von | Juni 10, 2025 | Autoren an die Steuer | 0 Kommentare

Die Dreijahresfalle

Kennst du schon die Dreijahresfalle? Wenn du schon seit vielen Jahren Autor bist und noch nie davon gehört hast, kannst du dich glücklich schätzen. Wenn du gerade als Autor beginnst, solltest du dich vorbereiten, damit du nicht in diese Falle tappst. In diesem Artikel erfährst du, was es damit auf sich hat. 

Der Ertrag aus deinem ersten Buch und der Beginn der Dreijahresfalle

Du meinst es mit der Autoren-Karriere ernst. Du hast dein erstes Buch geschrieben und im Auflagendruck direkt 2.000 Exemplare drucken lassen. Das kostet zwar ein wenig, aber durch eine starke Marketingstrategie holst du das Geld wieder rein. 

Oder du hast ein Buch geschrieben, um dein Unternehmen anzukurbeln. Du gibst deine Expertise weiter und nutzt dein Expertenbuch für deinen Funnel, um darüber Angebote wie deinen Online-Kurs oder Coachings zu verkaufen. 

Dein erstes Buch bringt dir also recht hohe Einnahmen ein. 

Allerdings lauert hier bereits die Gefahr: Bringt dir dein Buch auch im nächsten Jahr diese hohen Einnahmen ein? Oder musst du ein weiteres Buch schreiben, um deinen Umsatz zu halten oder zu steigern? 

Ein neues Buch schreibt sich nicht so nebenbei. Jedes Jahr ein Buch zu veröffentlichen kann zu einer recht anstrengenden Aufgabe werden. Vor allem, wenn dann mal eine Schreibblockade dazwischenkommt. 

Das verflixte dritte Jahr 

Die Dreijahresfalle ist eine Gefahr, die bereits bei Beginn der Selbstständigkeit lauert. Allerdings haben die meisten Selbstständigen sie nicht im Visier und tappen deshalb direkt hinein. Dadurch ist ihre komplette Selbstständigkeit gefährdet. 

Der Ablauf sieht dabei folgendermaßen aus: 

Erstes Jahr der Selbstständigkeit 

Du beginnst deine Selbstständigkeit mit deinem ersten Buch. Da das Finanzamt noch keine Informationen über deine Einkünfte hat, leistest du noch keine Vorauszahlungen. Im laufenden Jahr hast du keine Steuerzahlungen. 

Du hast also Ausgaben und Einkünfte aus deinem Buch, die du im ersten Jahr deiner Selbstständigkeit erfasst. Im nächsten Jahr gibst du diese in deiner Steuererklärung an. 

Zweites Jahr der Selbstständigkeit 

In deiner Steuererklärung musst du alle Ausgaben für und Einnahmen durch dein erstes Buch angeben. Jetzt ist deine Selbstständigkeit also auch für das Finanzamt interessant. 

Wenn du einen Steuerberater beauftragst, ist die Abgabefrist für deine Steuererklärung in der Regel der 28. Februar des dritten Jahres. 

Drittes Jahr der Selbstständigkeit 

Das Finanzamt bearbeitet die Steuererklärung für dein erstes Jahr der Selbstständigkeit und erstellt einen Steuerbescheid. 

Dadurch entstehen einige Zahlungen, die du gleichzeitig begleichen musst: 

  • Nachzahlung der Einkommensteuer aus dem ersten Jahr deiner Selbstständigkeit 
  • Nachträgliche Vorauszahlungen für das zweite Jahr, basierend auf den Einkünften aus dem ersten Jahr 
  • Steuervorauszahlungen für das dritte Jahr deiner Selbstständigkeit, basierend auf deinen Einkünften aus dem ersten Jahr 

Da kommt eine Menge Geld zusammen, das du zu diesem Zeitpunkt vielleicht gar nicht hast. Und das Finanzamt wartet nicht gerne lange auf sein Geld. Die Nachzahlungen und Vorauszahlungen sind in der Regel einen Monat nach Erstellung des Steuerbescheids fällig. Nicht viel Zeit, um einen Haufen Geld zusammenzukratzen. 

Darum ist die Dreijahresfalle so gefährlich 

Bei der Selbstständigkeit ist ein großes Problem, dass du nie weißt, ob sich deine Einkünfte halten. Werden es mehr? Werden es weniger? Bleiben sie konstant? Gerade am Anfang ist es sehr schwierig, das vorauszusehen und entsprechend zu planen. 

Wenn du im ersten Jahr hohe Einnahmen hast, musst du in den folgenden Jahren mit hohen Abgaben an das Finanzamt rechnen. Wenn du dann aber nicht mehr so viel einnimmst, hast du ein Problem: Du kannst das Finanzamt nicht bezahlen. Es droht die Zahlungsunfähigkeit und das Ende der Selbstständigkeit 

Das passiert deshalb, weil viele Selbstständige das Geld aus dem ersten Jahr direkt ausgeben, um im zweiten Jahr zu wachsen. Dann aber läuft das zweite Jahr plötzlich nicht so gut und schon wird das Geld knapp. 

Wenn dann das Finanzamt kommt und eine Stange Geld haben will, schnappt die Dreijahresfalle zu. 

Das gilt übrigens nicht nur für die ersten drei Jahre deiner Selbstständigkeit. Die Dreijahresfalle kann auch noch nach zehn Jahren zuschnappen oder nach zwanzig. Immer. Ihr geht eine große Veränderung voraus. Läuft es gut oder besser in deiner Selbstständigkeit, ist das ein Indiz dafür, dass gerade ein neuer Zyklus der Dreijahresfalle beginnt. Also sei immer gewappnet.

Unsere Tipps gegen die Dreijahresfalle 

Damit du nicht in diese Falle gerätst, haben wir hier drei Tipps für dich: 

  1. Gib deine Steuererklärung frühzeitig ab: Durch die frühere Abgabe verteilt sich deine Steuerlast besser und du musst nicht alles auf einmal zahlen. 
  2. Passe die Vorauszahlungen an: Du kannst eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beim Finanzamt beantragen, wenn absehbar ist, dass deine Einkünfte in den Folgejahren geringer ausfallen werden. 
  3. Bilde Rücklagen: Der wichtigste Tipp, den du durchgehend während deiner gesamten Selbstständigkeit befolgen solltest. Direkt ab deinem ersten Jahr in der Selbstständigkeit solltest du dreißig Prozent deines Gewinns für Steuerzahlungen zurücklegen. 

Das können wir nicht oft genug betonen: Rücklagenbildung! Rücklagenbildung! Rücklagenbildung! 

Damit umgehst du die Dreijahresfalle und rettest deine Selbstständigkeit. 

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