von Redaktion | 10. Juni 2025
Kennst du schon die Dreijahresfalle? Wenn du schon seit vielen Jahren Autor bist und noch nie davon gehört hast, kannst du dich glücklich schätzen. Wenn du gerade als Autor beginnst, solltest du dich vorbereiten, damit du nicht in diese Falle tappst. In diesem Artikel erfährst du, was es damit auf sich hat.
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von Kia Kahawa | 8. Juni 2025
Außergewöhnliche Belastungen kann jeder Bürger in seiner Steuererklärung absetzen. Dabei ist es irrelevant, ob du selbstständiger Autor bist oder in einem Angestelltenverhältnis arbeitest oder etwas ganz anderes machst.
Die außergewöhnlichen Belastungen werden im Mantelbogen deiner Einkommensteuererklärung angegeben und können dein zu versteuerndes Einkommen mindern. Mindert sich dieser Betrag, kann sich deine zu zahlende Einkommensteuer vermindern oder – je nach Höhe des zu versteuernden Einkommens – auch ganz entfallen.
Was sind außergewöhnliche Belastungen?
Prinzipiell sind Kosten der privaten Lebensführung nicht steuerlich zu berücksichtigen. Du kannst nicht in deiner Steuererklärung angeben, dass du beispielsweise eine Schönheits-Operation hattest oder einen besonders teuren Urlaub gemacht hast. Das ist dir natürlich klar.
Aber unter Umständen können gewisse Kosten der privaten Lebensführung in deiner Einkommensteuer geltend gemacht werden.
Wird beispielsweise dein Fahrrad geklaut und du musst es ersetzen, so ist das eine außergewöhnliche Belastung. Es sei denn natürlich, du bist ein Manager mit einem sechsstelligen Jahreseinkommen – dann macht dir ein neues Fahrrad mal eben zwischendurch nichts aus.
Auch Kosten für Pflege und Krankheit können außergewöhnliche Belastungen sein. Wenn die Krankenkasse Leistungen nicht überniimmt, wie beispielsweise die Anfertigung von Zahnkronen, können schnell mittlere dreistellige bis niedrige vierstellige Beträge anfallen. Das kann sich nicht jeder leisten, und wenn du diese Beträge aufbringst und sie sozusagen zahlst, obwohl du sie nicht einplanen konntest, weil das Leben manchmal so spielt, wie es eben spielt, will der Staat dich durch die außergewöhnlichen Belastungen entlasten.
Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählt laut § 33 EStG alles, was eine „größere Aufwendung“ ist, die dem Steuerpflichtigen zwangsläufig entsteht.
§ 33 Außergewöhnliche Belastungen
(1) Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass der Teil der Aufwendungen, der die dem Steuerpflichtigen zumutbare Belastung (Absatz 3) übersteigt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen wird.
Zu den außergewöhnlichen Belastungen können folgende Ausgaben gehören:
- Unterhaltskosten
- Beerdigungskosten
- Pflegekosten
- Krankheitskosten
- Neuanschaffungen nach Diebstahl
Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen
Zu den Krankheitskosten der außergewöhnlichen Belastungen gehören nicht nur Zahnkronen. Auch den eigenen Anteil bei einem Kur-Aufenthalt, der in der Regel bei einem Aufenthalt von 3 – 6 Wochen zwischen 210,00 Euro und 300,00 Euro kostet, kannst du als außergewöhnliche Belastung abziehen. Das gilt natürlich nur für ärztlich verordnete Kuren, deren sonstige Kosten von der Krankenkasse gezahlt wurden.
Verunglückst du im Ausland und musst einen Krankentransport nach Deutschland selbst zahlen, gehört auch das zu den außergewöhnlichen Belastungen. Auch Fahrtkosten zum Arzt, wie wenn du beispielsweise mit dem Taxi zum Arzt gefahren werden musst, können, sofern die Krankenkasse diese Kosten nicht übernimmt, als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden.
Auch Kosten für eine Augenoperation, die deine Fehlsichtigkeit korrigieren, kannst du im Mantelbogen deiner Einkommensteuererklärung angeben.
Wenn du übrigens Lexware Office verwendest, kannst du die außergewöhnlichen Belastungen auf das Konto „Krankheitskosten“ buchen. Gib dafür in der Belegerfassung bei „Art der Ausgabe“ einfach „außergewöhnlich“ oder „Krankheitskosten“ an.

Ab wann spart man Geld?
Die außergewöhnlichen Belastungen haben Grenzen.
Diese Grenzen bemessen sich an deinem Jahreseinkommen. Man rechnet im Finanzamt nach folgendem Schema:
Summe der Einkünfte (7 Einkunftsarten addiert)
– Altersentlastungsbetrag
– Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
– Freibetrag für Land- und Forstwirte
= Gesamtbetrag der Einkünfte
– Verlustabzug
– Sonderausgaben
– außergewöhnliche Belastungen
= Einkommen
– Freibeträge für Kinder
– Härteausgleich
= zu versteuerndes Einkommen
Erst wird also dein Einkommen berechnet und erst dann werden außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Das ist wichtig, weil das Einkommen, welches zuvor ermittelt wurde, mit einer Art Tabelle abgeglichen wird.
Der Staat hält nämlich einen gewissen Anteil deines Einkommens für angemessen. Belaufen sich deine außergewöhnlichen Belastungen beispielsweise auf 1 % deines gesamten Einkommens, so werden sie nicht in das zu versteuernde Einkommen eingerechnet, da 1 % als zumutbar gelten.
Für Einzelpersonen mit einem Einkommen von weniger als 15.340,00 Euro gelten übrigens 5 % als zumutbare Grenze. Bist du verheiratet und wählst die Einzelveranlagung, bleibt es dabei. Wählen du und dein Partner die Zusammenveranlagung, liegt die Grenze bei 4 %. Hast du Kinder, kann sich dieser Prozentsatz weiter verringern. Je mehr du verdienst, desto höher liegt die Hürde.
Achtung: Geld sparen kannst du bei Krankenkassen. Zuzahlungen zu Medikamenten sollen nicht 2 % (3 % bei chronischer Krankheit) deines Einkommens übersteigen. Ist das der Fall, gleicht die Krankenkasse sämtliche Eigenleistungen aus, die du tätigen musstest. Ausgenommen hiervon sind natürlich wie immer Brillen und alles rund um den Zahnarzt.
Die Tabelle für die Belastungsgrenze für das, was nicht als außergewöhnlich gezählt wird, kannst du beim Lohnsteuerhilfeverein nachschlagen.
Vielleicht kannst du jetzt im Kopf überschlagen, ob deine außergewöhnlichen Belastungen über diesem Betrag liegen und sie in deiner Einkommensteuererklärung angeben. Im Prinzip kannst du dabei nichts falsch machen: Im schlimmsten Fall erkennt das Finanzamt etwas nicht an. Beachte aber bitte, dass du nicht nur die Rechnung, sondern auch einen Zahlungsbeleg über deine außergewöhnlichen Belastungen brauchst.
Das wars soweit zum Thema. Hat es dich weitergebracht? Wusstest du, dass man den Ersatz eines gestohlenen Fahrrads von der Steuer absetzen kann? Hinterlasse gerne einen Kommentar.
von Redaktion | 21. Mai 2025
Auch Autoren können ein Praktikum machen oder Praktikanten einstellen. Nicht unbedingt als Autoren, aber in verwandten Berufen. Bekommst du im Praktikum ein Gehalt oder zahlst ein Gehalt an einen Praktikanten, musst du auch dabei die Steuern berücksichtigen.
Autoren und das Praktikum
Als Autor könntest du beispielsweise ein Praktikum in einem Verlag machen. Oder du kannst als Autor einen Praktikanten einstellen. Zum Beispiel ein Germanistik-Student, der bei dir lernen will, was es bedeutet, Autor zu sein.
Pflichtpraktikum im Germanistik-Studium
Die Ausschreibung für die Praktikantensuche findet an den entsprechenden Hochschulen statt. Wenn du also einen Praktikanten suchst, der Germanistik studiert, weißt du jetzt, wo du ihn findest.
Dein Praktikant kann dir beispielsweise dabei helfen, Bücher per Post zu versenden (einpacken, zur Post bringen) oder in deinem Web-Shop Bestellungen bearbeiten. Vielleicht kann dir der Praktikant sogar ein kleines Lektorat erstellen, das dir hilft, dein Buch zu überarbeiten und den Aufwand im späteren, professionellen Lektorat zu verringern.
Regelungen und Gesetze für das Praktikum
Es gibt keine gesetzliche Grundlage für das Praktikum. Deshalb kannst du in einem Praktikumsvertrag so gut wie alles vereinbaren. Die einzige Voraussetzung ist, dass sich alles im legalen Rahmen abspielt. Das heißt, dass andere Gesetze wie das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) eingehalten werden.
Ein Praktikum muss nicht mit einem schriftlichen Vertrag besiegelt werden. Bedenke aber, dass ohne einen schriftlichen Vertrag keine rechtliche Grundlage existiert, auf die du dich stützen kannst. Kommt es zum Streit, der vor Gericht geht, stehst du mit leeren Händen da.
Das Praktikum gilt zwar weder als festes Arbeitsverhältnis noch als Ausbildung, es ist offiziell aber näher an der Ausbildung und unterliegt der Ausbildungspflicht. Die Ausbildungspflicht besagt, dass Praktikanten (oder Auszubildende) ein Anrecht darauf haben, jobspezifische Dinge zu lernen.
Du kannst deinem Praktikanten also nicht einfach einen Besen in die Hand drücken, damit er deine Wohnung fegt. Seine Aufgaben müssen mit deiner Autorentätigkeit zu tun haben. Die Aufgaben dürfen aber auch nicht die typischen Aufgaben von Auszubildenden übersteigen. Wo die Grenze liegt, ist bei Autoren zwar schwer zu beurteilen, weil es sich nicht um einen Ausbildungsberuf handelt, aber ich sage mal: Wenn du deinen Praktikanten dein Buch schreiben lässt, geht das vermutlich zu weit.
Das Praktikumsgehalt
Im Gegensatz zum Praktikum selbst gibt es für das Praktikumsgehalt eine gesetzliche Grundlage. Grundsätzlich dürfen Praktikanten immer ein Gehalt bekommen. Verpflichtend ist das Gehalt aber nur unter bestimmten Bedingungen:
- der Praktikant ist 18 Jahre alt
- das Praktikum dauert länger als drei Monate
- es handelt sich um ein freiwilliges Praktikum
Wenn alle drei Voraussetzungen erfüllt sind, hat der Praktikant einen Anspruch auf ein Praktikumsgehalt.
Im Praktikum gilt übrigens auch das Mindestlohngesetz. Bezahlst du deinem Praktikanten ein Gehalt, muss dieses mindestens den Mindestlohn betragen. Außerdem kommt dabei natürlich weitere Buchhaltung auf dich zu. Die kannst du aber bequem von Lexware Office erledigen lassen. Über diesen Link sogar zum halben Preis:
Das Praktikumsgehalt gilt als Lohnzahlung und muss dementsprechend versteuert werden. Neben der Lohnsteuer spielt auch die Einkommensteuer eine Rolle. Hier gilt aber auch der Grundfreibetrag, der komplett steuerfrei bleibt. Dieser liegt derzeit bei 12.096,00 Euro im Jahr (Stand: 2025). Liegt dein gesamtes Einkommen nicht darüber, ist auch dein Praktikumsgehalt steuerfrei.
Übersteigst du den Grundfreibetrag, zahlst du Steuern nur auf den Betrag, der über der Grenze liegt. Die 12.096,00 Euro bleiben immer steuerfrei.
Solltest du mit dem Praktikumsgehalt die Freibetragsgrenze überschreiten, führt der Arbeitgeber die Lohnsteuer vom Praktikumsgehalt direkt an das Finanzamt ab.
In der Steuererklärung gibst du das Gehalt aus einem Praktikum als Einnahmen aus Arbeit als Angestellter an. Deine Einnahmen als Autor hingegen sind Einnahmen aus selbstständiger Arbeit. Für die Berechnung der Steuerlast liegen aber alle Einnahmen zusammen, deshalb spielt die Herkunft keine Rolle. Nur, wenn du mit all deinen Einnahmen unter den 12.096,00 Euro des Grundfreibetrags bleibst, zahlst du keine Steuern.
Hast du schonmal ein Praktikum als Autor gemacht? Oder hast du als Autor mal einen Praktikanten eingestellt?