Spenden und Mitgliedsbeiträge sind Sonderausgaben, die du in deiner Einkommensteuererklärung als Aufwendungen angeben und somit direkt Steuern sparen kannst. Wie du Spenden und Mitgliedsbeiträge von der Steuer absetzen kannst und wie sich mit Spenden Steuern sparen lassen, erkläre ich dir in diesem Artikel.
Spenden von der Steuer absetzen: Was heißt das?
Ich habe an anderer Stelle von „Autoren an die Steuer“ schon einmal geschrieben, dass wir Betriebsausgaben nicht „von den Steuern absetzen“, sondern „in der Steuer angeben“. Bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen, die Sonderausgaben sind, handelt es sich allerdings um private Ausgaben, die einkommensteuerlich zu behandeln sind. Somit können wir die Spenden tatsächlich steuerlich absetzen.
Merke dir: Außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Vorsorgeaufwendungen und Spenden kannst du „von der Steuer absetzen“. Personalkosten, Werbekosten und andere Betriebsausgaben werden „in der Steuer angegeben“, beziehungsweise eigentlich einfach nur „gebucht“.
Welche Spenden und Mitgliedsbeiträge von der Steuer absetzbar sind
Grundsätzlich lässt sich sagen: Spenden bis zu 200 Euro lassen sich auch ohne offizielle Spendenquittung von der Steuer absetzen. Gerade aber gemeinnützige Vereine stellen nach jeder Spende oder am Ende eines Jahres, etwa wenn du auf monatlicher oder quartalsweiser Basis spendest, eine Spendenquittung aus.
Spendenbeträge sind nur absetzbar, wenn sie freiwillig und ohne Gegenleistung für steuerbegünstigte Zwecke an steuerbegünstigte Organisationen geleistet werden. Auch wenn eine Spende weniger als 200 Euro beträgt, musst du eine Zuwendungsbestätigung haben, da nur tatsächlich erfolgte Geld- und Sachspenden steuerlich absetzbar sind. Die Zuwendungsbestätigung ist übrigens auch ausreichend, wenn du zur Hilfe in Katastrophenfällen spendest; hierbei ist der Betrag dann nicht ausschlaggebend.
Sachspenden sind nur dann steuerlich abziehbar, wenn sie unmittelbar für die steuerbegünstigten Zwecke eines Vereins oder für einen Zweckbetrieb sind. Wenn du für Vereinsfeste oder Flohmärkte spendest, sind Sachspenden nicht steuerlich relevant.
So buchst du die Spendenquittung
Wenn du Spenden und Mitgliedsbeiträge von der Steuer absetzen willst, kannst du das übrigens auch mit Lexoffice machen. Mit Lexoffice fertigst du zwar deine geschäftliche Buchhaltung an, aber es gibt unter den Privatkonten auch ein Spenden-Konto. Wenn du dieses Konto bebuchst, kannst du deine Spendenquittung in der Cloud von Lexoffice speichern und den Beleg jederzeit abrufen, abspeichern, ausdrucken oder verschicken.
Mit Lexoffice kannst du übrigens deine Steuererklärungen mit nur einem Klick anfertigen. Die Software ist an Smartsteuer angebunden. Ein Klick, kurz warten, und all deine Buchhaltungsdaten sind in die Formulare der Einkommensteuer übertragen.
Aber wie wirken sich Spenden und Mitgliedsbeiträge überhaupt auf die Steuer aus? Das erkläre ich dir im folgenden Absatz.
Wie werden Spenden von der Steuer abgesetzt?
Das so genannte „zu versteuernde Einkommen“ wird berechnet, indem man zuerst die Summe der Einkünfte aus allen Einkunftsarten bildet, diese dann um Entlastungsbeträge wie den Altersentlastungsbetrag reduziert und dann den Gesamtbetrag der Einkünfte errechnet. Von diesem Gesamtbetrag der Einkünfte werden verschiedene Ausgaben, so auch die Sonderausgaben und Spenden- sowie Mitgliedsbeiträge abgezogen. Das Ergebnis dieser Rechnung ist das Einkommen. Vom Einkommen werden Freibeträge für Kinder und ggfs. der Härteausgleich abgezogen, und das Ergebnis von dieser Rechnung nennt man „zu versteuerndes Einkommen“. Darauf wird die Einkommensteuer berechnet. Das bedeutet: Spenden und Mitgliedsbeiträge werden direkt innerhalb der Rechnung abgezogen. Haushaltsnahe Dienstleistungen zum Beispiel ergeben eine direkte Steuerersparnis in Höhe von 20 % der Aufwendungen.
Das würde ich dir gerne anhand eines Beispiels aufzeigen:
Fall A: Du verdienst 12.000 Euro. Du hast 500 Euro gespendet. Vereinfacht gesagt können wir jetzt 12.000 Euro (Summe der Einkünfte) minus 500 Euro (Sonderausgaben) rechnen und erhalten einen Gesamtbetrag der Einkünfte in Höhe von 11.500 Euro. Somit hast du 500 Euro gespendet.
Statt nach Grundtabelle (2021) 366 Euro Steuern auf ein zu versteuerndes Einkommen von 12.000 Euro zahlen zu müssen, fallen jetzt nur noch 276 Euro Steuern auf 11.500 Euro an. Du hast also in diesem Beispiel durch eine 500-Euro-Spende ganze 90 Euro Steuern gespart. Rein rechnerisch ist es also, als hättest du nur 410 Euro gespendet, aber beim gemeinnützigen Verein deiner Wahl sind die vollen 500 Euro angekommen.
Fall B: Du verdienst 12.000 Euro. Du hast 500 Euro haushaltsnahe Dienstleistungen. Dein zu versteuerndes Einkommen beträgt ebenfalls 12.000 Euro, weil in dieser vereinfachten Rechnung keine weiteren Ausgaben, Pauschalen und Freibeträge anfallen. Deine Steuer beträgt nach Grundtabelle für das Kalenderjahr 2021 366 Euro. Jetzt werden 20 % von deinen haushaltsnahen Dienstleistungen abgezogen. 20 % von 500 Euro sind 100 Euro. Du musst also nur noch 266 statt 366 Euro Einkommensteuer bezahlen.
Du siehst: Sonderausgaben und somit auch Spenden verringern dein zu versteuerndes Einkommen, aufgrund dessen deine Einkommensteuer berechnet wird. Haushaltsnahe Dienstleistungen ergeben einen direkten Abzug von der tariflichen Einkommensteuer.
Ich hoffe, dieser Artikel darüber, wie du Mitgliedsbeiträge und Spenden von der Steuer abziehen kannst und was das heißt, hat dir weitergeholfen. Übrigens ist der BVjA, der Bundesverband junger Autorinnen und Autoren, ebenfalls gemeinnützig. Auch diesen Vereinsbeitrag kannst du als Spende / Sonderausgabe in deiner Einkommensteuer geltend machen.
Alles Liebe,
Kia
Die Artikel aus der Reihe “Autoren an der Steuer” und dieser Artikel über Spenden und Mitgliedsbeiträge wurden nicht von einem Steuerberater verfasst und ersetzen keine professionelle Beratung. Für individuelle Beratung suche bitte einen Steuerberater auf. Mein Ziel ist es lediglich, allgemeine Informationen auf dem Gebiet der Steuern für meine Leser*innen bereitzustellen und insbesondere Autor*innen und Kreativen Hilfen zur Orientierung an die Hand zu geben. Alle Angaben ohne Gewähr. Beachte das Datum der Veröffentlichung dieses Artikels – Steuergesetze können sich jährlich ändern!
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