Gemischte Tätigkeit (Freiberuf + Gewerbe)

Gemischte Tätigkeit (Freiberuf + Gewerbe)

Eine gemischte Tätigkeit führst du aus, wenn du nicht nur Autor bist, sondern beispielsweise auch Gestalter, Lektor, Korrektor oder Blogger. In dem Fall musst du bei den Steuern besonders aufpassen, denn du bist dann eventuell gleichzeitig Freiberufler und Gewerbetreibender.

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Steuererklärung bei Nebeneinkünften als Autor

Steuererklärung bei Nebeneinkünften als Autor

Was, wenn der heißersehnte Effekt der schriftstellerischen Tätigkeit eintritt und du Geld verdienst, das dich richtig bereichert? Dann ist es an der Zeit, eine Steuererklärung zu erstellen. Dazu gehört eine Einnahme-Überschuss-Rechnung. Wie du besser im Wald der Formulare zurechtkommst, erkläre ich dir in diesem Artikel.

Um eine Steuererklärung bei Nebeneinkünften als Autor zu erstellen, musst du eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen. Dazu brauchst du zweierlei Wissen: Die Theorie und die Praxis.

Die Theorie erklärt dir dieser Artikel. Die Praxis (also: Wo trage ich was ins Formular ein?) werde ich dir separat mit dem Stempel „Autoren an die Formulare“ drauf erklären.

Fangen wir also mit der Theorie an.

Wo gibt man die Nebeneinkünfte als Autor in der Steuererklärung an?

Zunächst brauchst du die Anlage G oder Anlage S. Die Anlage G steht für Einkünfte aus Gewerbebetrieb und die Anlage S beinhaltet die Angaben für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.

Was der Unterschied zwischen Selbstständigkeit und Gewerbe ist, erkläre ich dir in einem anderen Artikel. Gehen wir für diesen Artikel erstmal davon aus, dass du Einkünfte aus selbstständiger Arbeit hast. Dazu gehören folgende Einnahmen:

  • Tantiemen über Amazon (KDP)
  • Gewinnanteile für dein Buch beim Distributor (epubli oder Books on Demand zum Beispiel)
  • Alles, was dir ein Verlag für die schriftstellerische Tätigkeit gutschreibt

Dazu gehören NICHT die folgenden Einnahmen:

  • Einnahmen durch Werbeklicks auf dem Blog
  • Buchverkäufe bei Lesungen oder auf Messen
  • Einkünfte durch Affiliatelinks

Die Einnahmen durch Werbeklicks und selbst verkaufte Bücher zählen zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb.

Die Ausgaben, die dir anfallen und für die Steuererklärung bei Nebeneinkünften als Autor relevant werden können, sind Folgende:

  • Druckkosten, Werbemittel (Flyer, Leseproben, Visitenkarten)
  • Reisekosten zu Buchmessen, Seminaren, Literaturcamp o.ä.
  • Anteilige Kosten für Internet und Telefonie
  • Software
  • ein abziehbares Arbeitszimmer
  • Arbeitsmittel (Stift, Block, Druckpapier)
  • Technik (Computer, Drucker, Bildschirm, Tastatur)
  • Kosten für Server, Webdomain, Hosting
  • Werbekosten (Werbeanzeigen, Stand auf der Buchmesse o.ä.)
  • Druckkosten für deine Bücher
  • Lektorats- und Korrektoratskosten
  • Cover-, Layout- und Satzkosten
  • Kontoführungsgebühren

All das kannst du abziehen. Wie und wo du welche Ausgaben anzugeben hast, erfährst du in diesem Artikel.

Wenn du Ordnung von Anfang an möchtest, dann erledige deine Buchhaltung doch mit Lexware Office! Die Software wächst mit dir mit. Du kannst als Kleinunternehmer mit Einnahme-Überschuss-Rechnung beginnen, Angebote und Rechnungen schreiben und später auch Kunden und Lieferanten organisieren oder etwa Lohn für Angestellte buchen. Schau doch mal, ob Lexware Office für dich interessant sein kann! Denn nichts macht Steuern einfacher als eine von Grund auf ordentliche und nachvollziehbare Buchführung!

Einkünfte in der Steuererklärung bei Nebeneinkünften als Autor

Trage zunächst alles zusammen, was du eingenommen hast. Die Steuererklärung ist bis zum 02. Oktober des Folgejahres zu erklären. Das heißt, dass du dich im ersten Halbjahr 2025 für die Steuererklärung 2024 interessierst und in 2026 kümmerst du dich um deine Einkünfte des Jahres 2025.

Von epubli, books on demand, bookrix, amazon und vergleichbaren Anbietern bekommst du beim Verkauf deiner E-Books oder Bücher monatlich, in seltenen Fällen quartalsweise Abrechnungen. Diese Abrechnungen sind umsatzsteuerrechtlich gesehen Rechnungen in der Form von Gutschriften. Also „Anti-Rechnungen“.

Addiere alle Einnahmen, die du hast, und du erhältst deine Einkünfte als Kleinunternehmer. (Was das schon wieder ist, folgt ebenfalls in einem Artikel. Kleinunternehmer heißt erstmal: Du verdienst weniger als 25.000 Euro im Jahr und hast mit Umsatzsteuer noch nichts am Hut.)

Du musst die Gutschriften übrigens nicht ausdrucken und brauchst dem Finanzamt keine Belege für deine Angaben zu schicken. Du darfst natürlich dennoch nichts unterschlagen und nicht lügen, denn das Finanzamt kann jederzeit die Unterlagen von dir anfordern.

Solltest du deinen Laptop verkaufen, den du schon in einer früheren Steuererklärung deinen Autorentätigkeiten zugeordnet hast (unwahrscheinlich, wenn du dich in diesem Artikel über die erste Steuererklärung bei Nebeneinkünften als Autor informierst), ist das auch eine Betriebseinnahme. Die gehört dazu!

Prinzipiell gilt bei diesen Einkünften das Zuflussprinzip gem. § 11 EStG.

(1)  Einnahmen sind innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind.  Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen.

Am 31.12.2024 war das Jahr 2024 vorbei. Hat dir epubli, amazon oder sonstwer am 02.01.2025 erst das Geld für Dezember gezahlt, so ist dieses Geld eigentlich dem Kalenderjahr 2025 zuzuordnen. Werden dir diese Einkünfte allerdings regelmäßig ausgezahlt (ja, das werden sie!), so zählt hier der 10-Tages-Zeitraum. Innerhalb der ersten 10 Tage des Jahres gehören diese Einnahmen also noch zum vorherigen Jahr, aber nur, wenn sie in diesem Zeitraum auch fällig waren. Das ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Merke dir hier einfach: Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen (Bei Verkäufen von einem Buch pro Monat mindestens) gehören zum Vorjahr, wenn sie bis zum 10. Januar gezahlt wurden.

Ausgaben in der Steuererklärung bei Nebeneinkünften als Autor

Jetzt wird es interessant. Ausgaben machen mir steuerlich gesehen immer am meisten Spaß.

Ich teile dir im Folgenden die denkbaren Ausgaben aus und zeige dir, was du steuerlich abziehen kannst. Dabei unterstelle ich dir in diesem Fall, dass du Nebeneinkünfte als Autor und somit eine Hauptbeschäftigung nebenbei hast. Ob das ein Job in Teilzeit oder Vollzeit ist, bleibt hier offen. Jedenfalls musst du deine Lohnsteuerbescheinigung bei der Steuer angeben und deine Werbungskosten in der Anlage N angeben.

Für den Fall, dass du eine Hausfrau oder ein Hausmann bist oder aus anderen Gründen keiner sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehst und dennoch eine Steuererklärung bei Nebeneinkünften als Autor anfertigen möchtest, beachte bitte anschließend unbedingt die untenstehenden Hinweise im nächsten Abschnitt!

Kannst du voll als Betriebsausgaben abziehen:

  • Druckkosten Werbemittel (Flyer, Leseproben, Visitenkarten)
  • Kosten für Server, Webdomain, Hosting
  • Werbekosten (Werbeanzeigen, Stand auf der Buchmesse o.ä.)
  • Lektorats- und Korrektoratskosten
  • Cover-, Layout- und Satzkosten

Sammle alle Belege und rechne später die entsprechenden Kosten zusammen. Und zwar ist hier für dich als Kleinunternehmer der Bruttobetrag interessant. Solltest du auf deinen Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen (nicht einfach machen! Das Finanzamt sagt dir schon, wann du das machen musst!), dann kannst du den Nettobetrag abziehen bzw. musst eh Umsatzsteuer.-Voranmeldungen erstellen. Das ist ein ganz anderes Thema.

Also: Voller Betrag abziehbar. Brutto. Easy.

Hier wird’s vielleicht kompliziert

Hast du aufgepasst? Ja? Gut.

Die Druckkosten für deine Bücher kannst du in der Anlage S nur abziehen, wenn du sie als Rezensionsexemplare verschenkst oder beim Distributor oder amazon einlagern lässt. Du erhältst in Folge dessen Vergütungen für Lagertitel und das ist quasi gleichbedeutend mit den Tantiemen, die du bei sonstigen Verkäufen über den Distributor erhältst.

Auch, wenn du an einen befreundeten Autor oder anderen Geschäftspartner eines deiner Bücher verschenkst (das kann auch zu Weihnachten sein), sind die Druckkosten hier abziehbar. Solltest du aber Bücher drucken, um sie auf einer Buchmesse an deinem eigenen Stand zu verkaufen, so gehören diese Ausgaben in die Anlage G. Hierbei handelt es sich um gewerbliche Ausgaben!

Arbeitsmittel (Stift, Block, Druckpapier): Hier kannst du nur die tatsächlich entstandenen Kosten absetzen. Kaufst du einen Kugelschreiber im Schreibwarenladen deines Vertrauens, so hebe diesen Beleg auf und zieh die paar Cent dann als Betriebsausgaben ab. Streng genommen gilt das nur, wenn du den Kugelschreiber nutzt, um betriebliche Notizen (also Schreibübungen zum Beispiel) zu tätigen. Wenn du den Kugelschreiber brauchst, um deine Bewerbungen (in Anbahnung einer abhängigen Beschäftigung mit Arbeitgeber und Arbeitnehmer) zu unterschreiben, so zählt diese Ausgabe zu deinen Werbungskosten. Hier ist dann die Anlage N statt der Anlage S zu Rate zu ziehen.

Dafür gibt es allerdings bei den Werbungskosten die Arbeitsmittelpauschale. Diese ist streng genommen keine Pauschale, sondern eine Nichtbeanstandungsgrenze. Das bedeutet: Bis zu einem Betrag von 110,00 Euro jährlich überprüft das Finanzamt im Rahmen deiner nichtselbstständigen Tätigkeit (nichtselbstständig = abhängig von Boss & Lohnabrechnung) nicht. Die haben tatsächlich besseres zu tun, als hundert Belege über 0,65 € teure Kugelschreiber zu überprüfen. Glaub mir, es gibt Menschen, die das ausprobiert haben:-D

Ich rate dir also hier: Arbeitsmittelpauschale in Höhe von 110 Euro bei der Anlage N abziehen und die tatsächlichen Kosten (sofern betrieblich!) als Betriebsausgabe ansetzen. Sei dabei aber ehrlich: Benötigst du Druckpapier nur für deine Arbeit-Arbeit und nicht für die Nebentätigkeit als Autor, so kannst du sie nicht als Betriebsausgabe abziehen. Das wäre nicht ehrlich und nicht fair.

Software bis 250 Euro, also sogenannte Trivialsoftware, kannst du in voller Höhe als Betriebsausgabe abziehen. Trivialsoftware ist Software ohne geistige Struktur. Dabei handelt es sich um Software, die quasi ein stupider Quellcode-Haufen ist und nur macht, was der Benutzer sagt, ohne selbst zu „denken“.

Dazu gehört

  • Textverarbeitung (Word, SoftMaker Office)
  • professionelle Autorensoftware (Scrivener, Papyrus Autor)
  • Buchhaltungssoftware, die du nur für dich nutzt (Lexware, Haushaltsbuch)
  • Schreib-Widgets (Cold Turkey Writer)
  • Social Media Apps und Programme (Hootsuite, Commun.it)
  • Aufgabenverwaltungsprogramme (Any.do)
  • Virenschutzsoftware (Kaspersky, Tune-Up, Norton Anti-Vir)
  • Brennprogramme (Nero, Bruning Studio)
  • Bildbearbeitungsprogramme (wenn du sie für eigene Cover nutzt. Photoshop Creative Cloud, Paintshop Pro)
  • Betriebssysteme wie Windows 10 (auch wenn keine Software, yada yada, ich weiß.)
  • Office-Suites incl. Mailprogramme

Wenn du Kontoführungsgebühren abziehen willst, dann gelten hier kleine Besonderheiten bei der Steuererklärung bei Nebeneinkünften als Autor. Wenn du ein Konto führst, das auch für den Gehaltseingang oder den Lohneingang bei nichtselbstständigen Beschäftigungen genutzt wird, so ziehst du in der Anlage N pauschal 16 Euro ab. Egal, wie hoch die Kosten sind. Hier sagt die Finanzverwaltung: „Ätschibätsch!“

Wenn du ein Geschäftskonto nur für deine selbstständige Tätigkeit hast, kannst du die Kosten in tatsächlicher Höhe voll abziehen.

Sobald du aber durch Klicks auf Werbeanzeigen auf deinem Blog, gewerbliche Buchverkäufe oder andere gewerbliche Tätigkeiten Einkünfte erzielst, darfst du deine Kontoführungsgebühren aufteilen. Und zwar gemäß des prozentualen Anteils deiner Einkünfte aus Gewerbebetrieb und denen aus selbstständiger Arbeit. Klingt spaßig, oder?

Anteilige Kosten für Internet und Telefonie sind abziehbar. Schätze hierbei, zu wie viel Prozent du was betrieblich nutzt. Bei mir persönlich ist es so, dass ich das Internet zu locker 90 % betrieblich nutze und das Telefon eher zu 10 %. Das kann bei jedem anders sein. Bedenke: Twittern ist unter Umständen deine betriebliche Tätigkeit als Autor! Für mich gilt auch: Netzwerken und über Autorenzeug reden ist meine Arbeitstätigkeit. Das gehört zu meiner Schätzung dazu. Trotzdem fand das Finanzamt meine Schätzung nicht so witzig und hat sie auf 50 % reduziert. Also empfehle ich dir für Telefon und Internet: Schätze maximal 50 %. Das läuft dann schon. Auf Nachweise hat bestimmt niemand Lust, vor allem nicht dann, wenn man neben dem WhatsAppen mit Autoren eine E-Mail an seine beste Freundin schreibt (…)… Hach ja, Steuergesetze, ich liebe sie!

Das braucht ein extra Thema

Dieser Artikel ist gerade schon sehr lang geworden. Folgende Betriebsausgaben, die ich oben bereits angesprochen habe, „verschiebe“ ich auf extra Artikel, denn zu ihnen gehört ein längeres, großes Thema. Und ich will nicht, dass ein Autor hier Knoten in den Kopf bekommt oder seine Steuererklärung erst gar nicht erstellt, weil meine Artikel dazu langatmiger sind als das Gesetz im Originaltext.

  • häusliches Arbeitszimmer

Es gibt bestimmte Voraussetzungen, unter denen du eine anteilige Miete sowie anteiligen Strom als Betriebsausgaben in deiner Steuererklärung bei Nebeneinkünften als Autor absetzen kannst.

Fun Fact: Steht die Kaffeemaschine im häuslichen Arbeitszimmer und du trinkst ganz alleine den Kaffee, und das nur während der Arbeit, dann kannst du deine sämtlichen Kaffeekosten abziehen. Steht die Maschine in der Küche, ist der Kaffee zu 100 % privat. Es sei denn, du bekommst Besuch von einem Geschäftsfreund, dann ist er wieder betrieblich. Na ja, nur zum Teil.

  • Technik (Computer, Drucker, Bildschirm, Tastatur) und Software, die mehr als 150 Euro kostet

Hier musst du dich mit dem Thema „Anlagenverzeichnis“ und „Absetzung für Abnutzung“, kurz: Abschreibung auseinandersetzen. Auch das werde ich in einem weiteren Artikel besprechen.

  • Reisekosten zu Buchmessen, Seminaren, Literaturcamp o.ä.

Auch hier gelten Besonderheiten. Hebe alle Belege auf und warte ab, bis ich soweit bin und dir den Artikel präsentieren kann, ja?

Besonders wichtig für Hausfrauen und Hausmänner:

  • Arbeitsmittel (Stift, Block, Druckpapier)

Hausfrauen können keine Arbeitsmittelpauschale in der Anlage N abziehen. Du kannst also als Hausmann oder Hausfrau jeden einzelnen Cent, den du für Bürokram nutzt, als Betriebsausgabe absetzen. Vorsicht ist hier nur bei Porto geboten, denn wenn du ein Paket mit Keksen und Geschenken zu Weihnachten an deine Oma schickst, hat das in deiner Steuererklärung nichts zu suchen. Das Finanzamt prüft natürlich nicht, wie viele Briefe für 0,85 € Porto du an Kunden und Geschäftsfreunde und wie viele davon du an Rentenversicherung, Arbeitsamt oder Oma geschickt hast. Hier gilt wieder: Sei ehrlich. Prüfen kann es das Finanzamt nicht.

Zu deinen Ausgaben im Heim-Büro (Home-Office) zählen bei der Steuererklärung bei Nebeneinkünften als Autor:

  • Büroklammern
  • Kopierpapier
  • Kosten im Copy-Shop
  • Schere, Kleber, Radiergummi, Lineale
  • College-Blöcke
  • Schreibbücher, Notizbücher
  • Quittungsblöcke
  • Terminkalender
  • Porto (siehe oben!)
  • Ordner und Mappen
  • Druckerpatronen
  • Textmarker, Stifte, Tipp-Ex
  • Farbband für die Schreibmaschine (ja, ehrlich!)
  • Briefumschläge
  • Tacker, Locher und Zubehör
  • Schnittmaschine oder -unterlage (vielleicht bastelst du deine Leseproben selbst?)
  • USB-Sticks und CDs… Vielleicht auch Disketten (nein, die tatsächlich nicht mehr)
  • Schreibratgeber
  • Steuerratgeber
  • sonstige hilfreiche Bücher
  • Abos für „Federwelt“ und „Selfpublisher“ o.ä.

Deine Kontoführungsgebühren kannst du als Hausfrau oder Hausmann nur abziehen, wenn du ein Geschäftskonto hast. Du kannst auch keine 16 Euro pauschale Kontoführungsgebühren in deiner Steuererklärung bei Nebeneinkünften als Autor abziehen.

Nicht abziehbar

So gar nie nicht (probier es gar nicht erst!) sind als Betriebsausgaben abziehbar:

  • gezahlte Einkommensteuer oder Kirchensteuer
  • Kleidung für den Messeauftritt, auch wenn es etwas ist, was du wirklich nur auf der Messe tragen willst. Besonders Anzüge sieht das Finanzamt enorm ungern als Betriebsausgabe. Probier es auch gar nicht als Werbungskosten, wenn du einer Beschäftigung nachgehst. Das gibt Probleme!
  • Kosten für das Fitness-Studio. Auch, wenn du für deine Autorenfotos besonders gut aussehen willst oder dir Ausdauer für die Messe antrainieren willst. Kreativ ist das, ja. Hut ab! Aber: Vergiss es!
  • Kosten der privaten Lebensführung. Sowas wie anteilige Wasserkosten, weil du während deiner Arbeit im steuerlich abziehbaren Arbeitszimmer auf dem Klo warst… Hat schon mal jemand probiert, war witzig, aber… nein!
Das Autorenstipendium und die Steuererklärung

Das Autorenstipendium und die Steuererklärung

Ein Autorenstipendium kann eine schöne Finanzspritze sein, wenn man sich den Traum vom eigenen Buch erfüllen will. In bestimmten Fällen kann so ein Autorenstipendium sogar steuerfrei sein. Das kommt aber auf die Regelungen an, die damit einhergehen. In diesem Artikel wollen wir dir erklären, was es mit Autorenstipendien auf sich hat und wie sie steuerlich zu behandeln sind. 

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Last-Minute-Tipps für die Steuererklärung 2020

Last-Minute-Tipps für die Steuererklärung 2020

Es ist der 26. Mai 2021. In zwei Monaten ist der 31.07.2021 und somit die Frist für die Abgabe deiner Steuererklärung!

In diesem Artikel zeige ich dir Last-Minute-Tipps für die Steuererklärung 2020.

In zwei Monaten muss deine Steuererklärung fertig sein. Ich richtige mich in diesem Artikel, wie immer bei „Autoren an die Steuer“ an Autoren, die ihre schriftstellerische Tätigkeit als Nebenberuf im Rahmen eines Kleinunternehmens ausführen.

Vorausgesetztes Wissen: Steuererklärung bei Nebeneinkünften als Autor

Vorsorgeaufwendungen, außergewöhnliche Belastungen & co.

Eine wichtige Information vorab für den Mantelbogen: Unter Zeile 35 bei „Bei der Anfertigung der Steuererklärung hat mitgewirkt“ darf nur ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter stehen. Impressen von Websites aus dem Internet so wie von Autoren an die Steuer haben hier nichts zu suchen. Alles, was ich im Rahmen dieses Projektes an Tipps verteile, ist ohne Gewähr und nicht zu steuerberatenden, sondern zu informierenden Zwecken gedacht. Ich berate keine Individuen, sondern informiere unverbindlich eine breite Masse kleinunternehmender Autoren.

 

Last-Minute-Tipps für die Steuererklärung zu Spenden und Mitgliedsbeiträgen

Beginnen wir mit den Sonderausgaben. Interessant sind hier allenfalls die Spenden.

Spenden und Mitgliedsbeiträge sind nur dann anzugeben, wenn sie steuerbegünstigter Zwecke dienen. Beachte hier Zeile 45 und Zeile 49.

Nicht abziehbar sind hier Mitgliedsbeiträge von Sportvereinen und kulturellen Vereinen und Organisationen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen.

Bis 200,00 € ist der Einzahlungsbeleg ein ausreichender Nachweis. Darüber hinaus benötigst du eine amtlich korrekte Spendenquittung. Hast du bis heute noch keine Spendenquittung erhalten, kann es Probleme geben, wenn du eine so hohe Spende in deiner Steuererklärung angibst und diese nicht nachweisen kannst.

In der Regel stellen aber alle gemeinnützigen Einrichtungen ordentliche Spendenbelege aus.

Außergewöhnliche Belastungen: Last-Minute-Tipps für die Steuererklärung

Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen die Zuzahlungen für deine Medikamente oder Physiotherapien etc.. Alles, was medizinisch notwendige Krankheitskosten sind, die nicht von der Krankenkasse erstattet wurden, gehört hier angegeben. Die medizinische Notwendigkeit muss durch einen Arzt oder Heilpraktiker nachgewiesen sein – Vitamine aus der Drogerie als Nahrungsergänzungsmittel kannst du hier nicht einfach so abziehen.

Außerdem bei den außergewöhnlichen Belastungen anzugeben: Kur- und Pflegekosten, ggfs. Bestattungskosten (z.B. Grabstätte, Sarg, Blumen, Kränze, Todesanzeigen und so weiter, nicht aber die Bewirtung beim Leichenschmaus) und Kfz-Kosten, wenn eine Behinderung vorliegt.

Was viele nicht wissen, ist, dass Wiederbeschaffungskosten für Hausrat und ähnliches als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind. Gab es einen Brand oder Hochwasser oder ähnliche unabwendbare Ereignisse, so kannst du die Wiederbeschaffungskosten abziehen. Nachdem mir mein Fahrrad in Form besonders schweren Diebstahls (= Es war angeschlossen und in der Wohnsiedlung) gestohlen wurde, konnte ich hier die Wiederbeschaffungskosten abziehen.

Anlage N: Last-Minute-Tipps für die Steuererklärung des Brotjobs

Last-Minute-Tipps für die Steuererklärung: Lohnsteuerbescheinigung

Die Einnahmen in der Anlage N könnten einfacher nicht sein. Tippe deine Lohnsteuerbescheinigung ab. Aber hier soll es ja um Last-Minute-Tipps für die Steuererklärung gehen, also ist folgender Tipp für dich wichtig:

Vergiss nicht Entgeltersatzleistungen und Zeiten der Nichtbeschäftigung! Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld & co. müssen hier wegen des Progressionsvorbehaltes angegeben werden.

Auch die eTIN ist wichtig und darf nicht vergessen werden. Du findest sie auf der linken Seite deiner Lohnsteuerbescheinigung.

 

Werbungskosten: Last-Minute-Tipps für die Steuererklärung

Die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte dürfen nur mit der einfachen Entfernung angegeben werden. Fährst du täglich hin und zurück? Das ist dem Fiskus egal. Es geht hier nur um Entfernungskilometer.

Jeder Kilometer wird mit 0,30 € pro Arbeitstag berechnet.

Weißt du nicht, wie viele Tage im Jahr zu gearbeitet hast?

Dann schau‘ auf dieser Website (schulferien.org) für dein Bundesland nach, ziehe Krankheits- und Urlaubstage ab und voilá, du hast die korrekten Arbeitstage!

Vergiss‘ nicht Zeile 39! Hier gehören Arbeitgeberleistungen und Fahrtkostenzuschüsse der Agentur für Arbeit hin, die dir erstattet wurden.

Die Arbeitsmittel sind solche, die jeder Mensch benötigt: Kopierpapier, Stift, Block, Briefumschläge, Porto. Damit du nicht jeden centbeträgigen Beleg zusammensuchen, aufaddieren und damit das Finanzamt und dich selbst ärgern musst, akzeptiert das Finanzamt hier eine Pauschale von 110 Euro. Diese ist streng genommen keine Pauschale, sondern eine Nichtbeanstandungsgrenze. Nutze sie!

Lass dich nicht vom häuslichen Arbeitszimmer beirren. Bildet es den Mittelpunkt deiner abhängigen, lohnbringenden Arbeit? Dann gib die Kosten hier an. Hast du eines für deine Autorentätigkeit, so warte bis zur EÜR!

Fortbildungskosten sind Prüfungsgebühren, Fachliteratur und auch Fahrtkosten sowie Seminargebühren. Alles, was dir erstattet wurde, musst du hier natürlich abziehen.

Zu den übrigen Werbungskosten gehören folgende Kosten:

Bewerbungskosten: Es kommt nicht darauf an, ob du einen neuen Job gefunden hast! Gebe hier die Kosten für Porto, Bewerbungsmappen, Zeitungsinserate, Beglaubigungen und co an.

Kontoführungsgebühren gibst du immer mit 16 Euro jährlich an.

Selbstständige und gewerbliche Einkünfte

Hoffentlich hast du deine Buchhaltung ordentlich erledigt!
In die Anlagen S und/oder G trägst du den Gewinn aus deiner selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit ein.

Die Anlage EÜR und somit den zu berücksichtigenden Gewinn für die Anlage S (selbstständige Tätigkeit) oder Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) kannst du dir mit Lexware Office mit nur einem Klick erstellen lassen.

Anlage EÜR: Last-Minute-Tipps für die Steuererklärung als Autor

Beachte unbedingt den Artikel von „Autoren an die Steuer“ zur Einnahme-Überschuss-Rechnung!

Betriebsausgaben sind grundsätzlich im Zeitpunkt des Abflusses zu erfassen. Hast du im Dezember 2019 die Rechnung über deine neuen Bücher erhalten und diese erst im Januar gezahlt, so gibst du diese Kosten erst in der Steuererklärung für 2020 an.

Beachte auch die Ausnahmeregelungen des § 11 EStG!

Dort wird die auch H 18.2 EStG erklärt. Dabei geht es darum, dass du als nebenberuflicher Schriftsteller 25 % deiner Einkünfte pauschal als Ausgaben abziehen kannst. Wenn du wirklich Last-Minute-Tipps für die Steuererklärung brauchst, weil du den Artikel beispielsweise erst am 31.07. liest, kann diese Betriebsausgabenpauschale für dich hilfreich sein.

Geschäftsreisen: Wenn du nur auf der Buchmesse warst, um auf der Buchmesse zu sein, so ist das vollumfänglich eine Geschäftsreise. Du kannst Übernachtungs- und Reisekosten, nicht aber Verpflegungskosten abziehen. Verpflegungsmehraufwendungen sind in Zeile 55 einzutragen. Hast du einen Urlaubstag an deine Geschäftsreise drangehangen, so sind sämtliche Kosten hier nur prozentual anteilig abziehbar.

Wenn du Telefon und Internet anteilig für deine Autorentätigkeit nutzt (was ich beim Tippen des Manuskripts, Recherche online und Twitter-Aktivität annehme), vergiss hier nicht eine realistische Schätzung und Abzug des entsprechenden Anteils. Viele nebenberuflich tätige Autoren vergessen diesen Teil!

Aufwendungen für Geschenke an Geschäftspartner, Autorenkollegen und genetzwerkte Leute aus der Branche sind nur bis zu einem Bruttopreis von 35 Euro jährlich abziehbar.

Die Bewirtung von Personen nach Literaturcamps, Buchmessen, Seminaren oder bei Autorenstammtischen, die auf deine Rechnung gegangen sind, sind zu 70 % abziehbar, wenn die Kosten angemessen waren. Trinkgeld nicht vergessen!

Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ist bis maximal 1.250 Euro im Jahr abziehbar. Beachte aber die Voraussetzungen für ein anerkanntes häusliches Arbeitszimmer!

 

Anlage S: Das Bett der Anlage EÜR

Im Elster-Programm wird die Anlage EÜR gesondert erfasst und nicht in die normale Steuererklärung implementiert. daher ist es wichtig, dass du das Ergebnis aus deiner Einnahme-Überschuss-Rechnung in der Anlage S (als Freiberufler) einträgst. Fülle hier also Zeile 4 aus und beachte die zweite Seite. Zeile 46 sollte auch beachtet werden.

 

Das war’s auch schon mit den Last-Minute-Tipps für die Steuererklärung 2020 für Autoren. Ich hoffe, ich konnte der ein oder anderen grauen Zelle ein bisschen auf die Sprünge helfen und dein Gefühl sagt dir jetzt, dass du für die Einkommensteuererklärung nichts mehr vergessen oder vernachlässigt hast.

Kapitalertragsteuer zurückholen: Geringverdiener

Kapitalertragsteuer zurückholen: Geringverdiener

Kapitalertragsteuer zahlt man, wenn man Erträge aus angelegtem Geld (= Zinsen) hat. „Ha ha, Zinsen gibt’s doch gar nicht mehr!“, denkst du vielleicht. Doch sobald du irgendwo zur Miete wohnst und eine Mietkaution hinterlegt hast, wird die Kapitalertragsteuer für dich relevant.

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