Ab wann spart man Geld?

Die außergewöhnlichen Belastungen haben Grenzen.

Diese Grenzen bemessen sich an deinem Jahreseinkommen. Man rechnet im Finanzamt nach folgendem Schema:

 

Summe der Einkünfte (7 Einkunftsarten addiert)

– Altersentlastungsbetrag

– Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

– Freibetrag für Land- und Forstwirte

= Gesamtbetrag der Einkünfte

– Verlustabzug

– Sonderausgaben

– außergewöhnliche Belastungen

= Einkommen

– Freibeträge für Kinder

– Härteausgleich

= zu versteuerndes Einkommen

 

Erst wird also dein Einkommen berechnet und erst dann werden außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Das ist wichtig, weil das Einkommen, welches zuvor ermittelt wurde, mit einer Art Tabelle abgeglichen wird.

Der Staat hält nämlich einen gewissen Anteil deines Einkommens für angemessen. Belaufen sich deine außergewöhnlichen Belastungen beispielsweise auf 1 % deines gesamten Einkommens, so werden sie nicht in das zu versteuernde Einkommen eingerechnet, da 1 % als zumutbar gelten.

Für Einzelpersonen mit einem Einkommen von weniger als 15.340,00 Euro gelten übrigens 5 % als zumutbare Grenze. Bist du verheiratet und wählst die Einzelveranlagung, bleibt es dabei. Wählen du und dein Partner die Zusammenveranlagung, liegt die Grenze bei 4 %. Hast du Kinder, kann sich dieser Prozentsatz weiter verringern. Je mehr du verdienst, desto höher liegt die Hürde.

Achtung: Geld sparen kannst du bei Krankenkassen. Zuzahlungen zu Medikamenten sollen nicht 2 % (3 % bei chronischer Krankheit) deines Einkommens übersteigen. Ist das der Fall, gleicht die Krankenkasse sämtliche Eigenleistungen aus, die du tätigen musstest. Ausgenommen hiervon sind natürlich wie immer Brillen und alles rund um den Zahnarzt.

 

Die Tabelle für die Belastungsgrenze für das, was nicht als außergewöhnlich gezählt wird, kannst du beim Lohnsteuerhilfeverein nachschlagen.

Vielleicht kannst du jetzt im Kopf überschlagen, ob deine außergewöhnlichen Belastungen über diesem Betrag liegen und sie in deiner Einkommensteuererklärung angeben. Im Prinzip kannst du dabei nichts falsch machen: Im schlimmsten Fall erkennt das Finanzamt etwas nicht an. Beachte aber bitte, dass du nicht nur die Rechnung, sondern auch einen Zahlungsbeleg über deine außergewöhnlichen Belastungen brauchst.

Das wars soweit zum Thema. Hat es dich weitergebracht? Wusstest du, dass man den Ersatz eines gestohlenen Fahrrads von der Steuer absetzen kann? Hinterlasse gerne einen Kommentar.

10 Schritte zum vollständigen Impressum

10 Schritte zum vollständigen Impressum

Egal, ob du ein Buch veröffentlichst oder eine Webseite betreibst, du musst ein Impressum angeben. Das Telemediengesetz regelt die Richtlinien und Gesetze für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste. Darunter fallen auch E-Books und Blogs. Was in dein Impressum gehört, wollen wir dir in diesem Artikel erklären.

(mehr …)

Das musst du zur Kleinbetragsrechnung wissen 

Das musst du zur Kleinbetragsrechnung wissen 

Die Kleinbetragsrechnung ist, wie der Name schon sagt, eine Rechnung über einen geringen Betrag. Der Vorteil ist, dass die gesetzlichen Regelungen für Kleinbetragsrechnungen lockerer sind als bei einer normalen Rechnung und du dadurch Aufwand und Zeit sparen kannst. Wie das genau funktioniert und wie eine Kleinbetragsrechnung aussehen muss, erfährst du in diesem Artikel. 

(mehr …)

Warum du niemals ohne Korrektorat veröffentlichen solltest

Warum du niemals ohne Korrektorat veröffentlichen solltest

Du hast monatelang an deinem Buch geschrieben und nun endlich auch das letzte Kapitel vollendet. Herzlichen Glückwunsch! Jetzt geht es ans Veröffentlichen, allerdings solltest du dein Manuskript zuvor unbedingt einem Korrektorat unterziehen. Warum die Korrektur durch einen Zweiten ein fester Bestandteil des Veröffentlichungsprozesses sein sollte, erfährst du in diesem Artikel.

(mehr …)