Steuer-Basics für Autoren: Hilfe, ich verdiene Geld!

von | Feb 15, 2017 | Autoren an die Steuer | 11 Kommentare

Im ersten Artikel von “Autoren an die Steuer” bin ich auf Liebhaberei und Nebentätigkeit eingegangen und habe diese beiden Begriffe voneinander differenziert. Einigen meiner Leser war das ein zu hoher Einstieg, und daher möchte ich in diesem Artikel auf die Steuer-Basics für Autoren eingehen.

Es beginnt mit “Hilfe, ich verdiene Geld!” und erklärt die absoluten Basics. Wieso sind Betriebsausgaben etwas Gutes? Wo kann die einfache Nebentätigkeit kompliziert werden? Brauche ich einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung? Und überhaupt: wie füllt man den aus?

Die Voraussetzung, die für dich gegeben sein müssen, um die Steuer-Basics für Autoren und Autorinnen für dich gebrauchen zu können, ist nichts weiter, als dass du deinen ersten Euro durch deine Tätigkeit verdient hast.

Die meisten Inhalte, die ich dir im Folgenden vorstelle, können auch auf Tätigkeiten als Lektoren, Blogger (beispielsweise Buchblogger) oder Künstler wie Musiker übertragen werden.

Ich selbst bin Autorin, Komponistin und seit Kurzem auch Fotografierende. Fotografin darf ich mich ohne einschlägige Ausbildung nicht nennen, glaube ich. Aber egal!

Ich erziele Einnahmen…

  • durch Auftragsartikel, die ich für verschiedene Websites schreibe,
  • über Affiliate-Links zu Amazon (so wie dieser hier*)
  • durch Patreon
  • durch Werbeklicks auf diesem Blog sowie
  • durch meine Bücher und E-Books

Das bedeutet steuerlich, dass eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung für die gewerbliche Arbeit und eine für die freiberufliche Arbeit erstellen muss.

Eines vorweg: Dieser Artikel beantwortet dir nicht, ob du Einkünfte aus selbstständiger (freiberuflicher) Arbeit oder aus Gewerbebetrieb hast. Darauf gehe ich gesondert in einem weiteren Artikel ein!

Hier geht es bloß um die absoluten Steuer-Basics für Autoren, die sich noch nie mit den Inhalten von Steuerrecht, Rechnungswesen oder Gesetzestexten, die ich in “Autoren an die Steuer” erklären möchte, befasst haben.

 

Woher kommt das Geld?

Wie du oben schon gelesen hast, sind die Geldverdienmöglichkeiten für Autorinnen und Autoren sehr breit gefächert. Prinzipiell können Autoren durch viele verschiedene Quellen Geld einnehmen. In Zeiten des Internets verdienen sie in den seltensten Fällen direkt Geld. Die Autoren treten also nicht als Verkäufer auf.

Schreibst du ein Buch, kannst du es in einer Druckerei drucken. Das gedruckte Buch drückst du deinem Leser in die Hand und er gibt dir Geld. Das ist ein direkter Verkauf und wäre steuerlich ziemlich einfach. In der Praxis wäre das eher schwierig.

Die Steuer-Basics für Autoren beziehen sich allerdings auf das, was im Alltag relevanter ist. Es geht um Einnahmen, die über andere Unternehmen einen Umweg machen und schließlich auf dein Konto gehen. Diese Gewinn- oder Umsatzanteile nennt man Tantiemen. Sie können erzielt werden durch…

  • Distributoren wie epubli oder books on demand
  • Verlage
  • Affiliate-Partner wie das Amazon Partner-Programm
  • Werbepartner wie Google Adsense oder adiro
  • die VG Wort

Alle diese genannten Möglichkeiten für Autoren (bis auf die Letzte) kommen mit Abrechnungen einher.

Das Gute: Du musst dich noch nicht mit dem Umsatzsteuergesetz auseinandersetzen. Du brauchst keine Rechnungen schreiben, keine USt-Id-Nr und zunächst erhältst du nur Geld und eine schriftliche Gutschrift – in der Regel per E-Mail.

Der erste Euro auf dem Konto – was ist zu tun?

Sobald du Geld auf dem Konto hast, musst du dir Gedanken machen, ob deine Einnahmen durch das Schreiben Liebhaberei oder Nebentätigkeit sind. Ist es Liebhaberei – also “nur” ein Hobby und soll auch ein Hobby bleiben –, so musst du dem Finanzamt nichts melden.

Um dabei keine Probleme zu bekommen, beantragst du am Besten eine NV-Bescheinigung. Durch eine NV-Bescheinigung werden geringe Einkünfte nicht zur Einkommensteuer veranlagt. Wie das geht und wann du das machen kannst, erkläre ich dir in einem weiteren Artikel. Ich bitte hier um etwas Geduld!

Aber wenn du wie viele Autoren hoch hinaus willst, so brauchst du als Erstes den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Du kannst ihn hier als .pdf downloaden oder im Rathaus deiner Gemeinde finden. Diesen füllst du aus und schickst ihn an dein  Finanzamt.

Steuer-Basics für Autoren für den Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung:

  1. Lasse dich nicht von den ganzen Feldern abschrecken. Die meisten kannst du leer lassen!
  2. Nachdem du Name, Anschrift, Religion, Bankverbindung sowie Anzahl der Kinder und deine Steuernummer eingetragen hast, musst du folgende Angaben ergänzen:
  3. Die Anschrift des Unternehmens (2.2) ist deine Privatadresse, wenn du dir kein Büro für deine Autorentätigkeit angemietet hast.
  4. Du hast keine Kammerzugehörigkeit (Punkt 2.4)
  5. Den Ort der Geschäftsleitung (2.6) kannst du auslassen.
  6. Die Neugründung (2.7) muss vor deiner ersten Einnahme erfolgt sein! Füllst du den Fragebogen im September aus und der erste Euro ging bei dir im Juni ein, so kannst du hier nachträglich Juni eintragen. Solltest du bereits im Vorjahr einen geringen Geldbetrag verdient haben, trage hier idealerweise den 01.01. des aktuellen Jahres ein. Gibst du ein Vorjahresdatum an, so wird es kompliziert. Erkläre notfalls schriftlich, dass du ein bisheriges Hobby nun zur Nebentätigkeit machen möchtest und warte ab, was man dir antwortet.
  7. Bei voraussichtlichen Einkünften (3.1) darfst du überall eine Null eintragen, wenn du noch nicht weißt, wohin dich der Weg führt. Trägst du zu hohe erwartete Einkünfte ein, so kann man dich zu Vorauszahlungen zwingen. Willst du als Autor Geld verdienen, so nutze hierzu zunächst die Zeile “selbstständige Arbeit”. Genaueres hierüber erfährst du im Artikel “Gewerbe oder Freiberufler” (folgt).
  8. Als Gesamtumsatz (7) gib ehrlich an, was du glaubst, was du einnehmen wirst, ohne auf eventuelle Betriebsausgaben zu achten. Hast du im letzten Monat 500 Euro verdient und willst weiterhin so viel verdienen, kannst du hier entsprechende Eintragungen machen. Schätze dich selbst allerdings lieber niemals zu hoch ein! Punkt 7 ist dazu da, um zu prüfen, ob du wirklich Kleinunternehmer gem. § 19 UStG bist – und das bist du, bis du im ersten Feld hier eine 17.500 und im zweiten Feld eine 50.000 einträgst. Beachte hierzu unbedingt Punkt 7.3 und kreuze hier an, dass du Kleinunternehmer bist!
  9. Bei 7.5 kreuzt du “nein” an
  10. Bei 7.6 kannst du “ja” ankreuzen und dich auf § 12 Abs. 2 Nr. 7 c) beziehen.
  11. Von 7.7 und 7.8 lässt du die Finger weg! Du hast mit der Kleinunternehmer-Regelung gem. § 19 UStG (Punkt 7.3) schon alles gesagt, was hierzu interessant war.
  12. In Punkt 7.9 kannst du aus den genannten Gründen eine USt-Id-Nr beantragen. Das ist meiner Meinung nach noch nicht nötig, ich persönlich finde es aber gut, wenn man eine hat. Notiz: Noch habe ich keine.
  13. In Zeile 157 darf deine Unterschrift nicht fehlen!

Und schon ist er fertig, der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung!

 

Wozu brauche ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

Es gibt Vor- und Nachteile dabei, wenn du dein Autorendasein als Nebentätigkeit behandeln lassen möchtest. Hast du den Fragebogen ausgefüllt und weggeschickt, werden folgende Vorteile für dich wirksam:

  1. Du bist dem Finanzamt gegenüber abgesichert, weil du in Zukunft alle Einnahmen offenlegst und so keine Straftaten “aus Versehen” begehen kannst
  2. Du kannst deine Einnahmen mit Ausgaben verrechnen und musst somit erst mal keine Steuern auf diese Unternehmung zahlen, wenn du nicht zu viel verdienst. Gleichzeitig lernst du eine Menge!
  3. Machst du in der Anfangszeit durch Investitionen Verluste, kannst du etwas von deiner Lohnsteuer zurückbekommen, wenn du einen Brotjob hast. Beachte hierzu aber unbedingt die Abgrenzungen zur Liebhaberei!
  4. Wenn du zunächst wirklich sehr wenig verdienst, kannst du deine erste EÜR bzw. deine erste Einkommensteuererklärung als fantastische Übung ansehen. Ab Nebeneinkünften von 410 Euro pro Monat neben deinem Brotjob wird der Spaß todernste Pflicht.
  5. Deine Steuerbescheide, die du ab jetzt jährlich nach deiner Erklärung erhältst, helfen dir später beim Aufstellen von einem Businessplan. Du kannst Einnahmen und Entwicklungen im Laufe der Jahre ordentlich belegen und womöglich Investoren finden, dich irgendwann vollständig selbstständig machen und verstehst die komischen Worte, die dein künftiger Steuerberater

Die Nachteile will ich dir im Rahmen der Steuer-Basics für Autoren allerdings auch nicht vorenthalten. Folgende Defizite hast du, wenn du dich entscheidest, einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen und dein Schreiben zur Nebentätigkeit zu machen:

  1. Eine Steuererklärung benötigt Ordnung in den Unterlagen, von Anfang an! Eventuell kommen Kosten auf dich zu, wenn du elektronische Buchhaltung oder gar einen Steuerberater haben willst. Bei “den paar Kröten” am Anfang ist beides aber nicht nötig. Es reicht ein Schuhkarton – besser: Ein ordentlicher Ordner!
  2. Du musst alle Einkünfte angeben. Alle.
    Freundschaftsdienste sind an dieser Stelle vorbei. Du brauchst einen Quittungsblock und musst ggf. Rechnungen schreiben. Erhältst du von einer Lieblingsoma 50 Euro zum Geburtstag, musst du das natürlich nicht angeben. Aber sobald du für einen Kollegen ein Korrektorat machst und er dir dafür ein Wochenende in seinem Ferienhaus schenkt, so ist das als Betriebseinnahme anzusetzen. Hier versteht das Finanzamt keinen Spaß.
  3. Wissen aneignen kostet Aufwand.
    Wenn du dir einen teuren Laptop zum Schreiben kaufst, musst du dich ganz grob mit AfA (Absetzung für Abnutzung) auseinandersetzen. Du kannst ihn nicht einfach so als Betriebsausgabe erfassen. Auch bei Reisekosten zur Buchmesse ist einiges zu beachten, um diese korrekt abzusetzen. Du wirst einiges an Aufwand betreiben müssen und viele Steuer-Basics für Autoren lernen, beispielsweise durch das Lesen von “Autoren an die Steuer” 😉

Wann es also für dich von Vorteil ist, dein Schreiben als Nebentätigkeit anzugeben und wann du dich mit Liebhaberei zufrieden geben solltest, liegt in deinem Ermessen.Prinzipiell gilt die Faustregel: Wo geht es in fünf Jahren hin? Hoch hinaus, oder wirst du in Zukunft an derselben Stelle stehen wie heute? Willst du hoch hinaus, also mit der Schreiberei in Zukunft so richtig Geld verdienen, kümmere dich besser heute als morgen um den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Ist es eher ein Hobby, das sich “vielleicht mal entwickelt” oder in dem du “womöglich mal entdeckt wirst”, bleib’ bei Liebhaberei und lies’ den folgenden Artikel über die NV-Bescheinigung, sobald er fertiggestellt ist (Nachtrag 20. Februar 2017: yay, ist er!).

Aber auch für Autoren, die hoch hinaus wollen, habe ich mit diesen Steuer-Basics für Autoren einen guten Weg vorbereitet: Es geht demnächst weiter mit der Frage, wann du überhaupt ein Kleinunternehmer gem. § 19 UStG bist, wie man Paragraphen und Gesetzesfundorte überhaupt richtig liest und anwendet und natürlich, ob das Selfpublishing Gewerbe oder Freiberuf ist.

Alles Liebe,

Kia



Die Artikel aus der Reihe “Autoren an der Steuer” wurden nicht von einem Steuerberater verfasst und ersetzen keine professionelle Beratung. Mein Ziel ist es lediglich, den Paragraphen-Dschungel zu entwirren, ein bisschen Klarheit und Grundwissen zu vermitteln und Autoren das Leben mit Steuergesetzen zu vereinfachen. Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Haftung, insbesondere nicht, wenn Gesetze erneuert oder BFH-Urteile gesprochen werden.

 

Für Kreative gemacht: Kein Fachchinesisch

Speziell auf die Buchbranche zugeschnitten

Paragrafisch in leichtere Sprache übersetzt

Keine Vorkenntnisse nötig

Auch für nebenberuflich Selbstständige

Jedes Jahr eine aktuelle Version

Die Artikel aus der Reihe “Autoren an der Steuer” wurden nicht von einer professionellen Steuerberatung verfasst und ersetzen diese nicht. Wir übernehmen keine Gewährleistung dafür, dass die Angaben in diesem Artikel korrekt, vollständig und aktuell sind.
Unser Ziel ist es lediglich, allgemeine Informationen auf dem Gebiet der Steuern für unsere Leser bereitzustellen und insbesondere Autoren Hilfen zur Orientierung an die Hand zu geben.
Für eine individuelle Beratung wende dich bitte an einen professionellen Steuerberater.

11 Kommentare

  1. R.Föry

    Hallo !
    Was heisst den das NV von NV-Bescheinigung? Nebenverdienst ?

    Antworten
    • Kia Kahawa

      Hallöchen 🙂
      Das NV heißt “Nicht-Veranlagung”, weil man mit dieser Bescheinigung seine (Neben)Einkünfte nicht in der Steuer angeben muss
      Lieb Grüße

      Antworten
  2. Wiebke

    Vielen Dank für diesen Artikel <3 Ich glaube, du rettest gerade meine Leben 😉

    Antworten
  3. Felix H.

    Hi Kia,

    danke für deine tollen Artikel! Jetzt weiß ich schon mal, dass ich freiberuflich eine Nebentätigkeit als Schriftsteller ausführe und Kleinunternehmer bin. Ich mache das ganze erst seit August, aber die Tantiemeneinnahmen sind sehr gut!

    Frage: Ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zwingend auszufüllen?

    Danke und VG
    Felix

    Antworten
    • Kia Kahawa

      Hallo Felix,

      du kennst doch die deutsche Bürokratie. Je mehr Papier, desto besser. Ich würde den Fragebogen in jedem Fall ausfüllen.

      Liebe Grüße

      Antworten
  4. Wolkenschloss von Twitter ;)

    Uff so viel zu lernen.
    Ich stalke hier mal deine Blog nach und nach durch und ich wette, hinterher bin ich richtig schlau.

    Vielen, vielen Dank, dass du so viel von deinem Wissen mit uns teilst! Und was ein Glück, dass deine blöden Chefes dich nicht behalten haben! Die beißen sich hoffentlich den Rest ihres Lebens in den Arsch, weil sie jemanden so fleißiges und gewissenhaftes haben gehen lassen.
    Blöd wie Brot, aber Brot hat wenigstens nen Nutzen.
    <3

    Antworten
    • Kia Kahawa

      heyho 🙂
      Danke für die lieben Worte! Aber die Chefs, die mich haben gehen lassen, haben alles richtig gemacht. Sonst gäbe es weder Autoren an die Steuer noch meine Bücher, an denen ich täglich mehrere Stunden arbeite. Alles hat irgendwo sein Gutes, und ich bereue nichts! woop woop!
      Liebe Grüße

      Antworten
  5. Monika Wiedemann-Kaiser

    Liebe Kia Kahawa,

    vielen Dank für Deinen tollen Beitrag! Leider sind bei mir noch so viele Fragen offen:

    Hier erstmal meine “Basics”: Ich habe 2010 ein Buch veröffentlicht, damals über den mv-Verlag, der leider pleite gemacht hat, nun läuft das alles über shaker media. Das sind beides Verlage, die für Selfpublisher verschiedene Angebote haben. Man muss z.B. zum Anfang 50 Bücher zum Autorenpreis kaufen, dafür übernehmen sie andere Sachen wie den Vertrieb bei Bestellungen über den Buchhandel usw.

    Natürlich sind in den 8 Jahren die Verkaufszahlen gesunken, im Jahr 2017 waren die Tantiemen ca. 40,– € über den Verlag und ich habe selbst 5 Bücher verkauft. Bisher (seit 2010) reichte bei der Einkommenssteuererklärung, die ich zusammen mit meinem Ehemann mache, immer eine einfache Einnahmen-Ausgabenabrechnung mit Belegen. Nun wollen Sie, dass ich für 2017 eine Einnahmenüberschussrechnung für Betriebe ausfülle. Da ich keinen Betrieb habe, weiß ich also nicht, was ich da ausfüllen soll. Da kam dann Deine Seite ins Spiel. Nun bin ich ja Tatsache eine Autorin aus Leidensachaft und Hobby mit so gut wie keinen Einnahmen mehr und das Formular “NV 1A für Autoren”wäre für mich gerade richtig, denn ich bin auch schon seit 5 Jahren Rentnerin mit einer sehr kleinen Rente und keinen Kapitalerträgen. Aber – da ist ja noch mein Mann! Er ist nun auch Rentner, aber seine Rente übersteigt den Freibetrag um ein Vielfaches. Ist es richtig, dass dieses Formular von ihm ausgefüllt werden muss und ich “nur” als Ehefrau eben mal mit erwähnt werde?

    Oder kann ich das auch alleine für meine Tätigkeit ausfüllen? Sieht jedenfalls nicht so aus. Was kann ich da tun?

    Ich möchte mich selbst so gerne sachkundig machen, bevor ich das Gespräch mit dem Finanzamt suche.

    Über eine Antwort freut sich

    Antworten
  6. Lorena

    Der Beitrag hat mir schon sehr geholfen, allerdings fülle ich den Fragebogen bei Elster aus und da gibt es gerade bei den angegebenen Zahlen einige Unterschiede. Wäre ein Update mit Bezug auf das Online-Formular möglich? Das wäre super und sogar noch hilfreicher!

    Ansonsten schon mal danke, für deine Arbeit!

    Antworten
    • Kia Kahawa

      Hi Lorena,

      danke für den Hinweis. Ein Update wäre hier in der Tat angebracht. Ich schreibe es mir auf die Liste.

      Antworten

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert