Liebe Kia,
vielen Dank erst einmal für deine hilfreichen Tipps!
Hast du zufällig auch eine Ahnung, welchen Quadratmeter Preis ich ansetzen kann, wenn mein Haus abgezahlt ist? Es gibt keine Schuldenzinsen oder Tilgungen mehr, die ich bisher ansetzen konnte. Geht man dann von der ortsüblichen Miete aus? Oder hab ich dann Pech, dass ich so fleißig meine Schulden abgezahlt hab : /
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen!
Liebe Grüße Gabi
Hallo Gabi,
es können nur KOSTEN abgesetzt werden, die bei dir ja nicht in Form von Miete oder TIlgung entstehen. Das Finazamt schenkt dir nichts; ist das Arbeitszimmer kostenlos, kannst du natürlich nichts abziehen. Die ortsübliche Miete wird dabei nicht vorgesehen, soweit ich das weiß.
Aber abziehen kannst du anteilig…
– Strom
– Heizung
– Wasser
– Niederschlagsgebühren (glaube ich)
– Grundsteuer
und haushaltsnahe Dienstleistungen sowieso. Also ich denke, du kannst da schon einiges geltend machen. Um sicher zu gehen, soltlest du dich aber selbst mal ins Gesetz und die Richtlinien einlesen oder einen Steuerberater fragen, denn mit Eigentumshäusern hatte ich im Zusammenhang mit freiberuflichen Kleinunternehmern noch nicht viel zu tun und kann nicht ausschließen, dass irgendwo noch irgendeine extra Regelung existiert.
Liebe Grüße 🙂
Als Freelancer habe ich das Glück, mein Arbeitszimmer in voller Höhe absetzen zu können und das ist auch ganz gut so 😀 Ich habe aber auch den Vorteil, dass in unserer Wohnung das Arbeitszimmer wirklich separat abschließbar ist und sogar vom Hausflur aus erreicht werden könnte^^
Das ist ja traumhaft!
Während meiner Ausbildung habe ich mal erlebt, dass jemand ein Durchgangszimmer hatte, aber eine Tür abgeschlossen und eine Palme davor gestellt hat. Die Prüfung und die daraus entstehenden Konsequenzen sind echt unlustig. Das Finanzamt ist meiner Meinung nach nicht fair; ich arbeite ausschließlich zu Hause und kann nichts absetzen, weil ich keine Zimmer habe.
Umso mehr Glückwunsch, dass du es ordentlich und komplett absetzen kannst 🙂
Liebe Grüße
Für uns Freiberufler lohnt es sich oft nicht, einen Steuerberater zu beauftragen. Gerade, wenn du Kleinunternehmer bist oder überhaupt erst überlegst, dich selbstständig zu machen, will man die Steuererklärung selbst machen.
Um die Einnahme-Überschuss-Rechnung gesetzeskonform zu erstellen, nichts zu vergessen und gleichzeitig alles für dich rauszuholen, ist einiges an Wissen über Steuergesetze nötig.
Mit “Autoren an die Steuer” kannst du all das lernen!
Liebe Kia,
vielen Dank erst einmal für deine hilfreichen Tipps!
Hast du zufällig auch eine Ahnung, welchen Quadratmeter Preis ich ansetzen kann, wenn mein Haus abgezahlt ist? Es gibt keine Schuldenzinsen oder Tilgungen mehr, die ich bisher ansetzen konnte. Geht man dann von der ortsüblichen Miete aus? Oder hab ich dann Pech, dass ich so fleißig meine Schulden abgezahlt hab : /
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen!
Liebe Grüße Gabi
Hallo Gabi,
es können nur KOSTEN abgesetzt werden, die bei dir ja nicht in Form von Miete oder TIlgung entstehen. Das Finazamt schenkt dir nichts; ist das Arbeitszimmer kostenlos, kannst du natürlich nichts abziehen. Die ortsübliche Miete wird dabei nicht vorgesehen, soweit ich das weiß.
Aber abziehen kannst du anteilig…
– Strom
– Heizung
– Wasser
– Niederschlagsgebühren (glaube ich)
– Grundsteuer
und haushaltsnahe Dienstleistungen sowieso. Also ich denke, du kannst da schon einiges geltend machen. Um sicher zu gehen, soltlest du dich aber selbst mal ins Gesetz und die Richtlinien einlesen oder einen Steuerberater fragen, denn mit Eigentumshäusern hatte ich im Zusammenhang mit freiberuflichen Kleinunternehmern noch nicht viel zu tun und kann nicht ausschließen, dass irgendwo noch irgendeine extra Regelung existiert.
Liebe Grüße 🙂
Als Freelancer habe ich das Glück, mein Arbeitszimmer in voller Höhe absetzen zu können und das ist auch ganz gut so 😀 Ich habe aber auch den Vorteil, dass in unserer Wohnung das Arbeitszimmer wirklich separat abschließbar ist und sogar vom Hausflur aus erreicht werden könnte^^
Das ist ja traumhaft!
Während meiner Ausbildung habe ich mal erlebt, dass jemand ein Durchgangszimmer hatte, aber eine Tür abgeschlossen und eine Palme davor gestellt hat. Die Prüfung und die daraus entstehenden Konsequenzen sind echt unlustig. Das Finanzamt ist meiner Meinung nach nicht fair; ich arbeite ausschließlich zu Hause und kann nichts absetzen, weil ich keine Zimmer habe.
Umso mehr Glückwunsch, dass du es ordentlich und komplett absetzen kannst 🙂
Liebe Grüße