Endlich selbstständig als Autor: Künstlersozialversicherung für Anfänger

Hast du es endlich geschafft, als Autor selbstständig zu werden und den berühmten Sprung in die Selbstständigkeit gewagt? Dann wirst du zu Beginn mir zweierlei Dingen konfrontiert: Papierkram und finanzielle Engpässe. Dafür bietet die Künstlersozialversicherung tolle Einstiegschancen, damit die Krankenkasse deine frisch gewonnene Existenz auf eigenen Beinen nicht sofort „auffrisst“.

Zunächst ist es wichtig, dass du weißt, wann du für die KSK in Frage kommst und deine Versicherungspflicht über die KSK erfüllen kannst.

Zum Zweiten ist es wichtig, dass du weißt, dass die Künstlersozialversicherung keine Versicherung mit Beitrag hier und Leistung da ist, sondern dass die KSK wie ein Arbeitgeber auftritt. Du kannst weiterhin bei deiner AOK, TK, DAK, BKK oder sonst wo bleiben und die Vorzüge der Krankenkasse deiner Wahl genießen.

 

Aller Anfang ist schwer

Durch meinen Blogartikel „Die plötzliche Konfrontation mit der Realität“ haben viele Leserinnen und Leser mitbekommen, wie mein Jahr 2017 gestartet ist.

Im Schnelldurchlauf sah 2017 bei mir wie folgt aus:
Ab Januar: Aus der Ausbildung raus mit Aufhebungsvertrag. Weil ich unter 25 war, gab es nicht nur die normale Vollsanktionierung um 100 % beim Arbeitsamt / Jobcenter, sondern auch keine Miete. Ich stand kurz vor der Obdachlosigkeit. Dann kamt ihr, über Patreon und persönliche E-Mails und ihr habt mir einfach so mein Überleben gesichert. LOVE!
Ab 31. März: Endlich durfte ich Hartz IV bekommen (da mein Arbeitslosengeld I keine 200 Euro im Monat waren). Von diesem Geld konnte ich gut leben und meine Selbstständigkeit aufbauen.
Ab Mai / Juni: Ich bin selbstständig. Verdiente aber noch zu wenig, sodass ich noch zwischen 20 und 50 € Hartz IV im Monat bekam. Lächerlich eigentlich, das Geld können die sich theoretisch sparen. Aber das Jobcenter übernahm meine Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Also eine klasse Absicherung!
Ab September / Oktober: Ich bin selbstständig. Und war endlich das ekeligste Amt der Welt los. Aber ich musste mich selbst versichern.

Wie tut man das also, wenn man für die KSK in Frage kommt. Hier gibt es Erleichterungen, aber für Berufsanfänger sicherlich noch einige Fragezeichen über dem Kopf und eine fette Hürde, die es zu beachten gibt.

 

Was tut die Künstlersozialversicherung für Berufsanfänger?

In den ersten drei Jahren, in denen ich hauptberufliche Autorin bin, sieht die Künstlersozialkasse die Probleme, die wir auch sehen.

Woher soll ich wissen, wie viel ich verdiene? Wenn ich 400 Euro Bruttoeinkommen pro Monat ansetze und später durch den Steuerbescheid herauskommt, dass ich mehr verdient habe, kommt eine fette Nachzahlung. Wenn ich mich überschätze und weniger verdiene, fressen mich die Beiträge auf.

Da ich mir meine wirtschaftliche Existenz gerade erschließe, gibt es einen besonderen Schutz.

Der Sprung in die Selbstständigkeit funktioniert bei den allermeisten unter anderem durch Erspartes. Wenn man von Erspartem lebt und sich seine Einkünfte als Autor langsam aufbaut, kann es schon mal sein, dass man im ersten Monat 200 Euro verdient, danach 250, dann 300 und so weiter.

Bist du ein wirklich geringverdienender Autor und beginnst mit solch niedrigen Zahlen, so gilt eine Mindestbeitragsbemessungsgrenze. Wenn du meinen Artikel über den Vergleich zwischen KSK und freiwilliger Versicherung gelesen hast, gehen bei dir hier die Alarmglocken an. Die gesetzlichen Krankenversicherungen sehen für Selbstständige eine Mindestbeitragsbemessungsgrenze von knapp über 2.200 Euro im Monat vor. Die Künstlersozialversicherung ist hier realistisch: Sie rechnet mit 325,00 Euro im Monat.

Wenn du also mit geringem Einkommen beginnst, wirst du etwa 60,77 Euro für deine Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zahlen.

Das kann allerdings nur für die ersten drei Jahre beansprucht werden. Verdienst du nach drei Jahren noch immer weniger als 325,00 Euro im Monat, so bist du dann versicherungsfrei und kannst dich nicht über die KSK versichern.

Bedenke: Ein Mini-Job darf nebenbei ausgeführt werden. Daher sind die 325,00 Euro Haupteinkommen gar nicht unrealistisch! Viele Selbstständige beginnen mit einem Einkommen von roundabout 775 Euro im Monat und boxen sich durch.

Die Dreijahresfrist kann unterbrochen werden. Hast du eine abhängige Beschäftigung oder pausierst deine publizierende Selbstständigkeit wegen Kindeserziehung, Wehrdienst und Co., so wird diese Frist pausiert und nach der genannten Auszeit fortgesetzt.

Der Schritt in die Selbstständigkeit muss also gut überlegt und sorgfältig vorbereitet sein, damit du nach spätestens drei Jahren wirklich und ausschließlich von den Einnahmen als Publizist bzw. Autor leben kannst!

Bist du soweit, kannst du dich hier anmelden. Die Künstlersozialversicherung prüft, ob du aufgenommen wirst und wird dich entsprechend versichern.

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Die Artikel aus der Reihe “Autoren an der Steuer” wurden nicht von einer professionellen Steuerberatung verfasst und ersetzen diese nicht. Wir übernehmen keine Gewährleistung dafür, dass die Angaben in diesem Artikel korrekt, vollständig und aktuell sind.
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