Als Selbstständiger oder Unternehmerin stellst du Betriebsausgaben deinem Umsatz gegenüber, um den sich so ergebenden Gewinn steuerlich anzugeben. Doch bei Umzugskosten, die sowohl privat als auch geschäftlich veranlasst sind, sind ein paar Besonderheiten zu beachten. In diesem Artikel erkläre ich dir, wie du deinen Umzug von der Steuer absetzen kannst, vor allem, wenn du ein häusliches Arbeitszimmer hast.
Der rein betriebliche Umzug
Betriebsausgaben sind in der Regel enorm einfach auszumachen: Alles, was du benötigst, um deiner selbstständigen Arbeit nachzugehen, ist Betriebsausgabe. Dazu gehören das Lektorat für dein Buch ebenso wie die externe Festplatte für die Datensicherung, die monatlichen Ausgaben für die Buchhaltungssoftware und Dienstreisen auf Buchmessen wie auch ins Café für ein Schreibtreffen.
So gilt es auch beim Umzug: Alle Kosten, die du hast, um dein häusliches Arbeitszimmer, dein angemietetes Büro oder dein betriebliches Eigentum umzuziehen, sind Betriebsausgaben. Kaufst du 20 Umzugskartons und verwendest 5 davon für deine betrieblichen Besitztümer, sind 25 % der Kosten für die Umzugskartons Betriebsausgabe. Das Regal für das neue Arbeitszimmer ist zu 100 % eine Betriebsausgabe. Easy, oder? Doch so einfach ist es in der Realität nicht.
Was ist mit der Rechnung vom Umzugsunternehmen? Was ist, wenn du in der alten Wohnung kein häusliches Arbeitszimmer hattest, im neuen Arbeitszimmer aber schon? Und wie trennst du private und betriebliche Umzugskosten? Darauf möchte ich dir im Folgenden eine Antwort zu geben versuchen.
Wann ein Umzug betrieblich veranlasst ist
Wenn du einfach „nur so“ von einer 60-m²-Wohnung in die 60-m²-Wohnung ein Stockwerk drüber einziehst, wirst du deine Umzugskosten nicht steuerlich geltend machen. Ein Umzug muss immer betrieblich veranlasst sein, damit du die Umzugskosten von der Steuer abziehen kannst.
Betrieblich veranlasst ist dein Umzug, wenn du:
- Am aktuellen Standort Absatzschwierigkeiten hast
- Am neuen Standort bessere Umsatzaussichten hast
- Näher an relevante Kooperationspartner ziehst, also beispielsweise von Österreich nach Deutschland, weil dein Kundenstamm in Deutschland ansässig ist oder von Berlin nach Hamburg, weil ein Großkunde dich regelmäßig bei sich im Unternehmensgebäude braucht
- Mehr Platz brauchst, weil dein Unternehmen gewachsen ist / wächst
- Eine doppelte Haushaltsführung durch den Umzug aufgibst
Das bedeutet ausdrücklich, dass du deine Umzugskosten nicht als Betriebsausgabe angeben kannst, wenn du umziehst, weil dein*e Partner*in(nen) einen neuen Job haben und du mit ihm/ihr/ihnen umziehst.
Wichtig ist, dass du nachweisen oder glaubhaft machen kannst, dass dein Umzug betrieblich veranlasst ist.
Berechne Schlüssel!
Grundsätzlich gilt: Alles, was betrieblich veranlasst ist und Kosten verursacht, ist Betriebsausgabe. Du bist immer auf der richtigen Seite, wenn du in deinen Betriebsausgaben alles berücksichtigst, was tatsächlich betrieblich veranlasst war. Idealerweise kannst du also genau nach- und abzählen. 25 % deiner Umzugskartons enthalten betriebliche Mittel? Dann gib 25 % der Kosten für die Kartons und 25 % der Rechnung vom Umzugsunternehmen als Betriebsausgabe an.
Doch sein wir doch mal ehrlich: Als Schriftstellerin willst du nicht, nur um deine steuerlichen Pflichten exakt zu erfüllen, Umzugskartons voll mit deinem Warenbestand packen. Denn ein Umzugskarton, der ausschließlich mit Büchern gefüllt ist, geht nicht nur kaputt, sondern ist auch so schwer, dass er untragbar ist. Ich bin am 3. September umgezogen und habe meine Bücher in allen Umzugskartons verteilt und mit Kleidung aufgefüllt. Es muss also einen leichteren Weg geben, die privaten und betrieblichen Umzugskosten auseinanderzuhalten. Und den gibt es! Alles, was du dafür benötigst, sind die Grundrisse der alten und der neuen Wohnung.
Berechne die Grundfläche des neuen Arbeitszimmers und bilde zwei Schlüssel. Rechne zunächst die Grundfläche deines Arbeitszimmers geteilt durch die Grundfläche deiner gesamten alten Wohnung (Schlüssel 1), und danach die Grundfläche des Arbeitszimmers durch die Grundfläche der gesamten neuen Wohnung (Schlüssel 2). Warum du das brauchst, erkläre ich im übernächsten Absatz.
Wenn du kein häusliches Arbeitszimmer hast
Wenn du kein häusliches Arbeitszimmer hattest und auch keines hast, weil etwa dein Betrieb quasi nur aus einem Aktenordner, einem Laptop, dem Ladekabel und einer Funkmaus besteht, kannst du deine Umzugskosten nicht als Betriebsausgabe abziehen – und wenn, dann eher nur einen Umzugskarton à 1-3 €, und das kann man sich auch sparen 😉
Raus aus der alten Wohnung: Schlüssel 1
In meiner alten Wohnung hatte ich kein häusliches Arbeitszimmer. In der neuen Wohnung schon. Mein neues häusliches Arbeitszimmer hat 17 m². Meine alte Wohnung hatte 32 m². Es liegt also nahe, dass 17 m² meiner vorherigen Wohnung bereits für die Arbeit genutzt wurde. (In der Realität waren es eher 25 m², aber wer glaubt mir das?). Also kann ich ( 17 m² : 32 m² = ) 53,125 % meiner Umzugskosten als Betriebsausgabe angeben.
Die 1.000 € teure Rechnung vom Umzugsunternehmen enthält also 531,25 € Betriebsausgaben, von der ich als umsatzsteuerpflichtige Selbstständige sogar noch die Vorsteuer abziehen kann.
Dieser Schlüssel von 53,125 % gilt für alle Kosten, die mit dem Umzug zusammenhängen, also auch für den Erwerb der Umzugskartons, Bustickets für die Wohnungsbesichtigungen und ähnliche Kosten.
Wofür dieser Schlüssel nicht gelten sollte:
- Renovierungskosten der neuen Wohnung
- Neuanschaffungen
- doppelte Mietzahlungen
Für die neue Wohnung habe ich mehrere Wandfarben und ein neues Regal gekauft. Bei solchen Kosten solltest du klar trennen, welche Kosten für dein Arbeitszimmer sind und welche nicht. Mein Arbeitszimmer habe ich mintgrün gestrichen. Der Baumarkt-Beleg ist also einzeln aufzuteilen. Die mintgrüne Farbe ist Betriebsausgabe.
In der neuen Wohnung (Schlüssel 2)
Maleracryl, Kreppband, Pinsel, Abrollgitter, Vorlegfarbe und die Farbwalze verwende ich auch in den anderen Zimmern – also wende ich hierbei wieder einen Schlüssel an. Dieser Schlüssel entspricht aber nicht der Aufteilung in der alten Wohnung, sondern der in der neuen Wohnung. Angenommen, in meiner neuen Wohnung macht die Fläche des häuslichen Arbeitszimmers 25 % aus. Dann gelten für alle „gemischten Ausgaben“, die in der neuen Wohnung stattfinden, diese 25 % als Schlüssel. Denn: Ich streiche mit der Farbwalze die neue Wohnung, und 25 % dieser neuen Wohnung sind mein Arbeitszimmer.
Diese Gedanken über die beiden Prozentschlüssel sind nichts weiter als logisches Denken. Der Fiskus verlangt, dass die Umzugskosten im Verhältnis zum Betrieb stehen. Klar – wenn du 4.000 € im Jahr nebenberuflich selbstständig verdienst und plötzlich 10.000 € Umzugskosten betrieblich angeben willst, wird das Finanzamt stutzig und kann dir diese Betriebsausgaben aberkennen. Das kennst du bereits aus meinem Artikel über Bewirtungsbelege: Für einen Millionenauftrag kannst du ein Geschäftsessen für mehrere tausend Euro als Betriebsausgabe angeben. Ein Geschäftsessen, bei dem du einen geringwertigen Auftrag verhandelst, ist dann eher eine Tasse Kaffee.
Fazit zu gemischten Umzugskosten
Ein Umzug ist immer stressig. Die buchhalterische Behandlung deiner Umzugskosten soll diesen Stress nicht erhöhen. Grundsätzlich kannst du deine Umzugskosten als Betriebsausgabe abziehen, wenn du Belege hast: Nachweise darüber, dass der Umzug betrieblich veranlasst ist, Nachweise über jede einzelne Zahlung und einen Nachweis (Grundriss) über die berechneten Schlüssel für die Ausgabenverteilung.
Ich habe durch meinen Umzug jedenfalls eine Menge Geld ausgegeben und freue mich, dass ich einen Teil, wenn er auch nicht besonders groß ist, als Betriebsausgabe abziehen kann.
Planst du einen Umzug? Eventuell, um ein häusliches Arbeitszimmer einzurichten? Erzähl mir davon in den Kommentaren!
Alles Liebe,
Kia
Die Artikel aus der Reihe “Autoren an der Steuer” und dieser Artikel über gemischte Umzugskosten als Betriebsausgabe wurden nicht von einem Steuerberater verfasst und ersetzen keine professionelle Beratung. Für individuelle Beratung suche bitte einen Steuerberater auf. Mein Ziel ist es lediglich, allgemeine Informationen auf dem Gebiet der Steuern für meine Leser*innen bereitzustellen und insbesondere Autor*innen und Kreativen Hilfen zur Orientierung an die Hand zu geben. Alle Angaben ohne Gewähr. Beachte das Datum der Veröffentlichung dieses Artikels – Steuergesetze können sich jährlich ändern!
Danke für diesen tollen Blog. War sehr interessant zu lesen.
Sehr interessanter Beitrag zur steuerlichen Absetzung von Umzügen, danke dafür. Wir wollen demnächst umziehen. Dass ein Umzug immer betrieblich veranlasst sein muss, damit die Umzugskosten von der Steuer abgezogen werden können, wussten wir nicht. Ich werde demnächst eine Steuerberatung in Anspruch nehmen.