Mit einem Kommissionsvertrag für Autoren kannst du deine Bücher persönlich in den stationären Buchhandel bringen. Das ist nicht ganz einfach und erfordert einiges an Aufwand und Geduld. Es kann sich aber auf unterschiedliche Weise lohnen.

Persönliche Erfahrungen

Mit meinem Roman „Hannover‘s Blind“ habe ich unterschiedliche Erfahrungen rund um den stationären Buchhandel und Kommissionsverträgen gemacht. „Hannover’s Blind“ war 2019 für den deutschen Selfpublishing-Preis nominiert. Ich wollte das Buch in Hannover in den Buchhandlungen haben. Schließlich bin ich eine Autorin aus Hannover, deren Buch von Hannover handelt. Die Zielgruppe sind also Menschen, die sich für Hannover interessieren – und diese Menschen sind entsprechend in Hannover und kaufen dort Bücher.

Durch die Nominierung beim deutschen Selfpublishing-Preis habe ich ein wenig Material bekommen. Sowas wie Gummibärchen, Lesezeichen, Aufkleber und so weiter. Mit dem ganzen Kram im Gepäck wollte ich die Erfahrung machen, wie es ist, als Selfpublisherin mit dem eigenen Buch Buchhandlungen abzugrasen und einen Kommissionsvertrag für Autoren zu unterschreiben.

Ich habe ausnahmslos alle Buchhandlungen in Hannover besucht. Zwei Tage komplette Arbeitszeit habe ich dafür investiert. Ich habe vorher keine Termine gemacht. Das war ein Fehler, denn in den meisten Fällen bin ich an Tag 1 in die Buchhandlung gegangen, nur um da dann einen Termin für Tag 2 zu machen, weil spontan niemand mit mir reden konnte oder wollte. Das war übrigens vor Corona, als es noch einfacher war, Termine zu bekommen. Heute solltest du lieber eine Woche vorher nach einem Termin fragen.

Die Typen von Buchhandlungen

Mein Ziel war es, in die Buchhandlungen zu gehen, die mein Buch ins Regal stellen und wir einen Kommissionsvertrag abschließen. Ich war mit meinem Buch bei unterschiedlichen Buchhandlungstypen.

Buchhandlungstyp 1: Ein Kommissionsvertrag mit Autoren ist zu kompliziert

Eine große Buchhandlung hat tausende Titel im Sortiment. Würde die Buchhandlung für tausend Titel tausend Verträge mit tausend Autoren oder Verlagen machen, wäre der buchhalterische Aufwand enorm hoch. Deswegen arbeiten die lieber mit dem Barsortiment der Großhändler wie Libri, Koch, Neff und Volckmar (KNV) und Umbreit. Wenn man über Books on Demand, Tredition oder Tolino Media veröffentlicht, sind die Bücher über die Großhändler bestellbar.
Diese Buchhandlungen wollen nur mit Großhändlern arbeiten. Das Buch muss also über einen entsprechenden Distributoren oder Verlag veröffentlicht werden.
Innerhalb dieses Buchhandlungstyps gibt es dann noch zwei Varianten:
Variante eins sind Ketten wie Hugendubel, bei denen mir gesagt wurde, ich müsse mich direkt an die Firmenzentrale in München wenden, was mir als Autorin aus Hannover natürlich keinen Vorteil bringt. Vor allem als kleine Autorin, die kein Mensch kennt, die denen in München erklären will, warum ihr Buch im Buchhandel von Hannover im Regal stehen sollte. Keine Chance.
Die zweite Variante sind Einzelbuchhandlungen, die zwar auch nur mit Großhändlern arbeiten, aber Interesse an meinem Buch gezeigt haben. Dafür habe ich eine Mappe mit einem Pitch und einigen Daten wie der Zielgruppe und den Verkaufszahlen vorbereitet, mit der ich mein Buch präsentieren konnte. Diese Einzelbuchhandlungen haben sich meine „Präsentation“ (ich habe maximal vier Minuten über mein Buch geredet) angehört und mein Buch dann über den Großhändler bestellt. Ich habe das nachgeprüft und tatsächlich standen dann zwei oder drei Exemplare von „Hannover’s Blind“ im Regal.
Wo das Buch steht, liegt bei den Buchhandlungen. „Hannover’s Blind“ stand bei den regionalen Büchern, in der Selfpublishing-Abteilung oder auch in einer Buchhandlung in der Belletristik. Ich musste also nichts dazu beitragen, dass mein Buch in den richtigen Kategorien stand.
Einen Kommissionsvertrag musste ich nicht abschließen. Ich habe im Grunde ein Vertriebsgespräch geführt und das wars. Das Kommissionsgeschäft haben die Buchhandlungen mit den Großhändlern abgeschlossen. Wenn die Bücher sich nicht verkaufen, schickt der Händler sie zurück an den Großhandel und nicht an mich. Ich habe nur den Anstoß dazu gegeben, dass sie den Vertrag abschließen und meine Bücher in den Handel kommen.

Tipp: In einer Buchhandlung wollte ich mein Buch präsentieren und habe überraschend festgestellt, dass „Hannover’s Blind“ bereits im Regal steht. Deshalb der Tipp von mir, dich immer vorher zu erkundigen, ob dein Buch nicht schon verkauft wird. Es wäre sehr peinlich, wenn du denen dein Buch anbietest und dann feststellst, dass es schon da ist. Ich habe in dem Fall aber mit meinem Promomaterial in Form von Lesezeichen und Gummibärchen angeboten, mein Buch ein wenig besser zu bewerben. Die Nominierung für den Selfpublishing-Buchpreis hat mir da natürlich sehr geholfen, aber du kannst immer mit guten Neuigkeiten und Werbematerial in der Tasche versuchen, dein Buch im Buchhandel präsenter zu machen.

 

Buchhandlungstyp 2: Kommissionsvertrag mit Autoren gerne

Da ich schnell gemerkt habe, dass meine Chancen bei großen Buchhandelsketten sehr klein sind, habe ich mich auf die unabhängigen Buchhandlungen konzentriert. Auch hier gab es wieder zwei Varianten (neben den Absagen, die es nun mal immer gibt): Entweder haben die Buchhandlungen, die Interesse an meinem Buch hatten, von mir ein Exemplar bekommen, um sich dieses in Ruhe anzuschauen und dann nochmal darüber zu sprechen, oder wir haben direkt einen Kommissionsvertrag abgeschlossen.
Je nach Buchhandlung haben die bis zu 25 Bücher von mir genommen. Im Mittel waren es so 10 Bücher, die ich pro Buchhandlung losgeworden bin. Der Buchhandelsrabatt für die Händler lag zwischen 30 und 50 Prozent. Anmerkung: Nur eine Buchhandlung wollte 50 Prozent und nur eine wollte 30 Prozent, weil die mich mögen und mich als Stammkundin kennen. Die anderen Buchhandlungen lagen bei 35 oder 38 Prozent Rabatt.
50 Prozent sind übrigens sehr viel und würde ich heute nicht mehr annehmen, weil man als Selfpublisher ohnehin mit sehr geringen Margen und Mengen arbeitet und dadurch der Aufwand dann nicht mehr lohnenswert ist.
Das führt uns zum eigentlichen Kommissionsvertrag.

Kommissionsvertrag: Ablauf

Wie bereits herauszulesen war, steht in einem Kommissionsvertrag für Autoren wie viele Bücher die Buchhandlung nimmt und wie viel Geld die Buchhandlung bei einem Buchverkauf erhält.

Konkret sieht das so aus, dass ich als Autorin die Bücher in der Buchhandlung lasse und erstmal gar kein Geld bekomme. Der Vertrag hat eine Laufzeit von beispielsweise sechs Monaten. Wenn der Vertrag ausläuft, setzen sich Autor und Buchhandlung zusammen und schauen, wie viele Bücher verkauft wurden. Habe ich zum Beispiel zehn Bücher in der Buchhandlung gelassen und es wurden sieben davon verkauft. Daraus berechnet sich mein Umsatz.

Machen wir es einfach: Angenommen, ein Buch kostet 10,00 Euro. Sieben verkaufte Bücher ergeben 70,00 Euro. Davon bekommt die Buchhandlung jetzt ihren Anteil von 35 Prozent. Das sind 24,50 Euro. Ich habe also 45,50 Euro und bekomme meine drei übriggebliebenen Bücher zurück. Ich schreibe der Buchhandlung eine Rechnung für den Betrag und damit ist unser Geschäft abgeschlossen (natürlich kann man immer einen neuen Vertrag abschließen, wenn beiderseitig Interesse daran besteht). Das ist der grundsätzliche Ablauf bei einem Kommissionsvertrag.

Bei den meisten Buchhandlungen habe ich den Vertrag selbst mitgebracht. Nur eine Buchhandlung hat darauf bestanden, den Vertrag selbst aufzusetzen und ihn handschriftlich auf weißem Papier geschrieben. Da stand aber alles drin, was auch in meiner Vorlage stand.

 

Was steht in einem Kommissionsvertrag für Autoren?

Ich habe meine Vorlage für den Kommissionsvertrag ausgedruckt und Lücken gelassen, wo wir etwas eintragen mussten.

Also ganz oben zum Beispiel „Vertrag zwischen Kia Kahawa und“ Leerstelle, um dort die Informationen der Buchhandlung einzutragen.

Mein Kommissionsvertrag war nicht kompliziert und enthielt keine Passagen zu Datenschutz oder Geheimhaltung. Haftung bei Diebstahl habe ich nur kurz angeschnitten, damit es geklärt ist, dass die Buchhandlung bei Verlust der Bücher haftet. Das kann alles ausschweifend in den Vertrag, aber ich wollte niemanden mit zu langen Vertragspassagen nerven und meiner Meinung nach ist für Selfpublisher der Vertrag mit dem stationären Buchhandel nur ein kleines, nettes Nebengeschäft. Der Aufwand darf da so gering wie möglich sein.

In den Kommissionsvertrag müssen auf jeden Fall diese Informationen und dafür musst du in einer Vorlage stellen freilassen:

  • Vertragsparteien
  • Vertragsgegenstand (Buchtitel und ISBN)
  • Anzahl der Exemplare
  • Dauer des Vertrags (meistens sechs oder zwölf Monate)
  • Rückgaberegelungen (Verpflichtung, die Bücher zurückzunehmen und Abholung oder Versand und wer trägt die Kosten im Falle von Versand)
  • Provision für den Buchhandel (zwischen 30 und 50 Prozent)
  • Bruttoverkaufspreis

Die Umsatzsteuer nimmt die Buchhandlung ein und bekommst auch du als Autorin, wenn du ausgezahlt wirst. Du bist also dazu verpflichtet, die Umsatzsteuer an das Finanzamt zu zahlen.

Wie das mit der Umsatzsteuer in dem Fall genau funktioniert und wie das geregelt ist, wenn du als Kleinunternehmer agierst, frag am besten einen Steuerberater, denn das kann recht komplex werden.

Theoretisch kannst du im Kommissionsvertrag auch vereinbaren, dass ihr eine monatliche Abrechnung vornehmt, aber das lohnt sich ehrlicherweise kaum bei zehn Büchern in einem Zeitraum von sechs Monaten. Es ist auch für die Buchhandlungen weniger Aufwand, wenn sie nur einmal abrechnen müssen und nicht jeden Monat für ein paar Euro. Tatsächlich ist eine monatliche Abrechnung sogar eher ein Grund für die Buchhandlung, sich nicht auf den Kommissionsvertrag mit dir einzulassen und lieber den Großhandel zu nutzen.

Optional kann auch die Präsentation des Buchs in den Kommissionsvertrag, aber bedenke dabei, dass du der Buchhandlung dadurch Vorgaben machst, die sie vielleicht nicht erfüllen wollen oder können. Wenn du beispielsweise darauf bestehst, dass dein Buch in einem bestimmten Regal unter einem bestimmten Genre einsortiert werden soll. Bei mir war das wie gesagt nicht im Vertrag und die Buchhandlungen haben das von allein richtig einsortiert. Eine Buchhandlung hatte mein Buch sogar auf dem Verkaufstresen präsentiert, wo es jeder direkt sehen und mal reinblättern konnte. Für mich als unbekannte Selfpublisherin war das natürlich perfekt, weil die Leute beim Warten an der Kasse mein Buch in die Hand nehmen konnten und dann auch mal als Spontankauf mitgenommen haben.

Am Ende des Kommissionsvertrags solltest du in jedem Fall eine Option für die Nachbestellung von Büchern einbauen, damit die Buchhandlung bei gutem Absatz bei dir Nachschub anfordern kann. Auch eine Verlängerung seitens der Buchhandlung solltest du bedenken. Schließlich willst du ein langfristiges Geschäft, um mehr Bücher zu verkaufen.

 

Lohnt sich ein Kommissionsvertrag für Autoren?

Natürlich kann ich hier nur über meine Erfahrungen sprechen, aber da kann ich sagen: „Ja, es hat sich gelohnt.“

Zu der Zeit von „Hannover’s Blind“ habe ich noch Social Media gemacht (mittlerweile habe ich mich privat komplett von Social Media verabschiedet und überlasse das für mein Unternehmen unserer Social Media Managerin) und jede Platzierung in einer Buchhandlung war eine gute Gelegenheit, um mein Buch auch auf Social Media zu bewerben, von meinen Erfolgen zu erzählen und mit den Lesern ins Gespräch zu kommen.

Das war zu der Zeit mindestens so sinnvoll wie ein regionaler Fernsehauftritt oder ein Auftritt im Radio, was ich ebenfalls beides hatte. Und es ist auch so sinnvoll wie Crowdfunding, um Reichweite zu generieren und sich beziehungsweise das Buch ins Gespräch zu bringen.

Finanziell hingegen hat es sich nicht gelohnt, wenn man bedenkt, dass ich zwei Tage lang Buchhandlungen besucht habe. Hätte ich in der Zeit 5.000 Wörter für ein neues Buch geschrieben, hätte es sich vom Verdienst her vermutlich mehr gelohnt, als die Buchhandlungen abzuklappern.

Buchhandlungen nehmen nicht viele Bücher, sie verkaufen nur einen Bruchteil dieser Bücher und auch für Autoren ist es vom Aufwand her sinnvoller, mit dem Großhandel zu arbeiten, weil sie da nicht umherlaufen müssen.

Dazu kommt, dass bei den On-Demand-Anbietern die Margen für Autorenexemplare unfair sind. Wenn ich „Hannover’s Blind“ für 10,00 Euro bei Amazon verkaufe, bekomme ich eine Marge von 1,84 Euro. Der Distributor sorgt dafür, dass Amazon seinen Buchhandelsrabatt bekommt und wir als Selfpublisher bekommen, was übrigbleibt. Fair wäre es, wenn wir Autorenexemplare zu den Druckkosten anfordern könnten. Dann hätten wir Exemplare zu Hause, bei denen wir die Marge verdienen könnten, obwohl wir mit dem Buch in die Buchhandlung gehen und dieser 35 Prozent Rabatt anbieten.

Das würde aber nur funktionieren, wenn das Autorenexemplar 45 Prozent günstiger wäre. Stattdessen kaufen wir ein Autorenexemplar für 6,00 Euro, der Buchhandel verkauft es für 10,00 Euro, bekommt davon 3,50 Euro Provision und mir bleiben 0,50 Euro. Diese 50 Cent für den ganzen Aufwand lohnen sich einfach nicht. Der sinnvolle Aspekt ist also nicht finanziell, sondern die Sichtbarkeit durch das Buch im stationären Buchhandel.

 

Der Kommissionsvertrag für Autoren im Selbstverlag

Es kann sich finanziell lohnen, wenn man ein besonderes Buch hat, mit einer besonderen Ausstattung und Gestaltung. Ein Buch, das den Käufern direkt ins Auge springt. Dann lohnt sich der Auflagendruck im Selbstverlag mehr als der On-Demand-Druck über die Distributoren.

„Nachklang der Hoffnung“ habe ich im Selbstverlag veröffentlicht. Wenn ich das Buch in der Buchhandlung verkaufe, verdiene ich an einem Buch zwischen 8,00 und 9,00 Euro. Ich lasse es für ungefähr 3,50 Euro drucken und verkaufe es für 13,00 Euro. Abzüglich der Druckkosten und den 35 Prozent für die Buchhandlung habe ich am Ende noch 4,95 Euro für mich. Das lohnt sich natürlich schon mehr.

Allerdings solltest du nicht nur die finanzielle Seite und die Marketingmöglichkeiten auf Social Media berücksichtigen. Gerade bei regionalen Titeln wie „Hannover’s Blind“ kann sich der Weg in die Buchhandlung lohnen. Denn daraus können sich weitere Möglichkeiten ergeben.

Ich habe beispielsweise auch immer erzählt, wie gerne ich Lesungen halte und das doch eine tolle Sache in der Buchhandlung wäre. Dabei sprangen fünf Lesungen für mich raus, die allesamt bezahlt waren und mir zusätzliche Buchverkäufe eingebracht haben.

Eine Lesung ist allerdings nie ein Erfolgsgarant. Deshalb kann ich da keine Prognosen für dich machen. Ich hatte Lesungen, auf denen ich kein einziges Buch verkauft habe und mit 0,00 Euro nach Hause gegangen bin und ich hatte Lesungen, die mir 150,00 Euro Honorar und 500,00 Euro aus Buchverkäufen eingebracht haben.

 

Die Vorbereitung des Kommissionsvertrags für Autoren

Wichtig ist, dass du vorbereitet bist, wenn du in die Buchhandlung gehst. Bereit eine Buchpräsentation vor, in der du dich wirklich sehr kurzhältst und alles unterbringst. Stelle dein Buch vor, hebe das Besondere hervor, gehe auf die Verkaufszahlen und die Zielgruppe ein, schlage den Buchhandelsrabatt vor und bringe auch die Lesungen darin unter. Im besten Fall schaffst du all das in unter vier Minuten.

Mach Termine, bevor du in die Buchhandlung läufst. So verschwendest du weniger deiner Zeit (und auch die der Buchhändler).

Wenn du planst, Kommissionsverträge mit dem stationären Buchhandel zu machen, lasse dich zuvor professionell zum Umgang mit der Umsatzsteuer beraten. Außerdem musst du selbst Belege schreiben, also musst du auch wissen, wie man eine Rechnung als Autor schreibt.

Bestehe nicht zwingend darauf, dass der Kommissionsvertrag zwischen dir und der Buchhandlung gefasst wird. Der Weg über den Großhandel ist häufig für beide Seiten besser. Aber ich kenne keinen besseren Weg, als persönlich vor Ort vorstellig zu sein, kenne ich nicht, um an Lesungen zu kommen und dein Buch über den Großhandel in die stationären, unabhängigen Buchhandlungen zu bekommen. Dafür braucht es nicht unbedingt einen Kommissionsvertrag für Autoren.

Wenn du einen Kommissionsvertrag aufsetzen willst, kannst du dafür folgendes Muster verwenden und für dich anpassen:

Buchhandel Kommission Mustervertrag

 

Zwischen

Herrn/Frau ___________

– nachfolgend Kommittent genannt –

und

____________

– nachfolgend Kommissionär genannt –

wird folgender

Kommissionsvertrag

geschlossen:

§ 1 Vertragsgegenstand

Der Kommittent übergibt dem Kommissionär die Waren in Form von ___ Büchern zum kommissionsweisen Verkauf. Die Ware bleibt Eigentum des Kommittenten. Der Kommittent versichert, dass er uneingeschränkter Eigentümer des aufgeführten Kommissionsguts ist.

§ 2 Vertragsdauer

Der Vertrag gilt für ___. Er kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von ___ Tagen gekündigt werden. Nach Vertragsbeendigung hat der Kommissionär die noch in seinem Besitz befindliche Kommissionsware dem Kommittenten auszuhändigen. Der Kommittent verpflichtet sich, die Ware innerhalb von ___ Tagen nach Kündigung abzuholen oder die Kosten für den Rückversand zu übernehmen.

§ 3 Haftung

Der Kommissionär haftet für nachweisbare Schäden oder Verlust.

§ 4 Verpflichtungen des Kommissionärs

Der Kommissionär verkauft das Kommissionsgut auf Rechnung des Kommittenten im eigenen Namen gemäß §§ 383 ff. HGB.

Der Kommissionär ist verpflichtet, die Ware in seinen Verkaufsräumen anzubieten.

§ 5 Provision

Der Kommissionär erhält eine Vergütung in Höhe von ___ % des Bruttoverkaufspreises in Höhe von ___.

 

 

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