Du hast eine Rechnung für eine Lesung oder ein bestelltes Buch geschrieben, aber dann fällt dir ein Fehler auf oder die Bestellung wird storniert. Die Rechnungen sind aber schon im System. Was jetzt? Du musst eine Rechnungskorrektur erstellen.
Das macht die Rechnungskorrektur
Was die Rechnungskorrektur macht, sollte klar sein: Sie korrigiert eine Rechnung. Notwendig ist das immer, wenn auf einer Rechnung die Pflichtangaben nicht korrekt sind. Hält eine Rechnung die verpflichtenden Angaben nicht korrekt ein, ist sie ungültig und dann muss euer Kunde sie nicht bezahlen.
Autoren denken häufig gar nicht daran, Rechnungen zu schreiben. Das liegt vor allem daran, dass sie ihre Vergütungen von Verlagen oder Distributoren automatisch erhalten. Es ist nicht wie beim Handwerker, der erst die Rechnung stellt und dann das Geld vom Kunden bekommt.
Als Autor kannst du aber ebenfalls von Rechnungen profitieren.
- kannst du offene Forderungen nur mit einer ausgestellten Rechnung geltend machen und
- gilt die Rechnung als Nachweis der Einnahmen für das Finanzamt
Es ist zwar eher unwahrscheinlich, dass das Finanzamt mal nachfragt, ob du für alle Einnahmen deine Belege parat hast, aber es kann passieren und das sollte als Grund für die Rechnung reichen.
In den meisten Fällen ist es so, dass ein Honorarvertrag vorliegt. Beispielsweise, wenn du eine Lesung hältst. Dieser Honorarvertrag dient ebenfalls als Nachweis. Eine zusätzliche Rechnung ist dann nicht notwendig.
Welche Pflichtangaben du in einer Rechnung als Kleinunternehmer*in machen musst, haben wir bereits in einem anderen Artikel erklärt: Rechnung schreiben leicht gemacht.
Eine Rechnungskorrektur schreiben
Um die Rechnungskorrektur korrekt zu erstellen, kommt es darauf an, ob die Rechnung bereits verbucht wurde oder nicht.
Bei einer nicht verbuchten Rechnung kannst du einfach die falschen Angaben ändern.
Bei einer bereits verbuchten Rechnung musst du zuerst die vorherige Rechnung stornieren und dann eine neue Rechnung erstellen.
Hier ist eine kleine Anleitung, wie du die Rechnungskorrektur mit Lexware Office erstellst.
Zuerst hast du natürlich eine Rechnung erstellt. Du hast also alle Angaben im System erfasst.
Mit einem Klick auf den Stift kannst du die Rechnung bearbeiten. Du erhältst dann auch eine Warnung von lexoffice, dass du eine bereits bezahlte Rechnung nicht bearbeiten solltest.
Die Bearbeitung ist selbsterklärend. Ändere die Angaben, die falsch sind und speichere die Rechnung neu ab.
Mehr ist es nicht. Die Rechnungskorrektur ist fertig und kann wieder erfasst werden.
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