Persönlichkeitsrechte im Buch: Wen darfst du erwähnen und wen nicht?

Persönlichkeitsrechte im Buch: Wen darfst du erwähnen und wen nicht?

Die Persönlichkeitsrechte im Buch sind vor allem dann wichtig, wenn du reale Personen in deinem Buch erwähnst oder gar über sie schreibst. Das kann dich schnell in Teufels Küche bringen. Wir bringen ein wenig Klarheit in das Thema der Persönlichkeitsrechte und erklären dir, was erlaubt ist und was nicht.

 

Das Persönlichkeitsrecht und die Kunstfreiheit

„Das ist alles von der Kunstfreiheit gedeckt“, sang vor einigen Jahren eine Antilope. Ganz so einfach ist das aber nicht. Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht stehen sich auf gewisse Weise gegenseitig im Weg. Oder besser gesagt: Das Persönlichkeitsrecht steht in der Regel über der Kunstfreiheit.

Die Persönlichkeitsrechte umfassen diese Rechte:

  • Recht am eigenen Bild
  • Persönliche Daten
  • Vertraulichkeit von Gesprächen
  • Intimsphäre
  • Persönliche Ehre

Das bedeutet, du darfst nicht einfach …

  • das Bild einer Person verwenden oder diese im Text beschreiben
  • Daten einer Person preisgeben
  • Zitate und Gespräche wiedergeben (hier greift zudem auch das Zitatrecht)
  • die Intimsphäre einer Person verletzen
  • jemanden beleidigen oder durch falsche Tatsachen verleumden

Wie du dir denken kannst, ist die Definition, wann manche dieser Faktoren erfüllt sind, nicht eindeutig geklärt. Deshalb entscheidet im Einzelfall das Gericht (sollte es zu einer Klage kommen). Als Präzedenzfall in Deutschland gilt die Mephisto-Entscheidung vom 24. Februar 1971.

Damals entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Kunstfreiheit nicht als Vorsatz verwendet werden kann, um Persönlichkeitsrechte auszuhebeln. Bei einer Kollision der Kunstfreiheit mit anderen Gesetzen und Rechten muss deshalb immer eine Abwägung der Rechtsgüter vorgenommen werden.

Der damals behandelte Fall handelte übrigens von einem fiktiven Roman, der sich aber wahrer Tatsachen bediente. Das führt uns dann auch tiefer ins Thema rein.

 

Kann ich das Persönlichkeitsrecht trotz realer Erzählung umgehen?

Kurze Antwort: nein.

Im erwähnten Mephisto-Urteil beispielsweise war es so, dass der Protagonist des Romans namens Hendrik Höfgen seinen Aufstieg als Schauspieler bewerkstelligt, indem er einen Pakt mit den Nationalsozialisten eingeht. Viele Einzelheiten des Romans erinnerten sehr stark an die wahre Geschichte des Schauspielers Gustaf Gründgens, der einst von Hermann Göring stark gefördert wurde.

Der Roman erschien 1936. Gründgens starb 1963. 1965 legte der Adoptivsohn und alleinige Erbe Gründgens Klage gegen die Nymphenburger Verlagshandlung ein, die den Roman vertrieb. Wie wir wissen mit Erfolg.

Es ist also weder ein Freifahrtschein, wenn eine Person bereits verstorben ist, noch wenn man Namen und gewisse Fakten ändert. Ist eine reale Person noch klar in der Figur zu erkennen, ist das eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts.

Ein weiterer – modernerer – Fall untersagte einem Autor die Veröffentlichung seines Buchs, weil er darin aus der Ich-Perspektive über seine Ex-Freundin und deren gemeinsames Privatleben berichtete. Dadurch war die Freundin klar erkennbar und die Schilderungen zu nah an der Realität, um rein als Kunst zu gelten und so von der Kunstfreiheit gedeckt zu sein.

 

So greift Kunstfreiheit vor Persönlichkeitsrecht

Wo im Einzelfall entschieden wird, gibt es natürlich auch Beispiele, in denen zugunsten der Kunstfreiheit entschieden wurde. Beispielsweise vom Landgericht Hamburg in einem Fall, in dem ein Galeristenpaar in einem Roman erkennbar war.

Das Gericht entschied aufgrund von zwei Faktoren zugunsten des Autors:

  1. Die Intimsphäre des Paars wurde nicht verletzt, da die Schilderungen nicht in den privaten Bereich gingen.
  2. Die Darstellung der Ereignisse fand nicht in einem faktengetreuen Rahmen statt, sondern wirkten ausreichend künstlerisch verformt.

Dabei handelt es sich um die sogenannte Sozialadäquanz, bei der die Kunstfreiheit vor das Persönlichkeitsrecht gestellt wird.

Daraus ergibt sich, dass du bestimmte Vorsichtsmaßnahmen treffen kannst, um so weit wie möglich weg vom Persönlichkeitsrecht hin zur Kunstfreiheit zu gelangen.

  • Nutze nicht die echten Namen, Orte und beschreibe nicht genau identifizierbar.
  • Erzähle in einer distanzierten Perspektive statt aus der Ich-Perspektive.
  • Hol dir die Einwilligung der Personen ein, die du erwähnen möchtest.

Letzter Punkt ist natürlich einfacher zu bewerkstelligen, wenn du positiv über die Person berichtest.

Grundsätzlich gilt ohne Einverständnis immer, dass die Gefahr auf eine Klage besteht. Auch wenn diese zu deinen Gunsten ausgeht, ist das natürlich stressig.

 

Strafen bei Verletzung der Persönlichkeitsrechte

Sollte es zu einer Klage wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten kommen, ist das grundsätzlich nicht gut. Zum einen hast du dadurch Stress, den du lieber vermeiden willst, und zum anderen kann es deinem Buch generell schaden. Nicht jede Publicity ist gute Publicity.

Wenn du den Fall verlierst, dann natürlich erst recht. Ziemlich sicher ist, dass du dann dein Buch vom Markt nehmen müsstest. Natürlich könntest du es in geänderter Form neu veröffentlichen, aber der Aufwand von Zeit und Geld ist nicht zu unterschätzen.

Apropos Geld: Die Gerichtskosten trägst du. Und es ist auch nicht unwahrscheinlich, dass Schadenersatz gefordert wird. Vielleicht auch zusätzlich eine öffentliche Berichtigung und Gegendarstellung.

Eher unwahrscheinlich – aber nicht unmöglich – ist in schweren Fällen sogar eine Freiheitsstrafe.

Im besten Fall sicherst du dich also im Vorfeld ab oder verzichtest möglichst auf die Einbindung realer Personen. Dann kann sich auch niemand beschweren.

Disclaimer: Wir sind keine Anwälte und können entsprechend keine Rechtsberatung ersetzen. Alle hier getätigten Aussagen basieren auf unserer Recherche, aber wir geben keine Garantie auf Korrektheit.

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Zitatrecht: Schmuckzitate, gemeinfreie Zitate und korrekte Verwendung

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Das Zitatrecht regelt alle Regeln rund um Schmuckzitate, gemeinfreie Zitate und die korrekte Verwendung von Zitaten in Texten. Wir erklären dir, auf was du achten musst, was erlaubt ist und was nicht.

Was sind Schmuckzitate?

Als Schmuckzitat gilt ein Zitat, wenn sich nicht auf geistige Weise damit auseinandergesetzt wird. Das heißt, das Zitat steht einfach nur im Buch, weil du es gerne im Buch haben willst.

Zum Beispiel, wenn ein Zitat jedes neue Kapitel einleitet. Dadurch entsteht selten ein inhaltlicher Bezug und es handelt sich dann um ein Schmuckzitat.

Wenn aber jedes Kapitel durch ein Zitat eingeleitet wird, auf das dann im Text eingegangen wird, handelt es sich nicht mehr um ein Schmuckzitat.

Der Bezug zwischen Zitat und Text muss erkennbar sein und darf entsprechend nicht zu weit auseinanderliegen. Wenn das Zitat auf Seite 5 steht und der Bezug steht auf Seite 42 steht das Zitat ja alleine auf Seite 5 und ist somit ein Schmuckzitat.

Für die Verwendung von Schmuckzitaten kannst du eine Erlaubnis einholen. Bei der lebenden Person, bei einem Verlag oder bei verstorbenen Personen durch die entsprechende Nachlassverwaltung.

Gemeinfreie Zitate

Nach genügend verstrichener Zeit dürfen Zitate frei verwendet werden. Das ist die sogenannte Gemeinfreiheit. Diese betrifft alle geistigen Schöpfungen, an denen kein unmittelbarer materieller Wert geknöpft ist. Also Zitate, Werke wie Bücher, Filme oder Bilder sowie Fotos.

Als gemeinfrei gilt ein Zitat, wenn der Urheber seit mindestens 70 Jahren tot ist. Nach dem Tod gibt es die sogenannte Nachlassverwaltung, die sich um den Nachlass einer verstorbenen Person und somit auch die Rechte an dem geistigen Eigentum kümmert. 70 Jahre nach dem Tod endet die sogenannte Regelschutzfrist und das geistige Eigentum wird für die Allgemeinheit freigegeben.

Wichtig: Stichtag ist nicht der Todestag, sondern immer der letzte Tag des Jahres, in dem die Person gestorben ist. Bei einem Urheber, der am 23. März 1960 gestorben ist, beginnt die Gemeinfreiheit seines geistigen Eigentums also am 01. Januar 2031.

Bei Zitaten von Personen aus anderen Ländern kann es in manchen Fällen andere Regelungen geben. In den meisten Ländern gilt die 70-Jahre-Regelschutzfrist. In Mexiko hingegen beträgt sie 100 Jahre (also aufpassen bei Zitaten von Mexikanern) und in Kanada, China und Japan sind es 50 Jahre (außer bei Filmen, dann sind es auch dort 70 Jahre).

Korrekte Verwendung von Zitaten

Für Zitate gelten Regeln bei der Verwendung. Nur die korrekte Verwendung von Zitaten ist zulässig.

  1. Das Zitat muss als solches kenntlich gemacht werden. In der Regel durch Anführungszeichen.
  2. Der Urheber muss genannt werden. Entweder einfach durch die Namensnennung oder durch einen Bezug innerhalb des Textes: Wie Hans-Peter Gnöttgen sagte: „Ein Fisch ist nur so feucht, wie der See in dem er schwimmt.“
  3. Es dürfen keine falschen Behauptungen aufgestellt werden. Ich darf zum Beispiel nicht einfach behaupten, „Wer reitet so spät durch Nacht und Wind“ stamme von Douglas Adams.

Uns ist natürlich bewusst, dass im Internet steht, dass jedes Zitat von Albert Einstein stammt. Aber im Internet steht viel, von dem man nicht weiß, wer es behauptet hat. In deinem Buch weiß aber jeder, dass du die falsche Behauptung aufstellst. Achte also darauf, dass du alles korrekt umsetzt.

Disclaimer: Wir sind keine Anwälte und können entsprechend keine Rechtsberatung ersetzen. Alle hier getätigten Aussagen basieren auf unserer Recherche, aber wir geben keine Garantie auf Korrektheit.

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