Fördermittel für die Selbstständigkeit

von | Jan 25, 2022 | Autoren an die Steuer | 0 Kommentare

Wenn du planst, dich selbstständig zu machen, ist es wichtig, dir um die Finanzierung Gedanken zu machen. Neben dem Eigenkapital, das du nutzen kannst, um den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen, gibt es auch einige Förderungsmöglichkeiten, die du eventuell in Anspruch nehmen kannst.

Der Gründungszuschuss

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit heraus ein Unternehmen gründen möchtest, kannst du einen Gründungszuschuss beantragen. Der Vorteil: Diesen Zuschuss musst du nicht zurückzahlen. Der Nachteil: Nur, wenn du (noch) mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast, kannst du du diesen Zuschuss bewilligt bekommen.

Um den Gründungszuschuss zu beantragen, reicht es aus, nur einen Tag arbeitslos gemeldet zu sein und ALG 1 zu beziehen. Der Förderbetrag kann bis zu 24.000 Euro hoch sein und kann bis zu neun Monate bezogen werden. Er ist steuerfrei und muss nicht bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.

Wichtig ist, dass du einen Businessplan vorlegen kannst. Das Arbeitsamt will sehen, wie du den Zuschuss investieren möchtest und dass deine Gründung Überlebenschancen auf dem freien Markt haben wird

Es gibt noch ein paar weitere Voraussetzungen, um den Gründungszuschuss zu bekommen. Zum einen musst du, wie bereits erwähnt, mindestens 150 Tage Anspruch auf ALG I haben. Grob gerechnet bedeutet das, dass du zuvor mindestens eineinhalb Jahre versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein musst. Ab einem Jahr Beschäftigung hast du überhaupt erst einen Anspruch auf ALG I. Dazu kommen dann in der Rechnung die 150 Tage Anspruchszeit für den Gründungszuschuss.

Außerdem solltest du vorweisen können, dass du in dem Bereich, in dem du dich selbstständig machen willst, bereits Berufserfahrung oder eine abgeschlossene Ausbildung hast. Dein Gründungszuschuss-Antrag muss im Einklang mit deinen Kompetenzen stehen, um deine Chancen auf die Gewährung des Gründungszuschusses zu erhöhen.

Falls du übrigens bereits einmal einen Gründungszuschuss bewilligt bekommen hast, müssen bis zum nächsten Antrag mindestens 2 Jahre vergangen sein.

Einstiegsgeld

Während du bei ALG I den Gründungszuschuss beantragen kannst, kannst du das so genannte Einstiegsgeld beziehen, wenn du das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bekommst. Diese Förderung wird zunächst für sechs Monate gewährt. Sie kann aber auf bis zu 24 Monate verlängert werden, sofern Bedarf besteht.

Einen Anspruch auf das Einstiegsgeld gibt es nicht. Es handelt sich um eine Ermessensleistung vom Jobcenter. Jeder Antrag auf Verlängerung wird genauestens geprüft und kann von den zuständigen Sachbearbeitern jederzeit in der Höhe gekürzt oder gar komplett gestrichen werden, wenn du nicht konkret angeben kannst, wofür du das Geld benötigst.

Die Bemessungsgrundlage ist davon abhängig, wie lange bereits ALG 2 bezogen wird. Die monatliche Förderung kann bis zu 75 % des ALG-II-Fördersatzes betragen. Das gilt aber nur für „besonders zu fördernde Personen“, die schon lange ALG II erhalten und demnach anhaltend arbeitslos und hilfebedürftig sind. Wahrscheinlicher sind im Einzelfall eher bis zu 50 % des ALG-II-Fördersatzes im Monat. Ein Businessplan ist auch hier erforderlich, um deine Geschäftsidee überzeugend an das Jobcenter „verkaufen“ zu können.

Der Investitionszuschuss

Als zusätzliches Fördermittel zum Einstiegsgeld kannst du einen Investitionszuschuss beantragen. Dieser beträgt bis zu 5.000 Euro, die für die Beschaffung von Sachmitteln zu Verfügung gestellt werden. Also Hilfsmittel und Materialien, die für die Gründung des Unternehmens notwendig sind.

Um den Investitionszuschuss bewilligt zu bekommen, musst du zum einen nachweisen, dass dir keine anderen Möglichkeiten zur Finanzierung der Existenzgründung zur Verfügung stehen. Außerdem ist es wichtig, dass die Hilfebedürftigkeit (die Voraussetzung für den Bezug von ALG II ist) durch den Investitionszuschuss überwunden oder zumindest verringert werden kann.

Gründerkredit der KfW

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau – kurz KfW – hat den öffentlichen Auftrag, Existenzgründer finanziell zu unterstützen. Dafür stellt sie unterschiedlich hohe Kredite zur Verfügung. Je nach Voraussetzung kann dieser Kredit bis zu 500.000 Euro betragen.

Die KfW fördert auch Freiberufler. Allerdings solltest du nicht vergessen, dass ein Kredit immer zurückgezahlt werden muss. Für die Förderung durch die KfW ist zwar kein Eigenkapital erforderlich und sie übernimmt 80 % des Kreditrisikos – was deiner Hausbank beim Kreditantrag gefallen wird –, aber es bleibt eben ein Kredit mit Zinsen, Tilgung und allem, was dazugehört..

Förderprogramme der Bundesländer

In diesem Punkt alles aufzulisten, würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen. Jedes Bundesland hat seine eigenen Förderprogramme, die du eventuell in Anspruch nehmen kannst.

In fast jedem Bundesland Deutschlands gibt es ein Vorgründungsprogramm für die Unternehmensberatung. Das ist eine Unterstützung in Form einer kostenlosen oder ermäßigten Gründungsberatung im Vorfeld der Unternehmensgründung. Die Höhe der übernommenen Beiträge ist vom jeweiligen Bundesland abhängig. Viele Bundesländer fördern hier bis zu 80 % der Kosten für die Gründungsberatung. In Hannover wird sie zu 100 % gefördert und ist für den Existenzgründer kostenfrei.

Einige Bundesländer stellen auch so genannte Innovationsgutscheine aus. Diese sind oft auf Wissenschaft und Forschung ausgelegt und du benötigst nicht selten ein abgeschlossenes Studium in einem einschlägigen Bereich. Es gibt aber vereinzelt auch Innovationsgutscheine für Kreativgründer, also Bereiche wie Software, Games, Musik, Film, Buch usw. Die Fördersumme variiert hier stark. Von 2.500 Euro bis 30.000 Euro kann die Summe betragen – je nach Branche, Vorhaben, Gründerteam und Bundesland.

Es schadet nicht, dich zu informieren, welche weiteren Förderungsprogramme in deinem Bundesland verfügbar sind. Vielleicht ist für dich etwas dabei.

Im Zweifelsfall solltest du immer eine Gründungsberatung nutzen, um auf der sicheren Seite zu sein. Übrigens gibt es auch dafür Zuschüsse von speziellen Förderprogrammen. Mach dich also schlau, was du beantragen kannst, bevor du mit der Umsetzung deiner Selbstständigkeit beginnst. Ich selbst war bereits seit über sechs Jahren selbstständig, als ich in die Gründerberatung ging – und hätte hiervon gerne früher gewusst.

Alles Liebe,

 

Kia Kahawa

Die Artikel aus der Reihe “Autoren an der Steuer” wurden nicht von einem Steuerberater verfasst und ersetzen keine professionelle Beratung. Für individuelle Beratung suche bitte einen Steuerberater auf. Mein Ziel ist es lediglich, allgemeine Informationen auf dem Gebiet der Steuern für meine Leser*innen bereitzustellen und insbesondere Autor*innen und Kreativen Hilfen zur Orientierung an die Hand zu geben. Alle Angaben ohne Gewähr. Beachte das Datum der Veröffentlichung dieses Artikels – Steuergesetze können sich jährlich ändern!

Unterstütze mich bei Patreon!

http://patreon.com/kiakahawa

 

Für Kreative gemacht: Kein Fachchinesisch

Speziell auf die Buchbranche zugeschnitten

Paragrafisch in leichtere Sprache übersetzt

Keine Vorkenntnisse nötig

Auch für nebenberuflich Selbstständige

Jedes Jahr eine aktuelle Version

Die Artikel aus der Reihe “Autoren an der Steuer” wurden nicht von einer professionellen Steuerberatung verfasst und ersetzen diese nicht. Wir übernehmen keine Gewährleistung dafür, dass die Angaben in diesem Artikel korrekt, vollständig und aktuell sind.
Unser Ziel ist es lediglich, allgemeine Informationen auf dem Gebiet der Steuern für unsere Leser bereitzustellen und insbesondere Autoren Hilfen zur Orientierung an die Hand zu geben.
Für eine individuelle Beratung wende dich bitte an einen professionellen Steuerberater.

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert