Das Autorenstipendium und die Steuererklärung

von | Jan 25, 2023 | Autoren an die Steuer | 0 Kommentare

Ein Autorenstipendium kann eine schöne Finanzspritze sein, wenn man sich den Traum vom eigenen Buch erfüllen will. In bestimmten Fällen kann so ein Autorenstipendium sogar steuerfrei sein. Das kommt aber auf die Regelungen an, die damit einhergehen. In diesem Artikel wollen wir dir erklären, was es mit Autorenstipendien auf sich hat und wie sie steuerlich zu behandeln sind. 

Die Details sind entscheidend 

Ob ein Autorenstipendium versteuert werden muss oder nicht, hängt von einzelnen Faktoren ab. Es kommt also auf die Details an. Diese Details hängen aber nicht an dir als Autor*in, sondern an der Ausschreibung des Stipendiums. 

Zuerst einmal ist es wichtig, wer das Stipendium finanziert. Damit das Stipendium steuerfrei ist, muss deshalb eine dieser Optionen zutreffen: 

  • Das Stipendium wird aus öffentlichen Mitteln oder von zwischenstaatlichen bzw. überstaatlichen Einrichtungen, von denen Deutschland Mitglied ist, finanziert 
  • Das Stipendium wird von einer Einrichtung finanziert, die von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet wurde oder verwaltet wird 
  • Das Stipendium wird von einer gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Körperschaft finanziert 
  • Das Stipendium wird von einer Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne von § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes finanziert 

Dazu gehören beispielsweise Städte und Gemeinde, öffentlich-rechtliche Anstalten, gemeinnützige GmbHs (gGmbH), gemeinnützige eingetragene Vereine (e. V.) und Stiftungen. 

Außerdem ist der Zweck des Stipendiums entscheidend für die Steuerbefreiung. Es muss sich dabei um ein Stipendium handeln, das zur Förderung der Forschung oder der künstlerischen Aus- bzw. Fortbildung gewährt wurde. 

Das ist als Autor*in natürlich ein wenig schwierig, denn eine Ausbildung in dem Sinne gibt es nicht. Der Zweck ist aber erfüllt, wenn es sich dabei um einen der folgenden Aspekte handelt: 

  • Es handelt sich um ein Aufenthalts- oder Arbeitsstipendium 
  • Es handelt sich um ein Reise- oder Recherchestipendium 
  • Das Stipendium dient der Projektförderung oder die Stellung einer Werkstatt 

Natürlich darf auch die Frage nach der Höhe des Stipendiums nicht fehlen. 

Wie hoch darf ein steuerfreies Stipendium sein? 

Damit ein Stipendium steuerfrei bleibt, darf der Betrag nicht höher sein als der, der für die Erfüllung des entsprechenden Forschungsprojekts notwendig ist. Das umfasst beispielsweise Recherchekosten, Beträge für Material oder auch Reiseaufwendungen. 

Alternativ darf der Betrag nicht höher sein als die Deckung des Lebensunterhalts und des Ausbildungsbedarfs. Der Ausbildungsbedarf besteht zum Beispiel aus Fachbüchern oder Schreibwaren. 

Beim Lebensunterhalt wird es ein wenig komplexer. Der Lebensunterhalt umfasst alle Mittel, die notwendig sind, damit du leben kannst. Dazu gehören: 

  • Wohnung 
  • Verpflegung 
  • Kleidung 
  • Gesundheit 
  • Ausbildung 
  • Freizeitgestaltung 

Wie hoch der Lebensunterhalt ist, hängt von einzelnen Faktoren wie dem Alter, dem sozialen Umfeld und der Bildung ab. Grundsätzlich gilt aber, dass ein Stipendiumsbetrag nicht höher sein darf als die Einnahmen aus einem Beschäftigungsverhältnis vor dem Stipendium. 

Bei Autor*innen kann es auch hier wieder schwierig werden. Angenommen, du bist bereits als Indie-Autor*in unterwegs und in keinem Angestelltenverhältnis. Dann ist die Berechnungsgrundlage für die Höhe des Stipendiums das, was du mit deinen Büchern eingenommen hast. Das kann, wie wir alle aus Erfahrung wissen, ein sehr überschaubarer Betrag sein. 

Weitere Anforderungen 

Stipendien wachsen nicht an Bäumen, wie man so schön sagt. Sie sind begrenzt, deshalb muss es eine Art Richtlinie geben, nach der sie Stipendien vergeben werden. Damit ein Stipendium steuerfrei ist, darf also nicht willkürlich vergeben werden. Diese Richtlinien müssen auch klar ersichtlich sein, damit man daraus ableiten kann, warum jemand ein Stipendium bekommen hat und jemand anderes nicht. 

Selbst wenn alle Anforderungen erfüllt sind, gibt es noch einen Stolperstein, der darüber entscheidet, ob das Stipendium steuerfrei ist oder nicht. Es kommt nämlich vor, dass mit dem Stipendium eine Verpflichtung einhergeht. Das kann eine wissenschaftliche oder künstlerische Gegenleistung sein oder mit einer Arbeitnehmertätigkeit verbunden sein. 

Ist das der Fall, dann ist das Stipendium nicht mehr steuerfrei. Bei Autoren und Autorinnen könnte das beispielsweise der Fall sein, wenn sie bei einem Stipendium einer Stadt dazu verpflichtet werden, die Region literarisch zu bereichern. 

Ist das Stipendium steuerfrei, bekommst du dazu eine Bestätigung vom Stipendiumgeber. Dieses ist bindend für dein Finanzamt, du kannst also nicht nachträglich dazu gezwungen werden, Steuern auf das Stipendium zu bezahlen. 

Allerdings prüft das Finanzamt selbst deine Lebenshaltungskosten und darauf basierend den Lebensunterhalt, den das Stipendium nicht übersteigen darf. Im Normalfall reichen dafür deine Steuererklärungen der vorangegangenen Jahre. Ansonsten wird sich das Finanzamt bei dir melden. 

Aber was, wenn das Stipendium steuerpflichtig ist? 

Wenn es sich um ein steuerpflichtiges Stipendium handelt, musst du das natürlich in der Steuererklärung angeben. Als Autor*in gehört der Betrag zu den Einkünften aus selbstständiger, freiberuflicher Arbeit. 

Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Stipendium anfallen, können als Betriebsausgaben in der Steuererklärung angegeben werden. Das sind zum Beispiel Reisekosten, aber auch Recherchematerial oder einfach die notwendigen Schreibwaren, die du zum Schreiben benötigst. 

Ist das Stipendium nicht steuerpflichtig, kannst du übrigens deine Ausgaben auch nicht als Betriebsausgaben nicht von der Steuer absetzen. 

Ganz wichtig ist in dem Zusammenhang, dass ein Stipendium meistens nicht für private Ausgaben gedacht ist. Das bedeutet, dass die eigentlichen Lebenshaltungskosten gar nicht durch das Stipendium gedeckt sein sollen und der Betrag auch nicht dafür ausgegeben werden darf. 

Die Ausgaben des Stipeniumgeldes müssen also belegt werden, damit eindeutig sichtbar ist, dass sie auch tatsächlich für die Tätigkeit als Autor*in genutzt wurden. 

In jedem Fall solltest du alle Unterlagen, die du verfügbar hast, bei deinem Finanzamt einreichen. Also die Bescheinigungen für das Stipendium selbst, in denen der Zweck, die Bedingungen und die Höhe angegeben werden und auch die Bestätigung über die Steuerbefreiung. So kann das Finanzamt dir hinterher keinen Ärger machen, weil etwas mit den Unterlagen nicht korrekt ist. 

Bei Unsicherheit, ob es sich um ein steuerfreies oder zu versteuerndes Stipendium handelt, stellst du deinem Finanzamt ebenfalls alle Unterlagen zur Verfügung und gibst auch die Betriebsausgaben an. Mit einem Hinweis deinerseits, dass du dir nicht sicher bist, ob du die Betriebsausgaben absetzen darfst, wird jemand zuständiges diese Beurteilung übernehmen und du bist auf der sicheren Seite. 

Alles Liebe,

Kia Kahawa

Die Artikel aus der Reihe “Autoren an der Steuer” wurden nicht von einem Steuerberater verfasst und ersetzen keine professionelle Beratung. Für individuelle Beratung suche bitte einen Steuerberater auf. Mein Ziel ist es lediglich, allgemeine Informationen auf dem Gebiet der Steuern für meine Leser*innen bereitzustellen und insbesondere Autor*innen und Kreativen Hilfen zur Orientierung an die Hand zu geben. Alle Angaben ohne Gewähr. Beachte das Datum der Veröffentlichung dieses Artikels – Steuergesetze können sich jährlich ändern!

Unterstütze mich bei Patreon!

http://patreon.com/kiakahawa

 

Für Kreative gemacht: Kein Fachchinesisch

Speziell auf die Buchbranche zugeschnitten

Paragrafisch in leichtere Sprache übersetzt

Keine Vorkenntnisse nötig

Auch für nebenberuflich Selbstständige

Jedes Jahr eine aktuelle Version

Die Artikel aus der Reihe “Autoren an der Steuer” wurden nicht von einer professionellen Steuerberatung verfasst und ersetzen diese nicht. Wir übernehmen keine Gewährleistung dafür, dass die Angaben in diesem Artikel korrekt, vollständig und aktuell sind.
Unser Ziel ist es lediglich, allgemeine Informationen auf dem Gebiet der Steuern für unsere Leser bereitzustellen und insbesondere Autoren Hilfen zur Orientierung an die Hand zu geben.
Für eine individuelle Beratung wende dich bitte an einen professionellen Steuerberater.

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert