von Kia Kahawa | 17. Juni 2025
Aktualisiert 2024: Das Thema, ob du als Autor Freiberufler oder Gewerbetreibender bist, ist komplex. Ursprünglich ging dieser Artikel im März 2017 online. Sieben Jahre bringen viele Veränderungen. Deshalb gibt es jetzt eine aktualisierte Version für euch.
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von Redaktion | 20. Feb. 2025
Was, wenn der heißersehnte Effekt der schriftstellerischen Tätigkeit eintritt und du Geld verdienst, das dich richtig bereichert? Dann ist es an der Zeit, eine Steuererklärung zu erstellen. Dazu gehört eine Einnahme-Überschuss-Rechnung. Wie du besser im Wald der Formulare zurechtkommst, erkläre ich dir in diesem Artikel.
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von Kia Kahawa | 15. Jan. 2025
Wenn du als Autorin oder Autor Geld einnimmst, musst du dieses in der Steuererklärung angeben. Was du im August 2024 eingenommen hast, wird in der Steuererklärung für 2024 berücksichtigt – ist doch klar. Doch was ist mit Einnahmen, die im Januar 2025 auf dem Konto eingehen, deren Rechnung aber bereits im Dezember des Vorjahres gestellt wurde? Was ist mit regelmäßigen Zahlungen? Für all das gibt es Regelungen für die Vereinnahmung und Verausgabung. Zum Beispiel das Zuflussprinzip.
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von Kia Kahawa | 31. Mai 2023
Du hast Einkünfte als Schriftsteller, Lektor oder sonstige freiberufliche Einnahmen als nebenberuflich tätiger Selbstständiger und bald ist sie dran: Die Steuererklärung für das Jahr 2022. Um diese ordentlich anfertigen zu können, benötigst du die Anlage EÜR: Es geht um die Einnahme-Überschuss-Rechnung als Autor.
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von Kia Kahawa | 9. Jan. 2022
Achtung! Dieser Artikel bezieht sich auf die Steuersätze aus dem Jahr 2021 und auch den Grundfreibetrag dieses Jahres. Durch die jährliche Anhebung der Freibeträge, musst du die hier vorgenommenen Rechnungen entsprechend anpassen. Im Jahr 2024 liegt der Grundfreibetrag bei 11.604,00 Euro.
Bei der Einkommensteuer wird das Einkommen je nach Veranlagung und Höhe zwischen 14 % und 45 % versteuert. Bei einem Steuersatz von 45 % spricht man von der Reichensteuer. Gerechtigkeitsfanatiker freuen sich, müssen die Reichen doch 45 % ihres Einkommens abgeben – doch das ist nicht richtig.
In dieser Ausgabe von „Autoren an die Steuer“ decke ich das Missverständnis mit der Reichensteuer auf.
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