von Kia Kahawa | 3. Mai 2025
Kleinunternehmer haben laut Einkommensteuergesetz einen Vorteil, der sich Investitionsabzugsbetrag nennt. Unterm Strich führen Investitionsabzugsbeträge nur zu Steuerstundungen, nicht zu Ersparnissen.
Was sind Investitionsabzugsbeträge?
In § 7g EStG ist die Rede von Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe. Wenn du einen Investitionsabzugsbetrag in deiner Steuererklärung geltend machst, mindert sich dadurch die Steuerlast. Angenommen, du würdest (freiwillig) bilanzieren, würde dadurch die Eigenkapitalausstattung verbessert.
Ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist grob gesagt das steuerliche Berücksichtigen einer kostspieligen Anschaffung, die du erst in der nahen Zukunft planst. Du kannst also jetzt in 2025 Steuern sparen, um dir so die Investition im Jahr 2026 besser leisten zu können.
Warum gibt es den Investitionsabzugsbetrag?
Gäbe es den Investitionsabzugsbetrag für Kleinunternehmer nicht, müsstest du vielleicht einen Kredit aufnehmen, um die finanzielle Lücke zu füllen, die der Staat durch das Abziehen von Steuern hinterlässt, und generell will der Staat der Wirtschaftlichkeit nicht im Weg stehen: Im Gegenteil. Investiert ein Bauer in Maschinen, so kann er effektiver arbeiten und wird voraussichtlich durch die Maschine mehr Gewinn machen. Ergo wird er auch mehr Steuern zahlen, was dem Staat natürlich hervorragend gefällt. Abgesehen davon ist der Investitionsabzugsbetrag eine sichere Sache: Es handelt sich um Steuerstundung, das Geld kriegt der Staat so oder so.
Sobald der Gegenstand, den du angeschafft hast, gekauft wurde, wird der Investitionsabzugsbetrag natürlich zurückgerechnet, damit du nicht doppelte Ausgaben in den Steuererklärungen geltend machst.
Wer darf den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen?
Als kleinunternehmender Autor, der in die Zielgruppe von „Autoren an die Steuer“ fällt, kannst du ganz klar vom Investitionsabzugsbetrag profitieren. Die Grenze für den IAB beträgt bei Gewerbebetrieben oder selbstständiger Arbeit 235.000,00 Euro Betriebsvermögen. Erstellst du also eine Bilanz und hast mehr als diese Summe an Betriebsvermögen, kannst du nicht vom Investitionsabzugsbetrag profitieren.
Wenn du eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellst sieht die Grenze strenger aus, ist aber noch immer im Rahmen von „Autoren an die Steuer“. Wenn du eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellst, also ein 4-3-Rechner bist, darf dein Gewinn 100.000,00 Euro nicht übersteigen.
Wenn du mehr als 100.000,00 Euro aus deiner schriftstellerischen Nebentätigkeit als Gewinn einstreichen kannst, bist du weder Kleinunternehmer, noch ist das eine Nebentätigkeit.
Halten wir also fest: Der Investitionsabzugsbetrag kann problemlos von einem aufgrund von § 19 UStG befreiten Schriftsteller verwendet werden.
Wofür kann man den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen?
Der Staat möchte durch die Möglichkeit des Investitionsabzugsbetrages nach § 7g EStG natürlich die eigene Wirtschaft stärken. Das Wirtschaftsgut, das du anzuschaffen planst, muss mindestens ein Jahr nach Anschaffung oder Herstellung in einer inländischen Betriebsstätte verbleiben und zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden. Kaufst du dir einen Apple-Computer und verwendest ihn auch zum Zocken und um deine Kinder daran Hausaufgaben machen zu lassen, ist kein Investitionsabzugsbetrag möglich. Wenn du dich mit dem Apple-Computer nach Mallorca verziehst, um dort in einer abgeschiedenen Finca an deinem Roman zu schreiben, ist auch das nicht zulässig.
Ach, und der zu berücksichtigende Investitionsabzugsbetrag darf nicht mehr als 200.000,00 Euro betragen. Dabei geht es um die Summe der einzelnen Beträge, die du in den drei Wirtschaftsjahren vor der eigentlichen Anschaffung jeweils abgezogen hast. Da wir hier aber von einem Laptop und nicht von einer mallorquinischen Finca selbst sprechen, ist dieser Punkt zu vernachlässigen.
Wichtig ist hingegen, dass du das anzuschaffende Wirtschaftsgut innerhalb der folgenden drei Wirtschaftsjahre anschaffen oder herstellen (lassen) willst.
Wie bildet man den Investitionsabzugsbetrag?
Ein Investitionsabzugsbetrag soll in Höhe von maximal 40 % der geplanten Anschaffung in der Steuererklärung ausgewiesen werden. Er wird außerhalb der Bilanz erstellt. Das bedeutet, dass du zunächst alle Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben in der Einnahme-Überschuss-Rechnung aufnimmst und gegenüberstellst den Gewinn ermittelst und dich dann erst um den Investitionsabzugsbetrag kümmerst. Das ist für die händische Berechnung des zu versteuernden Einkommens ein bisschen tricky, aber da du nicht in der Ausbildung zur Steuerfachangestellten bist, sondern ein schickes EÜR-Formular in deinem Elster-Programm vorfindest, kannst du deinen Investitionsabzugsbetrag einfach in Zeile 77 deiner Einnahme-Überschuss-Erklärung eintragen.
Übrigens: Ein Investitionsabzugsbetrag darf auch gebildet werden, wenn dadurch ein Verlust entsteht oder sich erhöht.
Was bei der Anschaffung zu beachten ist:
Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung kann der Investitionsabzugsbetrag dem Gewinn außerhalb der Bilanz wieder hinzugerechnet werden. Das kannst du schon an Seite 3 des oben eingeblendeten Formularblattes erkennen. Dadurch wird die durch den IAB erwirkte Steuerminderung neutralisiert. Unter’m Strich kommt natürlich Null heraus: Der Staat schenkt dir nichts, er verschont dich vorübergehend mit der Steuerlast. Nach § 7g Abs. 2 können Investitionsabzugsbeträge wieder hinzugerechnet werden, wenn die Investition abgeschlossen wurde. Das ist ein Wahlrecht. In diesem Fall erfolgt die Hinzurechnung außerbilanziell, also gewinnerhöhend im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des begünstigten Wirtschaftsgutes in Höhe von bis zu 40 % der Anschaffungskosten, maximal aber in Höhe des tatsächlich abgezogenen Investitionsabzugsbetrages.
Erfolgt keine Hinzurechnung gem. § 7g Abs. 2, kann der Investitionsabzugsbetrag für das Jahr des Abzugs rückgängig gemacht werden oder einem anderen Wirtschaftsgut zugeordnet werden, für das kein oder ein zu geringer Investitionsabzugsbetrag gebildet wurde.
Wir hoffen, dieser Beitrag hilft dir, dich mit dem IAB zurechtzufinden.
von Redaktion | 20. Feb. 2025
Was, wenn der heißersehnte Effekt der schriftstellerischen Tätigkeit eintritt und du Geld verdienst, das dich richtig bereichert? Dann ist es an der Zeit, eine Steuererklärung zu erstellen. Dazu gehört eine Einnahme-Überschuss-Rechnung. Wie du besser im Wald der Formulare zurechtkommst, erkläre ich dir in diesem Artikel.
Um eine Steuererklärung bei Nebeneinkünften als Autor zu erstellen, musst du eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen. Dazu brauchst du zweierlei Wissen: Die Theorie und die Praxis.
Die Theorie erklärt dir dieser Artikel. Die Praxis (also: Wo trage ich was ins Formular ein?) werde ich dir separat mit dem Stempel „Autoren an die Formulare“ drauf erklären.
Fangen wir also mit der Theorie an.
Wo gibt man die Nebeneinkünfte als Autor in der Steuererklärung an?
Zunächst brauchst du die Anlage G oder Anlage S. Die Anlage G steht für Einkünfte aus Gewerbebetrieb und die Anlage S beinhaltet die Angaben für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.
Was der Unterschied zwischen Selbstständigkeit und Gewerbe ist, erkläre ich dir in einem anderen Artikel. Gehen wir für diesen Artikel erstmal davon aus, dass du Einkünfte aus selbstständiger Arbeit hast. Dazu gehören folgende Einnahmen:
- Tantiemen über Amazon (KDP)
- Gewinnanteile für dein Buch beim Distributor (epubli oder Books on Demand zum Beispiel)
- Alles, was dir ein Verlag für die schriftstellerische Tätigkeit gutschreibt
Dazu gehören NICHT die folgenden Einnahmen:
- Einnahmen durch Werbeklicks auf dem Blog
- Buchverkäufe bei Lesungen oder auf Messen
- Einkünfte durch Affiliatelinks
Die Einnahmen durch Werbeklicks und selbst verkaufte Bücher zählen zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb.
Die Ausgaben, die dir anfallen und für die Steuererklärung bei Nebeneinkünften als Autor relevant werden können, sind Folgende:
- Druckkosten, Werbemittel (Flyer, Leseproben, Visitenkarten)
- Reisekosten zu Buchmessen, Seminaren, Literaturcamp o.ä.
- Anteilige Kosten für Internet und Telefonie
- Software
- ein abziehbares Arbeitszimmer
- Arbeitsmittel (Stift, Block, Druckpapier)
- Technik (Computer, Drucker, Bildschirm, Tastatur)
- Kosten für Server, Webdomain, Hosting
- Werbekosten (Werbeanzeigen, Stand auf der Buchmesse o.ä.)
- Druckkosten für deine Bücher
- Lektorats- und Korrektoratskosten
- Cover-, Layout- und Satzkosten
- Kontoführungsgebühren
All das kannst du abziehen. Wie und wo du welche Ausgaben anzugeben hast, erfährst du in diesem Artikel.
Wenn du Ordnung von Anfang an möchtest, dann erledige deine Buchhaltung doch mit Lexware Office! Die Software wächst mit dir mit. Du kannst als Kleinunternehmer mit Einnahme-Überschuss-Rechnung beginnen, Angebote und Rechnungen schreiben und später auch Kunden und Lieferanten organisieren oder etwa Lohn für Angestellte buchen. Schau doch mal, ob Lexware Office für dich interessant sein kann! Denn nichts macht Steuern einfacher als eine von Grund auf ordentliche und nachvollziehbare Buchführung!
Einkünfte in der Steuererklärung bei Nebeneinkünften als Autor
Trage zunächst alles zusammen, was du eingenommen hast. Die Steuererklärung ist bis zum 02. Oktober des Folgejahres zu erklären. Das heißt, dass du dich im ersten Halbjahr 2025 für die Steuererklärung 2024 interessierst und in 2026 kümmerst du dich um deine Einkünfte des Jahres 2025.
Von epubli, books on demand, bookrix, amazon und vergleichbaren Anbietern bekommst du beim Verkauf deiner E-Books oder Bücher monatlich, in seltenen Fällen quartalsweise Abrechnungen. Diese Abrechnungen sind umsatzsteuerrechtlich gesehen Rechnungen in der Form von Gutschriften. Also „Anti-Rechnungen“.
Addiere alle Einnahmen, die du hast, und du erhältst deine Einkünfte als Kleinunternehmer. (Was das schon wieder ist, folgt ebenfalls in einem Artikel. Kleinunternehmer heißt erstmal: Du verdienst weniger als 25.000 Euro im Jahr und hast mit Umsatzsteuer noch nichts am Hut.)
Du musst die Gutschriften übrigens nicht ausdrucken und brauchst dem Finanzamt keine Belege für deine Angaben zu schicken. Du darfst natürlich dennoch nichts unterschlagen und nicht lügen, denn das Finanzamt kann jederzeit die Unterlagen von dir anfordern.
Solltest du deinen Laptop verkaufen, den du schon in einer früheren Steuererklärung deinen Autorentätigkeiten zugeordnet hast (unwahrscheinlich, wenn du dich in diesem Artikel über die erste Steuererklärung bei Nebeneinkünften als Autor informierst), ist das auch eine Betriebseinnahme. Die gehört dazu!
Prinzipiell gilt bei diesen Einkünften das Zuflussprinzip gem. § 11 EStG.
(1) Einnahmen sind innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen.
Am 31.12.2024 war das Jahr 2024 vorbei. Hat dir epubli, amazon oder sonstwer am 02.01.2025 erst das Geld für Dezember gezahlt, so ist dieses Geld eigentlich dem Kalenderjahr 2025 zuzuordnen. Werden dir diese Einkünfte allerdings regelmäßig ausgezahlt (ja, das werden sie!), so zählt hier der 10-Tages-Zeitraum. Innerhalb der ersten 10 Tage des Jahres gehören diese Einnahmen also noch zum vorherigen Jahr, aber nur, wenn sie in diesem Zeitraum auch fällig waren. Das ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.
Merke dir hier einfach: Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen (Bei Verkäufen von einem Buch pro Monat mindestens) gehören zum Vorjahr, wenn sie bis zum 10. Januar gezahlt wurden.
Ausgaben in der Steuererklärung bei Nebeneinkünften als Autor
Jetzt wird es interessant. Ausgaben machen mir steuerlich gesehen immer am meisten Spaß.
Ich teile dir im Folgenden die denkbaren Ausgaben aus und zeige dir, was du steuerlich abziehen kannst. Dabei unterstelle ich dir in diesem Fall, dass du Nebeneinkünfte als Autor und somit eine Hauptbeschäftigung nebenbei hast. Ob das ein Job in Teilzeit oder Vollzeit ist, bleibt hier offen. Jedenfalls musst du deine Lohnsteuerbescheinigung bei der Steuer angeben und deine Werbungskosten in der Anlage N angeben.
Für den Fall, dass du eine Hausfrau oder ein Hausmann bist oder aus anderen Gründen keiner sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehst und dennoch eine Steuererklärung bei Nebeneinkünften als Autor anfertigen möchtest, beachte bitte anschließend unbedingt die untenstehenden Hinweise im nächsten Abschnitt!
Kannst du voll als Betriebsausgaben abziehen:
- Druckkosten Werbemittel (Flyer, Leseproben, Visitenkarten)
- Kosten für Server, Webdomain, Hosting
- Werbekosten (Werbeanzeigen, Stand auf der Buchmesse o.ä.)
- Lektorats- und Korrektoratskosten
- Cover-, Layout- und Satzkosten
Sammle alle Belege und rechne später die entsprechenden Kosten zusammen. Und zwar ist hier für dich als Kleinunternehmer der Bruttobetrag interessant. Solltest du auf deinen Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen (nicht einfach machen! Das Finanzamt sagt dir schon, wann du das machen musst!), dann kannst du den Nettobetrag abziehen bzw. musst eh Umsatzsteuer.-Voranmeldungen erstellen. Das ist ein ganz anderes Thema.
Also: Voller Betrag abziehbar. Brutto. Easy.
Hier wird’s vielleicht kompliziert
Hast du aufgepasst? Ja? Gut.
Die Druckkosten für deine Bücher kannst du in der Anlage S nur abziehen, wenn du sie als Rezensionsexemplare verschenkst oder beim Distributor oder amazon einlagern lässt. Du erhältst in Folge dessen Vergütungen für Lagertitel und das ist quasi gleichbedeutend mit den Tantiemen, die du bei sonstigen Verkäufen über den Distributor erhältst.
Auch, wenn du an einen befreundeten Autor oder anderen Geschäftspartner eines deiner Bücher verschenkst (das kann auch zu Weihnachten sein), sind die Druckkosten hier abziehbar. Solltest du aber Bücher drucken, um sie auf einer Buchmesse an deinem eigenen Stand zu verkaufen, so gehören diese Ausgaben in die Anlage G. Hierbei handelt es sich um gewerbliche Ausgaben!
Arbeitsmittel (Stift, Block, Druckpapier): Hier kannst du nur die tatsächlich entstandenen Kosten absetzen. Kaufst du einen Kugelschreiber im Schreibwarenladen deines Vertrauens, so hebe diesen Beleg auf und zieh die paar Cent dann als Betriebsausgaben ab. Streng genommen gilt das nur, wenn du den Kugelschreiber nutzt, um betriebliche Notizen (also Schreibübungen zum Beispiel) zu tätigen. Wenn du den Kugelschreiber brauchst, um deine Bewerbungen (in Anbahnung einer abhängigen Beschäftigung mit Arbeitgeber und Arbeitnehmer) zu unterschreiben, so zählt diese Ausgabe zu deinen Werbungskosten. Hier ist dann die Anlage N statt der Anlage S zu Rate zu ziehen.
Dafür gibt es allerdings bei den Werbungskosten die Arbeitsmittelpauschale. Diese ist streng genommen keine Pauschale, sondern eine Nichtbeanstandungsgrenze. Das bedeutet: Bis zu einem Betrag von 110,00 Euro jährlich überprüft das Finanzamt im Rahmen deiner nichtselbstständigen Tätigkeit (nichtselbstständig = abhängig von Boss & Lohnabrechnung) nicht. Die haben tatsächlich besseres zu tun, als hundert Belege über 0,65 € teure Kugelschreiber zu überprüfen. Glaub mir, es gibt Menschen, die das ausprobiert haben:-D
Ich rate dir also hier: Arbeitsmittelpauschale in Höhe von 110 Euro bei der Anlage N abziehen und die tatsächlichen Kosten (sofern betrieblich!) als Betriebsausgabe ansetzen. Sei dabei aber ehrlich: Benötigst du Druckpapier nur für deine Arbeit-Arbeit und nicht für die Nebentätigkeit als Autor, so kannst du sie nicht als Betriebsausgabe abziehen. Das wäre nicht ehrlich und nicht fair.
Software bis 250 Euro, also sogenannte Trivialsoftware, kannst du in voller Höhe als Betriebsausgabe abziehen. Trivialsoftware ist Software ohne geistige Struktur. Dabei handelt es sich um Software, die quasi ein stupider Quellcode-Haufen ist und nur macht, was der Benutzer sagt, ohne selbst zu „denken“.
Dazu gehört
- Textverarbeitung (Word, SoftMaker Office)
- professionelle Autorensoftware (Scrivener, Papyrus Autor)
- Buchhaltungssoftware, die du nur für dich nutzt (Lexware, Haushaltsbuch)
- Schreib-Widgets (Cold Turkey Writer)
- Social Media Apps und Programme (Hootsuite, Commun.it)
- Aufgabenverwaltungsprogramme (Any.do)
- Virenschutzsoftware (Kaspersky, Tune-Up, Norton Anti-Vir)
- Brennprogramme (Nero, Bruning Studio)
- Bildbearbeitungsprogramme (wenn du sie für eigene Cover nutzt. Photoshop Creative Cloud, Paintshop Pro)
- Betriebssysteme wie Windows 10 (auch wenn keine Software, yada yada, ich weiß.)
- Office-Suites incl. Mailprogramme
Wenn du Kontoführungsgebühren abziehen willst, dann gelten hier kleine Besonderheiten bei der Steuererklärung bei Nebeneinkünften als Autor. Wenn du ein Konto führst, das auch für den Gehaltseingang oder den Lohneingang bei nichtselbstständigen Beschäftigungen genutzt wird, so ziehst du in der Anlage N pauschal 16 Euro ab. Egal, wie hoch die Kosten sind. Hier sagt die Finanzverwaltung: „Ätschibätsch!“
Wenn du ein Geschäftskonto nur für deine selbstständige Tätigkeit hast, kannst du die Kosten in tatsächlicher Höhe voll abziehen.
Sobald du aber durch Klicks auf Werbeanzeigen auf deinem Blog, gewerbliche Buchverkäufe oder andere gewerbliche Tätigkeiten Einkünfte erzielst, darfst du deine Kontoführungsgebühren aufteilen. Und zwar gemäß des prozentualen Anteils deiner Einkünfte aus Gewerbebetrieb und denen aus selbstständiger Arbeit. Klingt spaßig, oder?
Anteilige Kosten für Internet und Telefonie sind abziehbar. Schätze hierbei, zu wie viel Prozent du was betrieblich nutzt. Bei mir persönlich ist es so, dass ich das Internet zu locker 90 % betrieblich nutze und das Telefon eher zu 10 %. Das kann bei jedem anders sein. Bedenke: Twittern ist unter Umständen deine betriebliche Tätigkeit als Autor! Für mich gilt auch: Netzwerken und über Autorenzeug reden ist meine Arbeitstätigkeit. Das gehört zu meiner Schätzung dazu. Trotzdem fand das Finanzamt meine Schätzung nicht so witzig und hat sie auf 50 % reduziert. Also empfehle ich dir für Telefon und Internet: Schätze maximal 50 %. Das läuft dann schon. Auf Nachweise hat bestimmt niemand Lust, vor allem nicht dann, wenn man neben dem WhatsAppen mit Autoren eine E-Mail an seine beste Freundin schreibt (…)… Hach ja, Steuergesetze, ich liebe sie!
Dieser Artikel ist gerade schon sehr lang geworden. Folgende Betriebsausgaben, die ich oben bereits angesprochen habe, „verschiebe“ ich auf extra Artikel, denn zu ihnen gehört ein längeres, großes Thema. Und ich will nicht, dass ein Autor hier Knoten in den Kopf bekommt oder seine Steuererklärung erst gar nicht erstellt, weil meine Artikel dazu langatmiger sind als das Gesetz im Originaltext.
Es gibt bestimmte Voraussetzungen, unter denen du eine anteilige Miete sowie anteiligen Strom als Betriebsausgaben in deiner Steuererklärung bei Nebeneinkünften als Autor absetzen kannst.
Fun Fact: Steht die Kaffeemaschine im häuslichen Arbeitszimmer und du trinkst ganz alleine den Kaffee, und das nur während der Arbeit, dann kannst du deine sämtlichen Kaffeekosten abziehen. Steht die Maschine in der Küche, ist der Kaffee zu 100 % privat. Es sei denn, du bekommst Besuch von einem Geschäftsfreund, dann ist er wieder betrieblich. Na ja, nur zum Teil.
- Technik (Computer, Drucker, Bildschirm, Tastatur) und Software, die mehr als 150 Euro kostet
Hier musst du dich mit dem Thema „Anlagenverzeichnis“ und „Absetzung für Abnutzung“, kurz: Abschreibung auseinandersetzen. Auch das werde ich in einem weiteren Artikel besprechen.
- Reisekosten zu Buchmessen, Seminaren, Literaturcamp o.ä.
Auch hier gelten Besonderheiten. Hebe alle Belege auf und warte ab, bis ich soweit bin und dir den Artikel präsentieren kann, ja?
Besonders wichtig für Hausfrauen und Hausmänner:
- Arbeitsmittel (Stift, Block, Druckpapier)
Hausfrauen können keine Arbeitsmittelpauschale in der Anlage N abziehen. Du kannst also als Hausmann oder Hausfrau jeden einzelnen Cent, den du für Bürokram nutzt, als Betriebsausgabe absetzen. Vorsicht ist hier nur bei Porto geboten, denn wenn du ein Paket mit Keksen und Geschenken zu Weihnachten an deine Oma schickst, hat das in deiner Steuererklärung nichts zu suchen. Das Finanzamt prüft natürlich nicht, wie viele Briefe für 0,85 € Porto du an Kunden und Geschäftsfreunde und wie viele davon du an Rentenversicherung, Arbeitsamt oder Oma geschickt hast. Hier gilt wieder: Sei ehrlich. Prüfen kann es das Finanzamt nicht.
Zu deinen Ausgaben im Heim-Büro (Home-Office) zählen bei der Steuererklärung bei Nebeneinkünften als Autor:
- Büroklammern
- Kopierpapier
- Kosten im Copy-Shop
- Schere, Kleber, Radiergummi, Lineale
- College-Blöcke
- Schreibbücher, Notizbücher
- Quittungsblöcke
- Terminkalender
- Porto (siehe oben!)
- Ordner und Mappen
- Druckerpatronen
- Textmarker, Stifte, Tipp-Ex
- Farbband für die Schreibmaschine (ja, ehrlich!)
- Briefumschläge
- Tacker, Locher und Zubehör
- Schnittmaschine oder -unterlage (vielleicht bastelst du deine Leseproben selbst?)
- USB-Sticks und CDs… Vielleicht auch Disketten (nein, die tatsächlich nicht mehr)
- Schreibratgeber
- Steuerratgeber
- sonstige hilfreiche Bücher
- Abos für „Federwelt“ und „Selfpublisher“ o.ä.
Deine Kontoführungsgebühren kannst du als Hausfrau oder Hausmann nur abziehen, wenn du ein Geschäftskonto hast. Du kannst auch keine 16 Euro pauschale Kontoführungsgebühren in deiner Steuererklärung bei Nebeneinkünften als Autor abziehen.
Nicht abziehbar
So gar nie nicht (probier es gar nicht erst!) sind als Betriebsausgaben abziehbar:
- gezahlte Einkommensteuer oder Kirchensteuer
- Kleidung für den Messeauftritt, auch wenn es etwas ist, was du wirklich nur auf der Messe tragen willst. Besonders Anzüge sieht das Finanzamt enorm ungern als Betriebsausgabe. Probier es auch gar nicht als Werbungskosten, wenn du einer Beschäftigung nachgehst. Das gibt Probleme!
- Kosten für das Fitness-Studio. Auch, wenn du für deine Autorenfotos besonders gut aussehen willst oder dir Ausdauer für die Messe antrainieren willst. Kreativ ist das, ja. Hut ab! Aber: Vergiss es!
- Kosten der privaten Lebensführung. Sowas wie anteilige Wasserkosten, weil du während deiner Arbeit im steuerlich abziehbaren Arbeitszimmer auf dem Klo warst… Hat schon mal jemand probiert, war witzig, aber… nein!