Hast du einen Brotjob und zahlst Lohnsteuer? Kannst deinen Lohnzettel so gerade entziffern, bist aber eigentlich mit dem Thema Lohn nicht vertraut? Dann ist dieser Artikel der richtige für dich.
Im Rahmen von Gesprächen zu Autoren an die Steuer hören wir immer wieder Aussagen wie: „Je nach Steuerklasse zahlt man unterschiedlich viel Steuern“ oder „Steuerklasse III / V ist schlechter als Steuerklasse IV / IV“. Da solche Aussagen von Grund auf falsch sind, möchten wir heute erklären, wie eigentlich Lohn funktioniert.
Welche Lohnsteuerklasse für wen?
Die Lohnsteuerklassen sind in § 38b EStG geregelt.
Die Lohnsteuerklasse I ist grob gesagt für Singles, also Ledige, Geschiedene, Verwitwete, deren Ehegatte oder Lebenspartner im Vorvorjahr oder früher verstorben ist und für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer.
Die Lohnsteuerklasse II ist für Alleinerziehende, auf die die Voraussetzungen für die LSt-Klasse I zutreffen und die einen Anspruch auf den Entlastungbetrag für Alleinerziehende haben.
Die Lohnsteuerklasse IV ist für Nebenjobs: Und zwar für das zweite und jedes weitere lohnsteuerpflichtige Arbeitsverhältnis. Sie zählt nicht für Minijobs, da diese nicht lohnsteuerpflichtig sind.
Die Lohnsteuerklassen III, IV und V sind für Eheleute gedacht. Dabei gibt es ein paar Bedingungen. Eheleute dürfen nicht dauernd getrennt leben. Eine Fernbeziehung unter Eheleuten schließt die Versteuerung des Lohns mit den Lohnsteuerklassen III bis V aus. Die Ehegatten müssen außerdem beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein, was bei einem lohnsteuerpflichtigen Brotjob in Deutschland wahrscheinlich gegeben ist. Sonderfälle beim Thema Lohn behandelen wir nicht bei „Autoren an die Steuer“.
Mit der Lohnsteuerklasse III wird der Lohn des besser verdienenden Ehegatten oder eingetragenem Lebenspartner besteuert. Und zwar wenn deren Ehegatte oder Lebenspartner keinen Arbeitslohn bezieht oder Steuerklasse V hat. Die Steuerklasse V wird auf den Lohn des Ehegatten angewendet, der weniger verdient. Teilen sich Eheleute ihre Steuerklassen in III und V auf, ist die Abgabe einer Steuererklärung verpflichtend.
Aber auch Verwitwete können ihre Steuerklasse III bis zum Ende des auf den Tod des Ehegatten folgenden Kalenderjahres behalten, wenn die Ehe vor dem Tod des Ehegatten den oben genannten Ansprüchen entsprach. Für Geschiedene gilt Ähnliches: Die Aufteilung in die Lohnsteuerklassen III und V ist noch im Jahr zulässig, in dem die Ehe aufgelöst wurde.
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Kein Muss, sondern ein Kann, ist die Lohnsteuerklasse IV. Gleichverdienende Ehegatten wählen diese Lohnsteuerklasse häufig, aber im Prinzip darf sich das jeder aussuchen wie er oder sie will, da unterm Strich das Gleiche rauskommt.
Die Lohnsteuer ist keine Steuer!
Es gibt keine Lohnsteuer, sondern nur Einkommensteuer. Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer, genauer: Eine Quellensteuer.
Lohnsteuer unterscheidet sich zur Einkommensteuer lediglich darin, dass sie vom Lohn oder Gehalt direkt abgezogen wird und durch den Arbeitgeber an den Staat übermittelt wird. Durch eine Einkommensteuererklärung kann man diese als „Lohnsteuer“ bezeichnete Einkommensteuer-Vorauszahlung im Nachhinein mildern und etwas zurückkriegen. Bei Eheleuten nennt man das den Lohnsteuerjahresausgleich.
Denn nichts anderes ist die Sache mit den Steuerklassen: Sie bestimmt, wie hoch deine Vorauszahlungen sind. Durch deine Einkommensteuererklärung, die du beim Finanzamt einreichst, wird die tarifliche Einkommensteuer angewandt: Stinknormal nach Grund- oder Splittingtabelle. Zwei Ehepaare mit den Steuerklassenpaarungen IV / IV und III / V zahlen bei gleichen Werbungskosten und gleichem Einkommen unterm Strich die gleiche Steuer.
Welche Lohnsteuerklasse lohnt sich für Ehepaare?
Durch die Paarung III / V bei den Steuerklassen von Ehegatten sollen zu hohe Nachzahlungen vermieden werden. Der Ehepartner in der Steuerklasse V zahlt sehr wenig Vorauszahlung und der besser verdienende Ehepartner zahlt an seinem eigenen Einkommen gemessen recht viel Lohnsteuer. Insgesamt leisten diese Ehepaare aber weniger Vorauszahlung, weshalb mit einer Nachzahlung nach dem Lohnsteuerjahresausgleich zu rechnen ist. Der einzige Vorteil der beiden unterschiedlichen Steuerklassen in einem Ehepaar ist, dass der weniger verdienende Ehepartner im laufenden Monat mehr Geld im Monat zum Leben hat – bis dann eben die Nachzahlung kommt.
Wer sich die Nachzahlung ersparen möchte und lieber schon jeden Monat mehr Einkommensteuer-Vorauszahlung leisten möchte, sollte die Steuerklasse IV wählen. Das gibt es mit oder ohne Faktorverfahren, aber das führt an dieser Stelle zu weit.
Wie hoch ist die Lohnsteuer?
In der Lohnsteuertabelle lässt sich nachsehen, wie hoch die zu zahlende Lohnsteuer bei einem Gehalt aus einem lohnsteuerpflichtigen Arbeitsverhältnis ist. Je nach Höhe des Einkommens liegt sie zwischen 14 % und 45 %.
Dabei steigt der Steuersatz hyperbelartig an: Mit einem Jahresbruttoeinkommen von 13.000 Euro zahlt man ca. 49 Euro Lohnsteuer. Verdienst du 20.000 Euro im Jahr, werden schon 1.306 Euro fällig, und wenn man 27.000 Euro Bruttolohn hat, werden 2.859 Euro Lohnsteuer fällig.








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