Bücher verschenken und in der Steuererklärung angeben

von | Jan 18, 2023 | Autoren an die Steuer | 0 Kommentare

Wir Autor*innen schreiben unsere Bücher in der Regel nicht, damit sie gekauft werden. Wir schreiben sie, damit sie gelesen werden. Deshalb sind wir nicht immer auf den Verkauf aus, sondern verschenken auch gerne mal ein Exemplar. Aber was ist dann mit den Steuern? In diesem Artikel erfährst du es. 

Die außerbetriebliche Warenentnahme 

Normalerweise würdest du deine Bücher, die du zu Hause liegen hast, an deine Leser*innen verkaufen. Wir kennen alle das Bild von Kisten voller Büchern im Keller, die niemand gekauft hat, weil man im Übereifer das erste Buch direkt 500-mal hat drucken lassen. 

Und dann war es leider doch kein Bestseller. Verdammt. 

Jetzt hast du aber die Kisten voller Bücher im Keller und hast diese auch bezahlt. Du bekommst deine Bücher schließlich auch nicht geschenkt, sondern kaufst sie als Autorenexemplare mit entsprechendem Rabatt. 

Diese Ausgabe gibst du in der Steuererklärung an, denn du gibst ja auch die Einnahmen an, die du dann machst, wenn jemand dir eine Kiste deiner Bücher abkauft. 

Aber hin und wieder entnimmst du ein Buch und verschenkst es. Die Ausgaben dafür hattest du aber trotzdem. Bei deinen Büchern handelt es sich also um Ware innerhalb deines Unternehmens als Autor*in. 

Wenn du also ein Buch nimmst und es verschenkst, handelt es sich um eine sogenannte außerbetriebliche Warenentnahme. 

Ab hier wird es aber erst wirklich kompliziert. 

Wem darf ich mein Buch schenken? 

Gut, grundsätzlich darfst du dein Buch jeder Person schenken. Ist schließlich dein Besitz und damit kannst du im Grunde machen, was du willst. Allerdings ist die steuerliche Behandlung davon abhängig, an wen beziehungsweise zu welchem Zweck du dein Buch verschenkst. 

Angenommen, du schenkst das Buch einer Freundin. Dann handelt es sich um eine unentgeltliche Wertabgabe nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG). In dem Fall musst du das verschenkte Buch als Einnahme in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) angeben, obwohl du eigentlich gar keine Einnahmen damit gemacht hast. 

Dabei musst du den Wiederbeschaffungswert ansetzen. Das ist bei Büchern tatsächlich ziemlich einfach, dank der Buchpreisbindung. Ein Buch muss überall den gleichen Preis haben und dieser Preis ist der Wiederbeschaffungswert, der in der EÜR angesetzt wird, wenn du ein Buch privat verschenkst. 

Verschenkst du dein Buch beruflich, sieht das allerdings ein wenig anders aus. Nehmen wir an, du schreibst einen Buchblog wie beispielsweise das Buchensemble an und fragst, ob Interesse daran besteht, dein Buch zu rezensieren. Nach positiver Antwort schenkst du dein Buch der Rezensentin oder dem Rezensenten und als Gegenleistung bekommst du in Zukunft die Rezension. 

Das ist keine unentgeltliche Wertabgabe, weil du etwas dafür bekommst. In dem Fall musst du steuerlich nichts weiter machen. Die Bücher sind reine Betriebsausgaben. 

Übrigens gibt es auch noch die durchlaufenden Posten. Das sind Bücher, die du nicht selbst gekauft hast, sondern dir vom Verlag zur Verfügung gestellt werden. Diese Bücher verursachen dir keine Kosten und auch keine Einnahmen. Du darfst sie nämlich in der Regel nicht weiterverkaufen, sondern schickst sie für Rezensionen oder andere Formen des Marketings weiter. 

In dem Fall musst du steuerlich gar nichts beachten und das ist eigentlich immer am schönsten und einfachsten. 

Alles Liebe,

Kia Kahawa

Die Artikel aus der Reihe “Autoren an der Steuer” wurden nicht von einem Steuerberater verfasst und ersetzen keine professionelle Beratung. Für individuelle Beratung suche bitte einen Steuerberater auf. Mein Ziel ist es lediglich, allgemeine Informationen auf dem Gebiet der Steuern für meine Leser*innen bereitzustellen und insbesondere Autor*innen und Kreativen Hilfen zur Orientierung an die Hand zu geben. Alle Angaben ohne Gewähr. Beachte das Datum der Veröffentlichung dieses Artikels – Steuergesetze können sich jährlich ändern!

Unterstütze mich bei Patreon!

http://patreon.com/kiakahawa

 

Für Kreative gemacht: Kein Fachchinesisch

Speziell auf die Buchbranche zugeschnitten

Paragrafisch in leichtere Sprache übersetzt

Keine Vorkenntnisse nötig

Auch für nebenberuflich Selbstständige

Jedes Jahr eine aktuelle Version

Die Artikel aus der Reihe “Autoren an der Steuer” wurden nicht von einer professionellen Steuerberatung verfasst und ersetzen diese nicht. Wir übernehmen keine Gewährleistung dafür, dass die Angaben in diesem Artikel korrekt, vollständig und aktuell sind.
Unser Ziel ist es lediglich, allgemeine Informationen auf dem Gebiet der Steuern für unsere Leser bereitzustellen und insbesondere Autoren Hilfen zur Orientierung an die Hand zu geben.
Für eine individuelle Beratung wende dich bitte an einen professionellen Steuerberater.

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert