Wer gilt als Freelancer? 

von | Nov 27, 2022 | Autoren an die Steuer | 0 Kommentare

Freelancing beschreibt im Grunde eine selbstständige Tätigkeit, bei der sich die Ausübenden selbst darum kümmern müssen, Aufträge zu erhalten und genügend Arbeit zu haben, um davon leben zu können. 

Freelancer*innen haben meistens recht hohe Qualifikationen, in ihrem Arbeitsbereich, die es ihnen erlauben, auf eigenes Risiko zu arbeiten. Sie bestimmen ihre Arbeitszeit und den Ort selbst, sind aber auch immer davon abhängig, dass genügend Aufträge zur Verfügung stehen. 

Dafür akquirieren sie eigenständig Auftraggeber*innen und verhandeln selbst das Gehalt und die Deadline für ihre Aufträge. Meistens haben Freelancer*innen mehrere Auftraggeber*innen. Ansonsten können Sie schnell in die Scheinselbstständigkeit abrutschen. 

Freelancing beschreibt also eigentlich freie Arbeit. Allerdings wird im deutschen Recht zwischen Freelancing und Freiberuf unterschieden. 

Der Unterschied zwischen Freelancing und Freiberuf 

Ein Freiberuf ist eine Tätigkeit, die vom Finanzamt steuerlich erfasst wird. 

Freelancing hingegen beschreibt ausschließlich das Arbeitsverhältnis zwischen Freelancer*in und Auftraggeber*in. 

Es gibt gewisse Überschneidungen zwischen Freelancern und Freiberuflern, aber nicht jeder Freelancer ist automatisch Freiberufler und nicht jede Freiberuflerin ist gleichzeitig Freelancerin. 

Beispielsweise üben gewerbetreibende Freelancer*innen keinen Freiberuf aus, weil die meisten gewerblichen Tätigkeiten nicht freiberuflich ausgeübt werden können. 

Es gibt aber einige gewerbliche Berufe, die du als Freelancer*in ausüben kannst. Meistens handelt es sich dabei logischerweise um Tätigkeiten, bei denen du die Möglichkeit hast, dich selbst darum zu kümmern, Aufträge zu bekommen. 

Diese Dienstleistungen bieten sich dafür beispielsweise an: 

  • Architektur 
  • Betreuung 
  • Coachings 
  • Design bzw. Webdesign 
  • Erziehung 
  • Fotografie 
  • Grafikerstellung 
  • Ingenieurwesen 
  • Journalismus 
  • Kunst 
  • Lehrberufe 
  • Marketing 
  • Physiotherapie 
  • Programmierung 
  • Rechtsberatung 
  • Steuerberatung 
  • und alle Dienstleistungen rund um Bücher natürlich auch 

So wird man Freelancer 

Wie bereits erwähnt, sind Freelancer laut Definition selbst dafür zuständig, Aufträge zu bekommen. Im Prinzip kann also jede*r Freelancer*in werden. Es kommt einfach darauf an, den passenden Beruf dafür auszuüben. 

Bist du beispielsweise Texter*in, ist der Weg zum Freelancing fast schon Pflicht, wenn du Aufträge haben willst. Es ist eher unwahrscheinlich, dass die Auftraggeber*innen zu dir kommen. Stattdessen musst du dich an die möglichen Auftraggeber*innen wenden und schauen, wo du Aufträge bekommen kannst. 

Freelancer*in bist du ab dem Moment, an dem du dich selbst um deine Aufträge bemühst, anstatt sie zugespielt zu bekommen, ohne dass du selbst etwas dazu beitragen musst. Du gehst sozusagen zu den Kunden. 

In einem Freiberuf ohne Freelancing ist es eher andersherum und die Kunden kommen zu dir. Bist du beispielsweise Mediziner*in mit eigener Praxis, wirst du nicht von Haustür zu Haustür gehen, in der Hoffnung, dass du hinter einer der Türen jemanden behandeln kannst. Die Patient*innen kommen zu dir in deine Praxis. Es ist also kein Freelance-Beruf. 

Anmeldungen für Freelancer 

Du musst deinen Beruf natürlich wie gehabt beim Finanzamt anmelden. Egal, ob Freelancing, Freiberuf, Gewerbe oder sonstwas, am Fragebogen zur steuerlichen Erfassung führt kein Weg vorbei, wenn du dich selbstständig machst. 

Darüber hinaus gibt es aber noch ein paar Institutionen, die du abklappern musst, wobei das von der Branche abhängig ist, in der du dich selbstständig machst. 

Für Autor*innen ist vor allem die Künstlersozialkasse (KSK) wichtig. Dabei handelt es sich um die Krankenkasse für Künstler*innen, zu denen auch Autor*innen gehören. Durch deine Leistungen bei der KSK zahlst du in die Renten-, Pflege- und Krankenversicherung ein. 

Deine Sozialversicherungspflicht ist durch die KSK abgedeckt. Allerdings gibt es noch einige andere Versicherungen, um die du dir zumindest Gedanken machen solltest. 

Versicherungen für Freelancer 

Die Unfallversicherung, die im Falle von Unfällen einspringt, die du verursacht hast, ist normalerweise über eine Berufsgenossenschaft geregelt. Diese gibt es für dich als Autor*in aber nicht. Deshalb musst du dich selbst darum kümmern. Du kannst eine Unfallversicherung bei jedem Versicherungsanbieter abschließen. Alternativ gibt es auch mindestens eine Unfallkasse in jedem Bundesland. 

Ganz wichtig ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, denn die schützt dich davor, richtig tief in die Tasche greifen zu müssen, wenn du mal einen groben Fehler begangen hast, der einem Auftraggeber Geld kostet. Das kann nämlich richtig teuer werden. 

Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt dich bei finanziellen Schäden, die Betriebshaftpflicht bei Sachschäden. Allerdings ist es als Autor*in eher unwahrscheinlich, dass du einen Sachschaden bei einem deiner Auftraggeber anrichtest. Schaden kann die Versicherung aber trotzdem nicht. 

Zu guter Letzt sei noch die Rechtsschutzversicherung erwähnt. Die kannst du als Autor*in sehr gut gebrauchen. Wirst du wegen etwas verklagt, bist du dadurch abgesichert. Und als Autor*in kann schnell mal eine Klage ins Haus flattern, wenn Hans-Peter Müller meint, dass ein Charakter in deinem Buch nach ihm benannt ist und er sich auf den Schlips getreten fühlt oder dir jemand ein Plagiat unterstellt. Mit der Rechtsschutzversicherung stehst du dann in jedem Fall besser da. 

Aufträge als Freelancer bekommen 

Als Freelancer*in brauchst du Aufträge. Das haben wir bereits festgestellt. Aber wo bekommst du diese Aufträge? 

Es gibt tatsächlich mehrere Möglichkeiten, aber eins sei vorweggesagt: Freelancing ist nichts für introvertierte Personen. Du musst auf die Leute zugehen und dich auch ein wenig in die Masse drängeln, um an Aufträge zu gelangen. 

Das kannst du unter anderem hier tun: 

Im Internet solltest du ohnehin vertreten sein, denn da sind sie alle. Die anderen Freelancer, die möglichen Auftraggeber, Kontakte und alle anderen. Jeder ist im Internet. Kümmere dich also um einen starken Internetauftritt mit eigener Webseite und Social-Media-Kanälen, die du durchgehend bespielst. 

Außerdem gibt es im Netz Freelancer-Portale, auf denen du nach Aufträgen suchen kannst. Leider ist die Konkurrenz natürlich groß und du musst dich da eher unter Wert verkaufen, um an Aufträge zu kommen. Für den Einstieg ist das aber nicht verkehrt. 

Einen besseren Einstieg findest du außerhalb des Internets. Es gibt sogenannte Networking Events, auf denen du potenzielle Auftraggeber*innen und Kontakte kennenlernen kannst. So wirfst du deinen Namen in den Ring und kannst vielleicht auch schon erste Aufträge kriegen. 

Steuern für Freelancer 

Für Autor*innen und Texter*innen, die als Freelancer unterwegs sind, gibt es drei wichtige Steuern: 

Hast du ein Gewerbe angemeldet, musst du Umsatzsteuer zahlen. Diese beträgt 7 oder 19 Prozent. Umsatzsteuer übermittelst du in Form von Vorauszahlungen. Denk also daran, immer genügend Rücklagen zu haben, falls es mal schlechter läuft. Das Finanzamt will seine Steuern trotzdem von dir haben. 

Außerdem müssen Gewerbetreibende Gewerbesteuer zahlen. Diese fällt aber erst an, wenn deine Einkünfte einen Betrag von derzeit 24.500 Euro übersteigen. 

Sobald deine Einnahmen den Grundfreibetrag übersteigen (Stand 2022: 10.347 Euro), musst du Einkommensteuer zahlen. Die Höhe der Einkommensteuer ist von der Höhe deiner Einnahmen abhängig und liegt zwischen 14 und 42 Prozent. 

Damit du den Überblick behältst und keine Steuerzahlung verpasst, kannst du eine Buchhaltungssoftware wie lexoffice nutzen. Die Software hilft dir dabei, alle Rechnungen und Belege richtig abzurechnen und legt dir alles für die Steuererklärung bereit. Mit lexoffice verpasst du keine Vorauszahlung und machst das Finanzamt glücklich. 

Alles Liebe,

Kia Kahawa

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